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Beantwortung der Anfrage von Herrn Sayinc Investition Stadtsparkasse 2014
Hauptthemen:
- Beantwortung der Anfrage von Herrn Sayinc im Rat am 13.06.2024:
- Investition der Stadt Wedel in die Stadtsparkasse Wedel im Jahr 2014
- Wirtschaftliche Lage der Stadtsparkasse und die Bedingungen der Anleihe
- Finanzierung der Anleihe durch die Stadt Wedel
- Entscheidungsprozesse über Zinszahlungen und Risikoabwägungen
Kernaussagen:
- Die Stadt Wedel investierte im Dezember 2014 10.000.000 € in die Stadtsparkasse Wedel durch eine nachrangige Inhaber-Schuldverschreibung mit einem Nominalzins von 6 % p.a.
- Die Investition diente der Ausweitung des Geschäftsvolumens der Stadtsparkasse und der Verbesserung der Versorgung der örtlichen Wirtschaft.
- Die Stadtsparkasse war und ist wirtschaftlich robust und erfüllte alle regulatorischen Anforderungen.
- Die Anleihe hat kein Endfälligkeitsdatum und kann von der Stadtsparkasse unter bestimmten Bedingungen gekündigt werden.
- Die Stadt Wedel finanzierte die Anleihe durch ein Annuitätendarlehen in Höhe von 10.000.000 € mit einer Laufzeit bis 2033 und einem Zinssatz von 1,401 %.
- Die Entscheidung über die Zinszahlung liegt im Ermessen der Stadtsparkasse, wobei der Verwaltungsrat eng eingebunden ist.
- Eine ausreichende rechtliche und wirtschaftliche Prüfung der Investition und ihrer Bedingungen wurde durchgeführt.
- Der Bericht des Rechnungsprüfungsamtes und der Jahresabschluss der Stadt Wedel wurden regelmäßig geprüft und überwacht.
- Die Stadtsparkasse ist ein wichtiger Baustein im erweiterten Konzern Stadt und unterstützt die Versorgung der Bevölkerung und der örtlichen Wirtschaft.
- Es gibt keine Verpflichtung der Stadt Wedel, der Stadtsparkasse finanzielle Mittel zur Verfügung zu stellen.
Respekt im Rat - Kodex für die Diskussionskultur
Hauptthemen:
- Einführung und Beschluss eines Kodex zum respektvollen Umgang und einer sachlichen Diskussionskultur im Rat der Stadt Wedel
- Projekt „Respekt im Rat“ der Körber-Stiftung,
- Schritte zur Öffentlichkeitsarbeit und Testphase des Kodex
Kernaussagen:
- Das Projekt „Respekt im Rat“ wurde am 25.01.2024 im Rat vorgestellt. Frau Klubert und Herr Meister von der Körber-Stiftung gaben einen Überblick über die Inhalte und beantworteten Fragen.
- Der Rat beschloss einstimmig die Teilnahme am Projekt zur Erarbeitung eines Kodex.
- Eine Arbeitsgruppe wurde gebildet und arbeitete in einem Workshop mit der Körber-Stiftung den Kodex aus.
- Der Kodex soll nun beschlossen werden, gefolgt von Öffentlichkeitsarbeit und einer Testphase, die gemeinsam mit der Körber-Stiftung evaluiert wird.
- Der Kodex betont Respekt und Wertschätzung, Fachlichkeit und Sachlichkeit, Offenheit und Transparenz sowie Gleichberechtigung und Ausgewogenheit in den Diskussionen.
- Es entstehen keine finanziellen Auswirkungen.
Entscheidung:
Der Rat der Stadt Wedel beschließt „Kodex für unsere Diskussionskultur in Wedel“.
Widmung der Straße "Hanna-Lucas-Straße" für den öffentlichen Verkehr
Hauptthemen
- Widmung der Hanna-Lucas-Straße gemäß § 6 des Straßen- und Wegegesetzes des Landes Schleswig-Holstein (StrWG)
- Übergabe der Straße an die Stadt Wedel und Klassifizierung als Ortsstraße
Kernaussagen:
- Die Hanna-Lucas-Straße wurde gemäß dem Erschließungsvertrag vom 02.02.2018 hergestellt und am 18.01.2024 der Stadt Wedel übergeben.
- Die Straße dient dem öffentlichen Verkehr und wird als Ortsstraße eingestuft, was bedeutet, dass sie dem Verkehr innerhalb der geschlossenen Ortslage dient.
- Die Widmung erfolgt gemäß § 6 StrWG und ist öffentlich bekannt zu machen.
- Durch die Widmung könnten die Ausbaukosten auf die Grundstückseigentümerinnen umgelegt werden, deren Grundstücke von der Straße erschlossen werden.
- Kosten für die Straßenreinigung könnten erhoben werden, wenn die Straße in das Straßenverzeichnis aufgenommen wird.
- Es entstehen keine zusätzlichen finanziellen Auswirkungen für die Stadt, da die Maßnahme vollständig finanziert ist.
Entscheidung
Der Rat beschließt die Straße „Hanna-Lucas-Straße“ nach der beiliegenden Widmungsverfügung gemäß § 6 des Straßen- und Wegegesetzes des Landes Schleswig-Holstein dem öffentlichen Verkehr zu widmen.
Bebauungsplan Nr. 27 b "Hogschlag", 1. Änderung "Teilbereich Ost"
- Hauptthemen
- Ergänzung des Aufstellungsbeschlusses des Bebauungsplanes Nr. 27 b „Hogschlag“
- 1. Änderung „Teilbereich Ost“ durch Erweiterung des Geltungsbereiches
- Entwurfsbeschluss für den Bebauungsplan
- Durchführung der frühzeitigen Bürgerbeteiligung gemäß § 3 Abs. 1 BauGB
- Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 1 BauGB
Kernaussagen:
- Die zu überplanende Baulandfläche ist im rechtskräftigen Bebauungsplan Nr. 27 b „Hogschlag“ als öffentliche Straßenverkehrsfläche festgesetzt.
- Die Fläche stellte ursprünglich einen Teil der bis Anfang der 2000er Jahre favorisierten Südumfahrungstrasse der Wedeler Altstadt dar, diese Planung wurde jedoch aufgegeben.
- Der Aufstellungsbeschluss des Bebauungsplanes Nr. 27 b „Hogschlag“, 1. Änderung „Teilbereich Ost“ vom 22.12.2022 (BV/2022/095) wird durch die Erweiterung des Geltungsbereiches mit Straßenverkehrsfläche ergänzt.
- Die Haupterschließung des Baugebietes von der Holmer Straße bedarf einer Umplanung des jetzigen Straßenraumes (Linksabbieger).
- Kosten des Planverfahrens wurden vom Investor übernommen; ein städtebaulicher Vertrag regelt die Herstellung von öffentlich gefördertem Wohnungsbau und die Kosten für Infrastruktur.
- Frühzeitige Bürgerbeteiligung und Beteiligung der Behörden werden durchgeführt.
Entscheidung:
Der Rat beschließt die Ergänzung des Aufstellungsbeschlusses, den Entwurf des Bebauungsplans, die Durchführung der frühzeitigen Bürgerbeteiligung und die Beteiligung der Behörden.
Gesamtabschluss 2022 - Feststellung des Gesamtergebnisses
Hauptthemen
- Feststellung des Gesamtergebnisses für das Haushaltsjahr 2022 der Stadt Wedel, Prüfung und Bestätigung des Gesamtabschlusses durch die Stabsstelle Prüfdienste
- Erfüllung der gesetzlichen Vorgaben gemäß § 93 der Gemeindeordnung Schleswig-Holstein (GO)
Kernaussagen:
- Der Gesamtabschluss 2022 wurde fristgerecht am 05.09.2023 fertiggestellt und der Stabsstelle Prüfdienste zur Prüfung vorgelegt.
- Der Gesamtabschluss besteht aus der Gesamtergebnisrechnung, der Gesamtbilanz und dem Gesamtanhang. Ein Gesamtlagebericht ist beigefügt.
- Der Gesamtabschluss vermittelt ein Bild der tatsächlichen Vermögens-, Ertrags- und Finanzlage der Stadt Wedel und ihrer wesentlichen Beteiligungen.
- Der Prüfbericht und die Stellungnahme dazu wurden dem Haupt- und Finanzausschuss sowie dem Rat vorgelegt.
- Der Gesamtabschluss zeigt ein positives Gesamtergebnis von 10.716.038 Euro für das Jahr 2022.
- Die Gesamterträge betrugen 169.855.214 Euro, die Gesamtaufwendungen beliefen sich auf 157.758.917 Euro.
- Die Finanzlage der Stadt Wedel und ihrer Beteiligungen wird als stabil und zukunftsorientiert bewertet.
Entscheidung:
Der Rat beschließt den Gesamtabschluss 2022 der Stadt Wedel und ihrer wesentlichen Beteiligungen mitsamt den Anlagen und dem Lagebericht sowie den Bericht über die Prüfung des Gesamtabschlusses 2022 der Stabsstelle Prüfdienste.
Stellungnahme des Bürgermeisters zum Gesamtabschluss 2022
Hauptthemen
- Bericht über die Prüfung des Gesamtabschlusses 2022 durch die Stabsstelle Prüfdienste
- Stellungnahme des Bürgermeisters zu den Feststellungen des Prüfberichts
- Bewertung und Optimierung des Gesamtabschlussverfahrens
Kernaussagen:
- Der Gesamtabschluss 2022 der Stadt Wedel und ihrer wesentlichen Beteiligungen wurde fristgerecht fertiggestellt und geprüft.
- Der Prüfbericht der Stabsstelle Prüfdienste bestätigt die Ordnungsgemäßheit und die Einhaltung der gesetzlichen Vorgaben gemäß § 93 GO.
- Es wurden keine Beanstandungen festgestellt, jedoch mehrere Empfehlungen zur Verbesserung des Verwaltungshandelns ausgesprochen.
- Der Bürgermeister teilt die Einschätzung der Stabsstelle Prüfdienste und kündigt an, die Empfehlungen umzusetzen.
- Die Gesamtabschlussrichtlinie wird überarbeitet und eine verbindliche Zeitachse zur Vorlage der testierten Geschäftsabschlüsse der Aufgabenträger aufgenommen.
- Eine engere Einbindung der Aufgabenträger in die Darstellung von Chancen und Risiken im Gesamtlagebericht ist geplant.
- Der Bürgermeister sieht die vorhandenen Kennzahlen als grundsätzlich ausreichend an, will aber ab dem Gesamtabschluss 2023 eine größere Anzahl an Kennzahlen ergänzen.
Beschluss des kommunalen Wärme- und Kälteplans der Stadt Wedel
Hauptthemen:
- Beschluss des kommunalen Wärme- und Kälteplans (KWKP) der Stadt Wedel gemäß § 7 Abs. 4 EWKG-SH
- Sicherstellung der gesetzlichen Frist zur Vorlage des KWKP beim MEKUN bis Ende 2024
- Ziel der Treibhausgasneutralität des stadtweiten Wärme- und Kältesektors bis spätestens 2040
Kernaussagen:
- Der KWKP besteht aus den Prüfergebnissen der Bestands- und Potenzialanalyse sowie Bedarfsprognose, dem Konzept zur Zielerreichung, der räumlichen Darstellung des Zielzustands, dem Maßnahmenkatalog und dem Monitoringkonzept.
- Die ab 2025 ggf. benötigten zusätzlichen Haushaltsmittel von max. 10.000 € für die in Maßnahme Nr. 7 („Beratungsangebote für Privatpersonen“) vorgesehene Anmietung einer Bürofläche in der Moorwegsiedlung sollen gestrichen werden.
- Die gesetzliche Verpflichtung zur Erstellung des KWKP ergibt sich aus dem Energiewende- und Klimaschutzgesetz Schleswig-Holstein (EWKG-SH).
- Der KWKP soll zur Dekarbonisierung des stadtweiten Wärme- und Kältesektors beitragen und bis spätestens 2040 Treibhausgasneutralität erreichen.
- Die Maßnahmen zur Umsetzung des KWKP umfassen Transformationspläne für Wärmenetze, Machbarkeitsstudien, Gutachten, Wärmeversorgungskonzepte und Beratungsangebote für Privatpersonen.
Entscheidung:
Der Rat der Stadt Wedel beschließt den Kommunalen Wärme- und Kälteplan der Stadt Wedel, bestehend aus den Prüfergebnissen der Bestands- und Potenzialanalyse sowie Bedarfsprognose, dem Konzept zur Zielerreichung, der räumlichen Darstellung des Zielzustands, dem Maßnahmenkatalog und dem Monitoringkonzept.
Entlastung des Verwaltungsrates der Stadtsparkasse Wedel für das Geschäftsjahr 2023
Hauptthemen
- Entlastung des Verwaltungsrates der Stadtsparkasse Wedel für das Geschäftsjahr 2023 gemäß § 5 Abs. 2 Nr. 6 des Sparkassengesetzes des Landes Schleswig-Holstein
- Prüfung und Bestätigung des Jahresabschlusses 2023 und des Lageberichts durch die Prüfungsstelle des Sparkassen- und Giroverbandes für Schleswig-Holstein
- Entlastung des Vorstandes durch den Verwaltungsrat
Kernaussagen:
- Der Verwaltungsrat der Stadtsparkasse Wedel hat am 11.07.2024 die Entlastung des Vorstandes für das Geschäftsjahr 2023 gemäß § 10 Abs. 2 Nr. 11 Sparkassengesetz (SpKG) erteilt.
- Der vom Vorstand aufgestellte Jahresabschluss 2023 und der Lagebericht wurden von der Prüfungsstelle des Sparkassen- und Giroverbandes für Schleswig-Holstein geprüft und mit einem uneingeschränkten Bestätigungsvermerk versehen.
- Der Verwaltungsrat wurde ausführlich informiert und hat den Jahresabschluss festgestellt sowie den Lagebericht gebilligt.
- Gründe, die gegen eine Entlastung des Verwaltungsrates sprechen, sind nicht ersichtlich.
Entscheidung
Der Rat der Stadt Wedel beschließt die Entlastung des Verwaltungsrates der Stadtsparkasse Wedel für das Geschäftsjahr 2023 gemäß § 5 Abs. 2 Nr. 6 des Sparkassengesetzes des Landes Schleswig-Holstein.
Vorbereitende Planungsleistungen für den Neubau einer Feuerwache
Hauptthemen
- Beauftragung des Fachdienstes Gebäudemanagement mit vorbereitenden Planungsleistungen für den Neubau einer Feuerwache
- Sicherstellung des Brandschutzes in Wedel gemäß § 2 Abs. 1 und 2 des Brandschutzgesetzes (BrSchG)
- Notwendigkeit einer neuen Feuerwache aufgrund der nicht mehr zeitgemäßen Sicherheitsanforderungen der bestehenden Wache
Kernaussagen:
- Die derzeitige Feuerwache, in Betrieb seit 1971, entspricht nicht mehr den heutigen Sicherheitsanforderungen.
- Eine Machbarkeitsstudie hat den Raumbedarf der neuen Feuerwache ermittelt, basierend auf den Anforderungen der Hanseatischen Feuerwehr Unfallkasse (HFUK).
- Der jetzige Standort ist zu klein, daher wird ein Standortwechsel auf die gegenüberliegende Parkplatzfläche und das danebenliegende Grünland vorgeschlagen.
- Vorbereitende Planungsphase „0“ umfasst die Untersuchung der Grundstücke auf Bodengrunduntersuchung, Schadstofferkundung und Kampfmittelauskunft.
- Kosten für Bodengrunduntersuchung und Schadstofferkundung betragen ca. 10.000 €, weitere Kosten für Kampfmittelsondierung werden nach Vorlage der Kampfmittelauskunft ermittelt.
- Es gibt keine Alternativen zum Neubau oder zur Lage, da die Hilfeleistungsfrist von 10 Minuten eingehalten werden muss.
Entscheidung:
Der Rat der Stadt Wedel beschließt, den Fachdienst Gebäudemanagement mit vorbereitenden Planungsleistungen für den Neubau einer Feuerwache zu beauftragen.
Resolution der Städte im Städteverband Schleswig-Holstein für den Erhalt der Städtebauförderung im Land Schleswig-Holstein
Hauptthemen
- Beschluss der Resolution zur Unterstützung des Erhalts der Städtebauförderung im Land Schleswig-Holstein
- Stellungnahme gegen die Überlegungen der Landesregierung, die Kofinanzierung der Städtebauförderungsmittel des Bundes einzustellen
Kernaussagen:
- Der Städteverband Schleswig-Holstein hat sich öffentlich gegen die möglichen Kürzungen der Städtebauförderung durch die Landesregierung positioniert.
- Die Resolution fordert die Landesregierung und den Landtag auf, von Kürzungsabsichten im Bereich der Städtebauförderung Abstand zu nehmen und eine vollständige Komplementärfinanzierung der Städtebauförderung durch Landesmittel zu gewährleisten.
- Die Städtebauförderung unterstützt die Attraktivität von Wohn- und Wirtschaftsstandorten, fördert den Erhalt von Kulturgütern, verbessert die Wohnungsangebote und Aufenthaltsqualität sowie die Versorgungsfunktion der Stadt- und Stadtteilzentren.
- Die Städtebauförderung hat erhebliche ökonomische Anstoßwirkungen auf öffentliche und private Anschlussinvestitionen und führt zu einem Vielfachen an privaten Investitionen im Umfeld der Sanierungsmaßnahmen.
- Auch wenn Wedel derzeit keine neuen Projekte im Rahmen der Städtebauförderung plant, unterstützt die Stadt die Resolution solidarisch.
Entscheidung
Der Rat der Stadt Wedel beschließt die Resolution der Städte im Städteverband Schleswig-Holstein für den Erhalt der Städtebauförderung im Land Schleswig-Holstein.
Spendenannahmen 2023
Hauptthemen
- Bericht über die Annahme oder Vermittlung von Spenden ab einem Betrag von 50,00 Euro im Jahr 2023
- Transparenz und Korruptionsprävention gemäß § 76 Abs. 4 der Gemeindeordnung (GO)
Kernaussagen:
- Der Rat hat am 21.03.2013 beschlossen, die Annahme oder Vermittlung von Spenden bis zu einem Betrag von 10.000,00 Euro auf den Bürgermeister zu übertragen, darüber hinaus auf den Haupt- und Finanzausschuss.
- Über die Annahme oder Vermittlung von Spenden oder Schenkungen ab einem Betrag von 50,00 Euro soll der Bürgermeister einmal jährlich berichten.
- Das zu berichtende Spendenaufkommen im Jahr 2023 betrug 60.062,59 Euro.
- Es gab außerdem Spenden an und von Schulvereinen, die gemäß § 76 Abs. 4 der GO kein Bestandteil dieses Berichts sind.
- Die rechtliche Grundlage für die Spendenannahme und -vermittlung ist § 76 Abs. 4 der GO, der der Korruptionsprävention und der Schaffung größtmöglicher Transparenz dient.
- Der Bericht listet die Spenden ab einem Betrag von 50,00 Euro auf, einschließlich der Angaben zum Spender, der Höhe bzw. dem Wert der Spende und dem Verwendungszweck.