Kommunen vs. Kreis: Streit um die Kreisumlage

Die Auseinandersetzung um die geplante Erhöhung der Kreisumlage im Kreis Pinneberg hat eine neue Eskalationsstufe erreicht. Nahezu alle Städte und Gemeinden im Kreis haben dem Kreis eine inhaltlich nahezu identische Stellungnahme übermittelt. Der gemeinsame Tenor: Die geplante und mittlerweile beschlossene Anhebung der Kreisumlage von 29,5 auf 31,5 Prozent gefährdet die finanzielle Handlungsfähigkeit der Kommunen und verlagert die strukturellen Probleme des Kreises einseitig auf die Städte und Gemeinden.

Geschlossener Widerstand der Kommunen

Auslöser ist das gesetzlich vorgeschriebene Anhörungsverfahren nach § 27 Abs. 4 Finanzausgleichsgesetz (FAG). Der Kreis hatte die Kommunen zur beabsichtigten Anhebung des Umlagesatzes angehört. Bis auf einzelne Ausnahmen gingen fristgerecht Stellungnahmen ein, die laut Kreisverwaltung „weitgehend einheitlich“ ausfielen.

Die Kommunen verzichteten dabei überwiegend auf individuelle Detailrechnungen zu ihren Haushalten. Der Kreis verweist darauf, dass nur eine Kommune die Auswirkungen konkret beziffert habe. Kommunal betrachtet ist die Form der Stellungnahme jedoch auch ein politisches Signal: Die Problemlage wird als strukturell beschrieben und als Belastung, die in nahezu jeder Kommune auf ähnliche Weise durchschlägt.

Die Kernkritik: Handlungsfähigkeit und faire Lastenverteilung

Inhaltlich argumentieren die Kommunen im Kern mit vier Punkten:

  • Mindestausstattung und Selbstverwaltung: Viele Kommunen seien bereits strukturell defizitär. Eine Umlageerhöhung ohne tragfähigen Nachweis der fortbestehenden Handlungsfähigkeit verletze das kommunale Selbstverwaltungsrecht.
  • Umlagebasis: Kritisiert wird die Einbeziehung zahlungsunwirksamer Positionen (z. B. Abschreibungen, Rückstellungen) in die Bemessungsgrundlage, weil diese aus kommunaler Sicht den Bedarf künstlich erhöhe.
  • Konsolidierungspflicht des Kreises: Die Kommunen werfen dem Kreis vor, eigene Sparpotenziale nicht ausreichend ausgeschöpft zu haben und ein vollständiges Konsolidierungskonzept schuldig zu bleiben.
  • Forderungen: Festsetzung des Umlagesatzes 2026 höchstens auf 29,5 Prozent, Bereinigung der Berechnungsgrundlagen, keine Entscheidung vor einem vollständigen Konsolidierungskonzept sowie eine gemeinsame Arbeitsgruppe von Kreis und Kommunen.

Der Kreis: Defizit, Pflichtaufgaben und rechtliche Vorgaben

Der Kreis weist die Vorwürfe zurück und hält die Umlageerhöhung für rechtlich zulässig und finanziell erforderlich. In der Beschlussvorlage wird betont, dass der Kreistag bei der Festsetzung der Umlage eine gleichrangige Abwägung zwischen Finanzbedarf des Kreises und dem der Kommunen vornehmen müsse. Gleichzeitig verweist die Verwaltung auf die eigene erhebliche Haushaltsnotlage.

Nach Darstellung des Kreises führen hohe, nur begrenzt steuerbare Transferaufwendungen – insbesondere im Bereich Soziales und Jugend – zu einer Belastung, die nicht allein durch Einsparungen kurzfristig aufzufangen sei. Zudem argumentiert der Kreis, dass das FAG ausdrücklich eine Betrachtung aller Aufwendungen verlange; auszahlungslose Aufwendungen wie Abschreibungen seien daher grundsätzlich Teil der Bedarfsberechnung.

Finanzausschuss empfiehlt Umlageerhöhung – Debatte bleibt offen

Im Ausschuss für Finanzen wurde die Umlageerhöhung dennoch mehrheitlich empfohlen. In der Diskussion wurde zwar Verständnis für die Lage der Gemeinden geäußert, zugleich aber betont, dass der Kreis ebenfalls unter massivem Konsolidierungsdruck steht. Die Kreisverwaltung verwies in diesem Zusammenhang auf bereits umgesetzte bzw. angestoßene Konsolidierungsmaßnahmen (u. a. Stellenrückgaben und Haushaltsansatzreduzierungen) und kündigte eine weitere systematische Konsolidierung über einen künftigen „Konsolidierungsausschuss“ an.

Gleichzeitig wurde in der Debatte deutlich: Die strukturelle Schieflage zwischen Aufgaben, Finanzierung und Zuständigkeiten ist nicht allein durch Umlageanpassungen zu lösen. Mehrfach wurde sinngemäß auf den Bedarf verwiesen, Aufgaben- und Finanzstrukturen zwischen Bund, Land, Kreis und Kommunen grundlegend zu überprüfen.

Warum der Konflikt die Kommunen besonders trifft

Für die Städte und Gemeinden ist die Kreisumlage nicht nur eine Zahl im Haushalt, sondern ein unmittelbarer Eingriff in ihre Handlungsspielräume. Höhere Umlagen schmälern die Mittel vor Ort – für Investitionen, Instandhaltung, soziale Infrastruktur oder freiwillige Leistungen. Viele Kommunen argumentieren daher, dass die Umlageerhöhung zwar das Kreisdefizit teilweise mildert, die Probleme aber lediglich in die kommunalen Haushalte verlagert.

Ob der Kreistag die geplante Anhebung beschließt und wie er die kommunalen Einwände in seiner Abwägung berücksichtigt, wird die politische Entscheidung der kommenden Wochen zeigen. Klar ist schon jetzt: Der Konflikt um die Kreisumlage ist kein technisches Haushaltsdetail, sondern ein Streit darüber, wie finanzielle Lasten im kommunalen System fair verteilt werden.

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