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Aktuelles: Die Zukunft der Bahnhofstraße – Zwei Großprojekte im Vergleich

Jan Luechau 17. September 2026
Keine Kommentare zu “Aktuelles: Die Zukunft der Bahnhofstraße – Zwei Großprojekte im Vergleich”

In unserer Innenstadt stehen städtebauliche Veränderungen bevor. In naher Zukunft sollen in unserer Haupteinkaufsstraße zwei Bauvorhaben in direkter Nachbarschaft realisiert werden: Das Vorhaben der Stadtsparkasse in der Bahnhofstraße 18a und ein weiteres Wohn- und Geschäftshaus in der Bahnhofstraße 20. Beide Planungen wurden in den aktuellen Sitzungsvorlagen der Stadt Wedel aufbereitet.

Da beide Projekte das Straßenbild prägen werden, verbinde ich in diesem Beitrag die wesentlichen Eckdaten beider Vorhaben, erläutere die unterschiedlichen rechtlichen Grundlagen und stelle die positiven sowie negativen Aspekte sachlich gegenüber.

Die rechtliche Situation

Obwohl beide Bauplätze unmittelbar nebeneinanderliegen, werden die Bauanträge nach unterschiedlichen rechtlichen Vorgaben beurteilt. Da für diesen Bereich der Bahnhofstraße kein rechtsverbindlicher Bebauungsplan existiert, gilt hier grundsätzlich die Regelung für den unbeplanten Innenbereich nach § 34 des Baugesetzbuches (BauGB).

Bahnhofstraße 20: Das reguläre Einfügungsgebot

Für das Grundstück Bahnhofstraße 20 greift der reguläre § 34 Abs. 1 BauGB. Diese Bestimmung besagt vereinfacht, dass ein Bauvorhaben zulässig ist, wenn es sich nach Art und Maß der baulichen Nutzung in die Eigenart der näheren Umgebung einfügt. Der Entwurf sieht drei Vollgeschosse und ein zurückgesetztes Staffelgeschoss vor. Da diese Dimensionen den umliegenden Gebäuden im Misch- und Kerngebiet entsprechen, fügt sich der Neubau in den Bestand ein.

Bahnhofstraße 18a: Die Abweichung über den „Bauturbo“

Das Gebäude der Stadtsparkasse in der Bahnhofstraße 18a soll vier Vollgeschosse sowie ein Staffelgeschoss erhalten. Mit vier Vollgeschossen überschreitet der Entwurf den Rahmen der unmittelbaren Nachbarbebauung, die maximal drei Vollgeschosse aufweist. Eine Genehmigung über das reguläre Einfügungsgebot ist daher nicht möglich.

Die Stadtverwaltung wendet deshalb § 34 Abs. 3b BauGB an. Diese Vorschrift ist Teil des bundesweiten Maßnahmenpakets („Bauturbo“), mit dem der Wohnungsbau erleichtert werden soll. Sie ermöglicht es der Gemeinde, mit ihrer Zustimmung eine Abweichung vom Einfügungsgebot zuzulassen, wenn dadurch zusätzlicher Wohnraum geschaffen wird und die städtebaulichen Belange gewahrt bleiben.

Positive Effekte beider Bauvorhaben

Beide Projekte bringen für die Entwicklung der Innenstadt folgende Vorteile mit sich:

  • Flächenschonende Nachverdichtung: Beide Bauprojekte entstehen auf bereits erschlossenen und versiegelten Grundstücken im Zentrum. Auf diese Weise wird Wohn- und Gewerberaum realisiert, ohne freie Flächen an den Stadträndern in Anspruch zu nehmen.

  • Schaffung von Wohnraum: Mit beiden Projekten werden neue Wohnungen im Ortskern geschaffen. In der Bahnhofstraße 18a entstehen 41 Wohneinheiten, von denen fünf Wohnungen (rund 400 Quadratmeter Fläche) verbindlich zu vergünstigten Mietpreisen angeboten werden. Auch in der Hausnummer 20 sind die Obergeschosse für Wohnzwecke vorgesehen.

  • Gewerbliche Belebung: In beiden Erdgeschossen sind Gewerbeflächen vorgesehen, die den Einzelhandels- und Dienstleistungsstandort in unserer Haupteinkaufsstraße stärken.

  • Klimaschutz und Begrünung: Beide Entwürfe enthalten Festlegungen für Photovoltaikanlagen und Dachbegrünungen auf den Dachflächen.

Negative Effekte und Diskussionspunkte

Aus den politischen Beratungen und Nachbarschaftsrückmeldungen ergeben sich folgende Bedenken:

  • Baukörper und Maßstab: Ein Kritikpunkt ist die Höhe bzw. Geschossigkeit des Baukörpers der Sparkasse, verbunden mit der Befürchtung, diese hätte eine Prägewirkung für weitere Baumaßnahmen im Umfeld. Dieser Kritikpunkt wird jedoch direkt ausgeräumt durch das Einvernehmen für die Bahnhofstraße 20, die sich mit drei Geschossen plus Staffel baulich in die Umgebung einfügt.

  • Verkehrsführung: Ein wesentlicher Kritikpunkt bleibt die verkehrliche Erschließung bei der Hausnummer 18a. Die Verkehrsführung muss offiziell vollständig über den Eichendorffweg erfolgen, weil es sich bei der Straße auf der Nordseite zwischen Lehmann und der Bäckerei Junge um eine Privatstraße handelt. 

  • Baumbestand: Durch die Ausnutzung der Grundstücksfläche bei der Hausnummer 18a bestand in der Diskussion zudem die Sorge bezüglich des Erhalts der ortsbildprägenden Platanen, die durch die städtische Baumschutzsatzung geschützt sind.

Weitere Informationen zum Thema

Die ausführlichen Darstellungen zu den beiden Einzelprojekten können Sie in meinen vorangegangenen Beiträgen nachlesen:

  • Bauvorhaben der Sparkasse in der Bahnhofstraße: Der aktuelle Stand

  • Neues Bauvorhaben: Wohn- und Geschäftshaus in der Bahnhofstraße 20

 

Aktuelle Lage der Park and Ride (P+R)- Anlage in Wedel: Bestandsaufnahme und politische Initiativen

Jan Luechau 13. September 2026
Keine Kommentare zu “Aktuelle Lage der Park and Ride (P+R)- Anlage in Wedel: Bestandsaufnahme und politische Initiativen”

Die Park and Ride (P+R)- Anlage in Wedel am S-Bahnhof ist ein zentraler Bestandteil der städtischen Infrastruktur. Seit einem Brand im Juli 2025 ist das Gebäude gesperrt. Jüngste Vorkommnisse haben die ohnehin schwierige Situation vor Ort weiter verschärft, weshalb das Thema in der vergangenen Ratssitzung am 10. September 2026 erneut auf der Tagesordnung stand. Das Gebäude bleibt für die Öffentlichkeit weiterhin nicht nutzbar.

Die Situation vor Ort

Die Situation hat sich durch den Diebstahl von Stromkabeln im Untergeschoss der Anlage verschlechtert, was zum Stillstand der Drainagepumpe geführt hat. Dies hat unmittelbare Folgen für das Umfeld der Anlage, insbesondere für den Rad- und Fußverkehr:

  • Das untere Parkdeck sowie der umlaufende Rad- und Fußweg sind infolge des Pumpenausfalls überflutet.
  • Die Überflutung zwingt Radfahrende und Fußgänger zu Umwegen über das Gelände des ZOB.
  • Die aktuelle Wegführung ist unübersichtlich, da der Auweidenweg abrupt auf dem Pflaster des ZOB endet und die Verkehrsteilnehmer sich zwischen Bussen und Pkw orientieren müssen.

Politischer Vorstoß: Aus Antrag wird Prüfauftrag

Um die Verkehrssicherheit zu verbessern und mögliche Gebäudeschäden durch das stehende Wasser abzuwenden, reichte die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen einen Antrag zur Ratssitzung ein. Die Forderungen umfassten unter anderem:

  • Die Verwaltung soll die Drainage-Pumpe schnellstmöglich durch neue Kabel ans Stromnetz anschließen, um das Untergeschoss sowie die betroffenen Wege trockenzulegen.
  • Sollte diese Instandsetzung nicht umsetzbar sein, müssen zeitnah alternative Lösungen zur Wiederherstellung der Passierbarkeit von Rad- und Fußweg gefunden werden.
  • Auf dem ZOB beziehungsweise dem oberen Parkdeck sollen zur sicheren Wegführung Radwegmarkierungen oder ein Schutzstreifen in Richtung Mühlenstraße aufgebracht werden.
  • Ein hoher Kantstein am Übergang zum ZOB soll zudem nach Möglichkeit abgesenkt werden.
  • Die Politik forderte von der Verwaltung eine detaillierte Mitteilungsvorlage mit einer zeitlich strukturierten Projektplanung für die anstehende Sanierung der P+R-Anlage.

In der Ratssitzung am 10. September 2026 wurde im Verlauf der Beratungen beschlossen, den ursprünglichen Antrag in einen Prüfauftrag an die Verwaltung umzuwandeln. Das bedeutet, dass das Rathaus nun offiziell beauftragt ist, die Machbarkeit und die konkreten Umsetzungsschritte der geforderten Maßnahmen detailliert zu prüfen.

Hintergrund zu Statik und Verhandlungen

Hintergrund all dieser Diskussionen ist, dass die P+R-Anlage ein wesentlicher Baustein im Mobilitätskonzept unserer Stadt ist. Zwar ergab ein Gutachten nach dem Brand keine Bedenken hinsichtlich der grundlegenden Baustatik, die Regulierungsverhandlungen mit der Versicherung dauern jedoch weiterhin an. Zudem bleiben Teile der oberen Ebene auf unabsehbare Zeit für Busse gesperrt, da noch verlässliche Einschätzungen darüber fehlen, ob das Bauwerk den Belastungen und Erschütterungen durch den Busverkehr standhält. Bürgerinnen und Bürger, die ihr Fahrzeug für längere Zeit am Bahnhof abstellen möchten, können ab Ende September alternativ auf das neue, kostenpflichtige Medac-Parkhaus am Rosengarten ausweichen.

Wir brauchen bei diesem Thema nicht zwingend politischen Aktionismus in Form von neuen Anträgen. Es ist fest davon auszugehen, dass die Verwaltung bereits daran arbeitet, die Drainage wieder gangbar zu machen. Solche Anträge – auch wenn sie am Ende in Prüfaufträge umgewandelt werden – binden Kapazitäten in der Verwaltung und kosten Zeit sowie Geld. Beides sind Ressourcen, die wir in Wedel schlichtweg nicht haben.

Zudem dürfen wir nicht vergessen, dass die P+R-Anlage schon weit vor dem Brand in einem katastrophalen Zustand war. Ein Gutachten zur Schadensbeurteilung aus dem Jahr 2022 bescheinigte dem Bauwerk eine Zustandsnote von 2,7 (auf einer Skala bis3) und wies darauf hin, dass die Dauerhaftigkeit beeinträchtigt sei und eine kurzfristige Schadensbeseitigung erforderlich wäre. Die Verwaltung hatte der Politik im Februar 2024 bereits einen detaillierten Variantenvergleich zur Sanierung vorgelegt. Diese Varianten reichten von der reinen Aufgabe des Parkbereichs bis hin zu einem kompletten Abbruch mit anschließendem Neubau eines ZOB und einer Tiefgarage für über 15,7 Millionen Euro.

Selbst wenn die Versicherung den entstandenen Brandschaden reguliert, wird diese Summe bei Weitem nicht ausreichen, um die bereits im Vorfeld marode Anlage vollständig instand zu setzen. Warum also im Klein-Klein verstricken? Wir wissen, dass massive Investitionen unumgänglich sind, und wir wissen ebenso, dass die Stadtkasse leer ist. Daher müssen wir nach echten Alternativen suchen. Wir hatten dazu bereits einen Antrag im Umwelt-, Bau- und Feuerwehrausschuss (UBF) eingebracht, um eine mögliche Öffentlich-Private Partnerschaft (ÖPP) zu prüfen. Dieser Vorstoß wurde zwar verschoben, da direkt nach dem Brand zu viele Dinge unklar waren, aber ich bin der festen Überzeugung: Wir sollten trotzdem genau jetzt schon ein paar Schritte weiter denken, um eine nachhaltige Lösung für Wedel zu finden.

 

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Ratssitzung vom 10.09.2026: Haushalt, Straßenreinigung und städtische Infrastruktur

Jan Luechau 13. September 2026
Keine Kommentare zu “Ratssitzung vom 10.09.2026: Haushalt, Straßenreinigung und städtische Infrastruktur”

Die Ratssitzung vom 10.09.2026 brachte wichtige Entscheidungen zu den städtischen Finanzen, der Gebührenstruktur und anstehenden Bauprojekten. 

Finanzen und Personalien

Im Fokus der Sitzung stand der städtische Haushalt sowie personelle Weichenstellungen bei der Stadtsparkasse:

  • Jahresabschluss 2024: Das Jahr schließt mit einem Defizit von 14,7 Millionen Euro ab. Das Rechnungsprüfungsamt bemängelte in diesem Zusammenhang das späte finanzielle Gegensteuern der Verwaltung. Der Rat beschloss den Abschluss formal.
  • Stadtsparkasse: Der Verwaltungsrat wurde entlastet. Marc Cybulski, der seit 2007 im Haus tätig ist, wurde einstimmig als neues Vorstandsmitglied und Vorsitzender ab Mitte 2027 bestätigt.

Neuordnung der Straßenreinigung

Die Stadt benötigt eine neue Straßenreinigungssatzung, da das Oberverwaltungsgericht Schleswig-Holstein (OVG) am 11. März 2026 die seit Juli 2023 geltende Fassung wegen rechtlicher Mängel für nichtig erklärt hat. Der Rat beschloss folgende Eckpunkte für die Neufassung:

  • Es werden neue, differenzierte Reinigungs- und Winterdienstklassen eingeführt, die sich an der Verkehrswichtigkeit der jeweiligen Straßen orientieren.
  • Die Gebührenberechnung erfolgt künftig nach dem Quadratwurzelmaßstab anstelle des bisherigen Frontmetermaßstabs.
  • Der Quadratwurzelmaßstab, der sich aus der Grundstücksfläche berechnet, vermeidet fehleranfällige Sonderregelungen für komplexe Grundstückskonstellationen (wie Eck- oder Hinterliegergrundstücke) und bietet eine verständlichere Lösung.

Zusätzlich wurde beschlossen, die dezentrale Abwasserentsorgung für die verbliebenen 44 betroffenen Grundstücke an den Abwasserzweckverband Südholstein zu übertragen.

Infrastruktur: Badebucht und Park-and-Ride

Bei den städtischen Bauprojekten standen zwei Anlagen im Mittelpunkt der Diskussion:

  • Kombibad (Badebucht): Die Politik bestätigte die Pläne zur energetischen Sanierung inklusive eines Lehrschwimmbeckens für 14,7 Millionen Euro. Der Teilabriss und Neubau soll die laufenden Betriebskosten senken und den Schul- und Vereinssport absichern, ohne bereits zugesagte Fördermittel in Höhe von vier Millionen Euro aufs Spiel zu setzen.
  • Park-and-Ride-Anlage: Für die Reparatur der Drainagepumpe im gefluteten Unterdeck lagen Forderungen nach sofortigen baulichen Maßnahmen vor. Der Rat wandelte diese in einen Prüfauftrag um. Zunächst werden bis zur nächsten Sitzung die genauen Instandsetzungskosten ermittelt.

Alle öffentlichen Vorlagen, detaillierte Zahlen und die genauen Ausführungen zur neuen Straßenreinigungssatzung finden Sie im Bürgerinformationssystem der Stadt Wedel. Über die Einrichtung der interfraktionellen Arbeitsgruppe zur Neuausrichtung der Einwohnerfragestunde habe ich bereits in einem separaten Artikel auf dieser Seite berichtet.

Ihr Jan Lüchau

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Neuer Newsletter online: Von Schaufensterpolitik, Millionen-Defiziten und klaren Entscheidungen für Wedel

Jan Luechau 06. September 2026
Keine Kommentare zu “Neuer Newsletter online: Von Schaufensterpolitik, Millionen-Defiziten und klaren Entscheidungen für Wedel”

Die politische Großwetterlage und die kommunale Realität vor Ort sind enger miteinander verzahnt, als manche wahrhaben wollen. In der neuesten Ausgabe meines Newsletters ziehe ich die Linie von einer fast schon skurrilen Begebenheit an einer verschlossenen Wedeler Rathaustür hin zu den bundesweiten Wahlergebnissen in Sachsen-Anhalt – und warum laute Inszenierung im Netz niemals handfeste Sacharbeit ersetzen kann.

👉 Zum Artikel: Bürgernähe in der Praxis: Von verschlossenen Rathaustüren und Facebook-Dramen

Darüber hinaus stehen die Finanzen und Großprojekte unserer Stadt im Fokus der neuen Ausgabe:

  • Haushaltsabschluss 2024: Ein Defizit von 14,7 Millionen Euro und deutliche Kritik des Rechnungsprüfungsamts an der zögerlichen Reaktion der Verwaltung. Warum Kassenkredite und hohe Zinslasten uns jetzt ein klares finanzpolitisches Umdenken abverlangen.
    👉 Zum Bericht: Rechnungsprüfungsamt kritisiert Wedeler Verwaltung
  • Badebucht-Sanierung: Warum die mediale Debatte über angebliche Kostenüberraschungen bei Variante 4A an der Realität vorbeigeht – und weshalb wir jetzt zu unserem Beschluss für Schulen und Vereine stehen müssen, statt neue Verzögerungsschleifen zu drehen.
    👉 Zum Artikel: Warum Baukostensteigerungen keine Überraschung sind
  • Soziales Fundament: Die Kernpunkte der Jahresberichte 2025 im schnellen Überblick:
    • DRK Betreutes Wohnen in Wedel
    • Freizeitförderung Wedel – Inklusion und Teilhabe
    • Volkshochschule Wedel – Bildung und Integration
  • Austausch & Termine: Einblick in die anstehende Ratssitzung sowie die aktuelle Community-Frage zur Verkehrssituation rund um die Einbahnstraße Autal.

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Badebucht-Sanierung: Warum Baukostensteigerungen keine Überraschung sind

Jan Luechau 06. September 2026
Keine Kommentare zu “Badebucht-Sanierung: Warum Baukostensteigerungen keine Überraschung sind”

Kürzlich erschien in der SHZ ein Artikel mit dem Titel "Iran-Krise und Baukosten – Badebucht Wedel: Wird die Sanierung zu teuer? Bürgermeisterin regt Überdenken an – Politik winkt ab". Beim Lesen drängt sich unweigerlich der Eindruck auf, als käme die Möglichkeit von Baukostensteigerungen bei diesem Großprojekt für einige Akteure völlig überraschend. Doch entspricht das wirklich den Tatsachen und dem bisherigen Prozess?

Keine Überraschung, sondern bauliche Realität

Ich kann natürlich nicht für die gesamte Verwaltung und Politik sprechen, aber mein Eindruck war und ist: Dass Kostensteigerungen bei einem Projekt dieser Größenordnung immer im Bereich des Möglichen liegen, ist allen Beteiligten bewusst. Das liegt schlicht in der Natur der Sache, allein schon, weil die zugrunde liegenden Zahlen für die Kostenschätzungen teilweise noch aus 2024 beziehungsweise 2025 stammen. Die Zahlen sind also mittlerweile rund zweieinhalb Jahre alt. Dass die allgemeinen Baukosten in dieser Zeit nicht sinken, ist kein Geheimnis und bedarf keiner plötzlichen Neuausrichtung.

Der Abwägungsprozess

Die mediale Darstellung des plötzlichen "Kopfzerbrechens" greift auch deshalb zu kurz, weil die hohen Investitionssummen schon lange kritisch begleitet werden. So hatte unsere Bürgermeisterin beispielsweise schon am 07.07.2025 im Haupt- und Finanzausschuss über eine geplante "Kommunikationsschleife" berichtet. Das Ziel war es schon damals, das Vorgehen in Ruhe zu überprüfen, die Verzahnung mit städtebaulichen Überlegungen abzuwägen und Transparenz zu schaffen. Das Projekt wird also keineswegs auf die leichte Schulter genommen.

Auch für mich persönlich als Ratsmitglied ist das keine leichte Entscheidung. Ich kann mich nicht daran erinnern, in meiner politischen Laufbahn jemals über eine derart hohe Investitionssumme für Wedel entscheiden zu müssen. Bei der beschlossenen Variante 4A sprechen wir von geschätzten Kosten von rund 14,7 Millionen Euro netto.

Solide Kalkulation mit Einsparpotenzial

Nach meinem aktuellen Kenntnisstand ist die bestehende Kalkulation dennoch so solide und belastbar aufgestellt, dass sie nicht sofort in sich zusammenfällt. Sie beinhaltet durchaus noch Einsparpotenziale beziehungsweise Puffer von +/- 30 Prozent, um eventuelle Kostensteigerungen aufzufangen, ohne gleich das gesamte Konzept erneut auf den Prüfstand stellen zu müssen.

Die Kernfrage: Was wollen wir für Wedel?

Am Ende des Tages reduziert sich die Debatte auf eine grundlegende politische Frage: Was wollen wir als Stadt? Die Politik hat sich nach intensiven Diskussionen mehrheitlich dazu entschieden, das Schwimmangebot in Wedel, insbesondere für unsere Schulen und Vereine, aufrechtzuerhalten. Im Vorfeld wurden dafür etliche Optionen durchgespielt und geprüft. Die Spannweite reichte von einer umfassenden Sanierung im Bestand über ein Hybridbecken bis hin zum Teilabriss.

Die nun fokussierte Variante 4A stellt dabei bereits einen massiven, aber vernünftigen Kompromiss dar: Sie sichert mit einem Sportbecken und einem Lehrschwimmbecken die Grundversorgung, verzichtet aber aus Kostengründen auf das Freibad, den Erlebnisbereich und den Kinderbereich.

Wenn wir als Stadt attraktiv bleiben wollen, müssen wir zu unseren mehrheitlichen Beschlüssen stehen und den Weg nun auch konsequent weitergehen, ohne ständige neue "Schleifen".


Weiterführende Dokumente

Für alle, die sich detaillierter in die Zahlen und Konzepte einlesen möchten, verlinke ich hier die entsprechenden Präsentationen und Sachstände, auf die ich mich beziehe:

  • Informationsveranstaltung zur Zukunft der Badebucht (Präsentation vom 04.11.2025)
  • Sachstand Badebucht - Kombibad Wedel GmbH (Dokument vom 25.09.2025)

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