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Aktuelles KW 48

Jan Luechau 29. November 2024
Keine Kommentare zu “Aktuelles KW 48”

in den kommenden Tagen stehen mehrere wichtige Sitzungen unserer Ausschüsse an. Die Tagesordnungspunkte behandeln zentrale Themen aus den Bereichen Stadtentwicklung, Soziales, Umwelt, Bildung, Kultur und Verkehr. Hier erhalten Sie einen Überblick über die relevanten Themen und Beschlussvorlagen, die Sie nicht verpassen sollten.


Planungsausschuss – Dienstag, 03. Dezember 2024, 18:30 Uhr
    • Verkehrsbericht für den Ortsbereich Wedel: Präsentation der Unfallstatistik von 2016 bis 2023 mit Fokus auf Hauptunfallursachen und geplanten Maßnahmen zur Verbesserung der Verkehrssicherheit.
    • Vorhabenbezogener Bebauungsplan Nr. 20a „Schulauer Hafen“ – 2. Änderung Teilbereich Strandbaddamm: Diskussion über die Umwandlung des bisher rein gewerblich genutzten Areals in ein gemischt genutztes Gebiet für Gewerbe, Wohnen und Freizeit, einschließlich sozialem Wohnungsbau und gastronomischen Angeboten.
    • Sanierungsmaßnahme Stadthafen – Umgestaltung des Strandbades: Vorstellung geplanter Einzelmaßnahmen zur Aufwertung des Stadthafens und der „Maritimen Meile“, darunter die Wiederherstellung des Zugangs Hakendamm, eine Basketballfläche mit Wetterschutzüberdachung und eine barrierefreie Rampe.

12. Sitzung des PLA - Zusammenfassung der Einladung


Sozialausschuss – Dienstag, 03. Dezember 2024, 19:00 Uhr
  • Kostenerstattung des Kreises Pinneberg für Sozialhilfe: Neuverhandlung der finanziellen Unterstützung durch den Kreis. Verbesserungen sollen die Belastung der Stadt um 110.000 € jährlich reduzieren.
  • Zuschüsse für soziale Projekte 2025: Diskussion über Anträge und Finanzierung sozialer Einrichtungen wie Frauenhaus, Arbeitslosenselbsthilfe und Diakonieverein.

14. Sitzung des SOZ - Zusammenfassung der Einladung


BKS-Ausschuss – Mittwoch, 04. Dezember 2024, 19:00 Uhr
  • Sanierung des Technicon Wedel: Annahme einer Spende der InaTec GmbH zur Unterstützung der Kulturarbeit im Technicon.
  • Kündigung und Neuverhandlung der Kita-Trägerverträge: Ziel ist die Anpassung der Verträge an das neue Kitagesetz. Qualität soll erhalten, gleichzeitig aber Kosten gesenkt werden.
  • Familienbüro im Rathaus: Prüfauftrag zur Einrichtung einer zentralen Anlaufstelle für Familien, die u. a. Kita- und Schulangelegenheiten effizienter abwickeln könnte.

14. Sitzung des BKS - Zusammenfassung der Einladung


UBF-Ausschuss – Donnerstag, 05. Dezember 2024, 19:00 Uhr
  • Sanierung der Steinberghalle: Vorziehen der Beleuchtungsanlage für die 2. Basketball-Bundesliga. Entscheidung über verschiedene Sanierungsoptionen, darunter eine Erweiterung der Zuschauerkapazität auf 750 Plätze.
  • Fragen des Jugendbeirates: Maßnahmen gegen die Umweltbelastung durch Zigarettenkippen, darunter neue Mülleimer und Aschenbecher „to go“.
  • Carsharing in Wedel: Antrag auf eine Ausschreibung für stationsgebundene Carsharing-Stellplätze.
  • Schadstoffbelastung der P+R-Anlage: Untersuchung der organischen Schadstoffe im Grundwasser und mögliche Sanierungsmaßnahmen.

13. Sitzung des UBF - Zusammenfassung der Einladung

In allen Ausschüssen wird der Haushaltsentwurf 2025 behandelt. Jeder Ausschuss bespricht und diskutiert seine Zuständigkeiten. Im Haupt- und Finanzausschuss und im Rat wird dann der Gesamtentwurf beraten. 

Die Sitzungen sind öffentlich, und Sie sind herzlich eingeladen, Ihre Meinungen und Ideen einzubringen. Detaillierte Informationen zu den Tagesordnungspunkten finden Sie auf der Webseite der Stadt Wedel oder direkt in den Ausschusssitzungen.

 


Weitere neue Artikel:
  • Wedeler Haushalt laut Kommunalaufsicht nicht genehmigungsfähig
  • Ergebnisse der Umfrage: Wichtige Erkenntnisse zur Doppelraumnutzung

Wedeler Haushalt laut Kommunalaufsicht nicht genehmigungsfähig

Jan Luechau 29. November 2024
Keine Kommentare zu “Wedeler Haushalt laut Kommunalaufsicht nicht genehmigungsfähig”

Hier geht es zur Pressemitteilung der Stadt

 

Am 25. November 2024 stufte die Kommunalaufsichtsbehörde in Kiel den aktuellen Haushaltsentwurf der Stadt Wedel als nicht genehmigungsfähig ein. Grund dafür ist die fehlende wirtschaftliche Leistungsfähigkeit der Stadt, um Zinsen und Tilgungen für weitere Investitionskredite tragen zu können.

Hauptpunkte:

  • Die Kommunalaufsicht kritisiert die hohen Leistungsstandards und Kosten in vielen Bereichen der Stadt.
  • Eine Genehmigung des Haushalts 2025 wird nur unter der Bedingung erteilt, dass die Stadt konkrete Konsolidierungsmaßnahmen beschließt.
  • Die Maßnahmen sollen sicherstellen, dass die Stadt spätestens 2028 Jahresüberschüsse erzielt.
  • Ein Haushaltsbegleitbeschluss muss gemeinsam mit dem Haushaltsbeschluss 2025 verabschiedet werden.

Stellungnahme der 2. Stellvertretenden Bürgermeisterin Julia Fisauli-Aalto:

  • Der Haushaltsbeschluss wird aufgrund der neuen Anforderungen von Dezember 2024 auf Januar 2025 verschoben.
  • Das Ziel ist es, den Haushalt inklusive Begleitbeschluss zu verabschieden.
  • Die Kommunalaufsicht sieht Wedel in der Lage, den Haushaltsausgleich aus eigener Kraft zu erreichen.
  • Wedel befindet sich nicht in der sogenannten „Vergeblichkeitsfalle“.

Ergebnisse der Umfrage: Wichtige Erkenntnisse zur Doppelraumnutzung

Jan Luechau 23. November 2024
Keine Kommentare zu “Ergebnisse der Umfrage: Wichtige Erkenntnisse zur Doppelraumnutzung”

Ergebnisse der Umfrage: Wichtige Erkenntnisse zur Doppelraumnutzung

Die jüngste Umfrage zur Frage der Doppelraumnutzung von Klassenräumen durch die Schulkindbetreuung liefert spannende Einblicke in die Meinungen der Teilnehmer. Insgesamt haben 106 Personen an der Umfrage teilgenommen. Es ist jedoch zu beachten, dass diese Umfrage nicht repräsentativ ist, sondern lediglich eine Momentaufnahme der Meinungen darstellt. Hier sind die zentralen Ergebnisse im Detail:

1. Bewertung der Maßnahmen

Die allgemeine Stimmung unter den Teilnehmern ist gemischt, mit einer deutlichen Mehrheit, die die geplanten Maßnahmen als „eher positiv“ bewertet. Dennoch gibt es eine nicht zu unterschätzende Gruppe, die Bedenken äußert, insbesondere im Hinblick auf praktische Herausforderungen.

2. Wahrgenommene Vorteile

Eine Vielzahl von Teilnehmern sieht Vorteile der Maßnahmen. Am häufigsten genannt wurden:

  • Kosteneinsparungen für die Stadt
  • Verbesserte Nutzung bestehender Ressourcen

Die hohe Zustimmung zu diesen Punkten unterstreicht, dass die Maßnahmen als sinnvoll und wirtschaftlich effizient wahrgenommen werden.

3. Geäußerte Bedenken

Auf der anderen Seite wurden auch kritische Stimmen laut, die vor möglichen Nachteilen warnen. Häufig genannte Herausforderungen umfassen:

  • Logistische Schwierigkeiten und Planungsaufwand
  • Mögliche Einschränkungen der pädagogischen Qualität

Diese Bedenken verdeutlichen, dass bei der Umsetzung der Maßnahmen eine klare Kommunikation und detaillierte Planung entscheidend sind, um das Vertrauen der Beteiligten zu stärken.

4. Haltung zu den Maßnahmen

Die Meinungen zur Sinnhaftigkeit der Maßnahmen zeigen ein gemischtes Bild:

  • Ein Großteil der Teilnehmer hält die Maßnahmen für sinnvoll oder zumindest für diskutierbar, sofern Anpassungen vorgenommen werden.
  • Eine kleinere, aber klare Gruppe sieht die Maßnahmen kritisch.

5. Freitextantworten

In den Freitextfeldern wurden differenzierte Perspektiven sichtbar. Einige Teilnehmer betonten, dass bei der Umsetzung besonders die Bedürfnisse der Kinder im Vordergrund stehen müssen. Andere äußerten konkrete Verbesserungsvorschläge, wie eine verstärkte Nutzung von Fachräumen oder eine präzisere Abstimmung der Maßnahmen auf den Alltag der Schulen.

Fazit

Die Ergebnisse der Umfrage zeigen sowohl Potenziale als auch Herausforderungen der geplanten Maßnahmen auf. Während viele Teilnehmer die Vorteile betonen, gibt es klare Hinweise darauf, dass eine erfolgreiche Umsetzung nur mit intensiver Vorbereitung und einem Fokus auf Kommunikation und Transparenz gelingen kann. Die gemischten Meinungen verdeutlichen, dass ein Dialog mit allen Beteiligten wichtig ist, um eine breite Akzeptanz zu erreichen.

Diese Ergebnisse bieten eine wertvolle Grundlage für die weiteren politischen Diskussionen und die Optimierung der Maßnahmen. Herzlichen Dank an alle Teilnehmer für ihre Beiträge und das konstruktive Feedback!

Bürgerbeteiligungsverfahren - Bebauungsplan Nr. 27b „Hogschlag“

Jan Luechau 11. November 2024
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Bürgerbeteiligungsverfahren gestartet: Frühzeitige Öffentlichkeitsbeteiligung zum Bebauungsplan Nr. 27b „Hogschlag“ – 1. Änderung „Teilbereich Ost“

Die Stadt Wedel lädt alle Bürger*innen zur Mitgestaltung der Stadtentwicklung ein. Im Rahmen der frühzeitigen Öffentlichkeitsbeteiligung können Anwohner*innen und Interessierte vom 11. November bis zum 29. November 2024 ihre Meinungen und Anregungen zur geplanten Bebauung des Gebiets „Hogschlag“, 1. Änderung „Teilbereich Ost“, einbringen.

Worum geht es?

Der Bebauungsplan Nr. 27b „Hogschlag“ sieht vor, eine bisher als Baumschulland genutzte Fläche zwischen der Holmer Straße und dem Ansgariusweg für Wohnungsbau zu erschließen. Aufgrund der hohen Nachfrage nach Wohnraum soll dieses innerstädtische Gebiet nun intensiviert und zu Wohnzwecken genutzt werden. Auch die Kreuzung Holmer Straße/Lülanden wird im Zuge des Projekts ausgebaut, um eine ordentliche Erschließung zu gewährleisten.

Ziele des Projekts:

  • Schaffung von dringend benötigtem Wohnraum in Wedel.
  • Nutzung bisher freigehaltener Flächen für nachhaltige und effiziente Innenentwicklung.
  • Steuerung der Bebauung durch klare planungsrechtliche Vorgaben.

Wo und wie können Sie sich beteiligen?

Die Planunterlagen liegen im Rathaus, Fachbereich Bauen und Umwelt, Zimmer 214, während der Öffnungszeiten aus und können eingesehen werden. Zudem haben Sie die Möglichkeit, Ihre Stellungnahme auch per E-Mail an Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein. zu senden. Nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen werden nur in Ausnahmefällen berücksichtigt.

Nutzen Sie diese Gelegenheit, Ihre Stadt aktiv mitzugestalten! Weitere Informationen und die Unterlagen zum Download finden Sie auf der Website der Stadt Wedel.

 

 

 

Bericht zur Unterrichtsversorgung und -organisation an Gemeinschaftsschulen in Schleswig-Holstein

Jan Luechau 06. November 2024
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Der Landesrechnungshof Schleswig-Holstein hat im Jahr 2024 erstmals die Unterrichtsversorgung und -organisation an den Gemeinschaftsschulen des Landes überprüft. Dieser Bericht legt offen, welche Herausforderungen Schulen in der Praxis zu bewältigen haben und gibt konkrete Handlungsempfehlungen für die Zukunft.

Exkurs: Was ist der Landesrechnungshof und welche Aufgaben hat er?

Der Landesrechnungshof ist eine unabhängige Institution, die als oberste Rechnungsprüfungsbehörde eines Bundeslandes agiert. Seine Hauptaufgabe ist die Überwachung der wirtschaftlichen und rechtmäßigen Verwendung öffentlicher Mittel. Dabei prüft der Landesrechnungshof, ob die Haushalts- und Wirtschaftsführung der Verwaltung effizient, sparsam und im Einklang mit den gesetzlichen Vorschriften erfolgt. Er erstellt Berichte über seine Prüfungen und legt diese dem Landtag vor, um die öffentliche Finanzkontrolle und Transparenz zu gewährleisten. Die Empfehlungen des Landesrechnungshofs sind ein wichtiger Beitrag zur Verbesserung der Verwaltungspraxis und dienen dazu, Schwachstellen aufzudecken und Optimierungen anzuregen.

1. Prüfungsgegenstand

Die Gemeinschaftsschulen in Schleswig-Holstein wurden als Schulart zum ersten Mal genauer betrachtet. Im Jahr 2022 flossen etwa 500 Millionen Euro in das Personal von 180 Gemeinschaftsschulen, darunter 44 mit einer eigenen Oberstufe. Der Bericht untersucht die spezielle Situation dieser Schulen, die oft mit sehr unterschiedlichen Klassengrößen und einer ungleichen Verteilung der Lehrkräfte konfrontiert sind.

2. Unterrichtsversorgung - Anspruch und Wirklichkeit

  • Zielsetzung: Das Bildungsministerium plante eine Bedarfsdeckung von 102 bis 103 %. Dabei wurden jedoch alle Lehrkräfte-Stellen gezählt, unabhängig davon, ob diese tatsächlich besetzt waren.
  • Ergebnisse der Stichprobe: Bei einer Untersuchung von 19 Gemeinschaftsschulen kam der Landesrechnungshof auf eine durchschnittliche Unterrichtsversorgung von 96,7 %. Dabei zeigten sich deutliche Unterschiede zwischen den Schulen, mit Werten von 90,4 % bis 101,4 %. Dies verweist auf erhebliche Defizite in der Ressourcenverteilung.
  • Unterschiede in den Fachbereichen: Während die Hauptfächer Deutsch (101,3 %), Mathematik (100,9 %) und Englisch (98,2 %) gut abgedeckt sind, gibt es bei anderen Fächern deutliche Defizite:
    • Naturwissenschaften: 94,6 % der Unterrichtsstunden konnten hier erteilt werden, oft durch fachfremde Lehrkräfte.
    • Ästhetische Bildung und Sport: Hier wurden nur 83 % der vorgesehenen Stunden abgedeckt.
    • Arbeit, Wirtschaft und Verbraucherbildung: Nur knapp die Hälfte der Stunden (49,8 %) konnte tatsächlich erteilt werden.
    • Wahlpflichtfächer in höheren Klassen: In diesen Bereichen lag die Abdeckung noch niedriger, etwa bei 44,8 % im Wahlpflichtbereich II.
  • Fokus auf Hauptfächer: Die Konzentration auf die Hauptfächer, die eine solide Grundlage für Schüler bieten, wird als sinnvoll erachtet. Doch es zeigt sich, dass eine dauerhafte Unterversorgung in bestimmten Nebenfächern langfristige Auswirkungen haben könnte.

3. Unterrichtsorganisation und -strukturen

  • Klassengrößen: Die durchschnittliche Klassengröße wurde in zwei Varianten berechnet:
    • Ohne doppelte Zählung der inklusiv beschulten Kinder (Kinder mit sonderpädagogischem Förderbedarf): Die durchschnittliche Klassengröße lag hier bei 22,6 Schüler*innen.
    • Mit doppelter Zählung der inklusiv beschulten Kinder: Durch diese Berechnung stieg die durchschnittliche Klassengröße auf 24,7. Diese Zahl kommt der vom Bildungsministerium geplanten Klassengröße von 25 sehr nahe.
    Bemerkenswert ist jedoch, dass nur etwa 20 % der Schulen tatsächlich die Zielgröße erreichen, während die Klassengrößen in vielen Fällen stark variieren. Das führt zu einer ungleichmäßigen Ressourcennutzung.
  • Doppelbesetzungen und Differenzierung: Einige Schulen setzen in anspruchsvollen Klassen eine Doppelbesetzung mit zwei Lehrkräften ein. Der Landesrechnungshof empfiehlt, in diesen Fällen statt einer zweiten Lehrkraft eher pädagogische Fachkräfte, wie Sozialpädagogen, einzusetzen. So könnte die knappe Ressource „Lehrkraft“ gezielter eingesetzt werden.

4. Lehrkräfteversorgung und Mangelfächer

  • Lehrkräftemangel: Viele Gemeinschaftsschulen beklagen einen spürbaren Mangel an Fachlehrkräften, besonders in Musik, Physik, Informatik und Chemie. Auch Lehrkräfte für Religion, Kunst und Englisch fehlen oft.
  • Studierende als Ersatz: In vielen Fällen werden Studierende eingesetzt, um den Unterrichtsbedarf abzudecken. Langfristig ist dies jedoch keine Lösung und stellt nur eine Überbrückung dar.
  • Herausforderung steigender Schülerzahlen: Durch Geburtenanstieg und Zuwanderung wird die Schülerzahl in den kommenden Jahren weiter zunehmen. Ohne geeignete Maßnahmen könnte sich die Versorgungslücke weiter verschärfen.

5. Empfehlungen und Ausblick

  • Effizientere Klassenbildung: Der Landesrechnungshof betont die Notwendigkeit, die Klassenbildung an großen Schulen besser zu organisieren, um Ressourcen effizienter zu nutzen. Beispielsweise hätte man durch eine Reduktion von 18 Klassen eine spürbare Verbesserung erreichen können, ohne dabei die Klassengrößen stark zu erhöhen.
  • Stellenreserve und Quereinsteiger: Eine Stellenreserve könnte helfen, Unterrichtsausfälle bei unerwarteten Engpässen aufzufangen. Zudem empfiehlt der Landesrechnungshof die verstärkte Nutzung von Quereinsteigern. Qualifizierte befristet beschäftigte Lehrkräfte könnten übernommen werden, wenn sie sich bewährt haben.
  • Anpassung der Stundentafel: Der Bericht schlägt eine Überarbeitung der Stundentafel vor, um den Bedürfnissen der Gemeinschaftsschulen besser gerecht zu werden. So könnten z. B. Klassenlehrerstunden und praxisorientierte Fächer stärker berücksichtigt werden.

Schlussfolgerung

Der Bericht zeigt deutlich, wie komplex die Herausforderungen an den Gemeinschaftsschulen in Schleswig-Holstein sind. Neben einem Mangel an Fachkräften gibt es große Unterschiede in der Klassengröße und Unterversorgung in vielen Nebenfächern. Die Empfehlungen des Landesrechnungshofes zielen darauf ab, durch eine klügere Nutzung der vorhandenen Ressourcen und eine bessere Organisation die Unterrichtsqualität zu sichern. Ein optimierter Einsatz von multiprofessionellen Teams und die Einbindung von Quereinsteigern könnten die Situation langfristig stabilisieren und für eine zukunftssichere Versorgung sorgen.

 

Hier geht es zum Bericht

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