Planungsausschuss 03.09.2024 - Detaillierte Zusammenfassung der Einladung
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Bebauungsplan Nr. 27 b "Hogschlag", 1. Änderung "Teilbereich Ost"
· Hauptthemen:
o Erweiterung des Geltungsbereichs des Bebauungsplans
o Entwurfsbeschluss
o Frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit und Behörden
· Kernaussagen:
o Der Rat der Stadt Wedel soll die Erweiterung des Geltungsbereichs des Bebauungsplans Nr. 27 b "Hogschlag", 1. Änderung "Teilbereich Ost" beschließen.
o Der Entwurf des Bebauungsplans soll verabschiedet werden.
o Es soll eine frühzeitige Bürgerbeteiligung gemäß § 3 Abs. 1 BauGB sowie eine Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 1 BauGB durchgeführt werden.
o Die zu überplanende Fläche umfasst mehrere Flurstücke in der Gemarkung Wedel.
· geplante Entscheidung: Der Rat der Stadt Wedel wird über die Erweiterung des Geltungsbereichs, den Entwurfsbeschluss und die Durchführung der frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit und Behörden entscheiden.
Einvernehmen nach BauGB - Theaterstraße 3, 22880 Wedel, Erneuerung und Umbau des Parkplatzes
· Hauptthemen:
o Erneuerung und Umbau des Parkplatzes an der Theaterstraße
o Einvernehmen der Gemeinde gemäß § 30 und 36 Abs. 1 BauGB
· Kernaussagen:
o Der Planungsausschuss soll das Einvernehmen der Gemeinde gemäß § 30 und 36 Abs. 1 BauGB für die Erneuerung bzw. den Umbau des Parkplatzes an der Theaterstraße erteilen.
o Der Bauantrag für die Erneuerung bzw. den Umbau des Parkplatzes wurde am 12.07.2024 eingereicht. Das Baugrundstück befindet sich an der Theaterstraße 3, 22880 Wedel.
o Das Bauvorhaben umfasst die Markierung und Einteilung der 141 Stellplätze in drei Nutzungsbereiche: Parkplatz für Mitarbeitende der Medac (52 Stellplätze), reservierte Parkplätze z.B. für das Ärztehaus (46 Stellplätze) und freigegebene Parkplätze für die Öffentlichkeit (43 Stellplätze).
o Die Nutzungszeit des Parkplatzes wird für maximal 10 Jahre angegeben, und eine Befristung der Baugenehmigung ist vorgesehen.
o Durch die Erteilung des Einvernehmens entstehen keine finanziellen Auswirkungen für die Stadt Wedel.
· geplante Entscheidung: Der Planungsausschuss wird über die Erteilung des Einvernehmens der Gemeinde für die Erneuerung bzw. den Umbau des Parkplatzes an der Theaterstraße entscheiden.
Einvernehmen nach dem BauGB - Elbring 2, Neubau einer Lagerhalle sowie eines Bürotrakts
· Hauptthemen:
o Neubau einer Lagerhalle und eines Bürotrakts am Elbring 2
o Einvernehmen der Gemeinde gemäß §§ 30 und 36 Abs. 1 BauGB
- Kernaussagen:
o Der Planungsausschuss soll das Einvernehmen der Gemeinde gemäß §§ 30 und 36 Abs. 1 BauGB für den Neubau einer Lagerhalle sowie eines Bürotrakts am Elbring 2 erteilen.
o Der Bauantrag für den Neubau einer Lagerhalle und eines Bürotrakts wurde am 17.06.2024 eingereicht, mit Nachforderungen am 19.07.2024. Das Baugrundstück befindet sich am Elbring 2.
o Das Bauvorhaben umfasst eine eingeschossige Lagerhalle (ca. 365 m2) und einen dreigeschossigen Bürotrakt (ca. 600 m2), die durch einen Erschließungskern miteinander verbunden sind.
o Der Bebauungsplan Nr. 88 "BusinessPark Elbufer Wedel", 1. Änderung, weicht von den Festsetzungen ab, jedoch wird die Befreiung von der Baulinie und der Mindestgebäudehöhe als geringfügig angesehen.
o Die erforderlichen Stellplätze werden auf dem hinteren Grundstücksteil hergestellt und sind aus dem öffentlichen Raum nicht einsehbar.
o Das Bauvorhaben trägt zur Attraktivität des Wirtschaftsstandortes Wedel bei.
· geplante Entscheidung: Der Planungsausschuss wird über die Erteilung des Einvernehmens der Gemeinde für den Neubau einer Lagerhalle sowie eines Bürotrakts am Elbring 2 entscheiden.
Verkehrsgerechter Ausbau des Doppelknotens Pinneberger Straße / Breiter Weg / Autal (sogen. "S-Kurve") - Vorplanung
- Hauptthemen:
o Verkehrsgerechter Ausbau des Doppelknotens Pinneberger Straße / Breiter Weg / Autal
o Verbesserung des Verkehrsflusses und der Fußgänger- und Radverkehrsführung
o Vorplanung gemäß Variante 3 (LSA – ähnlich Bestand)
- Kernaussagen:
o Der Umwelt-, Bau- und Feuerwehrausschuss (UBF) soll die Straßenausbauplanung des Doppelknotens Pinneberger Straße / Breiter Weg / Autal entsprechend der Variante 3 (LSA – ähnlich Bestand) fortsetzen.
o Der Ausbau soll die Leistungsfähigkeit und Sicherheit aller Verkehrsteilnehmer verbessern, insbesondere für Schulkinder und Schüler. Es soll eine Verbesserung des Verkehrsflusses sowie der Fußgänger- und Radverkehrsführung erreicht werden.
o Der Doppelknoten liegt im nördlichen Teil der Stadt Wedel und stellt eine wichtige Verkehrsverbindung zwischen dem Stadtgebiet Wedel und der Stadt Pinneberg dar. Der Ausbau soll das nordöstlich gelegene Moorweggebiet besser an die Stadtmitte anbinden und die Leistungsfähigkeit der übergeordneten Straßenzüge Pinneberger Straße und Autal verbessern.
o Frühere Verkehrsuntersuchungen (2008, 2020) haben gezeigt, dass die derzeitige Signalisierung leistungsfähig ist, jedoch der nichtmotorisierte Verkehr (Fußgänger, Radfahrende) nicht ausreichend berücksichtigt wird.
o Es wurden drei Ausbauvarianten entwickelt: Variante 1 (zwei kompakte Kreisverkehrsplätze), Variante 2 (lichtsignalgesteuerte Einmündungen / Einzelknoten) und Variante 3 (LSA – ähnlich Bestand).
o Variante 3 (LSA – ähnlich Bestand) berücksichtigt die Netzstruktur der Landesstraße L 105, die weiterhin geradlinig verläuft. Die Verkehrsströme werden signaltechnisch gesteuert, und es werden Verbesserungen für Fußgänger und Radfahrende erreicht.
o Die Umsetzung der Planung erfordert den Erwerb von ca. 1.200 m2 Baumschulland südwestlich der Einmündung Breiter Weg / Autal.
o Eine ökologisch nachhaltige Entwässerung der Verkehrsflächen wird angestrebt, und es sollen standortgerechte, klimaresiliente Baumarten gepflanzt werden.
o Die geschätzten Gesamtkosten belaufen sich auf ca. 4 Mio. €, davon ca. 1 Mio. € für den Grunderwerb und ca. 3 Mio. € für Baukosten (inkl. Planung und Nebenleistungen).
· geplante Entscheidung: Der Umwelt-, Bau- und Feuerwehrausschuss (UBF) wird über die Fortsetzung der Straßenausbauplanung gemäß Variante 3 (LSA – ähnlich Bestand) entscheiden.
Sanierung der P+R-Anlage zur Vorbereitung einer Gebührenpflicht - Sachstand
· Hauptthemen:
o Sanierung der P+R-Anlage
o Vorbereitung der Einführung einer Gebührenpflicht
o Sachstand und bisherige Maßnahmen
- Kernaussagen:
o Im Rahmen der Haushaltskonsolidierung hat der Haupt- und Finanzausschuss (HFA) am 16.08.2021 die Einführung einer Gebührenpflicht für die P+R-Anlage beschlossen und die Prüfung eines Gesamtkonzeptes zur Parkraumbewirtschaftung gefordert. Dies umfasst auch die Rathaustiefgarage und weitere städtische Parkflächen.
o Mit der BV/2022/042 wurden Mittel für die Sanierung der P+R-Anlage und die Schaffung der technischen Voraussetzungen für die Gebührenpflicht bereitgestellt.
o Eine Sanierung der P+R-Anlage ist zwingend notwendig, um eine Bewirtschaftung zu ermöglichen. Die Anlage wurde in den 1980er Jahren errichtet und weist erhebliche Feuchtigkeitsschäden auf.
o Bisherige Maßnahmen umfassen die Reinigung der vorhandenen Leitungen und Erneuerung der Pumpenanlagen sowie die Herstellung einer Drainageleitung entlang der Westseite mit Anschluss an einen Sickerschacht und eine Pumpenanlage.
o Trotz der Maßnahmen bleibt das Problem des drückenden Grundwassers bestehen, das die Bodenplatte durchnässt und Schäden verursacht. Eine dauerhafte Lösung erfordert eine neue Ring-Drainage unter der Bodenplatte.
o Ein hydrologisches Gutachten zeigte, dass das drückende Wasser hohe Mengen ungelöster Eisen- und organischer Kohlenwasserstoffe enthält, was eine Einleitung in das Regenwassernetz unmöglich macht. Das Wasser muss in den Schmutzwasserkanal geleitet werden, was hohe Kosten verursacht.
o Ein Büro für Geotechnik wurde beauftragt, eine Schadensanalyse zu erstellen und ein Sanierungskonzept zu erarbeiten. Eine umlaufende Drainage zur dauerhaften Absenkung des Grundwasserspiegels wurde vorgeschlagen.
o Seit der Einstellung der Grundwasserentnahme durch die J.-D.-Möller-Werke im Jahr 2016 ist der Grundwasserstand im Stadtgebiet Wedel gestiegen, was die Problematik verschärft.
o Eine Bauwerksprüfung nach DIN 1076 ergab eine Bewertungsnote des Gesamtbauwerks von 2,7. Es wurde geprüft, ob der gestiegene Grundwasserstand die Standsicherheit der P+R-Anlage beeinträchtigt.
o Varianten zur weiteren Vorgehensweise wurden erarbeitet, einschließlich Erhalt des Status Quo, (Teil-)Sanierung und Neubau der Anlage. Die Kosten variieren erheblich:
o Status Quo: Jährliche Unterhaltungskosten von bis zu 200.000 €.
o Schließung des unteren Parkdecks: Einmalige Kosten von ca. 500.000 €.
o Bauliche Maßnahmen: Hohe Kosten in Millionenhöhe, die weitere Planungen und Beschlüsse erfordern.
o Die Entscheidung über das weitere Vorgehen hängt von den finanziellen Möglichkeiten der Stadt Wedel ab und muss politisch beraten und beschlossen werden.
· geplante Entscheidung: Der Planungsausschuss und der Umwelt-, Bau- und Feuerwehrausschuss nehmen den Sachstand zur Kenntnis.
Informationen der unteren Verkehrsbehörde zu den angeregten Maßnahmen aus dem Lärmaktionsplan Runde IV hinsichtlich Geschwindigkeitsreduzierungen auf Tempo 30
· Hauptthemen:
o Umsetzungsmöglichkeiten der empfohlenen Maßnahmen aus dem Lärmaktionsplan Runde IV
o Geschwindigkeitsreduzierungen auf Tempo 30
o Rechtliche und praktische Rahmenbedingungen
· Kernaussagen:
o In der Sitzung des Planungsausschusses am 28.05.2024 wurde beschlossen, dass die untere Verkehrsbehörde nach der Sommerpause über die Umsetzungsmöglichkeiten der empfohlenen Maßnahmen aus dem Lärmaktionsplan Runde IV hinsichtlich Geschwindigkeitsreduzierungen auf Tempo 30 informiert.
o Die untere Straßenverkehrsbehörde zieht die Verkehrslärmschutzverordnung sowie die Lärmschutz-Richtlinie StV als rechtliche Grundlage heran. Maßnahmen kommen insbesondere dann in Betracht, wenn die in Ziffer 2.2 der Lärmschutz-Richtlinien-StV genannten Richtwerte überschritten werden.
o Bei Vorliegen einer unzumutbaren Lärmbelastung der Wohnbevölkerung durch Lärm ist zu prüfen, ob die Maßnahme geeignet ist, eine effektive Pegelminderung nach Ziffer 4.1 der Lärmschutz-Richtlinien-StV zu bewirken. Die Maßnahme muss das mildeste Mittel darstellen und eine Interessensabwägung berücksichtigen.
o Die untere Straßenverkehrsbehörde benötigt für die Bewertung die ermittelten Mittelungspegel tagsüber und nachts nach der Berechnung nach den RLS-90. Derzeit liegen jedoch Lärmwerte vor, die nach der Berechnungsmethode für die Lärmkartierung nach BUB/BEB ermittelt wurden, nicht nach RLS-90. Ein Vergleich der Grenzwerte ist daher nicht möglich.
o Für die erforderliche Interessenabwägung benötigt die untere Straßenverkehrsbehörde Stellungnahmen des Polizeireviers Wedel, der Polizeidirektion Bad Segeberg, der Kooperative Regionalleitstelle West, der Rettungsdienst-Kooperation in Schleswig-Holstein sowie der Freiwilligen Feuerwehr Wedel. Diese Stellungnahmen sind wichtig, um die Auswirkungen der Geschwindigkeitsreduzierungen auf die Hilfsfrist und die Zeitspanne, innerhalb derer eine Rettungseinheit am Einsatzort eintreffen soll, zu bewerten.
o Der umfangreiche Abwägungsprozess aller in dem Lärmaktionsplan genannten Straßenzüge konnte seitens der unteren Straßenverkehrsbehörde noch nicht abgeschlossen werden. Ein ordnungsgemäßer Abwägungsprozess und die Dokumentation des Ergebnisses sind jedoch zwingende Voraussetzungen für eine rechtssichere Anordnung von verkehrsrechtlichen Maßnahmen.
o Erste Einschätzungen zu einigen Straßenzügen wurden gegeben:
o Rissener Straße: Als Bundesstraße gem. § 1 des Bundesfernstraßengesetzes (FStrG) ist sie für den weiträumigen Verkehr mit Kraftfahrzeugen bestimmt. Eine Geschwindigkeitsbeschränkung auf 30 km/h könnte zu einer Verlagerung des Verkehrs auf Nebenstraßen führen, was wiederum Lärmbeeinträchtigungen in diesen Straßen verursachen würde.
o Straße: Eine Temporeduzierung könnte den Verkehr auf die Straße Autal verlagern, was die Sicherheit und Leichtigkeit des Verkehrs beeinträchtigen könnte, insbesondere wegen des dort vorhandenen Bahnübergangs.
o Vorbehaltsnetz: Straßen wie die Pinneberger Straße, Gärtnerstraße und Rudolf-Breitscheid-Straße sind Teil des Vorbehaltsnetzes, das für die Abwicklung eines leistungsfähigen innerstädtischen Kfz-Verkehrs und des ÖPNV steht. Eine Geschwindigkeitsreduzierung könnte die Fahrplanstabilität und die Anschlüsse im ÖPNV beeinträchtigen.
o Die obere Straßenverkehrsbehörde hat darauf hingewiesen, dass die zuständige Straßenverkehrsbehörde an die Ausführung im Lärmaktionsplan nicht gebunden ist. Maßnahmen zur Lärmminderung kommen nur dort in Betracht, wo der Verkehrslärm Beeinträchtigungen mit sich bringt, die jenseits dessen liegen, was als ortsüblich hingenommen werden muss.
o Die untere Verkehrsbehörde hat mit der MV/2023/094 Vorschläge für eine Anordnung von Tempo 30 unterbreitet, um dem politischen Wunsch nach Ausweitung der geschwindigkeitsreduzierten Bereiche entgegenzukommen. Damals wurde kein klares politisches Meinungsbild abgegeben.
o Bei allen Überlegungen sollten die Informationen zu Hilfswegezeiten, ÖPNV, Kosten und Verwaltungsaufwand berücksichtigt werden.
· Entscheidung: Der Planungsausschuss nimmt die Informationen zur Kenntnis.
Antrag der SPD-Fraktion zur Lärmaktionsplanung der Runde IV für die Stadt Wedel vom 24.01.2024
· Hauptthemen:
o Einführung von Tempo 30 auf bestimmten Straßenabschnitten
o Umsetzung der Lärmaktionsplanung Runde IV
· Kernaussagen:
o Die SPD-Fraktion beantragt, für die in Tabelle 9 und 10 der Lärmaktionsplanung aufgelisteten Straßenabschnitte Tempo 30 zeitnah einzuführen.
· Begründung:
o Umsetzung der Lärmaktionsplanung 2019: Bisher wurde nur eine von 21 Maßnahmen umgesetzt (Lärmschutzwand Rissener Straße). Zwei weitere Maßnahmen befinden sich im „fortlaufenden Prozess“. Elf Maßnahmen standen im Zusammenhang mit der nicht realisierten Nordumfahrung und wurden daher nicht begonnen.
o Aktuelle Lärmbelastung: Gegen die in der Stadt vorhandene Lärmbelastung, die besonders an Hauptverkehrsstraßen auftritt, wurde laut der aktuellen Untersuchung seit 2019 nichts Wesentliches unternommen.
o Lärmaktionsplanung 2024: In der aktuellen Lärmaktionsplanung werden 27 Lärmbrennpunkte aufgeführt. Für 10 dieser Punkte wird eine Geschwindigkeitsbeschränkung auf Tempo 30 empfohlen.
o Vorteile der Temporeduzierung: Die Realisierung der Temporeduzierung ist im Vergleich zu weitergehenden Maßnahmen, die im Zusammenhang mit dem Mobilitätskonzept stehen, zeitnah und kostengünstig umsetzbar. Darüber hinaus dient die Temporeduzierung nachweislich der Verkehrssicherheit und der Verringerung schädlicher Emissionen.
o Die SPD-Fraktion im Rat der Stadt Wedel unterstützt diesen Antrag und fordert eine zeitnahe Umsetzung der empfohlenen Geschwindigkeitsbeschränkungen.
· geplante Entscheidung: Der Planungsausschuss wird über den Antrag der SPD-Fraktion zur Einführung von Tempo 30 auf den in der Lärmaktionsplanung Runde IV aufgelisteten Straßenabschnitten entscheiden.
Antrag der CDU- und FDP-Fraktion: Beauftragung der Verwaltung zur Vereinbarung eines Kostenübernahmevertrags für ein Einzelhandels- und Verkehrsgutachten für das Projekt Rissener Straße 140 – BV Kino, Edeka, Selfstorage
· Hauptthemen:
o Vereinbarung eines Kostenübernahmevertrags
o Erstellung eines Einzelhandels- und Verkehrsgutachtens
o Projekt Rissener Straße 140 – BV Kino, Edeka, Selfstorage
· Kernaussagen:
o Die CDU- und FDP-Fraktionen beantragen, dass der Planungsausschuss die Verwaltung beauftragt, mit der May & Co. Development GmbH einen Kostenübernahmevertrag für das Projekt Rissener Straße 140 – BV Kino, Edeka, Selfstorage zu vereinbaren. Dieser Vertrag soll die Kostenübernahme für die Erstellung eines Einzelhandelsgutachtens und eines Verkehrsgutachtens durch den Investor regeln.
· Begründung:
o Einzelhandelsgutachten: Ein fundiertes Einzelhandelsgutachten ist erforderlich, um die Auswirkungen des Projekts auf den bestehenden Einzelhandel in Wedel zu untersuchen. Das Gutachten soll insbesondere folgende Fragen beantworten:
o Welche Auswirkungen hat das Projekt auf die bestehenden Einzelhandelsstrukturen?
o Inwieweit kann das Projekt zur Stärkung des lokalen Einzelhandels beitragen?
o Welche Maßnahmen sind erforderlich, um mögliche negative Auswirkungen auf den bestehenden Einzelhandel zu minimieren?
o Verkehrsgutachten: Ein Verkehrsgutachten ist notwendig, um die verkehrlichen Auswirkungen des Projekts zu bewerten. Insbesondere sollen folgende Aspekte untersucht werden:
o Welche Auswirkungen hat das Projekt auf das bestehende Verkehrsnetz?
o Inwieweit führt das Projekt zu einer Veränderung der Verkehrsströme?
o Welche Maßnahmen sind erforderlich, um eine reibungslose Verkehrsabwicklung zu gewährleisten und Verkehrsbelastungen zu minimieren?
o Kostenübernahme: Die Kostenübernahme durch den Investor stellt sicher, dass die städtischen Haushaltsmittel nicht belastet werden. Durch die Beauftragung der Gutachten wird sichergestellt, dass sowohl die Interessen der Bürgerinnen und Bürger als auch die des Investors berücksichtigt werden.
Anfrage der FDP-Fraktion: Streichung von Städtebauförderungsmitteln
· Hauptthemen:
o Auswirkungen der geplanten Streichung von Städtebauförderungsmitteln durch die Landesregierung
o Maßnahmen der Verwaltung zur Vorsorge und Ausgleichsmaßnahmen
· Kernaussagen:
o Anfrage der FDP: Die FDP-Fraktion hat eine Anfrage zur geplanten Streichung der Städtebauförderungsmittel durch die Landesregierung gestellt. Die Anfrage umfasst vier Fragen zu den Auswirkungen auf geplante und laufende Bauvorhaben in Wedel sowie zu den Vorsorgemaßnahmen der Verwaltung.
· Beantwortung der Verwaltung:
o Einfluss auf geplante Bauvorhaben: Die Stadt Wedel hat keine neuen Gesamtmaßnahmen nach der Städtebauförderung geplant. Daher ist nach bisherigem Kenntnisstand davon auszugehen, dass eine zukünftige Streichung der Mittel keinen Einfluss auf geplante Bauvorhaben in Wedel hätte.
o Einfluss auf laufende Bauvorhaben: Eventuell könnte die Maßnahme "Umgestaltung Strandbad" betroffen sein. Diese Maßnahme befindet sich noch in der Prüfung durch das Städtebaureferat des Innenministeriums. Die Kostensumme für die gesamte Maßnahme beläuft sich auf ca. 800.000 € brutto. Bisher geleistete Ausgaben belaufen sich auf ca. 70.000 € brutto.
o Vorsorge der Verwaltung: Da keine Planungen für eine neue Städtebauförderungsmaßnahme existieren, konnte und musste die Verwaltung keine Vorsorge für den Wegfall der Fördermittel treffen. Sollte die Entscheidung über die Förderung der Maßnahme "Umgestaltung Strandbad" negativ ausfallen, muss politisch entschieden werden, ob notwendige Einzelmaßnahmen umgesetzt werden sollen, finanziert durch Haushaltsmittel oder rückfließende Eigenmittel der Stadt.
o Ausgleichsmaßnahmen: Es wurden bisher keine Ausgleichsmaßnahmen von der Verwaltung in Betracht gezogen, da es keine neue geplante Städtebauförderungsmaßnahme gibt. Sollte die "Umgestaltung Strandbad" nicht gefördert werden, müssen neue politische Beratungen erfolgen.