Haushalt 2025/2026 genehmigt – aber politisch unter Vorbehalt
Das Land Schleswig-Holstein hat den 1. Nachtragshaushalt des Kreises Pinneberg für die Jahre 2025 und 2026 genehmigt. Die Genehmigung erfolgte am 16. Dezember 2025 durch das zuständige Innenministerium und ist seit dem 18. Dezember 2025 rechtskräftig.
Die Zustimmung ist jedoch keine Entwarnung. Das Ministerium stellt ausdrücklich fest, dass die dauernde Leistungsfähigkeit des Kreises nicht gegeben ist. Entsprechend ist die Genehmigung mit Auflagen und Einschränkungen verbunden.
Defizite wachsen trotz höherer Kreisumlage
Mit dem Nachtragshaushalt erhöht sich der Jahresfehlbetrag für 2025 auf rund 54,5 Millionen Euro. Für 2026 verschärft sich die Lage deutlich: Trotz einer Erhöhung des Kreisumlagesatzes um 2 Prozentpunkte auf 31,5 % steigt der Jahresfehlbetrag auf rund 87,3 Millionen Euro.
In der mittelfristigen Finanzplanung wachsen die Fehlbeträge weiter – bis auf rund 110,7 Millionen Euro im Jahr 2029. Das Innenministerium bezeichnet die Entwicklung als „außerordentlich prekär“ und fordert einen strengen Konsolidierungskurs, insbesondere im laufenden (nicht-investiven) Bereich.
Kreditaufnahme 2026 begrenzt – Investitionen geraten unter Druck
Für das Haushaltsjahr 2025 genehmigte das Land den geplanten Gesamtbetrag der Kredite vollständig. Für 2026 erfolgt dagegen eine spürbare Einschränkung: Von ursprünglich vorgesehenen 37.527.000 Euro an Krediten wurden nur 30.000.000 Euro genehmigt. Damit wird der Kreditbedarf um 7.527.000 Euro gekürzt.
Nach Darstellung des Kreises kann diese Kürzung voraussichtlich durch Mittel aus dem Sondervermögen des Bundes kompensiert werden. Diese Mittel waren zum Zeitpunkt der Haushaltsaufstellung jedoch noch nicht veranschlagungsreif. Sobald die Landesförderrichtlinie vorliegt, sollen die Zuweisungen beantragt werden. Sie würden den Kreditbedarf direkt verringern und damit die Genehmigungsauflage erfüllen.
Personalentwicklung als zentrales Warnsignal
Deutlich kritisch äußert sich das Land zur Entwicklung der Stellenzahlen. Zwar wird die Gesamtzahl der Stellen gegenüber dem Ursprungshaushalt gesenkt, gleichzeitig steigt die Stellenzahl im Jahr 2026 dennoch um rund 7 Stellen gegenüber 2025.
Besonders auffällig: Seit 2019 ist die Zahl der Stellen um rund 366 gestiegen – das entspricht etwa 46 %. Das Innenministerium hält hier einen Kurswechsel für erforderlich und verweist auf die Notwendigkeit einer echten Zweck- und Vollzugskritik, um die Stellenentwicklung nachhaltig zu begrenzen.
Folgen für Städte und Gemeinden im Kreis
Die Haushaltslage des Kreises bleibt nicht ohne Auswirkungen auf die kreisangehörigen Kommunen. Die höhere Kreisumlage führt zu zusätzlichen Belastungen in den Haushalten von Städten und Gemeinden – auch dort, wo selbst bereits Konsolidierungsdruck besteht.
Zugleich macht das Land deutlich, dass dem Kreis auch in den Folgejahren keine uneingeschränkten Kreditgenehmigungen in Aussicht gestellt werden können. Damit steigt der Druck, Investitionen strenger zu priorisieren und laufende Ausgaben dauerhaft zu begrenzen.
Berichtspflicht bis 30. Juni 2026 – Konsolidierung wird überprüft
Die Genehmigung ist mit einer weiteren zentralen Auflage verbunden: Der Kreis muss dem Innenministerium bis zum 30. Juni 2026 berichten, welche Konsolidierungsmaßnahmen seit dem Kreistagsbeschluss am 10. Dezember 2025 beschlossen und umgesetzt wurden – einschließlich ihrer finanziellen Auswirkungen.
Damit ist die Haushaltsgenehmigung nicht nur ein formaler Schritt zur Sicherung der Handlungsfähigkeit. Sie ist zugleich ein klares Signal: Ohne weitere strukturelle Maßnahmen drohen künftig strengere Auflagen – mit spürbaren Folgen für Investitionen, Leistungen und die finanzielle Belastung der Kommunen im Kreis Pinneberg.