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Verkehrsführung an der Baustelle Autal: Sachstand und geplantes Verkehrsgutachten

Jan Luechau 27. September 2026
Keine Kommentare zu “Verkehrsführung an der Baustelle Autal: Sachstand und geplantes Verkehrsgutachten”

Die Baustelle im Autal und die damit verbundene Verkehrsführung beschäftigen viele Wedelerinnen und Wedeler. Im Umwelt-, Bau- und Feuerwehrausschuss (UBF) am 24. September 2026 hat die Stadtverwaltung auf eine Anfrage der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN reagiert. Als Ratsherr und finanzpolitischer Sprecher möchte ich Ihnen die Fakten aus der Antwort der örtlichen Ordnungsbehörde sachlich und transparent darlegen.

Warum der Sandweg für Fußgänger und Radfahrer sicherer eingestuft wird

Ein Punkt der Anfrage war die Frage, warum Fußgänger und Radfahrer den Sandweg nutzen sollen, anstatt auf die Fahrbahn auszuweichen. Die Verkehrsbehörde begründet dies wie folgt:

  • Fehlende Fahrbahnbreite: Die Straße ist schlicht nicht breit genug, um eine sichere Nutzung durch alle Verkehrsteilnehmer zu gewährleisten.
  • Gefahren durch Absperrungen: Nötige Schrankenzäune würden in die Fahrbahn ragen und das Unfallrisiko erhöhen.
  • Haftungsfragen: Würde die Stadt die Fahrbahn für diesen Zweck freigeben, läge die rechtliche Haftung im Schadensfall bei ihr.

Aus diesen Gründen bleibt es bei der aktuellen Regelung. Diese setzt auf die gegenseitige Rücksichtnahme (§ 1 StVO) und minimiert laut Behörde sowohl die rechtlichen als auch die tatsächlichen Gefahrenpotentiale im Vergleich zu einer Straßenfreigabe.

Ein Verkehrsgutachten für die kommenden 1,5 Jahre

Um die Situation in den kommenden 1,5 Jahren geordnet zu steuern, hat die Stadt den Bauherren bereits am 23. Juli 2026 verpflichtet, unverzüglich ein qualifiziertes Verkehrsgutachten in Auftrag zu geben. Dieses soll ein tragfähiges Umleitungskonzept sowie eine Verkehrsflussanalyse liefern.

Das Gutachten wird zwingend folgende Aspekte untersuchen:

  • Die aktuelle Verkehrsmenge (IST-Zustand) im Autal.
  • Die Veränderungen der Verkehrsströme durch eine mögliche wechselseitige Einbahnstraßenregelung.
  • Die Abwicklung von Umleitungen über die Rissener Straße, Rosengarten, Rathausplatz, Mühlenweg, Am Marktplatz und Pinneberger Straße – unter Beachtung der "grünen Welle" auf der B431.
  • Mögliche Gefahren am Bahnübergang durch temporäre Ampelanlagen sowie die Notwendigkeit von Ampelanpassungen an Kreuzungen.
  • Die Auswirkungen der Maßnahmen auf den Fuß- und Radverkehr.

Die ersten Verkehrsmessungen für dieses Gutachten haben bereits begonnen. Sobald die Ergebnisse vorliegen, wird die Verkehrsbehörde diese auswerten und die Empfehlungen umsetzen. Die Behörde warnt davor, ohne Gutachten großräumige Umleitungen einzurichten, da dies zu massiven Verkehrsüberlastungen und Schleichverkehr in Wohngebieten führen würde.

Weitere Informationen zum Thema

  • Offizielle Antwort der Verkehrsbehörde (PDF)
  • laufende Updates der Stadtwerke zur Baustelle Autal

Ihr Jan Lüchau

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Newsletter KW 39/26

Jan Luechau 21. September 2026
Keine Kommentare zu “Newsletter KW 39/26”

Liebe Wedelerinnen und Wedeler,

es gibt endlich mal wieder spürbar gute Nachrichten vom Wedeler Bahnhof: Das Wasser im unteren Parkdeck der P+R-Anlage ist weg! Nach den frustrierenden Überschwemmungen der letzten Zeit, ausgelöst durch Kabeldiebstahl und Vandalismus an der Pumpe, läuft die Technik wieder. Auch der gesperrte Radweg durchs Autal ist endlich wieder frei. Die Anlage selbst bleibt wegen des ausstehenden Versicherungsgutachtens zwar noch gesperrt, aber ein erster Schritt ist getan. (Zum Artikel des SHZ)

Doch während wir in Wedel an dieser Stelle aufatmen, zeichnet eine neue landesweite Untersuchung ein düsteres Bild für unsere Region: Ein Viertel der Kreisstraßen im Kreis Pinneberg ist dringend sanierungsbedürftig. Hauptverkehrsachsen wie die K5 (Ellerbek – Rellingen), K6 oder K24 weisen erhebliche Mängel auf. Auch bei unserem Radwegenetz gibt es auf rund 21 Kilometern akuten Handlungsbedarf. (Zum Artikel der SHZ)


Kurz & Knapp: Was in Wedel in dieser Woche wichtig wird

Werfen wir einen Blick auf die Themen, die uns in den städtischen Gremien aktuell beschäftigen:

  • Hat Transparenz bald ein Preisschild?
    Die Stadt plant eine Änderung der Verwaltungsgebührensatzung. Dass Gebühren aufgrund gestiegener Personalkosten angepasst werden müssen, ist nachvollziehbar. Ein neuer Punkt sollte aber noch diskutiert werden: Detaillierte Bürgeranfragen nach dem Informationszugangsgesetz (IZG-SH) sollen künftig 70,50 Euro je angefangene halbe Stunde kosten.
    • Mein Artikel zur geplanten Gebührensatzung
    • Mein Kommentar zu den IZG-Gebühren
  • Zukunft der Bahnhofstraße:
    In unserer Haupteinkaufsstraße stehen zwei Großprojekte an. Die Stadtsparkasse und ein privater Investor planen in der Nr. 18a und Nr. 20 große Neubauten. Das bedeutet für Wedel: flächenschonende Nachverdichtung auf bereits versiegelten Flächen und die Schaffung von dringend benötigtem Wohnraum (inklusive vergünstigter Wohnungen) mitten im Zentrum.
    • Die beiden Bauvorhaben
  • Wedel wehrt sich gegen den Kreis:
    Der Kreis Pinneberg hatte die Kreisumlage 2026 von 29,5 % auf 31,5 % angehoben – eine massive Zusatzbelastung für unseren Stadthaushalt. Gemeinsam mit anderen Kommunen streben wir nun ein Normenkontrollverfahren vor dem Oberverwaltungsgericht an, um dieses Vorgehen juristisch prüfen zu lassen.
    • Die Hintergründe zur Kreisumlage
  • Personal am Limit:
    Der aktuelle Personalbericht 2025 der Verwaltung ist alarmierend. Fast die Hälfte der Belegschaft ist über 50 Jahre alt, auf Fachstellen gibt es teils keine Bewerbungen und die Mitarbeitenden schieben tausende Überstunden bei über 11.000 Krankheitstagen vor sich her. Wir müssen als Politik dringend Ansätze finden, um die Verwaltung strukturell zu entlasten.
    • Die Zahlen des Personalberichts im Detail

Termine

Bitte beachten Sie: Die morgige Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses (HFA) beginnt bereits um 18:00 Uhr.


Ihre Meinung ist gefragt

Die geplante Gebührenerhöhung, insbesondere für detaillierte Auskünfte aus dem Rathaus, betrifft Sie im Zweifel ganz direkt. Daher meine Frage an Sie:

Wie bewerten Sie den Vorstoß der Stadt? Haben Sie Verständnis dafür, dass aufwendige Verwaltungsrecherchen künftig Geld kosten, oder sehen Sie darin eine gefährliche Hürde für die Transparenz in unserer Stadt?

Schreiben Sie mir Ihre Gedanken gerne direkt als Antwort auf diesen Newsletter oder diskutieren Sie in den Kommentaren auf wedel-politik.de mit.

Ich freue mich auf den Austausch und wünsche Ihnen einen erfolgreichen Start in die Woche!

Herzliche Grüße

Ihr Jan Lüchau

Aktuelles: Die Zukunft der Bahnhofstraße – Zwei Großprojekte im Vergleich

Jan Luechau 17. September 2026
Keine Kommentare zu “Aktuelles: Die Zukunft der Bahnhofstraße – Zwei Großprojekte im Vergleich”

In unserer Innenstadt stehen städtebauliche Veränderungen bevor. In naher Zukunft sollen in unserer Haupteinkaufsstraße zwei Bauvorhaben in direkter Nachbarschaft realisiert werden: Das Vorhaben der Stadtsparkasse in der Bahnhofstraße 18a und ein weiteres Wohn- und Geschäftshaus in der Bahnhofstraße 20. Beide Planungen wurden in den aktuellen Sitzungsvorlagen der Stadt Wedel aufbereitet.

Da beide Projekte das Straßenbild prägen werden, verbinde ich in diesem Beitrag die wesentlichen Eckdaten beider Vorhaben, erläutere die unterschiedlichen rechtlichen Grundlagen und stelle die positiven sowie negativen Aspekte sachlich gegenüber.

Die rechtliche Situation

Obwohl beide Bauplätze unmittelbar nebeneinanderliegen, werden die Bauanträge nach unterschiedlichen rechtlichen Vorgaben beurteilt. Da für diesen Bereich der Bahnhofstraße kein rechtsverbindlicher Bebauungsplan existiert, gilt hier grundsätzlich die Regelung für den unbeplanten Innenbereich nach § 34 des Baugesetzbuches (BauGB).

Bahnhofstraße 20: Das reguläre Einfügungsgebot

Für das Grundstück Bahnhofstraße 20 greift der reguläre § 34 Abs. 1 BauGB. Diese Bestimmung besagt vereinfacht, dass ein Bauvorhaben zulässig ist, wenn es sich nach Art und Maß der baulichen Nutzung in die Eigenart der näheren Umgebung einfügt. Der Entwurf sieht drei Vollgeschosse und ein zurückgesetztes Staffelgeschoss vor. Da diese Dimensionen den umliegenden Gebäuden im Misch- und Kerngebiet entsprechen, fügt sich der Neubau in den Bestand ein.

Bahnhofstraße 18a: Die Abweichung über den „Bauturbo“

Das Gebäude der Stadtsparkasse in der Bahnhofstraße 18a soll vier Vollgeschosse sowie ein Staffelgeschoss erhalten. Mit vier Vollgeschossen überschreitet der Entwurf den Rahmen der unmittelbaren Nachbarbebauung, die maximal drei Vollgeschosse aufweist. Eine Genehmigung über das reguläre Einfügungsgebot ist daher nicht möglich.

Die Stadtverwaltung wendet deshalb § 34 Abs. 3b BauGB an. Diese Vorschrift ist Teil des bundesweiten Maßnahmenpakets („Bauturbo“), mit dem der Wohnungsbau erleichtert werden soll. Sie ermöglicht es der Gemeinde, mit ihrer Zustimmung eine Abweichung vom Einfügungsgebot zuzulassen, wenn dadurch zusätzlicher Wohnraum geschaffen wird und die städtebaulichen Belange gewahrt bleiben.

Positive Effekte beider Bauvorhaben

Beide Projekte bringen für die Entwicklung der Innenstadt folgende Vorteile mit sich:

  • Flächenschonende Nachverdichtung: Beide Bauprojekte entstehen auf bereits erschlossenen und versiegelten Grundstücken im Zentrum. Auf diese Weise wird Wohn- und Gewerberaum realisiert, ohne freie Flächen an den Stadträndern in Anspruch zu nehmen.

  • Schaffung von Wohnraum: Mit beiden Projekten werden neue Wohnungen im Ortskern geschaffen. In der Bahnhofstraße 18a entstehen 41 Wohneinheiten, von denen fünf Wohnungen (rund 400 Quadratmeter Fläche) verbindlich zu vergünstigten Mietpreisen angeboten werden. Auch in der Hausnummer 20 sind die Obergeschosse für Wohnzwecke vorgesehen.

  • Gewerbliche Belebung: In beiden Erdgeschossen sind Gewerbeflächen vorgesehen, die den Einzelhandels- und Dienstleistungsstandort in unserer Haupteinkaufsstraße stärken.

  • Klimaschutz und Begrünung: Beide Entwürfe enthalten Festlegungen für Photovoltaikanlagen und Dachbegrünungen auf den Dachflächen.

Negative Effekte und Diskussionspunkte

Aus den politischen Beratungen und Nachbarschaftsrückmeldungen ergeben sich folgende Bedenken:

  • Baukörper und Maßstab: Ein Kritikpunkt ist die Höhe bzw. Geschossigkeit des Baukörpers der Sparkasse, verbunden mit der Befürchtung, diese hätte eine Prägewirkung für weitere Baumaßnahmen im Umfeld. Dieser Kritikpunkt wird jedoch direkt ausgeräumt durch das Einvernehmen für die Bahnhofstraße 20, die sich mit drei Geschossen plus Staffel baulich in die Umgebung einfügt.

  • Verkehrsführung: Ein wesentlicher Kritikpunkt bleibt die verkehrliche Erschließung bei der Hausnummer 18a. Die Verkehrsführung muss offiziell vollständig über den Eichendorffweg erfolgen, weil es sich bei der Straße auf der Nordseite zwischen Lehmann und der Bäckerei Junge um eine Privatstraße handelt. 

  • Baumbestand: Durch die Ausnutzung der Grundstücksfläche bei der Hausnummer 18a bestand in der Diskussion zudem die Sorge bezüglich des Erhalts der ortsbildprägenden Platanen, die durch die städtische Baumschutzsatzung geschützt sind.

Weitere Informationen zum Thema

Die ausführlichen Darstellungen zu den beiden Einzelprojekten können Sie in meinen vorangegangenen Beiträgen nachlesen:

  • Bauvorhaben der Sparkasse in der Bahnhofstraße: Der aktuelle Stand

  • Neues Bauvorhaben: Wohn- und Geschäftshaus in der Bahnhofstraße 20

 

Aktuelle Lage der Park and Ride (P+R)- Anlage in Wedel: Bestandsaufnahme und politische Initiativen

Jan Luechau 13. September 2026
Keine Kommentare zu “Aktuelle Lage der Park and Ride (P+R)- Anlage in Wedel: Bestandsaufnahme und politische Initiativen”

Die Park and Ride (P+R)- Anlage in Wedel am S-Bahnhof ist ein zentraler Bestandteil der städtischen Infrastruktur. Seit einem Brand im Juli 2025 ist das Gebäude gesperrt. Jüngste Vorkommnisse haben die ohnehin schwierige Situation vor Ort weiter verschärft, weshalb das Thema in der vergangenen Ratssitzung am 10. September 2026 erneut auf der Tagesordnung stand. Das Gebäude bleibt für die Öffentlichkeit weiterhin nicht nutzbar.

Die Situation vor Ort

Die Situation hat sich durch den Diebstahl von Stromkabeln im Untergeschoss der Anlage verschlechtert, was zum Stillstand der Drainagepumpe geführt hat. Dies hat unmittelbare Folgen für das Umfeld der Anlage, insbesondere für den Rad- und Fußverkehr:

  • Das untere Parkdeck sowie der umlaufende Rad- und Fußweg sind infolge des Pumpenausfalls überflutet.
  • Die Überflutung zwingt Radfahrende und Fußgänger zu Umwegen über das Gelände des ZOB.
  • Die aktuelle Wegführung ist unübersichtlich, da der Auweidenweg abrupt auf dem Pflaster des ZOB endet und die Verkehrsteilnehmer sich zwischen Bussen und Pkw orientieren müssen.

Politischer Vorstoß: Aus Antrag wird Prüfauftrag

Um die Verkehrssicherheit zu verbessern und mögliche Gebäudeschäden durch das stehende Wasser abzuwenden, reichte die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen einen Antrag zur Ratssitzung ein. Die Forderungen umfassten unter anderem:

  • Die Verwaltung soll die Drainage-Pumpe schnellstmöglich durch neue Kabel ans Stromnetz anschließen, um das Untergeschoss sowie die betroffenen Wege trockenzulegen.
  • Sollte diese Instandsetzung nicht umsetzbar sein, müssen zeitnah alternative Lösungen zur Wiederherstellung der Passierbarkeit von Rad- und Fußweg gefunden werden.
  • Auf dem ZOB beziehungsweise dem oberen Parkdeck sollen zur sicheren Wegführung Radwegmarkierungen oder ein Schutzstreifen in Richtung Mühlenstraße aufgebracht werden.
  • Ein hoher Kantstein am Übergang zum ZOB soll zudem nach Möglichkeit abgesenkt werden.
  • Die Politik forderte von der Verwaltung eine detaillierte Mitteilungsvorlage mit einer zeitlich strukturierten Projektplanung für die anstehende Sanierung der P+R-Anlage.

In der Ratssitzung am 10. September 2026 wurde im Verlauf der Beratungen beschlossen, den ursprünglichen Antrag in einen Prüfauftrag an die Verwaltung umzuwandeln. Das bedeutet, dass das Rathaus nun offiziell beauftragt ist, die Machbarkeit und die konkreten Umsetzungsschritte der geforderten Maßnahmen detailliert zu prüfen.

Hintergrund zu Statik und Verhandlungen

Hintergrund all dieser Diskussionen ist, dass die P+R-Anlage ein wesentlicher Baustein im Mobilitätskonzept unserer Stadt ist. Zwar ergab ein Gutachten nach dem Brand keine Bedenken hinsichtlich der grundlegenden Baustatik, die Regulierungsverhandlungen mit der Versicherung dauern jedoch weiterhin an. Zudem bleiben Teile der oberen Ebene auf unabsehbare Zeit für Busse gesperrt, da noch verlässliche Einschätzungen darüber fehlen, ob das Bauwerk den Belastungen und Erschütterungen durch den Busverkehr standhält. Bürgerinnen und Bürger, die ihr Fahrzeug für längere Zeit am Bahnhof abstellen möchten, können ab Ende September alternativ auf das neue, kostenpflichtige Medac-Parkhaus am Rosengarten ausweichen.

Wir brauchen bei diesem Thema nicht zwingend politischen Aktionismus in Form von neuen Anträgen. Es ist fest davon auszugehen, dass die Verwaltung bereits daran arbeitet, die Drainage wieder gangbar zu machen. Solche Anträge – auch wenn sie am Ende in Prüfaufträge umgewandelt werden – binden Kapazitäten in der Verwaltung und kosten Zeit sowie Geld. Beides sind Ressourcen, die wir in Wedel schlichtweg nicht haben.

Zudem dürfen wir nicht vergessen, dass die P+R-Anlage schon weit vor dem Brand in einem katastrophalen Zustand war. Ein Gutachten zur Schadensbeurteilung aus dem Jahr 2022 bescheinigte dem Bauwerk eine Zustandsnote von 2,7 (auf einer Skala bis3) und wies darauf hin, dass die Dauerhaftigkeit beeinträchtigt sei und eine kurzfristige Schadensbeseitigung erforderlich wäre. Die Verwaltung hatte der Politik im Februar 2024 bereits einen detaillierten Variantenvergleich zur Sanierung vorgelegt. Diese Varianten reichten von der reinen Aufgabe des Parkbereichs bis hin zu einem kompletten Abbruch mit anschließendem Neubau eines ZOB und einer Tiefgarage für über 15,7 Millionen Euro.

Selbst wenn die Versicherung den entstandenen Brandschaden reguliert, wird diese Summe bei Weitem nicht ausreichen, um die bereits im Vorfeld marode Anlage vollständig instand zu setzen. Warum also im Klein-Klein verstricken? Wir wissen, dass massive Investitionen unumgänglich sind, und wir wissen ebenso, dass die Stadtkasse leer ist. Daher müssen wir nach echten Alternativen suchen. Wir hatten dazu bereits einen Antrag im Umwelt-, Bau- und Feuerwehrausschuss (UBF) eingebracht, um eine mögliche Öffentlich-Private Partnerschaft (ÖPP) zu prüfen. Dieser Vorstoß wurde zwar verschoben, da direkt nach dem Brand zu viele Dinge unklar waren, aber ich bin der festen Überzeugung: Wir sollten trotzdem genau jetzt schon ein paar Schritte weiter denken, um eine nachhaltige Lösung für Wedel zu finden.

 

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Ratssitzung vom 10.09.2026: Haushalt, Straßenreinigung und städtische Infrastruktur

Jan Luechau 13. September 2026
Keine Kommentare zu “Ratssitzung vom 10.09.2026: Haushalt, Straßenreinigung und städtische Infrastruktur”

Die Ratssitzung vom 10.09.2026 brachte wichtige Entscheidungen zu den städtischen Finanzen, der Gebührenstruktur und anstehenden Bauprojekten. 

Finanzen und Personalien

Im Fokus der Sitzung stand der städtische Haushalt sowie personelle Weichenstellungen bei der Stadtsparkasse:

  • Jahresabschluss 2024: Das Jahr schließt mit einem Defizit von 14,7 Millionen Euro ab. Das Rechnungsprüfungsamt bemängelte in diesem Zusammenhang das späte finanzielle Gegensteuern der Verwaltung. Der Rat beschloss den Abschluss formal.
  • Stadtsparkasse: Der Verwaltungsrat wurde entlastet. Marc Cybulski, der seit 2007 im Haus tätig ist, wurde einstimmig als neues Vorstandsmitglied und Vorsitzender ab Mitte 2027 bestätigt.

Neuordnung der Straßenreinigung

Die Stadt benötigt eine neue Straßenreinigungssatzung, da das Oberverwaltungsgericht Schleswig-Holstein (OVG) am 11. März 2026 die seit Juli 2023 geltende Fassung wegen rechtlicher Mängel für nichtig erklärt hat. Der Rat beschloss folgende Eckpunkte für die Neufassung:

  • Es werden neue, differenzierte Reinigungs- und Winterdienstklassen eingeführt, die sich an der Verkehrswichtigkeit der jeweiligen Straßen orientieren.
  • Die Gebührenberechnung erfolgt künftig nach dem Quadratwurzelmaßstab anstelle des bisherigen Frontmetermaßstabs.
  • Der Quadratwurzelmaßstab, der sich aus der Grundstücksfläche berechnet, vermeidet fehleranfällige Sonderregelungen für komplexe Grundstückskonstellationen (wie Eck- oder Hinterliegergrundstücke) und bietet eine verständlichere Lösung.

Zusätzlich wurde beschlossen, die dezentrale Abwasserentsorgung für die verbliebenen 44 betroffenen Grundstücke an den Abwasserzweckverband Südholstein zu übertragen.

Infrastruktur: Badebucht und Park-and-Ride

Bei den städtischen Bauprojekten standen zwei Anlagen im Mittelpunkt der Diskussion:

  • Kombibad (Badebucht): Die Politik bestätigte die Pläne zur energetischen Sanierung inklusive eines Lehrschwimmbeckens für 14,7 Millionen Euro. Der Teilabriss und Neubau soll die laufenden Betriebskosten senken und den Schul- und Vereinssport absichern, ohne bereits zugesagte Fördermittel in Höhe von vier Millionen Euro aufs Spiel zu setzen.
  • Park-and-Ride-Anlage: Für die Reparatur der Drainagepumpe im gefluteten Unterdeck lagen Forderungen nach sofortigen baulichen Maßnahmen vor. Der Rat wandelte diese in einen Prüfauftrag um. Zunächst werden bis zur nächsten Sitzung die genauen Instandsetzungskosten ermittelt.

Alle öffentlichen Vorlagen, detaillierte Zahlen und die genauen Ausführungen zur neuen Straßenreinigungssatzung finden Sie im Bürgerinformationssystem der Stadt Wedel. Über die Einrichtung der interfraktionellen Arbeitsgruppe zur Neuausrichtung der Einwohnerfragestunde habe ich bereits in einem separaten Artikel auf dieser Seite berichtet.

Ihr Jan Lüchau

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  1. Neuer Newsletter online: Von Schaufensterpolitik, Millionen-Defiziten und klaren Entscheidungen für Wedel
  2. Badebucht-Sanierung: Warum Baukostensteigerungen keine Überraschung sind
  3. Bürgernähe in der Praxis: Von verschlossenen Rathaustüren und Facebook-Dramen
  4. Wirtschaftsstandort Wedel: Weniger Jobs trotz Bevölkerungswachstum – Was jetzt zu tun ist

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