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Für mich gilt die Brandmauer

Jan Luechau 10. Oktober 2026
Keine Kommentare zu “Für mich gilt die Brandmauer”

 

An diesem Sonntag und Montag kommt das Präsidium der CDU zu einer zweitägigen Klausur in Berlin zusammen. Nach den jüngsten Wahlniederlagen soll es dabei um die strategische und inhaltliche Ausrichtung der Partei gehen – und zunehmend auch um die Abgrenzung zur AfD. Die Frage lautet: Hält die CDU an ihrer bisherigen Linie fest oder wird die sogenannte Brandmauer aufgeweicht? Darüber berichten unter anderem die Tagesschau und der MDR.

Aus der Union und ausdrücklich auch aus der CDU werden Stimmen laut, die den bisherigen Kurs infrage stellen. Der sächsische CDU-Bundestagsabgeordnete Florian Oest fordert eine Aufhebung der bestehenden Unvereinbarkeitsbeschlüsse. Der CDU-Landtagsabgeordnete Guido Heuer aus Sachsen-Anhalt meint, die CDU habe sich mit der Brandmauer „eingemauert“. CSU-Politiker Manfred Weber erklärte, die Brandmauer im Sinne eines „die oder wir“ müsse Geschichte sein.

Normalerweise beschäftige ich mich auf dieser Seite nicht mit bundes- oder landespolitischen Debatten. Hier geht es vor allem um Wedel, um Entscheidungen vor Ort und um die ganz konkreten Fragen unserer Stadt. Wenn aber innerhalb meiner Partei über eine mögliche Aufweichung der Abgrenzung zur AfD diskutiert wird, möchte ich dazu nicht schweigen.

Für mich gilt die Brandmauer. Und nach meiner Überzeugung sollte sie für alle gelten, die für die CDU politische Verantwortung tragen.

Dabei geht es nicht darum, die AfD oder ihre Wähler zu ignorieren. Selbstverständlich müssen wir uns damit auseinandersetzen, warum Menschen der CDU nicht mehr vertrauen und sich stattdessen der AfD zuwenden. Wir müssen Probleme bei Migration, innerer Sicherheit, wirtschaftlicher Entwicklung oder steigenden Lebenshaltungskosten klar benennen und überzeugende Lösungen anbieten.

Aber aus der Enttäuschung von Wählern folgt keine Rechtfertigung für eine politische Zusammenarbeit mit Rechtsextremen.

Eine klare Beschlusslage

Die CDU hat hierzu eine eindeutige Beschlusslage. Der Bundesparteitag beschloss 2018, „Koalitionen und ähnliche Formen der Zusammenarbeit“ sowohl mit der AfD als auch mit der Linkspartei abzulehnen. Präsidium und Bundesvorstand bekräftigten diese Position anschließend mehrfach. Nachzulesen ist dies im CDU-Dokument „Unsere Haltung zu Linkspartei und AfD“.

Die stellvertretende CDU-Bundesvorsitzende Karin Prien hat vor der Klausur zu Recht daran erinnert, dass diese Abgrenzung nicht zur beliebigen Disposition steht. Sie bezeichnete die Distanzierung von Rechtsextremisten als eine Frage der Werte und des Menschenbildes der CDU. Auch der stellvertretende Vorsitzende der Unionsfraktion, Günter Krings, sieht keinen Anlass, die bisherige Linie aufzuweichen. Einen Überblick über die unterschiedlichen Positionen innerhalb der Union gibt der Bayerische Rundfunk.

Prien warnt außerdem davor, dass eine Abkehr von der geltenden Beschlusslage die Zukunft der CDU als Volkspartei gefährden könnte. Wer entgegen dieser Linie die Nähe und Zusammenarbeit mit der AfD suche, müsse die CDU verlassen.

Stimmen aus Bund und Land

Auch Bundeskanzler und CDU-Vorsitzender Friedrich Merz hat vor jeder Zusammenarbeit mit der AfD gewarnt. Nach der Wahl eines AfD-Politikers zum Landtagspräsidenten in Sachsen-Anhalt erklärte Merz, eine Unterstützung von AfD-Vertretern vertrage sich nicht mit den Werten der CDU. Darüber berichteten die Tagesschau und der Deutschlandfunk.

Aus Schleswig-Holstein kommt ebenfalls eine unmissverständliche Botschaft. Ministerpräsident und CDU-Landesvorsitzender Daniel Günther erklärte nach den Vorgängen in Sachsen-Anhalt, für die Union müsse ausnahmslos gelten: keine Zusammenarbeit mit Rechtsextremisten – weder in Regierungen noch in Parlamenten. Wer aus den Reihen der Union daran mitwirke, handele nicht nach den Werten der CDU. Seine Position wird unter anderem von Die Zeit/dpa wiedergegeben.

Diese klaren Stimmen aus Bund und Land sind wichtig. Sie zeigen, dass die Forderungen nach einer Aufweichung der Brandmauer keineswegs für die gesamte CDU sprechen. Innerhalb der Partei gibt es weiterhin entschiedenen Widerstand gegen jede Annäherung an die AfD.

Günther bei „Inas Nacht“

Fast schon eine kleine politische Randnotiz ist Daniel Günthers jüngster Auftritt bei „Inas Nacht“. Dort sprach der schleswig-holsteinische Ministerpräsident nicht nur über Politik und Privates, sondern stimmte auch „Schrei nach Liebe“ von den Ärzten an. Anschließend sang er gemeinsam mit Ina Müller „Verdammt, ich lieb’ Dich“ von Matthias Reim. Ausschnitte und einen Bericht über die Sendung gibt es beim NDR.

Ob die Auswahl des ersten Liedes als politische Botschaft gedacht war, sei dahingestellt. In diesen Tagen besitzt sie jedenfalls eine bemerkenswerte Symbolik.

Demokratischer Streit statt Abhängigkeit

Natürlich gibt es zwischen CDU, SPD, Grünen, FDP und anderen demokratischen Parteien erhebliche politische Unterschiede. Diese Unterschiede dürfen und müssen wir deutlich machen. Auch der Unvereinbarkeitsbeschluss der CDU gegenüber der Linkspartei besteht fort.

Wenn es aber darum geht, demokratische Mehrheiten zu finden, würde ich immer zuerst das Gespräch mit demokratischen Parteien suchen – auch mit Parteien links der politischen Mitte –, bevor ich mich von Rechtsextremen abhängig mache. Politischer Streit zwischen Demokraten gehört zur Demokratie. Eine Zusammenarbeit mit ihren Gegnern gehört nicht dazu.

Das bedeutet zugleich: Die CDU darf eigene Anträge nicht allein deshalb zurückziehen, weil die AfD ihnen möglicherweise zustimmen könnte. Eine ungefragte Zustimmung ist nicht dasselbe wie eine abgesprochene oder bewusst organisierte Zusammenarbeit. Entscheidend ist, dass wir keine Vorhaben mit der AfD abstimmen, keine gemeinsamen Mehrheiten vereinbaren und ihr keine politische Macht verschaffen.

Die Brandmauer darf deshalb nicht nur ein Begriff für Sonntagsreden sein. Sie muss sich gerade dann bewähren, wenn demokratische Mehrheiten schwierig werden und Kompromisse mit anderen Parteien anstrengend sind. Wer sie ausgerechnet in solchen Situationen aufweichen will, macht aus einer Wertefrage eine Frage politischer Bequemlichkeit.

Meine Haltung ist klar: Ich streite lieber hart mit demokratischen Parteien um den richtigen Weg, als gemeinsam mit Rechtsextremen einen vermeintlich einfacheren zu gehen. Für mich ist das keine taktische Abwägung, sondern eine grundlegende Frage christdemokratischer Verantwortung.

Für mich gilt die Brandmauer.


Quellen und weiterführende Links

  • Tagesschau: CDU diskutiert über den Umgang mit der AfD
  • CDU Deutschlands: Unsere Haltung zu Linkspartei und AfD
  • MDR: Forderungen vor der CDU-Präsidiumsklausur
  • MDR: Florian Oest fordert die Aufhebung der Unvereinbarkeitsbeschlüsse
  • Bayerischer Rundfunk: Welchen Kurs nimmt die CDU im Umgang mit der AfD?
  • ZDFheute: Debatte über die Abgrenzung zur AfD
  • Tagesschau: Merz warnt vor einer Kooperation mit der AfD
  • Die Zeit/dpa: Daniel Günther zur Zusammenarbeit mit Rechtsextremisten
  • NDR: Daniel Günther bei „Inas Nacht“

Klare Hinweise für eine faire und lebendige Einwohnerfragestunde in Wedel

Jan Luechau 10. Oktober 2026
Keine Kommentare zu “Klare Hinweise für eine faire und lebendige Einwohnerfragestunde in Wedel”

Wer am 8. Oktober 2026 die Ratssitzung im Zuschauerraum verfolgte, konnte unmittelbar am Mikrofon ein neues Hinweisblatt sehen. Darin fasst die Stadt wesentliche Hinweise zum Ablauf der Einwohnerfragestunde zusammen. Ein solcher Aushang mag zunächst bürokratisch wirken. Tatsächlich kann ein klarer organisatorischer Rahmen aber dazu beitragen, die begrenzte Zeit fair unter den Teilnehmenden aufzuteilen.

Ein Beteiligungsformat für alle

Die Einwohnerfragestunde ist ein wichtiges Instrument kommunaler Beteiligung. § 16c der Gemeindeordnung Schleswig-Holstein verpflichtet die Gemeindevertretung, Einwohnerinnen und Einwohnern in öffentlichen Sitzungen die Möglichkeit zu geben, Fragen zu Beratungsgegenständen und anderen Angelegenheiten der örtlichen Gemeinschaft zu stellen sowie Vorschläge und Anregungen zu unterbreiten. Die Einzelheiten regelt in Wedel § 33 der Geschäftsordnung des Rates.

In Wedel dauert die Einwohnerfragestunde höchstens 30 Minuten. Vor diesem Hintergrund ist die Bitte um kurze und sachliche Beiträge nachvollziehbar: Sie soll dazu beitragen, dass möglichst viele Einwohnerinnen und Einwohner zu Wort kommen und ihre Anliegen verständlich vortragen können. Klare organisatorische Hinweise können Beteiligung deshalb nicht nur ordnen, sondern auch erleichtern.

Auch der Hinweis auf den Umgang mit Fragen, die nicht unmittelbar in der Sitzung beantwortet werden können, schafft Klarheit. Nach § 33 der Wedeler Geschäftsordnung erfolgt die Antwort in diesem Fall schriftlich oder in der nächsten Einwohnerfragestunde.

Wedel im Vergleich mit ausgewählten Städten

Ein Vergleich mit ausgewählten Städten in Schleswig-Holstein zeigt, dass Wedel in mehreren Punkten auf ausdrückliche Einzelbegrenzungen verzichtet. Der Vergleich ist keine vollständige landesweite Erhebung, macht aber unterschiedliche kommunale Regelungsansätze sichtbar:

  • Keine in § 33 genannte Altersgrenze: Die Wedeler Geschäftsordnung enthält keine Altersuntergrenze. In den für den Vergleich ausgewerteten Fassungen anderer Städte waren oder sind teilweise Altersgrenzen ab 14 Jahren vorgesehen, etwa in Quickborn, Schleswig, Rendsburg und Geesthacht.
  • Keine langfristige schriftliche Voranmeldefrist: In Wedel können sich Einwohnerinnen und Einwohner vor Beginn der Einwohnerfragestunde in die ausliegende Liste eintragen. Für schriftlich vorab eingereichte Beiträge gelten in anderen Städten teilweise feste Fristen – in Bad Oldesloe drei volle Werktage und in Geesthacht zwölf Tage vor der Sitzung. Diese Fristen betreffen die vorherige schriftliche Einreichung und bedeuten nicht zwangsläufig, dass eine mündliche Beteiligung ohne langfristige Anmeldung ausgeschlossen ist.
  • Keine festgelegte Höchstzahl von Beiträgen: § 33 begrenzt die Einwohnerfragestunde insgesamt auf 30 Minuten, schreibt aber keine maximale Zahl von Fragen, Vorschlägen oder Anregungen pro Person vor. In Quickborn sind bis zu drei Beiträge vorgesehen, in Schleswig höchstens zwei Fragen und in Kaltenkirchen in der Regel eine Frage mit einer Zusatzfrage.
  • Keine minutengenaue persönliche Redezeit: Die Wedeler Geschäftsordnung nennt keine feste individuelle Redezeit. Das Hinweisblatt bittet stattdessen um kurze und sachliche Beiträge. In Kaltenkirchen, Bad Oldesloe und Rendsburg sehen die ausgewerteten Regelungen bis zu fünf Minuten vor; in Quickborn, Schleswig und Pinneberg sind es bis zu drei Minuten.

Orientierung statt Einschränkung

Ich begrüße die Initiative der Stadt ausdrücklich. Bürgerbeteiligung braucht einen verlässlichen Rahmen, damit die vorhandene Zeit nicht nur einzelnen Wortmeldungen zugutekommt, sondern möglichst vielen Menschen offensteht. Das Hinweisblatt leistet hierzu einen sinnvollen, ordnenden Beitrag. Es erklärt in verständlicher Form, worauf es für einen fairen und nachvollziehbaren Ablauf ankommt.

Das Blatt gibt die Beteiligungsmöglichkeiten allerdings verkürzt wieder: § 16c GO und § 33 der Wedeler Geschäftsordnung erlauben neben Fragen ausdrücklich auch Vorschläge und Anregungen. Diese beiden Möglichkeiten sollten bei einer Überarbeitung des Hinweises ergänzt werden. Das ändert nichts an seiner sinnvollen Grundidee, den Ablauf transparent zu erläutern und zu einem konzentrierten, sachlichen Vortrag beizutragen.

Die Einwohnerfragestunde ist keine allgemeine Aussprache ohne zeitlichen Rahmen. Sie ist eine gesetzlich vorgesehene Möglichkeit, Rat und Verwaltung öffentlich und unmittelbar anzusprechen. Damit dieses Beteiligungsformat für alle offen und nutzbar bleibt, gehören Beteiligungsrechte und faire Verfahrenshinweise zusammen.

Was auf dem Hinweisblatt steht

Inhaltliche Wiedergabe des bei der Ratssitzung ausgelegten Hinweises:

Das Hinweisblatt informiert darüber, dass die Einwohnerfragestunde 30 Minuten dauert. Einwohnerinnen und Einwohner können Fragen zu aktuellen Beratungsgegenständen und zu anderen Angelegenheiten der örtlichen Gemeinschaft stellen.

Die Beiträge sollen kurz und sachlich gehalten und die Fragen grundsätzlich mündlich vorgetragen werden. Die Beantwortung erfolgt zunächst mündlich. Fragen, die nicht unmittelbar beantwortet werden können, sollen zu einem späteren Zeitpunkt schriftlich oder mündlich beantwortet werden.

Inhaltlich zusammengefasst nach dem im Zuschauerraum angebrachten Hinweisblatt bei der Sitzung des Rates der Stadt Wedel am 8. Oktober 2026. Keine vollständige wörtliche Wiedergabe.

Quellen und weitere Informationen

Die folgenden Links führen zu den amtlichen Rechtsgrundlagen oder zu den offiziellen Ortsrechtsseiten der betreffenden Städte. Geschäftsordnungen können geändert werden; maßgeblich ist daher stets die auf der jeweiligen städtischen Internetseite veröffentlichte aktuelle Fassung. Stand der nachfolgenden Zusammenstellung: 10. Oktober 2026.

  • Landesrecht Schleswig-Holstein: § 16c GO – Einwohnerfragestunde, Anhörung und Einwohnerbefragung
  • Wedel: Ortsrecht und Satzungen – Rat-Geschäftsordnung, § 33 „Einwohnerfragestunde“
  • Ahrensburg: Ortsrecht – Geschäftsordnung der Stadtverordnetenversammlung, § 28
  • Bad Oldesloe: Ortsrecht und Satzungen – Geschäftsordnung, § 13
  • Elmshorn: Ortsrecht – aktuelle Geschäftsordnung für das Stadtverordneten-Kollegium und die Ausschüsse
  • Geesthacht: Ortsrecht und Satzungen – Geschäftsordnung, § 20
  • Heide: Geschäftsordnung für die Ratsversammlung ab 1. Januar 2025, § 9 (PDF)
  • Kaltenkirchen: Geschäftsordnung 2025, § 15 „Anfragen der Einwohnerinnen und Einwohner“ (PDF)
  • Mölln: Geschäftsordnung – Lesefassung, § 10 „Einwohnerfragestunde“ (PDF)
  • Pinneberg: Ortsrecht – Geschäftsordnung der Ratsversammlung, § 20
  • Quickborn: Rechtsgrundlagen – Geschäftsordnung der Stadt Quickborn, § 8
  • Rendsburg: Ortsrecht – Geschäftsordnung, § 15
  • Schleswig: Geschäftsordnung der Ratsversammlung, § 27

Ihr Jan Lüchau

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Sanierung der Badebucht: Landesförderung gesichert und geänderter Zeitplan

Jan Luechau 07. Oktober 2026
Keine Kommentare zu “Sanierung der Badebucht: Landesförderung gesichert und geänderter Zeitplan”

Die Planungen für den Umbau und die Sanierung der BADEBUCHT in Wedel schreiten voran. Ein wesentlicher Baustein für die Finanzierung steht nun fest: Das Land stellt Fördermittel in Höhe von vier Millionen Euro zur Verfügung. Diese Förderung erfordert jedoch Anpassungen im Projektablauf.

Geänderte Vergabestrategie zur Kostenkontrolle

Ursprünglich war vorgesehen, das Projekt über einen Generalübernehmer abzuwickeln. Dies ist durch die Förderbedingungen in der geplanten Form nicht mehr möglich. Das Planungsteam um Geschäftsführer Jörn Peter Maurer hat daher die Vergabestrategie geändert.

Um die Kosten weiterhin verlässlich steuern zu können, sollen zunächst rund 70 Prozent des Bauleistungsumfangs ausgeschrieben und ausgewertet werden. Das Sanierungsvorhaben umfasst insgesamt mehr als 50 Gewerke. Die frühzeitige Bewertung dieses großen Teils der Leistungen soll eine belastbare Grundlage schaffen, um die Gesamtkosten realistisch einzuschätzen und bei Bedarf rechtzeitig gegensteuern zu können.

Zeitplan und Angebot für die Nutzer

Nach dem aktuellen Bauzeitenplan ist der Beginn der Arbeiten für den 1. Juli 2027 angesetzt. Bis dahin können Besucher die Angebote der BADEBUCHT, wie Frühschwimmen oder Saunanächte, weiterhin uneingeschränkt nutzen.

Für die Zeit der Bauarbeiten ist geplant, die Sauna, den Wellnessbereich und die Gastronomie ohne Betriebspause durchgehend weiterzuführen.

Fokus auf den Schwimmsport und Perspektiven für das Freibad

Die künftige Ausrichtung des Bades legt den Schwerpunkt auf das sportliche Schwimmen und die Schwimmausbildung. Die Raumaufteilung in der Entwurfsplanung ist weitgehend abgeschlossen. Um die Praxisanforderungen zu erfüllen, wurden Lehrkräfte der Schulen sowie Trainer der Vereine in die Planungen einbezogen. Der Bauantrag soll im November 2026 eingereicht werden.

Darüber hinaus wird eine mögliche Perspektive für den Weiterbetrieb des Freibades geprüft. Aus der Bevölkerung kam der Vorschlag, das Freibad durch einen privaten Träger, beispielsweise einen Verein, weiterzuführen. Den Vereinen wurde ein Nutzungskonzept mit einer Checkliste zur Verfügung gestellt, und es gibt erste Interessensbekundungen, die nun auf ihre Tragfähigkeit untersucht werden.

(Quelle: Preessemitteilung der Stadtwerke Wedel)

Weitere Informationen zum Thema

  • Aktuelle Informationen der Kombibad Wedel GmbH: www.badebucht.de
  • Neuigkeiten auf der Facebook-Seite der Einrichtung: www.facebook.com/badebucht

Ihr Jan Lüchau

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Verkehrsführung an der Baustelle Autal: Sachstand und geplantes Verkehrsgutachten

Jan Luechau 27. September 2026
Keine Kommentare zu “Verkehrsführung an der Baustelle Autal: Sachstand und geplantes Verkehrsgutachten”

Die Baustelle im Autal und die damit verbundene Verkehrsführung beschäftigen viele Wedelerinnen und Wedeler. Im Umwelt-, Bau- und Feuerwehrausschuss (UBF) am 24. September 2026 hat die Stadtverwaltung auf eine Anfrage der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN reagiert. Als Ratsherr und finanzpolitischer Sprecher möchte ich Ihnen die Fakten aus der Antwort der örtlichen Ordnungsbehörde sachlich und transparent darlegen.

Warum der Sandweg für Fußgänger und Radfahrer sicherer eingestuft wird

Ein Punkt der Anfrage war die Frage, warum Fußgänger und Radfahrer den Sandweg nutzen sollen, anstatt auf die Fahrbahn auszuweichen. Die Verkehrsbehörde begründet dies wie folgt:

  • Fehlende Fahrbahnbreite: Die Straße ist schlicht nicht breit genug, um eine sichere Nutzung durch alle Verkehrsteilnehmer zu gewährleisten.
  • Gefahren durch Absperrungen: Nötige Schrankenzäune würden in die Fahrbahn ragen und das Unfallrisiko erhöhen.
  • Haftungsfragen: Würde die Stadt die Fahrbahn für diesen Zweck freigeben, läge die rechtliche Haftung im Schadensfall bei ihr.

Aus diesen Gründen bleibt es bei der aktuellen Regelung. Diese setzt auf die gegenseitige Rücksichtnahme (§ 1 StVO) und minimiert laut Behörde sowohl die rechtlichen als auch die tatsächlichen Gefahrenpotentiale im Vergleich zu einer Straßenfreigabe.

Ein Verkehrsgutachten für die kommenden 1,5 Jahre

Um die Situation in den kommenden 1,5 Jahren geordnet zu steuern, hat die Stadt den Bauherren bereits am 23. Juli 2026 verpflichtet, unverzüglich ein qualifiziertes Verkehrsgutachten in Auftrag zu geben. Dieses soll ein tragfähiges Umleitungskonzept sowie eine Verkehrsflussanalyse liefern.

Das Gutachten wird zwingend folgende Aspekte untersuchen:

  • Die aktuelle Verkehrsmenge (IST-Zustand) im Autal.
  • Die Veränderungen der Verkehrsströme durch eine mögliche wechselseitige Einbahnstraßenregelung.
  • Die Abwicklung von Umleitungen über die Rissener Straße, Rosengarten, Rathausplatz, Mühlenweg, Am Marktplatz und Pinneberger Straße – unter Beachtung der "grünen Welle" auf der B431.
  • Mögliche Gefahren am Bahnübergang durch temporäre Ampelanlagen sowie die Notwendigkeit von Ampelanpassungen an Kreuzungen.
  • Die Auswirkungen der Maßnahmen auf den Fuß- und Radverkehr.

Die ersten Verkehrsmessungen für dieses Gutachten haben bereits begonnen. Sobald die Ergebnisse vorliegen, wird die Verkehrsbehörde diese auswerten und die Empfehlungen umsetzen. Die Behörde warnt davor, ohne Gutachten großräumige Umleitungen einzurichten, da dies zu massiven Verkehrsüberlastungen und Schleichverkehr in Wohngebieten führen würde.

Weitere Informationen zum Thema

  • Offizielle Antwort der Verkehrsbehörde (PDF)
  • laufende Updates der Stadtwerke zur Baustelle Autal

Ihr Jan Lüchau

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Newsletter KW 39/26

Jan Luechau 21. September 2026
Keine Kommentare zu “Newsletter KW 39/26”

Liebe Wedelerinnen und Wedeler,

es gibt endlich mal wieder spürbar gute Nachrichten vom Wedeler Bahnhof: Das Wasser im unteren Parkdeck der P+R-Anlage ist weg! Nach den frustrierenden Überschwemmungen der letzten Zeit, ausgelöst durch Kabeldiebstahl und Vandalismus an der Pumpe, läuft die Technik wieder. Auch der gesperrte Radweg durchs Autal ist endlich wieder frei. Die Anlage selbst bleibt wegen des ausstehenden Versicherungsgutachtens zwar noch gesperrt, aber ein erster Schritt ist getan. (Zum Artikel des SHZ)

Doch während wir in Wedel an dieser Stelle aufatmen, zeichnet eine neue landesweite Untersuchung ein düsteres Bild für unsere Region: Ein Viertel der Kreisstraßen im Kreis Pinneberg ist dringend sanierungsbedürftig. Hauptverkehrsachsen wie die K5 (Ellerbek – Rellingen), K6 oder K24 weisen erhebliche Mängel auf. Auch bei unserem Radwegenetz gibt es auf rund 21 Kilometern akuten Handlungsbedarf. (Zum Artikel der SHZ)


Kurz & Knapp: Was in Wedel in dieser Woche wichtig wird

Werfen wir einen Blick auf die Themen, die uns in den städtischen Gremien aktuell beschäftigen:

  • Hat Transparenz bald ein Preisschild?
    Die Stadt plant eine Änderung der Verwaltungsgebührensatzung. Dass Gebühren aufgrund gestiegener Personalkosten angepasst werden müssen, ist nachvollziehbar. Ein neuer Punkt sollte aber noch diskutiert werden: Detaillierte Bürgeranfragen nach dem Informationszugangsgesetz (IZG-SH) sollen künftig 70,50 Euro je angefangene halbe Stunde kosten.
    • Mein Artikel zur geplanten Gebührensatzung
    • Mein Kommentar zu den IZG-Gebühren
  • Zukunft der Bahnhofstraße:
    In unserer Haupteinkaufsstraße stehen zwei Großprojekte an. Die Stadtsparkasse und ein privater Investor planen in der Nr. 18a und Nr. 20 große Neubauten. Das bedeutet für Wedel: flächenschonende Nachverdichtung auf bereits versiegelten Flächen und die Schaffung von dringend benötigtem Wohnraum (inklusive vergünstigter Wohnungen) mitten im Zentrum.
    • Die beiden Bauvorhaben
  • Wedel wehrt sich gegen den Kreis:
    Der Kreis Pinneberg hatte die Kreisumlage 2026 von 29,5 % auf 31,5 % angehoben – eine massive Zusatzbelastung für unseren Stadthaushalt. Gemeinsam mit anderen Kommunen streben wir nun ein Normenkontrollverfahren vor dem Oberverwaltungsgericht an, um dieses Vorgehen juristisch prüfen zu lassen.
    • Die Hintergründe zur Kreisumlage
  • Personal am Limit:
    Der aktuelle Personalbericht 2025 der Verwaltung ist alarmierend. Fast die Hälfte der Belegschaft ist über 50 Jahre alt, auf Fachstellen gibt es teils keine Bewerbungen und die Mitarbeitenden schieben tausende Überstunden bei über 11.000 Krankheitstagen vor sich her. Wir müssen als Politik dringend Ansätze finden, um die Verwaltung strukturell zu entlasten.
    • Die Zahlen des Personalberichts im Detail

Termine

Bitte beachten Sie: Die morgige Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses (HFA) beginnt bereits um 18:00 Uhr.


Ihre Meinung ist gefragt

Die geplante Gebührenerhöhung, insbesondere für detaillierte Auskünfte aus dem Rathaus, betrifft Sie im Zweifel ganz direkt. Daher meine Frage an Sie:

Wie bewerten Sie den Vorstoß der Stadt? Haben Sie Verständnis dafür, dass aufwendige Verwaltungsrecherchen künftig Geld kosten, oder sehen Sie darin eine gefährliche Hürde für die Transparenz in unserer Stadt?

Schreiben Sie mir Ihre Gedanken gerne direkt als Antwort auf diesen Newsletter oder diskutieren Sie in den Kommentaren auf wedel-politik.de mit.

Ich freue mich auf den Austausch und wünsche Ihnen einen erfolgreichen Start in die Woche!

Herzliche Grüße

Ihr Jan Lüchau

  1. Aktuelles: Die Zukunft der Bahnhofstraße – Zwei Großprojekte im Vergleich
  2. Aktuelle Lage der Park and Ride (P+R)- Anlage in Wedel: Bestandsaufnahme und politische Initiativen
  3. Ratssitzung vom 10.09.2026: Haushalt, Straßenreinigung und städtische Infrastruktur
  4. Neuer Newsletter online: Von Schaufensterpolitik, Millionen-Defiziten und klaren Entscheidungen für Wedel

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