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Kreis Pinneberg beschließt neues Konsultationsverfahren – was das für Wedel bedeutet

Jan Luechau 04. Januar 2026
Keine Kommentare zu “Kreis Pinneberg beschließt neues Konsultationsverfahren – was das für Wedel bedeutet”

Neuer Beschluss im Kreistag: Mehr Einbindung der Kommunen

Der Kreistag des Kreises Pinneberg hat im Herbst 2025 einen Beschluss gefasst, der die Zusammenarbeit zwischen Kreis und kreisangehörigen Kommunen künftig verändern soll. Im Mittelpunkt steht ein neues Konsultationsverfahren, das immer dann greifen soll, wenn der Kreis neue freiwillige Aufgaben mit finanziellen Auswirkungen übernehmen will.

Hintergrund ist die angespannte Haushaltslage sowohl des Kreises als auch vieler Städte und Gemeinden. Neue Aufgaben des Kreises werden in der Regel über die Kreisumlage finanziert – und damit unmittelbar von den Kommunen getragen.

Was sind „freiwillige Aufgaben“ des Kreises?

Freiwillige Aufgaben sind Leistungen, zu denen der Kreis gesetzlich nicht verpflichtet ist. Anders als Pflichtaufgaben können sie politisch beschlossen, ausgeweitet oder auch wieder reduziert werden. Gerade diese Aufgaben stehen regelmäßig im Fokus, wenn es um Haushaltskonsolidierung und Umlagebelastungen geht.

In der Vergangenheit wurden solche Aufgaben häufig beschlossen, ohne dass die Kommunen systematisch vorab beteiligt waren – obwohl sie die finanziellen Folgen tragen.

Das neue Konsultationsverfahren im Überblick

Mit dem neuen Verfahren verpflichtet sich der Kreis, die Kommunen künftig formell einzubinden, bevor neue freiwillige Aufgaben beschlossen werden.

Konkret bedeutet das:

  • Ein Fachausschuss des Kreises berät zunächst die neue Aufgabe.
  • Die Unterlagen werden anschließend den Kommunen zur Verfügung gestellt.
  • Städte und Gemeinden können innerhalb einer Frist Stellungnahmen abgeben.
  • Diese Stellungnahmen werden den Kreisgremien zur Beratung vorgelegt.

Wichtig ist dabei die rechtliche Einordnung: Die Stellungnahmen der Kommunen haben kein Vetorecht und sind nicht bindend. Sie müssen aber dokumentiert und bei der politischen Entscheidung berücksichtigt werden.

Warum der Beschluss rechtlich und politisch relevant ist

Der Kreis ist bei der Festsetzung der Kreisumlage rechtlich verpflichtet, die finanzielle Leistungsfähigkeit der Kommunen zu berücksichtigen. Gerichte betonen seit Jahren die Gleichrangigkeit von Kreis- und Gemeindefinanzen.

Das neue Konsultationsverfahren stärkt diese Abwägungspflicht:

  • Finanzielle Belastungen der Kommunen werden frühzeitig sichtbar.
  • Entscheidungen über neue Aufgaben lassen sich politisch und rechtlich besser nachvollziehen.
  • Pauschale Umlageerhöhungen ohne vorherige Einbindung werden schwerer zu begründen.

Ergänzender Beschluss: Gemeinsame Strategie zur Haushaltskonsolidierung

Zusätzlich hat der Finanzausschuss auf Antrag von CDU und Grünen beschlossen, das Konsultationsverfahren um eine strategische Ebene zu ergänzen. Geplant sind Workshops und Konferenzen, in denen Kreis und Kommunen gemeinsam über freiwillige Leistungen beraten sollen.

Ziel ist es, Doppelstrukturen zu erkennen, Zuständigkeiten zu hinterfragen und freiwillige Aufgaben im Lichte knapper Haushaltsmittel neu zu bewerten. Diese Workshops sollen im ersten Halbjahr 2026 stattfinden und ausdrücklich auch politische Vertreter der Kommunen einbeziehen.

Was bedeutet das konkret für Wedel?

Für die Stadt Wedel bringt der Beschluss vor allem mehr Transparenz und frühere Beteiligung. Künftige neue Aufgaben des Kreises werden nicht mehr erst im Nachhinein über die Kreisumlage spürbar, sondern können bereits im Vorfeld kommentiert und kritisch eingeordnet werden.

Allerdings bleiben die Grenzen klar:

  • Der Kreis behält die Entscheidungsbefugnis.
  • Eine direkte Entlastung der Kreisumlage ist nicht garantiert.
  • Der Beschluss ersetzt keine politische Auseinandersetzung über Umfang und Prioritäten freiwilliger Leistungen.

Für Wedel ist das Verfahren dennoch ein wichtiges Instrument, um die eigene Haushaltslage frühzeitig in die Debatte einzubringen und finanzielle Belastungen besser nachvollziehbar zu machen.

Einordnung

Der Kreis Pinneberg reagiert mit dem neuen Konsultationsverfahren auf wachsende finanzielle Spannungen zwischen Kreis und Kommunen. Der Beschluss schafft keine neuen Rechte, aber mehr Transparenz, frühere Beteiligung und eine klarere politische Verantwortung bei kostenrelevanten Entscheidungen.

Ob daraus langfristig auch eine spürbare Entlastung für Städte wie Wedel entsteht, wird sich erst in den kommenden Haushaltsberatungen zeigen.

Kommunen vs. Kreis: Streit um die Kreisumlage

Jan Luechau 03. Januar 2026
Keine Kommentare zu “Kommunen vs. Kreis: Streit um die Kreisumlage”

Die Auseinandersetzung um die geplante Erhöhung der Kreisumlage im Kreis Pinneberg hat eine neue Eskalationsstufe erreicht. Nahezu alle Städte und Gemeinden im Kreis haben dem Kreis eine inhaltlich nahezu identische Stellungnahme übermittelt. Der gemeinsame Tenor: Die geplante und mittlerweile beschlossene Anhebung der Kreisumlage von 29,5 auf 31,5 Prozent gefährdet die finanzielle Handlungsfähigkeit der Kommunen und verlagert die strukturellen Probleme des Kreises einseitig auf die Städte und Gemeinden.

Geschlossener Widerstand der Kommunen

Auslöser ist das gesetzlich vorgeschriebene Anhörungsverfahren nach § 27 Abs. 4 Finanzausgleichsgesetz (FAG). Der Kreis hatte die Kommunen zur beabsichtigten Anhebung des Umlagesatzes angehört. Bis auf einzelne Ausnahmen gingen fristgerecht Stellungnahmen ein, die laut Kreisverwaltung „weitgehend einheitlich“ ausfielen.

Die Kommunen verzichteten dabei überwiegend auf individuelle Detailrechnungen zu ihren Haushalten. Der Kreis verweist darauf, dass nur eine Kommune die Auswirkungen konkret beziffert habe. Kommunal betrachtet ist die Form der Stellungnahme jedoch auch ein politisches Signal: Die Problemlage wird als strukturell beschrieben und als Belastung, die in nahezu jeder Kommune auf ähnliche Weise durchschlägt.

Die Kernkritik: Handlungsfähigkeit und faire Lastenverteilung

Inhaltlich argumentieren die Kommunen im Kern mit vier Punkten:

  • Mindestausstattung und Selbstverwaltung: Viele Kommunen seien bereits strukturell defizitär. Eine Umlageerhöhung ohne tragfähigen Nachweis der fortbestehenden Handlungsfähigkeit verletze das kommunale Selbstverwaltungsrecht.
  • Umlagebasis: Kritisiert wird die Einbeziehung zahlungsunwirksamer Positionen (z. B. Abschreibungen, Rückstellungen) in die Bemessungsgrundlage, weil diese aus kommunaler Sicht den Bedarf künstlich erhöhe.
  • Konsolidierungspflicht des Kreises: Die Kommunen werfen dem Kreis vor, eigene Sparpotenziale nicht ausreichend ausgeschöpft zu haben und ein vollständiges Konsolidierungskonzept schuldig zu bleiben.
  • Forderungen: Festsetzung des Umlagesatzes 2026 höchstens auf 29,5 Prozent, Bereinigung der Berechnungsgrundlagen, keine Entscheidung vor einem vollständigen Konsolidierungskonzept sowie eine gemeinsame Arbeitsgruppe von Kreis und Kommunen.

Der Kreis: Defizit, Pflichtaufgaben und rechtliche Vorgaben

Der Kreis weist die Vorwürfe zurück und hält die Umlageerhöhung für rechtlich zulässig und finanziell erforderlich. In der Beschlussvorlage wird betont, dass der Kreistag bei der Festsetzung der Umlage eine gleichrangige Abwägung zwischen Finanzbedarf des Kreises und dem der Kommunen vornehmen müsse. Gleichzeitig verweist die Verwaltung auf die eigene erhebliche Haushaltsnotlage.

Nach Darstellung des Kreises führen hohe, nur begrenzt steuerbare Transferaufwendungen – insbesondere im Bereich Soziales und Jugend – zu einer Belastung, die nicht allein durch Einsparungen kurzfristig aufzufangen sei. Zudem argumentiert der Kreis, dass das FAG ausdrücklich eine Betrachtung aller Aufwendungen verlange; auszahlungslose Aufwendungen wie Abschreibungen seien daher grundsätzlich Teil der Bedarfsberechnung.

Finanzausschuss empfiehlt Umlageerhöhung – Debatte bleibt offen

Im Ausschuss für Finanzen wurde die Umlageerhöhung dennoch mehrheitlich empfohlen. In der Diskussion wurde zwar Verständnis für die Lage der Gemeinden geäußert, zugleich aber betont, dass der Kreis ebenfalls unter massivem Konsolidierungsdruck steht. Die Kreisverwaltung verwies in diesem Zusammenhang auf bereits umgesetzte bzw. angestoßene Konsolidierungsmaßnahmen (u. a. Stellenrückgaben und Haushaltsansatzreduzierungen) und kündigte eine weitere systematische Konsolidierung über einen künftigen „Konsolidierungsausschuss“ an.

Gleichzeitig wurde in der Debatte deutlich: Die strukturelle Schieflage zwischen Aufgaben, Finanzierung und Zuständigkeiten ist nicht allein durch Umlageanpassungen zu lösen. Mehrfach wurde sinngemäß auf den Bedarf verwiesen, Aufgaben- und Finanzstrukturen zwischen Bund, Land, Kreis und Kommunen grundlegend zu überprüfen.

Warum der Konflikt die Kommunen besonders trifft

Für die Städte und Gemeinden ist die Kreisumlage nicht nur eine Zahl im Haushalt, sondern ein unmittelbarer Eingriff in ihre Handlungsspielräume. Höhere Umlagen schmälern die Mittel vor Ort – für Investitionen, Instandhaltung, soziale Infrastruktur oder freiwillige Leistungen. Viele Kommunen argumentieren daher, dass die Umlageerhöhung zwar das Kreisdefizit teilweise mildert, die Probleme aber lediglich in die kommunalen Haushalte verlagert.

Ob der Kreistag die geplante Anhebung beschließt und wie er die kommunalen Einwände in seiner Abwägung berücksichtigt, wird die politische Entscheidung der kommenden Wochen zeigen. Klar ist schon jetzt: Der Konflikt um die Kreisumlage ist kein technisches Haushaltsdetail, sondern ein Streit darüber, wie finanzielle Lasten im kommunalen System fair verteilt werden.

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Zum Weiterlesen:

  • Kreis Pinneberg: Haushalt nur mit Auflagen genehmigt
  • Kreisumlage steigt – Wedel muss Millionen zusätzlich zahlen

Kreis Pinneberg: Land genehmigt Haushalt nur mit Auflagen

Jan Luechau 02. Januar 2026
Keine Kommentare zu “Kreis Pinneberg: Land genehmigt Haushalt nur mit Auflagen”

Haushalt 2025/2026 genehmigt – aber politisch unter Vorbehalt

Das Land Schleswig-Holstein hat den 1. Nachtragshaushalt des Kreises Pinneberg für die Jahre 2025 und 2026 genehmigt. Die Genehmigung erfolgte am 16. Dezember 2025 durch das zuständige Innenministerium und ist seit dem 18. Dezember 2025 rechtskräftig.

Die Zustimmung ist jedoch keine Entwarnung. Das Ministerium stellt ausdrücklich fest, dass die dauernde Leistungsfähigkeit des Kreises nicht gegeben ist. Entsprechend ist die Genehmigung mit Auflagen und Einschränkungen verbunden.

Defizite wachsen trotz höherer Kreisumlage

Mit dem Nachtragshaushalt erhöht sich der Jahresfehlbetrag für 2025 auf rund 54,5 Millionen Euro. Für 2026 verschärft sich die Lage deutlich: Trotz einer Erhöhung des Kreisumlagesatzes um 2 Prozentpunkte auf 31,5 % steigt der Jahresfehlbetrag auf rund 87,3 Millionen Euro.

In der mittelfristigen Finanzplanung wachsen die Fehlbeträge weiter – bis auf rund 110,7 Millionen Euro im Jahr 2029. Das Innenministerium bezeichnet die Entwicklung als „außerordentlich prekär“ und fordert einen strengen Konsolidierungskurs, insbesondere im laufenden (nicht-investiven) Bereich.

Kreditaufnahme 2026 begrenzt – Investitionen geraten unter Druck

Für das Haushaltsjahr 2025 genehmigte das Land den geplanten Gesamtbetrag der Kredite vollständig. Für 2026 erfolgt dagegen eine spürbare Einschränkung: Von ursprünglich vorgesehenen 37.527.000 Euro an Krediten wurden nur 30.000.000 Euro genehmigt. Damit wird der Kreditbedarf um 7.527.000 Euro gekürzt.

Nach Darstellung des Kreises kann diese Kürzung voraussichtlich durch Mittel aus dem Sondervermögen des Bundes kompensiert werden. Diese Mittel waren zum Zeitpunkt der Haushaltsaufstellung jedoch noch nicht veranschlagungsreif. Sobald die Landesförderrichtlinie vorliegt, sollen die Zuweisungen beantragt werden. Sie würden den Kreditbedarf direkt verringern und damit die Genehmigungsauflage erfüllen.

Personalentwicklung als zentrales Warnsignal

Deutlich kritisch äußert sich das Land zur Entwicklung der Stellenzahlen. Zwar wird die Gesamtzahl der Stellen gegenüber dem Ursprungshaushalt gesenkt, gleichzeitig steigt die Stellenzahl im Jahr 2026 dennoch um rund 7 Stellen gegenüber 2025.

Besonders auffällig: Seit 2019 ist die Zahl der Stellen um rund 366 gestiegen – das entspricht etwa 46 %. Das Innenministerium hält hier einen Kurswechsel für erforderlich und verweist auf die Notwendigkeit einer echten Zweck- und Vollzugskritik, um die Stellenentwicklung nachhaltig zu begrenzen.

Folgen für Städte und Gemeinden im Kreis

Die Haushaltslage des Kreises bleibt nicht ohne Auswirkungen auf die kreisangehörigen Kommunen. Die höhere Kreisumlage führt zu zusätzlichen Belastungen in den Haushalten von Städten und Gemeinden – auch dort, wo selbst bereits Konsolidierungsdruck besteht.

Zugleich macht das Land deutlich, dass dem Kreis auch in den Folgejahren keine uneingeschränkten Kreditgenehmigungen in Aussicht gestellt werden können. Damit steigt der Druck, Investitionen strenger zu priorisieren und laufende Ausgaben dauerhaft zu begrenzen.

Berichtspflicht bis 30. Juni 2026 – Konsolidierung wird überprüft

Die Genehmigung ist mit einer weiteren zentralen Auflage verbunden: Der Kreis muss dem Innenministerium bis zum 30. Juni 2026 berichten, welche Konsolidierungsmaßnahmen seit dem Kreistagsbeschluss am 10. Dezember 2025 beschlossen und umgesetzt wurden – einschließlich ihrer finanziellen Auswirkungen.

Damit ist die Haushaltsgenehmigung nicht nur ein formaler Schritt zur Sicherung der Handlungsfähigkeit. Sie ist zugleich ein klares Signal: Ohne weitere strukturelle Maßnahmen drohen künftig strengere Auflagen – mit spürbaren Folgen für Investitionen, Leistungen und die finanzielle Belastung der Kommunen im Kreis Pinneberg.

Quelle

Mitteilung MV/FD-11/2025/769 (Kreis Pinneberg) vom 17.12.2025 und Genehmigungserlass des Ministeriums für Inneres, Kommunales, Wohnen und Sport vom 16.12.2025.

Erste Ausschusswoche 2026: Fokus auf Haushalt und Finanzen

Jan Luechau 01. Januar 2026
Keine Kommentare zu “Erste Ausschusswoche 2026: Fokus auf Haushalt und Finanzen”

Zu Beginn des neuen Jahres wünsche ich allen Leserinnen und Lesern ein frohes, gesundes und erfolgreiches neues Jahr.

Mit der Kalenderwoche 3 startet ab Montag, dem 13. Januar, die erste Ausschusswoche des Jahres 2026 in Wedel. Inhaltlich steht sie unter dem erwartbaren, aber zentralen Schwerpunkt Haushalt. Nach den intensiven Beratungen zum Doppelhaushalt richtet sich der Blick nun auf die politische Arbeit im laufenden Jahr.

Auftakt ins politische Jahr 2026

Mit der Kalenderwoche 3 beginnt ab Montag, dem 13. Januar, die erste Ausschusswoche des Jahres. Bereits jetzt zeichnet sich ab, dass der städtische Haushalt und die finanzielle Lage Wedels einen zentralen Schwerpunkt der Beratungen bilden werden.

Die konkreten Tagesordnungen der Ausschüsse liegen derzeit noch nicht vor. Inhaltliche Details werden daher erst in den kommenden Tagen bekannt. Unabhängig davon ist absehbar, dass die Haushaltslage, die Umsetzung des Doppelhaushalts sowie Fragen der weiteren finanziellen Steuerung und Konsolidierung das politische Geschehen zu Jahresbeginn maßgeblich prägen werden.

Die erste Ausschusswoche markiert damit einen wichtigen Startpunkt für das kommunalpolitische Jahr 2026. Sie gibt den Rahmen vor für die weiteren Debatten über finanzielle Prioritäten, Handlungsspielräume und notwendige Entscheidungen in den kommenden Monaten.


Kreisumlage steigt: Wedel muss Millionen zusätzlich zahlen

Jan Luechau 30. Dezember 2025
Keine Kommentare zu “Kreisumlage steigt: Wedel muss Millionen zusätzlich zahlen”

Der Pinneberger Kreistag hat am 11. Dezember 2025 eine Entscheidung getroffen, die die Finanzplanung der kommenden Jahre maßgeblich beeinflussen wird. Mit der Verabschiedung des Nachtragshaushalts wurde der Hebesatz der Kreisumlage von bisher 29,5 % auf 31,5 % angehoben. Dieser Schritt ist eine Reaktion auf die prekäre Haushaltslage des Kreises, dem ohne Gegensteuerung ein finanzieller Kollaps drohte. Allein für das Jahr 2025 wird ein Fehlbetrag von 55,4 Millionen Euro erwartet, der im Jahr 2026 auf fast 86 Millionen Euro ansteigen könnte.

Hintergründe und ökonomische Ursachen

Die Kreisumlage ist das zentrale Instrument, mit dem Kreise ihren Finanzbedarf decken, da sie im Gegensatz zu Städten über keine eigenen bedeutenden Steuereinnahmen verfügen. Grundlage für die Zahlung ist die lokale Steuerkraft der Kommunen. Jede Steigerung der Gewerbe- oder Grundsteuereinnahmen vor Ort führt somit automatisch zu höheren Abführungen an den Kreis.

Die Ursachen für die aktuelle Schieflage sind vielschichtig. Als Hauptkostentreiber gelten explodierende Ausgaben in der Jugendhilfe sowie steigende Soziallasten. Ein strukturelles Problem ist dabei die Unterfinanzierung durch Bund und Land: Der Kreis leistet Transferzahlungen für Sozialleistungen, die jedoch nur zu etwa 75 % gegenfinanziert sind. Jährlich muss der Kreis Pinneberg daher rund 150 Millionen Euro aus eigenen Mitteln – also aus der Kreisumlage – zuschießen. Da die Finanzen im Kreis Pinneberg alarmierende Zahlen aufweisen, sah die Politik keine Alternative zur Erhöhung.

Auswirkungen auf die Stadt Wedel

Für die Stadt Wedel hat die Anhebung des Hebesatzes unmittelbare Konsequenzen. Jährlich entstehen der Stadt dadurch Mehrkosten von rund 1,1 Millionen Euro. Insgesamt wird Wedel im Jahr 2026 voraussichtlich 17,3 Millionen Euro an den Kreis abführen müssen. Bürgermeisterin Julia Fisauli-Aalto bezeichnete den Beschluss als „fatalen Schlag“ für die Stadt.

Die Belastung trifft Wedel zu einem kritischen Zeitpunkt. Die Stadt befindet sich bereits in einem harten Prozess zur Haushaltskonsolidierung 2028, um ein eigenes Defizit von prognostizierten 11,7 Millionen Euro für das Jahr 2026 abzufangen. Die zusätzliche Umlage konterkariert diese lokalen Sparbemühungen und schränkt den Spielraum für notwendige Investitionen in Schulen und Infrastruktur weiter ein. Da Wedel mittendrin in dieser fiskalischen Zange steckt, wächst der politische Druck im Rathaus.

Widerstand der Kommunen und rechtliche Aspekte

Gegen die Erhöhung regte sich bereits im Vorfeld geschlossener Widerstand auf kommunaler Ebene. 13 Bürgermeister und Amtsdirektoren unterzeichneten eine Resolution, in der sie forderten, dass der Kreis zunächst eigene Sparpotenziale voll ausschöpfen müsse. Kritisiert wurde insbesondere, dass der Kreis seine Rücklagen nahezu vollständig aufgezehrt hat und nun die Kommunen als Puffer nutzt.

Rechtlich unterliegt die Festsetzung der Kreisumlage dem Gebot der Rücksichtnahme. Der Kreis muss die Belange der Gemeinden gegen seinen eigenen Finanzbedarf abwägen. In anderen Bundesländern führten vergleichbare Fälle bereits zu erfolgreichen Klagen von Kommunen gegen zu hohe Umlagesätze. Sollte der Klageweg beschritten werden, müsste gerichtlich geprüft werden, ob der Kreis die Finanzlage der Städte bei seiner Abwägung ausreichend berücksichtigt hat.

Zusammenfassung
Die Erhöhung der Kreisumlage auf 31,5 % belastet den Wedeler Haushalt jährlich mit zusätzlich 1,1 Millionen Euro. Ursächlich für die Maßnahme ist ein strukturelles Defizit im Kreishaushalt, das vor allem durch unzureichend finanzierte Sozialleistungen und steigende Kosten in der Jugendhilfe entsteht. Für Wedel bedeutet dies eine erhebliche Erschwerung der laufenden Haushaltskonsolidierung bei gleichzeitig hohem Investitionsbedarf.

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