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Grundsteuerreform 2025: Was bedeutet das für Wedel?

Jan Luechau 04. Dezember 2024
Keine Kommentare zu “Grundsteuerreform 2025: Was bedeutet das für Wedel?”

Ab dem 1. Januar 2025 gilt deutschlandweit eine neue Berechnung der Grundsteuer. Auch in Wedel wird diese Reform umgesetzt. Ziel der Reform ist es, die Steuer gerechter zu gestalten und auf veraltete Bewertungsgrundlagen zu verzichten. In diesem Artikel erkläre ich, was das konkret für uns Bürgerinnen und Bürger in Wedel bedeutet.

Warum die Reform?

Das Bundesverfassungsgericht hat entschieden, dass die bisherige Grundsteuerregelung veraltet und ungerecht ist. Die Einheitswerte, auf denen die Steuer basierte, stammen aus den Jahren 1935 (Ostdeutschland) und 1964 (Westdeutschland) und spiegeln die aktuellen Marktwerte nicht wider. Dies führte zu erheblichen Ungleichheiten bei der Besteuerung von Grundstücken.

Mit der Reform sollen:

  • Grundstücke und Gebäude auf Basis aktueller Daten bewertet werden,
  • die Steuerlast gerechter verteilt werden,
  • die Einnahmen der Kommunen langfristig gesichert bleiben.

Was bedeutet „aufkommensneutral“ für Wedel?

Die Stadt Wedel hat beschlossen, die Grundsteuer „aufkommensneutral“ anzupassen. Das bedeutet, dass die Gesamteinnahmen der Stadt aus der Grundsteuer nach der Reform ungefähr gleich bleiben sollen. Dafür werden die neuen Bewertungsgrundlagen mit einem angepassten Hebesatz kombiniert.

Das bedeutet:

  • Gesamteinnahmen bleiben stabil: Die Stadt wird nicht mehr oder weniger Grundsteuer insgesamt einnehmen.
  • Individuelle Unterschiede: Einige Eigentümer:innen in Wedel könnten mehr zahlen als bisher, andere weniger. Das hängt davon ab, wie das Grundstück und die Immobilie nach den neuen Regeln bewertet wurden.

Geplante Hebesätze in Wedel

Im Dezember 2024 soll der Rat der Stadt Wedel eine neue Hebesatzung beschließen. Die geplanten Hebesätze orientieren sich an den Empfehlungen des Transparenzregisters Schleswig-Holstein und lauten wie folgt:

Grundsteuerart Aktueller Hebesatz (2024) Geplanter Hebesatz (2025)
Grundsteuer A 380 % 494 %
Grundsteuer B 540 % 519 %

Die neuen Hebesätze wurden so kalkuliert, dass sie insgesamt aufkommensneutral sind. Dennoch kann es für einzelne Bürger:innen zu Veränderungen in der Steuerlast kommen, abhängig von der Neubewertung der Grundstücke.

Wie wird die Steuer berechnet?

Die Grundsteuer wird nach einer neuen Formel berechnet:

Grundsteuerbetrag = Grundsteuerwert × Steuermesszahl × Hebesatz

  • Grundsteuerwert: Wird vom Finanzamt auf Basis aktueller Daten wie Bodenrichtwerten, Grundstücksfläche und Gebäudeart festgelegt.
  • Steuermesszahl: Ein bundesweit geltender Faktor, der gesenkt wurde, um Steuererhöhungen zu vermeiden.
  • Hebesatz: Wird von der Stadt Wedel festgelegt und orientiert sich an den Empfehlungen des Transparenzregisters Schleswig-Holstein.

Welche Auswirkungen hat das für Grundstückseigentümer:innen?

Für die Bürgerinnen und Bürger in Wedel bedeutet das Folgendes:

  • Anstieg oder Senkung der Steuerlast: Grundstücke in besonders gefragten Lagen mit hohen Bodenwerten könnten höher besteuert werden, während Grundstücke in weniger gefragten Lagen entlastet werden.
  • Transparenz: Wedel orientiert sich an den Vorgaben des Transparenzregisters, um die Anpassungen fair und verständlich zu gestalten.

Was können Bürgerinnen und Bürger tun?

  1. Prüfen Sie Ihren Bescheid: Das Finanzamt hat alle Grundstücke und Immobilien neu bewertet. Überprüfen Sie die Angaben in Ihrem Steuerbescheid, sobald dieser vorliegt.
  2. Informieren Sie sich: Besuchen Sie die Webseite des Transparenzregisters Schleswig-Holstein oder wenden Sie sich an die Stadtverwaltung Wedel, um mehr über die Hebesätze zu erfahren.
  3. Rechtzeitig handeln: Bei Unstimmigkeiten können Sie innerhalb der gesetzlichen Frist Widerspruch einlegen.

 

Aktuelles KW 48

Jan Luechau 29. November 2024
Keine Kommentare zu “Aktuelles KW 48”

in den kommenden Tagen stehen mehrere wichtige Sitzungen unserer Ausschüsse an. Die Tagesordnungspunkte behandeln zentrale Themen aus den Bereichen Stadtentwicklung, Soziales, Umwelt, Bildung, Kultur und Verkehr. Hier erhalten Sie einen Überblick über die relevanten Themen und Beschlussvorlagen, die Sie nicht verpassen sollten.


Planungsausschuss – Dienstag, 03. Dezember 2024, 18:30 Uhr
    • Verkehrsbericht für den Ortsbereich Wedel: Präsentation der Unfallstatistik von 2016 bis 2023 mit Fokus auf Hauptunfallursachen und geplanten Maßnahmen zur Verbesserung der Verkehrssicherheit.
    • Vorhabenbezogener Bebauungsplan Nr. 20a „Schulauer Hafen“ – 2. Änderung Teilbereich Strandbaddamm: Diskussion über die Umwandlung des bisher rein gewerblich genutzten Areals in ein gemischt genutztes Gebiet für Gewerbe, Wohnen und Freizeit, einschließlich sozialem Wohnungsbau und gastronomischen Angeboten.
    • Sanierungsmaßnahme Stadthafen – Umgestaltung des Strandbades: Vorstellung geplanter Einzelmaßnahmen zur Aufwertung des Stadthafens und der „Maritimen Meile“, darunter die Wiederherstellung des Zugangs Hakendamm, eine Basketballfläche mit Wetterschutzüberdachung und eine barrierefreie Rampe.

12. Sitzung des PLA - Zusammenfassung der Einladung


Sozialausschuss – Dienstag, 03. Dezember 2024, 19:00 Uhr
  • Kostenerstattung des Kreises Pinneberg für Sozialhilfe: Neuverhandlung der finanziellen Unterstützung durch den Kreis. Verbesserungen sollen die Belastung der Stadt um 110.000 € jährlich reduzieren.
  • Zuschüsse für soziale Projekte 2025: Diskussion über Anträge und Finanzierung sozialer Einrichtungen wie Frauenhaus, Arbeitslosenselbsthilfe und Diakonieverein.

14. Sitzung des SOZ - Zusammenfassung der Einladung


BKS-Ausschuss – Mittwoch, 04. Dezember 2024, 19:00 Uhr
  • Sanierung des Technicon Wedel: Annahme einer Spende der InaTec GmbH zur Unterstützung der Kulturarbeit im Technicon.
  • Kündigung und Neuverhandlung der Kita-Trägerverträge: Ziel ist die Anpassung der Verträge an das neue Kitagesetz. Qualität soll erhalten, gleichzeitig aber Kosten gesenkt werden.
  • Familienbüro im Rathaus: Prüfauftrag zur Einrichtung einer zentralen Anlaufstelle für Familien, die u. a. Kita- und Schulangelegenheiten effizienter abwickeln könnte.

14. Sitzung des BKS - Zusammenfassung der Einladung


UBF-Ausschuss – Donnerstag, 05. Dezember 2024, 19:00 Uhr
  • Sanierung der Steinberghalle: Vorziehen der Beleuchtungsanlage für die 2. Basketball-Bundesliga. Entscheidung über verschiedene Sanierungsoptionen, darunter eine Erweiterung der Zuschauerkapazität auf 750 Plätze.
  • Fragen des Jugendbeirates: Maßnahmen gegen die Umweltbelastung durch Zigarettenkippen, darunter neue Mülleimer und Aschenbecher „to go“.
  • Carsharing in Wedel: Antrag auf eine Ausschreibung für stationsgebundene Carsharing-Stellplätze.
  • Schadstoffbelastung der P+R-Anlage: Untersuchung der organischen Schadstoffe im Grundwasser und mögliche Sanierungsmaßnahmen.

13. Sitzung des UBF - Zusammenfassung der Einladung

In allen Ausschüssen wird der Haushaltsentwurf 2025 behandelt. Jeder Ausschuss bespricht und diskutiert seine Zuständigkeiten. Im Haupt- und Finanzausschuss und im Rat wird dann der Gesamtentwurf beraten. 

Die Sitzungen sind öffentlich, und Sie sind herzlich eingeladen, Ihre Meinungen und Ideen einzubringen. Detaillierte Informationen zu den Tagesordnungspunkten finden Sie auf der Webseite der Stadt Wedel oder direkt in den Ausschusssitzungen.

 


Weitere neue Artikel:
  • Wedeler Haushalt laut Kommunalaufsicht nicht genehmigungsfähig
  • Ergebnisse der Umfrage: Wichtige Erkenntnisse zur Doppelraumnutzung

Wedeler Haushalt laut Kommunalaufsicht nicht genehmigungsfähig

Jan Luechau 29. November 2024
Keine Kommentare zu “Wedeler Haushalt laut Kommunalaufsicht nicht genehmigungsfähig”

Hier geht es zur Pressemitteilung der Stadt

 

Am 25. November 2024 stufte die Kommunalaufsichtsbehörde in Kiel den aktuellen Haushaltsentwurf der Stadt Wedel als nicht genehmigungsfähig ein. Grund dafür ist die fehlende wirtschaftliche Leistungsfähigkeit der Stadt, um Zinsen und Tilgungen für weitere Investitionskredite tragen zu können.

Hauptpunkte:

  • Die Kommunalaufsicht kritisiert die hohen Leistungsstandards und Kosten in vielen Bereichen der Stadt.
  • Eine Genehmigung des Haushalts 2025 wird nur unter der Bedingung erteilt, dass die Stadt konkrete Konsolidierungsmaßnahmen beschließt.
  • Die Maßnahmen sollen sicherstellen, dass die Stadt spätestens 2028 Jahresüberschüsse erzielt.
  • Ein Haushaltsbegleitbeschluss muss gemeinsam mit dem Haushaltsbeschluss 2025 verabschiedet werden.

Stellungnahme der 2. Stellvertretenden Bürgermeisterin Julia Fisauli-Aalto:

  • Der Haushaltsbeschluss wird aufgrund der neuen Anforderungen von Dezember 2024 auf Januar 2025 verschoben.
  • Das Ziel ist es, den Haushalt inklusive Begleitbeschluss zu verabschieden.
  • Die Kommunalaufsicht sieht Wedel in der Lage, den Haushaltsausgleich aus eigener Kraft zu erreichen.
  • Wedel befindet sich nicht in der sogenannten „Vergeblichkeitsfalle“.

Ergebnisse der Umfrage: Wichtige Erkenntnisse zur Doppelraumnutzung

Jan Luechau 23. November 2024
Keine Kommentare zu “Ergebnisse der Umfrage: Wichtige Erkenntnisse zur Doppelraumnutzung”

Ergebnisse der Umfrage: Wichtige Erkenntnisse zur Doppelraumnutzung

Die jüngste Umfrage zur Frage der Doppelraumnutzung von Klassenräumen durch die Schulkindbetreuung liefert spannende Einblicke in die Meinungen der Teilnehmer. Insgesamt haben 106 Personen an der Umfrage teilgenommen. Es ist jedoch zu beachten, dass diese Umfrage nicht repräsentativ ist, sondern lediglich eine Momentaufnahme der Meinungen darstellt. Hier sind die zentralen Ergebnisse im Detail:

1. Bewertung der Maßnahmen

Die allgemeine Stimmung unter den Teilnehmern ist gemischt, mit einer deutlichen Mehrheit, die die geplanten Maßnahmen als „eher positiv“ bewertet. Dennoch gibt es eine nicht zu unterschätzende Gruppe, die Bedenken äußert, insbesondere im Hinblick auf praktische Herausforderungen.

2. Wahrgenommene Vorteile

Eine Vielzahl von Teilnehmern sieht Vorteile der Maßnahmen. Am häufigsten genannt wurden:

  • Kosteneinsparungen für die Stadt
  • Verbesserte Nutzung bestehender Ressourcen

Die hohe Zustimmung zu diesen Punkten unterstreicht, dass die Maßnahmen als sinnvoll und wirtschaftlich effizient wahrgenommen werden.

3. Geäußerte Bedenken

Auf der anderen Seite wurden auch kritische Stimmen laut, die vor möglichen Nachteilen warnen. Häufig genannte Herausforderungen umfassen:

  • Logistische Schwierigkeiten und Planungsaufwand
  • Mögliche Einschränkungen der pädagogischen Qualität

Diese Bedenken verdeutlichen, dass bei der Umsetzung der Maßnahmen eine klare Kommunikation und detaillierte Planung entscheidend sind, um das Vertrauen der Beteiligten zu stärken.

4. Haltung zu den Maßnahmen

Die Meinungen zur Sinnhaftigkeit der Maßnahmen zeigen ein gemischtes Bild:

  • Ein Großteil der Teilnehmer hält die Maßnahmen für sinnvoll oder zumindest für diskutierbar, sofern Anpassungen vorgenommen werden.
  • Eine kleinere, aber klare Gruppe sieht die Maßnahmen kritisch.

5. Freitextantworten

In den Freitextfeldern wurden differenzierte Perspektiven sichtbar. Einige Teilnehmer betonten, dass bei der Umsetzung besonders die Bedürfnisse der Kinder im Vordergrund stehen müssen. Andere äußerten konkrete Verbesserungsvorschläge, wie eine verstärkte Nutzung von Fachräumen oder eine präzisere Abstimmung der Maßnahmen auf den Alltag der Schulen.

Fazit

Die Ergebnisse der Umfrage zeigen sowohl Potenziale als auch Herausforderungen der geplanten Maßnahmen auf. Während viele Teilnehmer die Vorteile betonen, gibt es klare Hinweise darauf, dass eine erfolgreiche Umsetzung nur mit intensiver Vorbereitung und einem Fokus auf Kommunikation und Transparenz gelingen kann. Die gemischten Meinungen verdeutlichen, dass ein Dialog mit allen Beteiligten wichtig ist, um eine breite Akzeptanz zu erreichen.

Diese Ergebnisse bieten eine wertvolle Grundlage für die weiteren politischen Diskussionen und die Optimierung der Maßnahmen. Herzlichen Dank an alle Teilnehmer für ihre Beiträge und das konstruktive Feedback!

Bürgerbeteiligungsverfahren - Bebauungsplan Nr. 27b „Hogschlag“

Jan Luechau 11. November 2024
Keine Kommentare zu “Bürgerbeteiligungsverfahren - Bebauungsplan Nr. 27b „Hogschlag“”

Bürgerbeteiligungsverfahren gestartet: Frühzeitige Öffentlichkeitsbeteiligung zum Bebauungsplan Nr. 27b „Hogschlag“ – 1. Änderung „Teilbereich Ost“

Die Stadt Wedel lädt alle Bürger*innen zur Mitgestaltung der Stadtentwicklung ein. Im Rahmen der frühzeitigen Öffentlichkeitsbeteiligung können Anwohner*innen und Interessierte vom 11. November bis zum 29. November 2024 ihre Meinungen und Anregungen zur geplanten Bebauung des Gebiets „Hogschlag“, 1. Änderung „Teilbereich Ost“, einbringen.

Worum geht es?

Der Bebauungsplan Nr. 27b „Hogschlag“ sieht vor, eine bisher als Baumschulland genutzte Fläche zwischen der Holmer Straße und dem Ansgariusweg für Wohnungsbau zu erschließen. Aufgrund der hohen Nachfrage nach Wohnraum soll dieses innerstädtische Gebiet nun intensiviert und zu Wohnzwecken genutzt werden. Auch die Kreuzung Holmer Straße/Lülanden wird im Zuge des Projekts ausgebaut, um eine ordentliche Erschließung zu gewährleisten.

Ziele des Projekts:

  • Schaffung von dringend benötigtem Wohnraum in Wedel.
  • Nutzung bisher freigehaltener Flächen für nachhaltige und effiziente Innenentwicklung.
  • Steuerung der Bebauung durch klare planungsrechtliche Vorgaben.

Wo und wie können Sie sich beteiligen?

Die Planunterlagen liegen im Rathaus, Fachbereich Bauen und Umwelt, Zimmer 214, während der Öffnungszeiten aus und können eingesehen werden. Zudem haben Sie die Möglichkeit, Ihre Stellungnahme auch per E-Mail an Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein. zu senden. Nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen werden nur in Ausnahmefällen berücksichtigt.

Nutzen Sie diese Gelegenheit, Ihre Stadt aktiv mitzugestalten! Weitere Informationen und die Unterlagen zum Download finden Sie auf der Website der Stadt Wedel.

 

 

 

  1. Bericht zur Unterrichtsversorgung und -organisation an Gemeinschaftsschulen in Schleswig-Holstein
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