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Kleinräumige Bevölkerungsprognose 2040: Die demografische Entwicklung in Wedel

Jan Luechau 31. Mai 2026
Keine Kommentare zu “Kleinräumige Bevölkerungsprognose 2040: Die demografische Entwicklung in Wedel”

Die Stadtplanung von morgen beginnt mit den Daten von heute. In der kommenden Ratssitzung am 4. Juni widmen wir uns der zukünftigen Bevölkerungsentwicklung in unserer Stadt. Auf der Tagesordnung steht ein Vortrag zur sogenannten „kleinräumigen Bevölkerungsprognose“ für den Kreis Pinneberg und für Wedel.

Was die Bevölkerungsprognose für unsere Stadt bedeutet

Hinter dem Fachbegriff der „kleinräumigen Bevölkerungs- und Haushaltsprognose“ verbirgt sich eine Untersuchung, die aufzeigt, wie sich die Einwohnerzahlen, die Altersstruktur und die Haushaltsformen bis zum Jahr 2040 entwickeln werden. Diese Daten umfassen neben dem Kreis Pinneberg auch die Kreise Steinburg und Dithmarschen. Für uns in der Wedeler Kommunalpolitik sind diese Zahlen ein zentrales Werkzeug. Sie bilden die Arbeitsgrundlage für langfristige Planungen in den Bereichen Wohnraum, Infrastruktur, Bildung und Versorgung.

Im Rahmen des öffentlichen Teils der Ratssitzung wird der Diplom-Ingenieur Martin Albrecht einen etwa 25-minütigen Vortrag zu diesem Thema halten. Herr Albrecht ist Gesellschafter des Planungsbüros Gertz Gutsche Rümenapp und hat bereits die Prognose von 2017 für den Kreis Pinneberg sowie Abschätzungen für die Wedeler Schulentwicklungsplanung erarbeitet.

In seinem Vortrag wird er unter anderem auf folgende Fragen eingehen:

  • Wie verändern sich die Haushaltsstrukturen in Wedel bis 2040?
  • Welche Anforderungen ergeben sich daraus für den Wohnraum und die Versorgungsinfrastruktur?
  • Werden in Zukunft mehr Menschen nach Wedel ziehen oder die Stadt verlassen?
  • Wie ist die voraussichtliche Entwicklung von Geburtenzahlen und Sterbefällen?
  • Wie können wir als Stadt unsere Standortqualitäten nutzen?
  • Müssen wir bisherige Planungsannahmen anpassen?

Bürgermeisterin Julia Fisauli-Aalto betont hierzu, dass die Prognose der Politik als Fundament für strategische Weichenstellungen beim städtischen Wachstum dient. Dies betrifft absehbare Bedarfe im Wohnungsbau, bei den Kindertagesstätten und Schulen sowie im Pflegebereich und weiteren kommunalen Handlungsfeldern.

Termine und Service-Informationen

Der Vortrag ist öffentlich. Interessierte Bürgerinnen und Bürger sind eingeladen, an der Sitzung teilzunehmen.

  • Datum: Donnerstag, 4. Juni
  • Uhrzeit: 19:00 Uhr
  • Ort: Ratssaal des Wedeler Rathauses, Rathausplatz 3-5, 22880 Wedel

 

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Neues zum Gründer- und Technologiezentrum (GTZ) in Wedel: Zahlen, Varianten und die Frage „Was wäre, wenn nicht?“

Jan Luechau 29. Mai 2026
Keine Kommentare zu “Neues zum Gründer- und Technologiezentrum (GTZ) in Wedel: Zahlen, Varianten und die Frage „Was wäre, wenn nicht?“”

Das geplante Gründer- und Technologiezentrum (GTZ) im BusinessPark Elbufer nimmt weiter Form an. Die begleitende Beratungsgesellschaft cima hat dazu Ende Mai eine sehr detaillierte Ausarbeitung vorgelegt, welche die Rahmenbedingungen für den Bau und den Betrieb intensiv analysiert.

Vom gemischten Konzept zur Fokussierung auf Gründer

Der inhaltliche Schwerpunkt des Zentrums im Bereich der Mess-, Steuerungs- und Regelungstechnik steht fest und wird von allen Projektpartnern getragen. Anpassungen gab es jedoch bei der Ausrichtung der künftigen Mietflächen.

Ursprünglich sah das Konzept einen ersten Bauabschnitt vor, bei dem neben Gründern auch Unternehmen auf dem freien Markt Flächen hätten anmieten können. Dieser Ansatz wurde aus triftigen Gründen verworfen. Eine Überprüfung durch Steuer- und Rechtsberater ergab, dass der Einsatz öffentlicher Mittel für frei vermietbare Büroflächen im Wettbewerb einen Eingriff ins Marktgeschehen darstellt und gegen das Beihilferecht verstoßen würde. Zudem hätte der Verlust steuerlicher Privilegien gedroht. Die Baukosten für diese freien Marktflächen hätten vollständig über Kredite finanziert werden müssen, wobei die Zinslast die potenziellen Mieteinnahmen deutlich überstiegen hätte.

Die Lösung besteht nun in einem angepassten ersten Bauabschnitt, der ausschließlich für Gründerinnen und Gründer vorgesehen ist. Es entsteht eine Gesamtnutzungsfläche von 1.295 Quadratmetern, die sich auf 846 Quadratmeter Bürofläche, 185 Quadratmeter für Labore und Produktion sowie 264 Quadratmeter Nebenflächen aufteilt. Das Zentrum bietet Raum für bis zu 21 junge Unternehmen. Die Mietdauer für die Gründer ist beihilferechtlich auf maximal fünf Jahre begrenzt.

Wie wird das GTZ organisiert und finanziert? Die Varianten im Detail

Ein wesentlicher Teil der Vorlage befasst sich mit der Finanzierung der Baukosten von voraussichtlich rund 9,11 Millionen Euro und der Deckung der laufenden Betriebskosten. Hierbei wurden im Kern zwei mögliche Hauptvarianten untersucht, die für uns in Wedel stark unterschiedliche finanzielle Auswirkungen haben:

  • Variante 1b (Besitz und Betrieb getrennt): Bei diesem Modell würden der Kreis Pinneberg und die Stadt Wedel jeweils 50 Prozent der Investitionskosten (je ca. 4,56 Millionen Euro) tragen. Die Wirtschaftsförderungs- und Entwicklungsgesellschaft des Kreises Pinneberg (WEP) wäre nur Betreiberin, nicht aber Miteigentümerin. Die Stadt Wedel müsste eine eigene Kreditaufnahme über eine Besitzgesellschaft stemmen, da die WEP hier nicht zwischenfinanzieren dürfte. Dieses Modell führt zu einer hohen jährlichen Unterdeckung im Betrieb von insgesamt rund 435.000 Euro, von denen die Stadt Wedel jährlich durchschnittlich rund 183.000 Euro tragen müsste.
  • Variante 2 (Betrieb und Besitz bei der WEP - Vorzugsvariante): Dieses Modell sieht eine Drittelung der Kosten und der Verantwortung vor. Der Kreis Pinneberg, die Stadt Wedel und die WEP tragen jeweils ein Drittel der Investition (rund 3,04 Millionen Euro pro Partner). Die Stadt Wedel bringt ihren Anteil durch die Überlassung des Grundstücks ein. Ein entscheidender Vorteil: Der Anteil Wedels könnte durch die WEP gestundet werden, bis wir weitere Grundstücke im BusinessPark verkauft haben. Zudem liegt das jährliche Gesamtdéfizit im Betrieb in dieser Variante bei deutlich geringeren rund 108.000 Euro. Der Anteil für die Stadt Wedel beläuft sich hier auf lediglich rund 36.000 Euro jährlich.

Aufgrund der deutlich geringeren laufenden Belastung für den städtischen Haushalt und der besseren Zwischenfinanzierungsmöglichkeiten kristallisiert sich, laut cima die Variante 2 als die deutlich praktikablere Lösung heraus.

Was passiert, wenn wir gar nicht bauen? (Die sogenannte Nullvariante)

Die Ausarbeitung beleuchtet auch ganz sachlich die Folgen, falls man sich komplett gegen das GTZ entscheidet (Variante 0).

Zunächst einmal würde dies natürlich bedeuten, dass die oben genannten Investitionskosten und jährlichen Unterdeckungen für alle Partner entfallen. Diesen Einsparungen stehen jedoch gewichtige strategische und wirtschaftliche Nachteile gegenüber:

  • Der Kreis Pinneberg wäre der einzige Kreis in ganz Schleswig-Holstein ohne ein eigenes Gründerzentrum.
  • Der mühsam erarbeitete Branchenschwerpunkt in der zukunftsträchtigen Mess-, Steuerungs- und Regelungstechnik würde nicht aktiv gefördert.
  • Wir müssten damit rechnen, dass die Abwanderung innovativer Gründerinnen und Gründer ins nahegelegene Hamburg sich weiter verstetigt. Das Potenzial wandert ab, anstatt vor Ort gebunden zu werden.

Wirtschaftliche Perspektiven für unsere Region

Der Bau des Zentrums ist keine Immobilienspekulation, sondern eine klassische Maßnahme der Wirtschaftsförderung. Die Daten zeigen deutlich, warum das wichtig ist: Unternehmen, die in einem Gründerzentrum betreut werden, weisen im Durchschnitt eine Überlebensquote von 80 Prozent auf. Ohne ein solches Zentrum liegt dieser Wert (laut Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz) im Schnitt bei nur 40 Prozent.

Die Prognosen in den vorliegenden Dokumenten gehen davon aus, dass die positiven Effekte durch neu geschaffene, hochqualifizierte Arbeitsplätze und die daraus resultierenden Steuereinnahmen (Gewerbe- und Einkommensteueranteile) die Ausgaben für den Betrieb des GTZ mittel- und langfristig übersteigen werden. So wird in der vereinfachten Stichjahresbetrachtung prognostiziert, dass nach 10 Jahren kumuliert rund 442.100 Euro pro Jahr an Steuereinnahmen für die Kommunen generiert werden könnten.


Weitere Informationen zum Thema

Die ausführliche Beratung dieser Unterlagen findet in der gemeinsamen Sitzung des Ausschusses für Wirtschaft, Regionalentwicklung und Verkehr des Kreises Pinneberg sowie des Wedeler Haupt- und Finanzausschusses am 06.06.2026 statt.

  • Technologie-Gründerzentrum für den Kreis Pinneberg: Wedel als zentraler Standort
  • Sondersitzung zum Gründer- und Technologiezentrum (GTZ) am 09.09.2025
  • Folien der cima zur aktuellen Vorlage (PDF)

Ihr Jan Lüchau

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Haushaltsplanung in Wedel: Was wir vom Kreis Pinneberg lernen können

Jan Luechau 25. Mai 2026
Keine Kommentare zu “Haushaltsplanung in Wedel: Was wir vom Kreis Pinneberg lernen können”

Die Aufstellung des städtischen Haushalts ist eine der zentralsten Aufgaben der Kommunalpolitik. In Wedel gab es den Versuch, einen strukturierten Fahrplan für diesen Prozess zu etablieren. Ein Strategie-Workshop skizzierte dafür eine detaillierte Zeit- und Aufgabenplanung. Die Praxis der letzten Zeit zeigt jedoch: Dieser Ablauf hat sich im Alltag leider nicht vollumfänglich durchgesetzt. Ein Blick zum Kreis Pinneberg zeigt nun auf, wie ein verbindlicherer Rahmen aussehen kann. Der Kreis hat seinen Leitfaden für das Haushaltsjahr 2027 veröffentlicht, der Impulse für eine zielgerichtete Haushaltssicherung liefert.

Der Wedeler Ansatz in der Theorie

Das in Wedel entwickelte Modell sah vor, das Jahr mit der Erstellung eines vorläufigen Cockpitberichtes zum Jahresende des Vorjahres zu beginnen. Im Januar sollte die Analyse der Zielerreichung sowie die Prognose der mittelfristigen Haushaltsentwicklung stattfinden. Eine wesentliche Rolle spielte die für Ende März vorgesehene Strategieklausur des Rates, in der Handlungsschwerpunkte ausgewählt und das Investitionsprogramm aktualisiert werden sollten. Die Priorisierung von Investitionen war für den Zeitraum von März bis Mai angesetzt. Obwohl dieser Plan Instrumente zur Steuerung enthielt, wich die tatsächliche Haushaltsaufstellung in Wedel oft von diesem systematischen Prozess ab.

Verbindlichkeit und klare Leitplanken beim Kreis Pinneberg

Der Kreis Pinneberg wählt mit seiner Dienstanweisung einen stringenteren Weg. Der gesamte Leitfaden trifft Festlegungen, die für alle Organisationseinheiten uneingeschränkt gelten. Die Planung für 2027 ist konsequent auf die Haushaltskonsolidierung ausgerichtet.

Folgende Vorgaben des Pinneberger Leitfadens stechen dabei hervor:

  • Die Verantwortung für eine wirtschaftliche und sparsame Planung liegt nicht delegierbar bei den jeweiligen Leitungskräften.
  • Der Kreis gibt eine Einsparungsvorgabe vor, die eine Reduzierung von jährlich ein Prozent der Stellen bis 2028 beinhaltet.
  • Für den laufenden Sachaufwand wird das Jahresergebnis 2025 als Basis genommen und mit einer Steigerung von lediglich 3,5 Prozent kalkuliert.
  • Um die Genehmigungsfähigkeit des Haushalts zu sichern, soll eine Investitionsumsetzungsquote von mindestens 60 Prozent erreicht werden.
  • Vor politischen Beschlüssen über Investitionen ist eine Wirtschaftlichkeitsbetrachtung zwingend erforderlich.
  • Alle Planungen erfordern eine aufgabenkritische Betrachtung, die Prozessoptimierung, Digitalisierung und Wirtschaftlichkeit in den Fokus rückt.

Meine Einschätzung zur Lage in Wedel

Für eine nachhaltige strukturelle Haushaltskonsolidierung müssen Verwaltung und Kommunalpolitik diszipliniert zusammenarbeiten. Die Reaktivierung eines festen Fahrplans, ergänzt um die verbindlichen Instrumente aus dem Pinneberger Modell, könnte der Wedeler Finanzpolitik die nötige Struktur geben. Wir müssen die Prioritäten klar setzen und auch unangenehme Fragen bei der Aufgabenkritik stellen, um unsere Handlungsfähigkeit als Stadt langfristig zu sichern. Das Pinneberger Dokument zeigt, dass klare Vorgaben und ein strikter Rahmen keine Hindernisse sind, sondern die Grundvoraussetzung für solide Finanzen.

Weitere Informationen zum Thema

Die vollständige Mitteilungsvorlage des Kreises Pinneberg können Sie im Bürgerinformationssystem (Allris) unter folgendem Link nachlesen:
Mitteilungsvorlage im Allris des Kreises Pinneberg

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Zukunftssicherung des Reepschlägerhauses: Stiftungsmodell vs. Musikschul-Umzug

Jan Luechau 22. Mai 2026
Keine Kommentare zu “Zukunftssicherung des Reepschlägerhauses: Stiftungsmodell vs. Musikschul-Umzug”

Das Reepschlägerhaus ist ein bedeutender kultureller Ort für unsere Stadt. Gleichzeitig besteht ein erhebliches öffentliches Interesse am Erhalt des Gebäudes sowie an seiner Nutzung als kultureller Veranstaltungsort. Aufgrund unserer angespannten Haushaltslage ist die Gemeinde jedoch nicht mehr in der Lage, die für den Erhalt und Betrieb erforderlichen freiwilligen Leistungen dauerhaft zu tragen. Wie wir dieses Gebäude erhalten, sinnvoll nutzen und gleichzeitig den städtischen Haushalt entlasten können, wird derzeit intensiv diskutiert.

Der ursprüngliche Plan der Verwaltung: Einzug der Musikschule

Als Maßnahme zur Haushaltskonsolidierung hatte die Stadtverwaltung zunächst vorgeschlagen, die Verwaltung der Musikschule mittelfristig im Reepschlägerhaus unterzubringen. Hintergrund ist der enorme Sanierungsstau des aktuellen Musikschulgebäudes. Durch die Aufgabe des alten Gebäudes sollen hohe Sanierungs- und Unterhaltungskosten eingespart werden. Die rund 15 benötigten Räume für den Musikunterricht sollten in diesem Zuge ab dem Schuljahr 2027/2028 im Johann-Rist-Gymnasium, der Gebrüder-Humboldt-Schule und der Ernst-Barlach-Gemeinschaftsschule integriert werden.

Dieser Entwurf sah vor, das Reepschlägerhaus aus Gründen des Datenschutzes und wegen der Instrumente ausschließlich durch die Musikschule zu nutzen. In der Sitzung des Ausschusses für Bildung, Kultur und Sport (BKS) am 15. April 2026 stieß dieser Vorschlag jedoch auf deutliche Kritik. Vertreter verschiedener Fraktionen bemängelten, dass das Gebäude dadurch für die breite Öffentlichkeit unzugänglich werden würde. Zudem wurde kritisiert, dass der Förderkreis Reepschlägerhaus e.V. nicht ausreichend in die veränderte Planung einbezogen worden war. Die Beschlussvorlage wurde daraufhin vertagt.

Das neue Konzept: Das Drei-Säulen-Modell des Fördervereins

Um eine Alternative zu bieten, wurde am 13. Mai 2026 ein neues Konzept vorgestellt. Das Ziel ist die dauerhafte Sicherung des Gebäudes als Kulturstandort, seine denkmalgerechte Erhaltung sowie ein wirtschaftlich tragfähiger, nachhaltiger Betrieb.

Vorgeschlagen wird eine Struktur, die auf drei Säulen basiert:

  • Stiftung: Sie übernimmt das Eigentum, sichert den langfristigen Erhalt und garantiert den kulturellen Zweck. Zudem ist sie dafür zuständig, Mittel für Investitionen und Erhaltungsmaßnahmen am Gebäude und Garten zu beschaffen.
  • gGmbH: Als Betriebsgesellschaft übernimmt sie den operativen Betrieb und organisiert die wirtschaftliche Nutzung des Gebäudes.
  • Verein (e.V.): Der Verein bespielt den kulturellen Inhalt, hält den Kontakt zur Bevölkerung und zu anderen Vereinen und generiert Spenden sowie Beiträge.

Eine personelle Verquickung dieser drei Säulen soll vermieden werden, um Klarheit für Behörden, Investoren, Sponsoren und Mitglieder zu signalisieren. Durch die Trennung von Eigentum und Betrieb soll zudem das Risiko minimiert werden.

Schutzmechanismen für die Stadt Wedel

Für die Stadt stellt sich bei der Übertragung einer Immobilie stets die Frage der Sicherheit. Das Konzept sieht hierfür verbindliche Regelungen vor:

  • Rückfallklausel: Sollte die Stiftung ihren Zweck dauerhaft nicht mehr erfüllen können, fällt das Grundstück einschließlich Gebäude zu den ursprünglich vereinbarten Bedingungen an die Stadt zurück.
  • Strikte Zweckbindung: Das Grundstück und das Gebäude dürfen ausschließlich für gemeinnützige, insbesondere kulturelle Zwecke genutzt werden. Eine Änderung der Nutzung ist nicht möglich.
  • Veräußerungsverbot: Eine Veräußerung oder Belastung des Grundstücks ist nicht zulässig.
  • Kontrolle: Die Stiftung verpflichtet sich, der Stadt regelmäßig über die Nutzung, den Zustand des Gebäudes sowie über die wirtschaftliche Situation zu berichten und Instandhaltungsmaßnahmen durchzuführen.

Das vorgeschlagene Stiftungsmodell strebt eine enge Zusammenarbeit mit der Stadt an. Es bietet das Potenzial, den Haushalt zu entlasten, da Betrieb und Finanzierung eigenständig organisiert werden, während das Gebäude dauerhaft kulturell gebunden bleibt. Die kommenden Wochen werden zeigen, wie es weitergeht. 

 

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Aktuelles zur Straßensperrung im Autal: Antworten der Stadtwerke

Jan Luechau 19. Mai 2026
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Die andauernde Straßensperrung im Autal führt im Alltag vieler Wedelerinnen und Wedeler zu Einschränkungen. Um Klarheit in die Situation zu bringen, haben die CDU Fraktion bei den Stadtwerken Wedel offiziell nach dem aktuellen Sachstand gefragt. Die Antworten liegen nun vor und ich möchte die wesentlichen Fakten hier mit Ihnen teilen.

Wann wird die Sperrung aufgehoben?

Eine schnelle Freigabe der Straße ist laut den Stadtwerken derzeit nicht in Sicht. Die Sicherheit hat hier Vorrang:

  • Die Verkehrseinschränkungen können erst vollständig aufgehoben werden, wenn die Standsicherheit des gesamten Straßenkörpers zweifelsfrei gewährleistet ist.
  • Aktuell führt ein unabhängiger Gutachter vor Ort Messungen und Analysen durch, um die genauen Ursachen für die Probleme zu ermitteln.
  • Auf Basis dieser Ergebnisse müssen dann die notwendigen Sanierungsmaßnahmen definiert werden.

Entstehen zusätzliche Kosten und wer zahlt?

Bei Bauverzögerungen stellt sich unweigerlich die Frage nach den Finanzen. Die Stadtwerke bestätigen, dass durch unvorhergesehene geotechnische Probleme und Zusatzmaßnahmen wie das Monitoring und das Gutachten Mehrkosten entstehen.

  • Höhe der Kosten: Eine genaue Summe lässt sich momentan noch nicht beziffern. Dies hängt vom Umfang der Sanierungsmaßnahmen ab, die das Gutachten empfehlen wird. Die auflaufenden Kosten werden separat erfasst.
  • Kostenübernahme: Wer am Ende die Rechnung zahlt – und ob Kosten auf die ausführende Baufirma abgewälzt werden können – wird aktuell geprüft.
  • Klärung der Verantwortlichkeit: Das beauftragte Gutachten dient dazu, die Ursache der Setzungen objektiv festzustellen. Im Anschluss erfolgt eine juristische und versicherungstechnische Klärung. Voreilige Schuldzuweisungen wären laut Stadtwerken zum jetzigen Zeitpunkt unseriös.

Ausblick und weitere Informationen

Die Stadtwerke Wedel haben versichert, mit Hochdruck an der Klärung zu arbeiten und bedauern die Verzögerungen. Nach heutigem Stand ist davon auszugehen, dass sich die laufenden Untersuchungen und die anschließende Planung der Sanierung noch bis in den Sommer 2026 erstrecken werden.

Quelle: Allris

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