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Bebauungsplan Nr. 27 b "Hogschlag", 1. Änderung "Teilbereich Ost"
Hauptthemen:
- Aufstellungsbeschluss und Erweiterung des Geltungsbereiches
- Entwurfsbeschluss
- Frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit und Behörden
Kernaussagen:
Beschlussvorschlag:
- Ergänzung des Aufstellungsbeschlusses des Bebauungsplans Nr. 27 b „Hogschlag“, 1. Änderung „Teilbereich Ost“.
- Erweiterung des Geltungsbereiches um Straßenverkehrsflächen zur Absicherung der Erschließung.
- Entwurfsbeschluss des Bebauungsplans.
- Durchführung der frühzeitigen Bürgerbeteiligung gemäß § 3 Abs. 1 BauGB.
- Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 1 BauGB.
Stellungnahmen und Diskussionen:
- Bündnis 90/Die Grünen: Zustimmung mit Anregungen zur Verbesserung der Spielplatzlage, Verschattung und Radwegeführung.
- WSI-Fraktion: Ablehnung aufgrund fehlender verkehrlicher Lösung und Finanzierungsbedenken.
- SPD-Fraktion: Zustimmung trotz Problemen bei Kita- und Schulplätzen, da zusätzlicher Wohnraum benötigt wird.
Beschlussempfehlung und Abstimmung:
- Der Rat soll den Entwurf und die Beteiligungsprozesse beschließen.
- Abstimmungsergebnis: 10 Ja / 1 Nein / 0 Enthaltungen
Entscheidung:
- Der Planungsausschuss empfiehlt dem Rat der Stadt Wedel, die Erweiterung des Geltungsbereiches, den Entwurfsbeschluss sowie die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit und Behörden zu beschließen.
Erneuerung und Umbau des Parkplatzes an der Theaterstraße 3
Hauptthemen:
- Erneuerung und Umbau des Parkplatzes
- Einvernehmen gemäß § 30 und 36 Abs. 1 BauGB
Kernaussagen:
Beschlussvorschlag:
- Der Planungsausschuss beschließt das Einvernehmen der Gemeinde gemäß § 30 und 36 Abs. 1 BauGB für die Erneuerung und den Umbau des Parkplatzes an der Theaterstraße zu erteilen.
Ziele und Maßnahmen:
- Verbesserung der aktuellen Parkplatzsituation.
- Der Parkplatz soll in 3 Nutzungsbereiche eingeteilt werden:
- 52 Stellplätze für Mitarbeitende der Medac GmbH
- 46 reservierte Parkplätze, z.B. für das Ärztehaus
- 43 freigegebene Parkplätze für die Öffentlichkeit
- Die Nutzung des Parkplatzes ist auf maximal 10 Jahre befristet.
Darstellung des Sachverhaltes:
- Der Bauantrag zur Erneuerung bzw. zum Umbau des Parkplatzes wurde am 12.07.2024 eingereicht.
- Das Baugrundstück liegt im Bereich des rechtsverbindlichen Bebauungsplans Nr. 30, 4. Änderung „Rosengarten“, Teilbereich Mitte, welcher ursprünglich Stellplätze nur in Tiefgaragen vorsieht.
- Der Eigentümer strebt an, die provisorisch hergestellte Stellplatzfläche zu erneuern, um die Fläche in einen besseren Zustand zu versetzen und den Sicherungspflichten nachzukommen.
- Der Bebauungsplan sieht langfristig den Neubau eines 12-geschossigen Verwaltungsgebäudes mit Tiefgarage vor.
Stellungnahmen und Diskussionen
- Bündnis 90/Die Grünen
- Lehnen den Beschlussvorschlag ab, da der geplante Zeitraum von 10 Jahren zu lang ist.
- Es sollte über alternative Nutzungen nachgedacht werden, falls der Neubau des Bürogebäudes sich weiter verzögert.
- Sie regen an, die Befristung zu verkürzen und über Alternativen zur Asphaltierung nachzudenken, um die Versiegelung zu minimieren.
- WSI-Fraktion
- Bittet um Erläuterung, ob der Parkplatz nur übergangsweise erneuert werden soll und ob der Bau des Parkhauses und die Planung des Bürogebäudes fortgesetzt werden.
- Herr Generotzky bestätigt widerwillig, dass das Parkhaus weiterhin gebaut wird und voraussichtlich Ende 2025 fertiggestellt ist. Der Neubau des Bürogebäudes bleibt Teil des Gesamtkonzepts, da die Medac GmbH wächst.
- Herr Generotzky erklärt, dass die momentane Parkplatzfläche in einem schlechten Zustand ist und die Erneuerung notwendig ist, um den Sicherungspflichten nachzukommen. Der Umbau ist als Übergangslösung gedacht, bis das Parkhaus und das Bürogebäude fertiggestellt sind. Die Medac GmbH engagiert sich stark für Wedel und sieht die 10-jährige Befristung als gerechtfertigt an.
- CDU-Fraktion:
- Dankt für die ausführlichen Erläuterungen und zeigt Verständnis für die geänderte Planung. Sie werden dem Beschlussvorschlag zustimmen.
Beschlussempfehlung und Abstimmung:
- Der Planungsausschuss beschließt das Einvernehmen der Gemeinde für die Erneuerung und den Umbau des Parkplatzes an der Theaterstraße zu erteilen.
- Abstimmungsergebnis: 8 Ja / 0 Nein / 3 Enthaltungen
Neubau einer Lagerhalle und eines Bürotrakts am Elbring 2
Hauptthemen:
- Neubau einer Lagerhalle und eines Bürotrakts
- Einvernehmen gemäß §§ 30 und 36 Abs. 1 BauGB
Kernaussagen:
Beschlussvorschlag:
- Der Planungsausschuss beschließt, das Einvernehmen der Gemeinde gemäß §§ 30 und 36 Abs. 1 BauGB für den Neubau einer Lagerhalle und eines Bürotrakts am Elbring 2 zu erteilen.
Ziele und Maßnahmen:
- Stärkung der Attraktivität des Wirtschaftsstandorts Wedel (Handlungsfeld 5: Wirtschaft).
- Der Bau eines neuen Bürotrakts und einer Lagerhalle soll die wirtschaftliche Infrastruktur verbessern.
Darstellung des Sachverhaltes:
- Der Bauantrag für den Neubau wurde am 17.06.2024 eingereicht, mit Nachforderungen am 19.07.2024.
- Das Baugrundstück ist derzeit unbebaut. Geplant ist eine eingeschossige Lagerhalle (ca. 365 m2) und ein dreigeschossiger Bürotrakt (ca. 600 m2 Nutzfläche).
- Die Gebäude werden durch einen Erschließungskern miteinander verbunden.
Begründung der Verwaltungsempfehlung:
- Baulinie: Der Bebauungsplan setzt entlang des Elbrings eine Baulinie fest. Der Erschließungskern soll um 1,50 Meter zurückspringen, um eine überdachte Eingangssituation zu schaffen. Diese geringfügige Abweichung beeinträchtigt die geplante Fassadenfront nicht wesentlich.
- Gebäudehöhe: Der Bebauungsplan sieht eine Mindestgebäudehöhe von zehn und eine maximale Gebäudehöhe von 24 Metern vor. Der Erschließungskern wird maximal 7,70 Meter hoch und dient der Adressbildung zwischen Lagerhalle und Bürotrakt. Diese geringfügige Abweichung wird akzeptiert.
- Stellplätze: Der Bebauungsplan setzt fest, dass Stellplätze und Garagen bis zu einer Grundstückstiefe von 20 Metern unzulässig sind. Aufgrund des spezifischen Grundstückszuschnitts werden die erforderlichen Stellplätze auf dem hinteren Grundstücksteil hergestellt und sind aus dem öffentlichen Raum nicht einsehbar.
Finanzielle Auswirkungen:
- Der Beschluss hat keine finanziellen Auswirkungen auf den städtischen Haushalt. Die Maßnahme ist vollständig durch Dritte finanziert.
Beschlussempfehlung und Abstimmung:
- - Der Planungsausschuss beschließt das Einvernehmen der Gemeinde für den Neubau der Lagerhalle und des Bürotrakts am Elbring 2.
- - Abstimmungsergebnis: Einstimmig (11 Ja / 0 Nein / 0 Enthaltungen)
Entscheidung:
- Der Planungsausschuss hat einstimmig beschlossen, das Einvernehmen für den Neubau der Lagerhalle und des Bürotrakts am Elbring 2 zu erteilen.
Verkehrsgerechter Ausbau des Doppelknotens Pinneberger Straße / Breiter Weg / Autal (sogenannte "S-Kurve")
Hauptthemen:
- Verkehrsgerechter Ausbau des Doppelknotens
- Vorplanung gemäß Variante 3 (LSA – ähnlich Bestand)
Kernaussagen:
Beschlussvorschlag:
- Der Umwelt-, Bau- und Feuerwehrausschuss beschließt die Straßenausbauplanung des Doppelknotens Pinneberger Straße / Breiter Weg / Autal entsprechend der Variante 3 (LSA – ähnlich Bestand) fortzusetzen. Diese Planung zielt auf eine Verbesserung des Verkehrsflusses sowie der Fußgänger- und Radverkehrsführung, insbesondere für Schulkinder.
Ziele und Maßnahmen:
- Handlungsfeld 3: Stadtentwicklung – Wedel hat einen ausgewogenen Verkehrsmix.
- Verbesserung der Anbindung des nordöstlich gelegenen Moorweggebietes an die Stadtmitte und der Leistungsfähigkeit der Straßenzüge Pinneberger Straße und Autal.
- Verbesserung der Fußgänger- und Radverkehrsführung.
Darstellung des Sachverhaltes:
- Der Verkehrsknotenpunkt Pinneberger Straße (L105) / Breiter Weg / Autal ist eine wichtige Verkehrsverbindung zwischen Wedel und Pinneberg.
- Die Gehwege sind teilweise unzureichend und separate Radwege fehlen.
- Eine Verkehrsuntersuchung aus dem Jahr 2020 bestätigte die Leistungsfähigkeit der jetzigen Signalisierung, jedoch finden Fußgänger und Radfahrende keine ausreichende Berücksichtigung.
Begründung der Verwaltungsempfehlung:
- Die neue Planung soll eine verkehrstechnische Lösung bieten, die die Abwicklung aller Verkehre gewährleistet und insbesondere die Schulwegsicherung verbessert.
- Variante 3 (LSA – ähnlich Bestand) wurde entwickelt, um die Netzstruktur der Landesstraße L 105 beizubehalten und gleichzeitig Verbesserungen für Fußgänger und Radfahrende zu erzielen.
- Die westliche Nebenfläche der Pinneberger Straße soll mindestens 3 m breit werden, um als Gehweg „Radfahrer frei“ nutzbar zu sein. Die Fahrbahn wird leicht verbreitert, um drei Fahrspuren in erforderlicher Breite zu erhalten.
- Die ostseitige Einmündung Breiter Weg wird verbreitert und mit einer Mittelinsel versehen.
Finanzielle Auswirkungen:
- Die geschätzten Gesamtkosten belaufen sich bei allen drei erarbeiteten Varianten auf ca. 4 Mio. €, davon ca. 1 Mio. € für den Grunderwerb und ca. 3 Mio. € für Baukosten.
Stellungnahmen und Diskussionen:
- WSI-Fraktion: Ankündigung, im Umwelt-, Bau- und Feuerwehrausschuss nicht zuzustimmen, da die wenigen Veränderungen in keinem Verhältnis zu den hohen Kosten stehen.
- Fraktion Bündnis 90 / Die Grünen: Unterstützung der Verbesserung der verkehrlichen Situation für den Rad- und Fußverkehr, jedoch ebenfalls Ablehnung der Maßnahme aufgrund der Haushaltslage. Vorschlag, die Flerrentwiete in eine Schulstraße umzuwidmen.
- SPD-Fraktion: Verwundert über die notwendige andere Bemessungsgrundlage für Entscheidungen im Vergleich zum Lärmaktionsplan. Es sei beruhigend, dass die Verkehrsbehörde bereits mit der Prüfung begonnen hat.
Entscheidung:
- Die Vorlage wird zur Kenntnis genommen. Die Beschlussfassung liegt beim Umwelt-, Bau- und Feuerwehrausschuss.
Sanierung der P+R-Anlage zur Vorbereitung einer Gebührenpflicht
Hauptthemen:
- Sanierung der P+R-Anlage zur Vorbereitung einer Gebührenpflicht
- Sachstand der bisherigen Maßnahmen und zukünftige Optionen
Kernaussagen:
Hintergrund:
- Im Rahmen der Haushaltskonsolidierung beschloss der HFA am 16.08.2021 die Einführung einer Gebührenpflicht für die P+R-Anlage und die Erstellung eines Gesamtkonzeptes zur Parkraumbewirtschaftung.
- Die P+R-Anlage wurde in den 1980er Jahren errichtet und weist aufgrund von drückendem Grundwasser erhebliche Schäden auf.
Bisherige Maßnahmen:
- Reinigung der alten Rohrleitungen und Erneuerung der Pumpenanlagen.
- Errichtung einer Drainageleitung entlang der Westseite mit Anschluss an einen Sickerschacht und eine Pumpenanlage.
- Beauftragung eines Büros für Geotechnik zur Schadensanalyse und Erarbeitung eines Sanierungskonzepts.
Probleme und Herausforderungen:
- Das drückende Grundwasser führt weiterhin zu Rissen und Feuchteschäden in der Bodenplatte.
- Eine dauerhafte Lösung erfordert die Installation einer umlaufenden Drainage mit hohen Kosten für die Ableitung des Wassers in die Schmutzwasserkanalisation.
- Eine Bauwerksprüfung ergab eine Bewertungsnote des Gesamtbauwerks von 2,7.
Zukünftige Optionen:
- Erhalt des Status Quo mit jährlichen Unterhaltungskosten von bis zu 200.000 €.
- Schließung des unteren Parkdecks mit einmaligen Kosten von ca. 500.000 €.
- Umfangreiche bauliche Maßnahmen bis hin zum Neubau, die hohe Kosten in Millionenhöhe verursachen würden.
Stellungnahmen und Diskussionen:
- Bündnis 90 / Die Grünen: Keine der vorgeschlagenen Varianten ist überzeugend. Wedel brauche P&R-Möglichkeiten für die Mobilitätswende. Eine vollständige Umgestaltung des ZOB könne langfristig kostengünstiger sein, und es sollten Fördermöglichkeiten geprüft werden.
- WSI-Fraktion: Befürwortet die Aufgabe der Anlage und fragt nach der Schnelligkeit der Entscheidungsfindung. Eine Schließung sei die kostengünstigste Lösung.
- SPD-Fraktion: Schließung der Anlage wäre das falsche Signal. Es müsse eine finanzierbare Lösung priorisiert werden, um die Anlage kurzfristig betriebsbereit zu halten.
- FDP-Fraktion: Angesichts der Haushaltssituation sollte zumindest das untere Deck zugeschüttet werden.
- Bündnis 90 / Die Grünen: Fragen nach der Sicherheit der Anlage im derzeitigen Zustand. Frau Böttcher informiert, dass die Anlage noch 10 Jahre sicher betrieben werden kann.
- CDU-Fraktion: Gibt zu bedenken, dass lange Überlegungen hohe Unterhaltungskosten verursachen. Vorschlag, einen kommerziellen Parkhausbetreiber in Betracht zu ziehen.
Entscheidung:
- Die Vorlage wird zur Kenntnis genommen. Die Entscheidung über das weitere Vorgehen hängt von den finanziellen Möglichkeiten der Stadt Wedel ab und muss politisch beraten und beschlossen werden.
Informationen der unteren Verkehrsbehörde zu den angeregten Maßnahmen aus dem Lärmaktionsplan Runde IV hinsichtlich Geschwindigkeitsreduzierungen auf Tempo 30
Hauptthemen:
- Informationen der unteren Verkehrsbehörde zu den angeregten Maßnahmen aus dem Lärmaktionsplan Runde IV hinsichtlich Geschwindigkeitsreduzierungen auf Tempo 30
Kernaussagen:
Hintergrund:
- In der Sitzung des Planungsausschusses am 28.05.2024 wurde beschlossen, nach der Sommerpause über die Umsetzungsmöglichkeiten der empfohlenen Maßnahmen aus dem Lärmaktionsplan Runde IV hinsichtlich Geschwindigkeitsreduzierungen auf Tempo 30 zu informieren.
Rechtliche Grundlagen:
- Die untere Straßenverkehrsbehörde zieht die Verkehrslärmschutzverordnung sowie die Lärmschutz-Richtlinie StV als rechtliche Grundlage heran.
- Maßnahmen werden geprüft, wenn die Richtwerte der Lärmschutz-Richtlinien-StV überschritten werden und eine effektive Pegelminderung möglich ist.
Erforderliche Daten und Stellungnahmen:
- Derzeit liegen Lärmwerte vor, die nach der Berechnungsmethode für die Lärmkartierung nach BUB/BEB ermittelt wurden, nicht nach RLS-90. Ein Vergleich der Grenzwerte ist daher nicht möglich.
- Für die Interessenabwägung sind Stellungnahmen des Polizeireviers Wedel, der Polizeidirektion Bad Segeberg, der Kooperativen Regionalleitstelle West, der Rettungsdienst-Kooperation in Schleswig-Holstein sowie der Freiwilligen Feuerwehr Wedel erforderlich.
Erste Einschätzungen zu angeregten Maßnahmen:
- Rissener Straße: Als Bundesstraße für den weiträumigen Verkehr bestimmt. Eine Temporeduzierung könnte Verkehrsströme auf Nebenstraßen verlagern und dort Lärmbeeinträchtigungen verursachen.
- Pinneberger Straße: Eine Geschwindigkeitsreduzierung würde den Verkehr auf die Straße Autal verlagern, was aufgrund des dortigen Bahnübergangs problematisch wäre.
- Vorbehaltsnetz: Straßen wie die Pinneberger Straße, Gärtnerstraße und Rudolph-Breitscheid-Straße sind Teil des Vorbehaltsnetzes für einen leistungsfähigen innerstädtischen KFZ-Verkehr und ÖPNV. Eine Temporeduzierung würde Fahrzeitverlängerungen und Probleme mit der Fahrplanstabilität verursachen.
Stellungnahmen und Diskussionen:
- Bündnis 90 / Die Grünen: Viele Fragen bleiben unbeantwortet. Es sei unbefriedigend, dass viele Maßnahmen aus dem Lärmaktionsplan nicht direkt umgesetzt werden können. Lärmbelastung mache krank und Maßnahmen sollten gefunden werden, um den Lärm zu reduzieren.
- Herr Brix: Die untere Verkehrsbehörde hat nicht gesagt, dass nichts umgesetzt werden soll. Es wurden detailliert die noch anstehenden Arbeitsschritte aufgeführt. Der Abwägungsprozess sei notwendig und es müsse sich an die Vorgaben gehalten werden.
- SPD-Fraktion: Verwundert über die notwendige andere Bemessungsgrundlage für Entscheidungen im Vergleich zum Lärmaktionsplan. Es sei beruhigend, dass die Verkehrsbehörde bereits mit der Prüfung begonnen hat.
Antrag der SPD-Fraktion zur Lärmaktionsplanung der Runde IV für die Stadt Wedel
Hauptthemen:
- Antrag zur Einführung von Tempo 30 auf bestimmten Straßenabschnitten
Kernaussagen:
Beschlussvorschlag:
- Die SPD beantragt, für die in Tabelle 9 und 10 der Lärmaktionsplanung aufgelisteten Straßenabschnitte Tempo 30 zeitnah einzuführen.
Begründung:
- Seit der Lärmaktionsplanung 2019 wurde nur eine von 21 Maßnahmen umgesetzt (Lärmschutzwand Rissener Straße).
- Zwei weitere Maßnahmen befinden sich im „fortlaufenden Prozess“.
- Elf Maßnahmen standen im Zusammenhang mit der Nordumfahrung, die nicht realisiert wurde, und sind daher nicht begonnen worden.
- Laut aktueller Untersuchung seit 2019 wurde nichts Wesentliches gegen die Lärmbelastung, besonders an Hauptverkehrsstraßen, unternommen.
- In der Lärmaktionsplanung 2024 werden 27 Lärmbrennpunkte aufgeführt, bei 10 Punkten wird eine Geschwindigkeitsbeschränkung auf Tempo 30 empfohlen.
- Tempo 30 ist eine kostengünstige und zeitnah umsetzbare Maßnahme, die der Verkehrssicherheit und der Verringerung schädlicher Emissionen dient.
Stellungnahmen und Diskussionen:
- Vorsitzende: Weist auf die Information der Verwaltung zu den Rechtsfolgen eines möglichen Beschlusses hin. Die Zuständigkeit des Planungsausschusses sei nicht gegeben, daher müsste die 2. stellvertretende Bürgermeisterin den Beschluss widersprechen.
- Herr Baars (SPD-Fraktion): Zieht den Antrag unter Verweis auf die Ausführungen der Vorsitzenden zurück. Die SPD-Fraktion bittet jedoch die untere Verkehrsbehörde sowie die 2. stellvertretende Bürgermeisterin, die durch den Lärmaktionsplan vorgeschlagenen Maßnahmen zur Reduzierung des Verkehrslärms, insbesondere die Temporeduzierung auf Tempo 30, wohlwollend zu prüfen und soweit wie möglich umzusetzen. Es wird auf eine positive Entscheidung gehofft. Zudem wird an die aktuelle Fassung des § 45 StVO erinnert, die nach dem Verständnis der Fraktion den erforderlichen Entscheidungsspielraum bietet, um im Sinne des zurückgenommenen Antrags zu entscheiden.
Beauftragung der Verwaltung zur Vereinbarung eines Kostenübernahmevertrags für ein Einzelhandels- und Verkehrsgutachten für das Projekt Rissener Straße 140 – BV Kino, Edeka, Selfstorage
Hauptthemen:
- Beauftragung der Verwaltung zur Vereinbarung eines Kostenübernahmevertrags für ein Einzelhandels- und Verkehrsgutachten
Kernaussagen:
Beschlussvorschlag:
- Die CDU- und FDP-Fraktionen beantragen, dass der Planungsausschuss beschließt, die Verwaltung zu beauftragen, mit der May & Co. Development GmbH einen Kostenübernahmevertrag für ein Einzelhandels- und Verkehrsgutachten für das Projekt Rissener Straße 140 zu vereinbaren. Die Verwaltung soll geeignete Gutachter auswählen und beauftragen.
Begründung:
- Eine umfassende Analyse der Auswirkungen auf den örtlichen Einzelhandel und die Verkehrssituation ist notwendig.
- Das Einzelhandelsgutachten soll die Auswirkungen des Projekts auf bestehende Einzelhandelsstrukturen untersuchen und Maßnahmen zur Minimierung negativer Auswirkungen identifizieren.
- Das Verkehrsgutachten soll die verkehrlichen Auswirkungen des Projekts bewerten und Maßnahmen zur Sicherstellung einer reibungslosen Verkehrsabwicklung vorschlagen.
- Die Kostenübernahme durch den Investor stellt sicher, dass städtische Haushaltsmittel nicht belastet werden.
Stellungnahmen und Diskussionen:
- Frau Bergstein (CDU-Fraktion): Bringt den Antrag ein. Ziel des Antrags ist es, eine bessere Faktenlage zu erhalten, um das Projekt voranzubringen.
- Fraktion Bündnis 90 / Die Grünen: Lehnt den Antrag ab. Es sollte keine Hoffnung beim Investor geweckt werden, wenn eine Mehrheit der Fraktionen das Projekt ablehnt. Es bestehe kein weiterer Bedarf für Lebensmitteleinzelhandel in Wedel.
- SPD-Fraktion: Präsentiert ein Thesenpapier. Die geringe Wohnbebauung im näheren Umkreis und die geplante Größe des Marktes könnten Kaufkraft von bestehenden Märkten abziehen und die Nahversorgungsmärkte gefährden.
- FDP-Fraktion: Stimmt zu, dass es Anmerkungen und Fragen gibt, aber das Projekt sollte von neutraler Stelle geprüft werden.
- WSI-Fraktion: Dankt der SPD-Fraktion für die ausführliche Aufarbeitung. Ein aktuelles Gutachten liege bereits vor. Die Fraktion lehnt ein Lebensmittelgeschäft an diesem Standort ab und bittet die Verwaltung, rechtliche Schritte gegen den Eigentümer wegen Verwahrlosung des Grundstücks zu prüfen.
- CDU-Fraktion: Hat kein Vertrauen in ein Gutachten eines Mitbewerbers und möchte daher ein neutrales Gutachten. Andere Fraktionen sollten dem Investor Alternativen anbieten, um den Schandfleck zu beseitigen.
- SPD-Fraktion: Bevorzugt produzierendes Gewerbe an dieser Stelle, ist aber offen für andere Ideen, solange sie sich in die Stadt einfügen.
Abstimmungsergebnis:
- Antrag abgelehnt: 5 Ja / 6 Nein / 0 Enthaltungen
- Ja-Stimmen: CDU-Fraktion (4), FDP-Fraktion (1)
- Nein-Stimmen: Fraktion Bündnis 90 / Die Grünen (3), SPD-Fraktion (2), WSI-Fraktion (1)
Entscheidung:
- Die Verwaltung wird nicht beauftragt, einen Kostenübernahmevertrag für ein Einzelhandels- und Verkehrsgutachten für das Projekt Rissener Straße 140 zu vereinbaren.
Resolution der Städte im Städteverband Schleswig-Holstein für den Erhalt der Städtebauförderung im Land Schleswig-Holstein
Hauptthemen:
- Resolution der Städte im Städteverband Schleswig-Holstein für den Erhalt der Städtebauförderung im Land Schleswig-Holstein
Kernaussagen:
Beschlussvorschlag:
- Der Rat der Stadt Wedel beschließt die Resolution der Städte im Städteverband Schleswig-Holstein für den Erhalt der Städtebauförderung im Land Schleswig-Holstein.
Ziele und Maßnahmen:
- Erhalt der Städtebauförderung im Land Schleswig-Holstein
Darstellung des Sachverhaltes:
- Der Städteverband Schleswig-Holstein hat sich mit einem Schreiben vom 15.07.2024 an seine Mitglieder gewandt, um auf die Gefahr der Streichung der Kofinanzierung der Städtebauförderungsmittel durch die Landesregierung hinzuweisen.
- Ohne die Kofinanzierung würde sich der Eigenanteil der Kommunen auf zwei Drittel der Kosten der Gesamtmaßnahme verdoppeln.
- Der Städteverband hat eine Musterresolution erstellt, die an die Verbandsmitglieder zur Beschlussfassung versandt wurde.
Begründung der Verwaltungsempfehlung:
- Die Verwaltung unterstützt die Bemühungen des Städteverbandes, den Städten in Schleswig-Holstein eine gemeinsame Stimme gegenüber der Landesregierung zu geben.
- Auch wenn die Stadt Wedel derzeit keine neuen Projekte im Rahmen der Städtebauförderung plant, sollte sie sich solidarisch zu der Erklärung bekennen.
- Die Städtebauförderung löst private Investitionen im Umfeld der Sanierungsmaßnahmen aus und führt zu einer Aufwertung der Stadtgebiete.
Darstellung von Alternativen und deren Konsequenzen:
- Der Rat kann den Beschlussvorschlag ablehnen und die Resolution nicht beschließen, wodurch sich die Stadt Wedel nicht der gemeinsamen Erklärung der Städte in Schleswig-Holstein anschließen würde.
Beschlussempfehlung und Abstimmung:
- Der Planungsausschuss empfiehlt dem Rat der Stadt Wedel, die Resolution der Städte im Städteverband Schleswig-Holstein für den Erhalt der Städtebauförderung im Land Schleswig-Holstein zu beschließen.
- Abstimmungsergebnis: Einstimmig (11 Ja / 0 Nein / 0 Enthaltungen)
Streichung von Städtebauförderungsmitteln
Anfrage der FDP-Fraktion:
- Frage 1: Welchen Einfluss hätten solche Streichungen auf geplante Bauvorhaben in Wedel? Welche Bauvorhaben mit welchem Investitionsvolumen sind betroffen?
- Frage 2: Welchen Einfluss hätten solche Streichungen auf laufende Bauvorhaben in Wedel? Welche Bauvorhaben mit welchem Investitionsvolumen sind betroffen?
- Frage 3: Welche Vorsorge hat die Verwaltung getroffen, um den künftigen Wegfall von Fördermitteln aufzufangen?
- Frage 4: Falls bisher keine Vorsorge getroffen wurde, welche Ausgleichsmaßnahmen werden von der Verwaltung in Betracht gezogen?
Beantwortung der Fragen durch den Fachdienst Stadt- und Landschaftsplanung:
- Antwort zu Frage 1:
- Die Stadt Wedel geht davon aus, dass die angedachte Streichung der Städtebauförderungsmittel lediglich neue, noch nicht beantragte und/oder bewilligte Projekte betrifft.
- Da keine neuen Gesamtmaßnahmen nach der Städtebauförderung geplant sind, ist nach bisherigem Kenntnisstand davon auszugehen, dass eine zukünftige Streichung der Mittel keinen Einfluss auf Wedeler Projekte hätte.
- Antwort zu Frage 2:
- Eventuell könnte die Maßnahme "Umgestaltung Strandbad" betroffen sein. Das Städtebaureferat des Innenministeriums befindet sich noch in der Prüfung und kann bisher keine verbindliche Aussage treffen.
- Die Kostensumme für die gesamte Maßnahme "Umgestaltung Strandbad" beläuft sich auf ca. 800.000 € brutto, bisher geleistete Ausgaben betragen ca. 70.000 € brutto.
- Antwort zu Frage 3:
- Da keine Planungen für eine neue Städtebauförderungsmaßnahme existieren, konnte und musste die Verwaltung keine Vorsorge treffen.
- Sollte die Entscheidung über die Förderung der Maßnahme "Umgestaltung Strandbad" negativ ausfallen, muss politisch entschieden werden, ob notwendige Einzelmaßnahmen umgesetzt werden sollen, finanziert durch Haushaltsmittel oder rückfließende Eigenmittel der Stadt.
- Antwort zu Frage 4:
- Es wurden bisher keine Ausgleichsmaßnahmen in Betracht gezogen, da es keine neue geplante Städtebauförderungsmaßnahme gibt.
- Sollte die "Umgestaltung Strandbad" nicht gefördert werden, müssen neue politische Beratungen erfolgen.
Diskussion:
- WSI-Fraktion: Fragt, ob die Umbaumaßnahme am Strandbad gestoppt sei und wie es dort weitergehe.
- Herr Grass: Bestätigt, dass die Planungen derzeit ruhen.