20-fache Überzeichnung: Bringen zusätzliche Anträge die Badebucht-Millionen in Gefahr?

 

Die Konkurrenz um die Bundesförderung für Sportstätten hat eine neue, besorgniserregende Dimension erreicht. Das aktuelle Bundesprogramm „Sanierung kommunaler Sportstätten“ ist bundesweit 20-fach überzeichnet. Das bedeutet konkret: Auf jeden verfügbaren Euro kommen Anfragen im Wert von 20 Euro.

Vor diesem Hintergrund steht die Kommunalpolitik in Wedel am kommenden Donnerstag vor einer kritischen Richtungsentscheidung, die über Millionenbeträge für unsere Stadt entscheiden könnte.

Die Badebucht: Unser Projekt mit höchster Priorität

Unser wichtigstes Vorhaben ist unbestritten die Badebucht. Mit einem Investitionsvolumen von rund 15,3 Millionen Euro und einer erhofften Förderung von bis zu 8 Millionen Euro ist dieses Projekt das Rückgrat unserer Sportstättensanierung. Die Projektskizze wurde bereits eingereicht, doch die enorme Überzeichnung des Bundesprogramms macht deutlich, dass nur eine absolute Minderheit der Projekte bundesweit eine Zusage erhalten wird.

Das Risiko zusätzlicher Anträge

Trotz dieser Ausgangslage stehen am Donnerstag drei weitere Vorhaben zur Abstimmung im Rat:

  • Modernisierung der Laufbahn im Elbestadion
  • Grundsanierung der Sportanlage am Johann-Rist-Gymnasium (JRG)
  • Umbau des östlichen Tennenplatzes im Freizeitpark

Was auf den ersten Blick nach einer Maximierung der Chancen aussieht, bereitet uns in der aktuellen Situation große Sorgen.

Unsere Sorge: Die Gefahr der gegenseitigen Verdrängung

Wir befürchten, dass wir uns durch eine Vielzahl von Anträgen selbst im Weg stehen könnten. Wenn eine Kommune mehrere Projekte gleichzeitig für denselben Fördertopf ins Rennen schickt, zwingt dies die Entscheider in Berlin zu einer internen Abwägung.

Unsere größte Sorge ist konkret: Sollte der Bund ein kleineres Projekt – etwa die Sanierung der Laufbahn – zur Förderung auswählen, sinkt die Wahrscheinlichkeit massiv, dass zeitgleich auch das Millionen-Projekt Badebucht bewilligt wird. Ein „Trostpreis“ für ein kleineres Vorhaben wäre ein herber Rückschlag, wenn dadurch die dringend benötigten Fördermittel für unser Hallenbad blockiert werden.

Fazit: Fokus statt Risiko

In einem derart überlaufenen Wettbewerb ist eine klare Schwerpunktsetzung oft der Schlüssel zum Erfolg. Wir müssen uns fragen, ob wir durch das Nachschieben weiterer Anträge die Erfolgsaussichten für die Badebucht schmälern. Ein unmissverständliches Signal nach Berlin – mit Fokus auf unsere absolute Priorität 1 – halten wir strategisch für den sichereren Weg, um die Zukunft unserer Sportlandschaft in Wedel zu sichern.

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    Ich finde die Ansiedelung von DHL gut und würde das gerne so beschloßen sehen. Die Idee eines zusätlichen EDEKA sehe ich skeptisch. Was garantiert uns das der Eigentümer nich EDEKAs an anderen Stellen in Wedel dafür schließt. Der EDEKA in den Welau-Arkaden wäre ein Ankermieter sein weggeang würde der Bahnhofstraße[…]
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    Da stimme ich Ihnen in weiten Teilen zu – insbesondere was die Notwendigkeit angeht, diesen „Schandfleck“ endlich sinnvoll zu entwickeln. Eine wirtschaftliche Nutzung mit dem Ziel, neue Arbeitsplätze und Steuereinnahmen zu generieren, ist aus Sicht der CDU absolut wünschenswert. Was mögliche Ansiedlungen wie DHL betrifft: Bisher liegen uns[…]
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    Die Annahme ergibt sich direkt aus den im Artikel genannten Punkten.
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    Vielen Dank für den Hinweis – völlig richtig: Bei einem Betriebsübergang nach § 613a BGB werden die Arbeitsverhältnisse in der Regel unverändert übernommen. Das schränkt natürlich auch die „Flexibilität“ eines möglichen privaten Betreibers deutlich ein und ist ein weiterer Grund, warum die Übernahme eines defizitären Betriebs w[…]
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    Worauf beruht die Annahme, das sich kein Investor für ein privat betriebenes Bad finden würde ?  
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    Frank fuchs kommentierte auf Samstag, 22. März 2025 07:27
    Fest steht, das das Gelände im jetzigen Zustand einen Schandfleck darstellt. Man sollte jede Möglichkeit nutzen, dort ein Unternehmen anzusiedeln. Wenn DHL in Wedel investieren möchte, wird doch sicherlich so etwas wie eine Machbarkeitsstudie existieren,auf die man aufbauen könnte. Es ist doch so: Ohne zusätzliche Steuereinnahmen kein Raum fü[…]
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    Renate Palm kommentierte auf Freitag, 21. März 2025 20:04
    Ein Hinweis. Bei einem Betriebsübergang nach § 613a BGB werden auch die Arbeitsverträge übernommen. Eine Kündigung der Arbeitnehmer ist rechtlich selten durchsetzbar.