10. Sitzung des Umwelt- Bau- und Feuerwehrausschuss - Einladung

Umwelt- Bau- und Feuerwehrausschuss 05.09.2024 - Detaillierte Zusammenfassung der Einladung

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Beschluss des kommunalen Wärme- und Kälteplans der Stadt Wedel

Typ des Tagesordnungspunkts: Beschlussvorlage

Verantwortlich: Leitstelle Umweltschutz

Beschlussvorschlag:

Der Rat der Stadt Wedel beschließt, entsprechend des § 7 Abs. 4 EWKG-SH, den Kommunalen Wärme- und Kälteplan der Stadt Wedel, bestehend aus:

1. den Prüfergebnissen der Bestands- und Potenzialanalyse sowie Bedarfsprognose,

2. dem Konzept zur Zielerreichung,

3. der sog. "räumlichen Darstellung" des Zielzustands,

4. dem Maßnahmenkatalog sowie

5. dem Monitoringkonzept.

Ziele:

·         Kurzfristig: Zustimmung des Rates der Stadt Wedel zum kommunalen Wärme- und Kälteplan (KWKP) und Einhaltung der gesetzlichen Frist zur Vorlage des KWKP gegenüber dem MEKUN bis Jahresende 2024.

·         Langfristig: Treibhausgasneutralität des stadtweiten Wärme- und Kältesektors bis spätestens 2040.

Maßnahmen und Kennzahlen:

·         Transformationspläne für verschiedene Wärmenetze

·         Machbarkeitsstudien für Wärmenetz-Prüfgebiete und Technologien der Fernwärmeerzeugung

·         Gutachten zu Abwärmepotenzialen

·         Wärmeversorgungskonzepte für Gewerbe- und Industriegebiete

·         Beratungsangebote für Privatpersonen

Darstellung des Sachverhaltes:

·         Der Landtag von Schleswig-Holstein hat am 02.12.2021 die Novellierung des Energiewende- und Klimaschutzgesetzes Schleswig-Holstein (EWKG-SH) beschlossen.

·         Alle Oberzentren und Mittelzentren des Landes sind verpflichtet, einen Wärme- und Kälteplan bis Ende 2024 aufzustellen und dem zuständigen Ministerium vorzulegen.

·         Wedel ist als Mittelzentrum ebenfalls von dieser Verpflichtung betroffen.

·         Ein formaler Gemeindebeschluss des KWKP ist zwingend erforderlich, um die gesetzliche Frist einzuhalten.

Begründung der Verwaltungsempfehlung:

·         Gesetzliche Verpflichtung zur Erstellung und formalen Beschlussfassung des KWKP.

·         Langfristige Bezahlbarkeit von Heizenergiekosten für die Bürgerinnen und Bürger von Wedel.

·         Beitrag zum Klimaschutz und zur Dekarbonisierung des Wärme- und Kältesektors.

Darstellung von Alternativen:

·         Keine Alternative zum Beschluss, da gesetzliche Verpflichtung besteht.

·         Ohne Vor-Ort-Beratungsleistung könnte die erforderliche Reduktion des Gebäudewärmebedarfs nicht erreicht werden.

Finanzielle Auswirkungen:

·         Direkte finanzielle Auswirkungen für die Stadt Wedel durch Maßnahme Nr. 7 "Beratungsangebote für Privatpersonen" mit geschätzten Kosten von 10.000€ pro Jahr.

 

Vorbereitende Planungsleistungen für den Neubau einer Feuerwache

Typ des Tagesordnungspunkts: Beschlussvorlage

Verantwortlich: Fachdienst Ordnung und Einwohnerservice

Beschlussvorschlag

Der Rat der Stadt Wedel beschließt, den Fachdienst Gebäudemanagement mit vorbereitenden Planungsleistungen für den Neubau einer Feuerwache zu beauftragen.

Ziele:

·         Sicherstellung des Brandschutzes in Wedel.

Maßnahmen und Kennzahlen:

·         Untersuchung der Grundstücke auf Bodengrunduntersuchung, Schadstofferkundung und Kampfmittelauskunft.

Darstellung des Sachverhaltes:

·         Die jetzige Feuerwache, in Betrieb seit 1971, entspricht nicht mehr den heutigen Sicherheitsanforderungen.

·         Eine Machbarkeitsstudie hat gezeigt, dass der aktuelle Standort zu klein ist, aber ein gegenüberliegendes Grundstück geeignet ist.

·         Kosten für Bodengrunduntersuchung und Schadstofferkundung betragen ca. 10.000€ und werden nach Zustimmung des Rates in den Haushalt 2025 eingeworben.

·         Kosten für Kampfmittelsondierung werden nach Vorlage der Kampfmittelauskunft ermittelt.

Begründung der Verwaltungsempfehlung:

·         Notwendigkeit der Beurteilung der Grundstücksbeschaffenheit vor der abschließenden Entscheidung.

·         Sicherstellung der Eignung und Konkretisierung der Kostenschätzungen.

Darstellung von Alternativen:

·         Keine Alternativen zum Neubau und zur Lage, da kein anderes geeignetes Grundstück vorhanden ist und die Hilfeleistungsfrist von 10 Minuten eingehalten werden muss.

Finanzielle Auswirkungen:

·         Der Beschluss hat finanzielle Auswirkungen: ja

·         Mittel sind im Haushalt bereits veranschlagt: teilweise

 

Stadtentwässerung Wedel: Jahresabschluss 2023, Beschluss über die teilweise Auflösung der kalkulatorischen Rücklage und Gewinnverwendungsbeschluss 2023

Typ des Tagesordnungspunkts: Beschlussvorlage

Verantwortlich: Stadtentwässerung

Beschlussvorschlag:

1. Der Umwelt-, Bau- und Feuerwehrausschuss der Stadt Wedel stellt den Jahresabschluss der Stadtentwässerung Wedel für das Wirtschaftsjahr 2023 fest.

   - Bilanzsumme: 33.285.126,15 EUR

   - Erträge: 6.298.621,53 EUR

   - Aufwendungen: 6.262.214,23 EUR

   - Jahresgewinn: 36.407,30 EUR

   - Bilanzgewinn: 36.407,30 EUR

2. Teilweise Auflösung der kalkulatorischen Rücklage in Höhe von 242.352,96 EUR.

3. Abführung des Bilanzgewinns in Höhe von 36.407,30 EUR an den Haushalt der Stadt Wedel.

Ziele:

·         Feststellung des Jahresabschlusses 2023 durch den Umwelt-, Bau- und Feuerwehrausschuss der Stadt Wedel.

·         Begrenzung der Anhebung der Schmutzwassergebühren durch die teilweise Auflösung der kalkulatorischen Rücklage.

·         Zuführung der Eigenkapitalverzinsung an den städtischen Haushalt.

Darstellung des Sachverhaltes:

·         Der Landesrechnungshof hat die Wirtschaftsrat GmbH, Hamburg, als Wirtschaftsprüfungsgesellschaft beauftragt, den Jahresabschluss 2023 der Stadtentwässerung Wedel zu prüfen.

·         Die Prüfung ergab, dass die Buchführung und der Jahresabschluss den gesetzlichen Vorschriften entsprechen.

·         Die kalkulatorische Rücklage dient dem Ausgleich von Gebührenschwankungen und zur Vermeidung oder Abmilderung von Gebührenerhöhungen.

·         Die Umstellung auf Abschreibungen nach Anschaffungs- und Herstellungskosten (AHK) soll zur Gebührenstabilität beitragen.

·         Die prognostizierten Werte aus der Vorkalkulation für 2023 sind nicht eingetroffen, was zu einem Fehlbetrag von 242.352,96 EUR führte.

·         Die Entnahme des Verlustbetrages aus der kalkulatorischen Rücklage soll den Fehlbetrag ausgleichen und den Gebührenzahlenden zugutekommen.

Begründung der Verwaltungsempfehlung:

·         Aufgrund des Bestätigungsvermerks des Abschlussprüfers soll der Umwelt-, Bau- und Feuerwehrausschuss den geprüften Jahresabschluss des Eigenbetriebes zum 31. Dezember 2023 feststellen.

·         Die teilweise Auflösung der kalkulatorischen Rücklage wird im Sinne der Gebührenzahlenden empfohlen.

Darstellung von Alternativen:

·         Zu den Punkten 1 und 3 gibt es keine Alternative.

·         Wird der Beschluss zu Punkt 2 nicht gefasst, sind die in 2023 festgestellten Verluste in den Folgejahren 2025 bis 2027 auszugleichen, was zu einer stärkeren Gebührenerhöhung führen würde.

Finanzielle Auswirkungen:

·         Der Beschluss hat finanzielle Auswirkungen: ja

·         Mittel sind im Haushalt bereits veranschlagt: teilweise

 

Stadtentwässerung Wedel: Beschluss über die teilweise Auflösung der kalkulatorischen Rücklage für das Geschäftsjahr 2024

Typ des Tagesordnungspunkts: Beschlussvorlage

Verantwortlich: Stadtentwässerung

Beschlussvorschlag:

Der Umwelt-, Bau- und Feuerwehrausschuss der Stadt Wedel beschließt die teilweise Auflösung der kalkulatorischen Rücklage für das Geschäftsjahr 2024 in der Höhe, in der ein Fehlbetrag von unabhängigen Wirtschaftsprüfern im Jahresabschluss 2024 festgestellt wird.

Ziele:

·         Begrenzung der Anhebung der Schmutzwassergebühren durch die teilweise Auflösung der kalkulatorischen Rücklage.

Darstellung des Sachverhaltes:

·         Die kalkulatorische Rücklage ist ein Teil des Eigenkapitals in Höhe von aktuell 5,890 Mio. EUR, gebildet aus der Differenz zwischen Abschreibung nach Anschaffungs- und Herstellungskosten (AHK) und Wiederbeschaffungszeitwerten (WBZW).

·         Die Umstellung auf AHK soll zur Gebührenstabilität beitragen.

·         Für das Geschäftsjahr 2024 wird eine weitere Unterdeckung in Höhe zwischen 450.000 EUR und 500.000 EUR erwartet.

·         Die Entnahme des Verlustbetrages aus der kalkulatorischen Rücklage soll den Fehlbetrag ausgleichen und den Gebührenzahlenden zugutekommen.

·         Trotz dieser Maßnahme wird eine Gebührenerhöhung unumgänglich sein. Nach derzeitigen Prognosen wird der zukünftige Gebührenmaßstab für Schmutzwasser bei 3,07 EUR/m3 liegen und damit ca. 14 % über der aktuellen Gebühr von 2,69 EUR/m3.

Begründung der Verwaltungsempfehlung:

·         Die Verwaltung empfiehlt die teilweise Auflösung der kalkulatorischen Rücklage im Sinne der Gebührenzahlenden.

Darstellung von Alternativen:

·         Wird der Beschluss nicht gefasst, sind die in 2024 voraussichtlich festgestellten Verluste in den Folgejahren auszugleichen, was zu einer stärkeren Gebührenerhöhung führen würde.

Finanzielle Auswirkungen:

·         Der Beschluss hat finanzielle Auswirkungen: ja

·         Mittel sind im Haushalt bereits veranschlagt: teilweise

 

Widmung der Straße "Hanna-Lucas-Straße" für den öffentlichen Verkehr

Typ des Tagesordnungspunkts: Beschlussvorlage

Verantwortlich: Fachdienst Bauverwaltung und öffentliche Flächen

Beschlussvorschlag:

Der Rat beschließt die Straße „Hanna-Lucas-Straße“ nach der beiliegenden Widmungsverfügung gemäß § 6 des Straßen- und Wegegesetzes des Landes Schleswig-Holstein dem öffentlichen Verkehr zu widmen.

Ziele:

·         Widmung der Straße "Hanna-Lucas-Straße" für den öffentlichen Verkehr.

Darstellung des Sachverhaltes:

·         Die Hanna-Lucas-Straße dient dem öffentlichen Verkehr. Es soll eine Widmung durch die beigefügte Widmungsverfügung nach dem § 6 StrWG erfolgen.

·         Die Hanna-Lucas-Straße wurde gemäß dem Erschließungsvertrag vom 02.02.2018 hergestellt und am 18.01.2024 der Stadt Wedel übergeben.

·         Die Klassifizierung der Straße wird gemäß § 3 Abs. 1 Nr. 3 a) als Ortsstraße vorgenommen. Eine Ortsstraße ist eine Gemeindestraße, die dem Verkehr innerhalb der geschlossenen Ortslage dient.

Begründung der Verwaltungsempfehlung:

·         § 6 des Straßen- und Wegegesetzes Schleswig-Holstein bestimmt, dass Gemeindestraßen vom Träger der Straßenbaulast zu widmen sind.

·         Voraussetzung für die Widmung ist, dass der Träger der Straßenbaulast Eigentümer des der Straße dienenden Grundstückes ist.

Darstellung von Alternativen:

·         Die Versagung der Widmung stellt keine Alternative dar, da sonst das Gesetz nicht eingehalten würde.

Darstellung der Folgen:

·         Durch die Widmung könnten die Ausbaukosten im Rahmen der gesetzlichen Vorgaben auf die Grundstückseigentümerinnen umgelegt werden, deren Grundstücke von der Straße erschlossen werden.

·         Darüber hinaus könnten durch die Aufnahme in das Straßenverzeichnis zur Straßenreinigungs- und Gebührensatzung Kosten für die Straßenreinigung erhoben werden.

Finanzielle Auswirkungen:

·         Der Beschluss hat finanzielle Auswirkungen: ja

·         Mittel sind im Haushalt bereits veranschlagt: teilweise

 

Verkehrsgerechter Ausbau des Doppelknotens Pinneberger Straße / Breiter Weg / Autal (sogen. "S-Kurve") - Vorplanung

Typ des Tagesordnungspunkts: Beschlussvorlage

Verantwortlich: Fachdienst Bauverwaltung und öffentliche Flächen

Beschlussvorschlag:

Der Umwelt-, Bau- und Feuerwehrausschuss beschließt, die Straßenausbauplanung des Doppelknotens Pinneberger Straße / Breiter Weg / Autal entsprechend der Variante 3 (LSA – ähnlich Bestand) der in dieser Beschlussvorlage dargestellten Ausbauvarianten fortzusetzen und eine Verbesserung des Verkehrsflusses sowie der Fußgänger- und Radverkehrsführung, insbesondere für Schulkinder/Schüler, in diesem Bereich herbeizuführen. Die Planungen enden vorerst mit der Genehmigungsplanung (gem. LPH 4 der HOAI), die dem Land S-H (LBV NL IZ) vorzulegen ist.

Ziele:

·         Handlungsfeld 3: Stadtentwicklung – Wedel hat einen ausgewogenen Verkehrsmix.

Darstellung des Sachverhaltes:

·         Der Doppelknoten Pinneberger Straße / Breiter Weg / Autal liegt im nördlichen Teil der Stadt Wedel und stellt eine wichtige Verkehrsverbindung dar.

·         Der Ausbau soll die Anbindung des Moorweggebiets an die Stadtmitte verbessern und die Leistungsfähigkeit der Straßenzüge Pinneberger Straße und Autal erhöhen.

·         Die Planung umfasst die Verbesserung der Fußgänger- und Radverkehrsführung, insbesondere für Schulkinder.

·         Variante 3 (LSA – ähnlich Bestand) berücksichtigt die Netzstruktur der Landesstraße L 105 und sieht keine grundlegenden Veränderungen der Verkehrsströme vor.

·         Die Planungen beinhalten separate Radwege, breite Gehwege, und eine ökologisch nachhaltige Entwässerung der Verkehrsflächen.

Begründung der Verwaltungsempfehlung:

·         Mit dem Ausbau des Doppelknotens soll die Leistungsfähigkeit und Sicherheit aller Verkehrsteilnehmer sichergestellt und verbessert werden.

·         Die Planungen berücksichtigen auch eine ökologisch nachhaltige Entwässerung und zusätzliche Baumanpflanzungen.

Darstellung von Alternativen:

·         Keine Alternativen, da dringender Handlungsbedarf zur endgültigen, verkehrsgerechten Ausgestaltung des Knotens besteht.

Finanzielle Auswirkungen:

·         Der Beschluss hat finanzielle Auswirkungen: ja

·         Mittel sind im Haushalt bereits veranschlagt: teilweise

Ergebnisplan:

·         Aufwendungen: 1 Mio. EUR

Investitionen:

·         Investive Auszahlungen: 100.000 EUR (2024), 1,5 Mio. EUR (2025), 1,5 Mio. EUR (2026)

 

Ausbau der SKB am Standort "Highlight"

Typ des Tagesordnungspunkts: Beschlussvorlage

Verantwortlich: Fachdienst Kinder, Jugend und Familie

Beschlussvorschlag:

Der BKS und der UBF mögen beschließen, dass die Schulkindbetreuung der Altstadtschule am Standort „Highlight“/Bekstraße 22 um eine zusätzliche Gruppe erweitert wird und die erforderlichen Mittel zum Umbau der Räumlichkeiten von ca. 40.000€ vom Gebäudemanagement eingeworben und die Planung und Umsetzung 2025 begonnen wird.

Ziele:

·         Beitrag zum Handlungsfeld 1.2.: „Es soll ein nachfragegerechtes, bezahlbares und verlässliches Betreuungsangebot für Kinder vorgehalten werden“.

Darstellung des Sachverhaltes:

·         Für die Schulkindbetreuung der Altstadtschule wird zukünftig ein zusätzlicher Gruppenraum benötigt.

·         Am Standort Highlight/Bekstraße 22 bestehen räumliche Kapazitäten zur Einrichtung einer neuen Gruppe.

·         Die Räumlichkeiten werden aktuell noch als Küche für die benachbarte Frauenunterkunft genutzt. Ein Vorschlag zur Verlegung der Küche in den Wohntrakt der Unterkunft liegt vor.

·         Der Standort Highlight bietet neben den räumlichen Kapazitäten auch die notwendige Infrastruktur für Mittagessen und Außengelände sowie technische Anbindung.

Begründung der Verwaltungsempfehlung:

·         Schülerinnen und Schüler der Altstadtschule werden derzeit aufgrund fehlender Kapazitäten am Standort „Autal“ durch die SKB der Moorwegschule betreut.

·         Ab 2026 besteht ein Rechtsanspruch auf Ganztagsbetreuung, und die Stadt muss jede Nachfrage nach Betreuungsplätzen spätestens zum Schuljahr 2029/2030 bedienen können.

·         Der Standort Altstadtschule bietet keine Kapazitäten für einen zusätzlichen Gruppenraum.

Darstellung von Alternativen:

·         Alternativ wäre zusätzlicher Raum anzumieten, was pädagogisch negativ zu betrachten wäre und dauerhafte Mietkosten verursachen würde.

·         Sollte der Rechtsanspruch ab 2026 aufgrund fehlender Platzkontingente nicht erfüllt werden können, stünden der Stadt Kompensationszahlungen bevor.

Finanzielle Auswirkungen:

·         Der Beschluss hat finanzielle Auswirkungen: ja

·         Mittel sind im Haushalt bereits veranschlagt: nein

·         Die Maßnahme ist nicht gegenfinanziert, städt. Mittel erforderlich.

 

Ausbau Küchenbereich Mensa Albert-Schweitzer-Schule

Typ des Tagesordnungspunkts: Beschlussvorlage

Verantwortlich: Fachdienst Kinder, Jugend und Familie

Beschlussvorschlag:

Der BKS und der UBF mögen beschließen, dass die für den Ausbau des Küchenbereichs in der Mensa Albert-Schweitzer-Schule erforderlichen Mittel in Höhe von ca. 60.000 Euro vom Gebäudemanagement eingeworben und die Planung und Umsetzung 2025 begonnen wird.

Ziele:

·         Beitrag zum Handlungsfeld 1.2.: „Es soll ein nachfragegerechtes, bezahlbares und verlässliches Betreuungsangebot für Kinder vorgehalten werden“.

Darstellung des Sachverhaltes:

·         Als gebundene Ganztagsschule muss den Schülerinnen und Schülern der Albert-Schweitzer-Schule täglich ein warmes Mittagessen zur Verfügung gestellt werden.

·         Der Küchen- und Spülbereich in der Mensa ist nicht ausgelegt für die Anzahl von ca. 370 Mittagessen täglich.

·         Mit der angrenzenden ehemaligen Lehrküche stünde ein Raum zur Küchenerweiterung zur Verfügung.

·         Der Umbau der Küche unter Einbeziehung der bereits jetzt anders genutzten Lehrküche wird empfohlen.

Begründung der Verwaltungsempfehlung:

·         Eine Überprüfung der Kennzahlen der Spülleistung des täglich genutzten Geschirrs hat ergeben, dass die vorhandene Haubenspülmaschine deutlich zu klein ist.

·         Eine Verlegung der Spüleinrichtung in die angrenzende, nicht mehr genutzte Lehrküche würde sich anbieten.

·         Der neue Caterer wird zunehmend mit frischen, regionalen Zutaten kochen und würde vom zusätzlichen Platz durch die Verlagerung der Spülmaschine profitieren.

Darstellung von Alternativen:

·         Die bisherigen Platzprobleme bleiben bestehen.

·         Es wird zusätzliches Geschirr angeschafft, um die Minderleistung der jetzigen Haubenspülmaschine auszugleichen.

·         Der Caterer könnte die Kosten des Mittagessens erhöhen, um den erhöhten Personaleinsatz zu refinanzieren.

·         Die Qualität des Mittagessens könnte leiden, da nicht genügend Platz zur Essenszubereitung mit frischen, regionalen Produkten vorhanden ist.

Finanzielle Auswirkungen:

·         Der Beschluss hat finanzielle Auswirkungen: ja

·         Mittel sind im Haushalt bereits veranschlagt: nein

·         Die Maßnahme ist nicht gegenfinanziert, städt. Mittel erforderlich.

 

Antrag des Seniorenbeirats: Behinderungen des Geh- und Radverkehrs durch private und öffentliche Baustelleneinrichtungen

Typ des Tagesordnungspunkts: Antrag des Seniorenbeirats

Verantwortlich: Fachdienst Ordnung und Einwohnerservice

Beschlussvorschlag:

Die Verwaltung wird gebeten, den Geh- und Radverkehr nicht durch Baustelleneinrichtungen zu behindern. Die Sicherheit und Leichtigkeit des öffentlichen Verkehrs, auch für den Geh- und Radverkehr, darf durch bauliche Anlagen oder deren Nutzung nicht gefährdet werden. Im Falle keiner angemessenen Lösung wird angeregt, diese Verkehre sicher über die Fahrbahn zu führen, um auf der gegenüberliegenden Straßenseite eine behinderungsfreie Führung zu gewährleisten.

Begründung:

·         Mitglieder des Seniorenbeirates haben festgestellt, dass Baustelleneinrichtungen häufig den Geh- und Radverkehr beeinträchtigen und die vorgeschriebenen Breiten der Geh- und Radwege nicht eingehalten werden.

·         Oft geschieht dies durch das Querstellen der „Füße“ der Absperrungen, die eine Stolpergefahr darstellen.

·         Der Seniorenbeirat regt an, Baustelleneinrichtungsgegenstände insbesondere bei privaten Baustellen außerhalb der öffentlichen Geh- und Radwege unterzubringen oder eine gesicherte Querung der Fahrbahn anzubieten.

Stellungnahme der Verwaltung:

·         Die Verkehrsaufsicht prüft im Voraus stets die Erforderlichkeit von Baustelleneinrichtungen und strebt die geringstmögliche Einschränkung für den Verkehrsteilnehmer an, ohne die Verkehrssicherheit zu gefährden.

·         Es ist richtig, dass querstehende Fußplatten von Baustelleneinrichtungen den Gehweg weiter einschränken, dies geschieht jedoch auf Grundlage der Richtlinien für die verkehrsrechtliche Sicherung von Arbeitsstellen an Straßen (RSA21).

·         Aufgrund der Menge an Bau- oder Sanierungsmaßnahmen in der Stadt Wedel kann nicht jede einzelne Baustelle in vollem Umfang kontrolliert werden.

 

Antrag des Seniorenbeirats: Aufstellung von Trinkwasserspendern in Außenanlagen

Typ des Tagesordnungspunkts: Antrag des Seniorenbeirats

Verantwortlich: Fachdienst Ordnung und Einwohnerservice

Beschlussvorschlag:

Die Verwaltung wird gebeten, im Zusammenwirken mit den Stadtwerken die Aufstellung von Trinkwasserspendern an Wasserleitungen in Außenanlagen zu prüfen. Denkbare Standorte sind z.B. der Rathausplatz, Marktplatz Spitzerdorf, Doppeleiche, Sportanlagen Schulauer Straße und der Hafen.

Begründung:

·         Aufgrund der Hitze im Sommer werden Trinkwasserspender als eine gute Möglichkeit gesehen, besonders bei hohen Temperaturen etwas zum Schutz und der Gesundheit beizutragen.

·         Der Seniorenbeirat hat festgestellt, dass Trinkwasserspender an viel frequentierten öffentlichen Plätzen sinnvoll sind.

·         Die Verwaltung wurde beauftragt, eine Kosten- und Standortprüfung durchzuführen. Die Möglichkeit von Sponsoring soll ebenfalls in Betracht gezogen werden.

·         Die Stadtwerke Wedel haben eine Kostenschätzung abgegeben: ca. 18.530 EUR pro Trinkwasserspender und ca. 4.000 EUR laufende Kosten pro Jahr und Spender.

Stellungnahme der Verwaltung:

·         Die Verwaltung unterstützt die Prüfung der Aufstellung von Trinkwasserspendern und hat bereits eine Kostenschätzung durch die Stadtwerke Wedel erhalten.

·         Die Verwaltung wird die Möglichkeit von Sponsoring prüfen und die Ergebnisse zur weiteren Beratung vorlegen.

 

Antrag des Seniorenbeirats: Öffentliche Toiletten in der Stadt Wedel - Nutzungszeiten

Typ des Tagesordnungspunkts: Antrag des Seniorenbeirats

Verantwortlich: Fachdienst Ordnung und Einwohnerservice

Beschlussvorschlag:

Der Seniorenbeirat bittet die Verwaltung, längere Öffnungszeiten der bekannten öffentlichen Toiletten einzurichten. Die zu veröffentlichenden Öffnungszeiten sollten verlässlich und regelmäßig eingehalten sowie aktualisiert werden, um den Bedürfnissen der Wedeler Bevölkerung, Besuchern der Stadt und den länger verweilenden Touristen gerecht zu werden.

Begründung:

·         Während mehrerer Gespräche mit allen Altersgruppen wurde dem Seniorenbeirat zugetragen, dass öffentliche Toiletten in der Abendzeit nicht genutzt werden konnten, da sie bereits geschlossen waren.

·         Sieben Toiletten stehen den Bürgern zur Verfügung, jedoch nicht die Behinderten-WCs mit einer EURO-Schließung.

·         Reinigungsarbeiten werden täglich bei stark frequentierten Toiletten, wie die am Hafen, zwischendurch durchgeführt.

·         Aufgrund des unterschiedlichen Verhaltens der Nutzer, wie Spaziergänger, Touristen und Jugendliche, besteht das Bedürfnis, auch nach 19 Uhr öffentliche Toiletten nutzen zu können.

·         Es wurde festgestellt, dass z. B. die Toilette am Festplatz nicht für die Öffentlichkeit nutzbar ist und dass die Toilette der Badebucht nicht zu den angegebenen Zeiten aufgesucht werden kann.

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