Die Stadt Wedel vergibt die Mittagsverpflegung an ihren Schulen neu. Der Ausschluss des langjährigen Caterers Futtertied, eine erfolgreiche Rüge und ein abgesagtes Probeessen haben das Verfahren ins Stocken gebracht. Eine Einordnung: Was steht fest, warum muss überhaupt ausgeschrieben werden – und welche Rolle spielt die Kommunalpolitik?
Worum es geht
Gut 700 Mittagessen werden täglich an Wedeler Schulen ausgegeben. Seit rund 20 Jahren kümmert sich darum zu großen Teilen der gemeinnützige Verein Futtertied e.V., der 2006 aus einer Elterninitiative an der Gebrüder-Humboldt-Schule hervorgegangen ist und rund 20 Mitarbeitende beschäftigt (Hamburger Abendblatt, 01.10.2026). Mehrfach sprang der Verein ein, wenn andere Mensabetreiber ausfielen – etwa an der Ernst-Barlach-Gemeinschaftsschule und am Johann-Rist-Gymnasium, jeweils ohne Ausschreibung (Wedel-Klartext).
Im Juni kündigte die Stadt an, die Schulverpflegung an allen städtischen Schulen europaweit neu auszuschreiben (Stadt Wedel).
Die Fakten zur Ausschreibung
Die Eckdaten sind öffentlich bekanntgemacht und damit gesichert:
- Bekanntmachung: Am 10. Juli 2026 im EU-Amtsblatt (TED 479172-2026), am 17. September folgte eine Änderungsbekanntmachung (TED 640942-2026). Einzige inhaltliche Änderung: „Submissionstermin wurde für alle Lose auf den 20.10.2026 angepasst“ (Änderungsbekanntmachung). Alle übrigen Angaben – Lose, Kriterien, Gewichtung, Fristen für die Teilnahmeanträge – blieben gegenüber der ursprünglichen Bekanntmachung unverändert. (Bekanntmachung).
- Verfahren: Verhandlungsverfahren mit vorgeschaltetem Teilnahmewettbewerb. Frist für die Bewerbungen war der 25. August 2026. In die zweite Runde sollten drei bis fünf Bewerber kommen.
- Laufzeit: 1. Februar 2027 bis 31. Juli 2030.
- Fünf Lose:
- Ernst-Barlach-Gemeinschaftsschule und Johann-Rist-Gymnasium (Essen und Kiosk)
- Gebrüder-Humboldt-Schule (Essen und Kiosk)
- Albert-Schweitzer-Schule, inklusive pädagogischem Mittagstisch
- Moorwegschule
- Altstadtschule und Schulkinderbetreuung im Highlight
- Bewertung: Preis 40 Prozent, Verpflegungskonzept 20 Prozent, Organisation und Durchführung 15 Prozent, Nachhaltigkeit 15 Prozent, pädagogischer Ansatz und Schulbezug 10 Prozent (Bekanntmachung).
- Nachforderung: Fehlende Unterlagen können nach Ermessen der Stadt nachgefordert werden. Wer sie nicht binnen sechs Kalendertagen nachreicht, wird von der Wertung ausgeschlossen.
Der Fall Futtertied – Stand der Dinge
Nach Presseberichten wurde die Bewerbung von Futtertied im Teilnahmewettbewerb nicht gewertet – Grund sollen fehlende Informationen in den eingereichten Unterlagen gewesen sein (Hamburger Abendblatt, 01.10.2026). Der Verein legte Ende September über einen Fachanwalt für Vergaberecht eine Rüge ein (Wedel-Klartext).
Vier Bewerber blieben im Verfahren: Zwei hatten sich für alle Schulen beworben, zwei nur für die Grundschulen. Für den 22. Oktober war ein Probeessen mit Schulleitungen, Eltern- und Schülervertretungen geplant. Es wurde kurzfristig abgesagt; die Stadt begründet das mit „verfahrensrechtlichen Gründen“ (Wedel-Klartext).
Nach Informationen des Hamburger Abendblatts (19.10.2026) wurde der Rüge stattgegeben und der Ausschluss von Futtertied zurückgenommen. Eine rechtliche Prüfung des gesamten Verfahrens soll eingeleitet sein; ein kompletter Neustart steht im Raum. Bestätigt hat die Stadt das bislang nicht.
Offen ist derzeit:
- welche Informationen in den Unterlagen konkret gefehlt haben und ob nachgefordert wurde,
- warum der Abgabetermin für die Angebote im September auf den 20. Oktober verlegt wurde,
- ob das Verfahren fortgesetzt, zurückversetzt oder neu gestartet wird,
- ob der Starttermin 1. Februar 2027 zu halten ist und wie die Versorgung bis dahin gesichert wird.
Stadt und Verein äußern sich mit Verweis auf das laufende Verfahren nicht. Die Verwaltung hat angekündigt, nach Abschluss öffentlich im Ausschuss für Bildung, Kultur und Sport zu berichten.
Warum die Stadt ausschreiben muss
Die Ausschreibung ist keine politische Entscheidung gegen einen Anbieter, sondern eine rechtliche Pflicht.
Erstens: Beauftragt eine Stadt ein Unternehmen gegen Entgelt mit einer Leistung, ist das ein öffentlicher Auftrag. Für ihn gilt das Vergaberecht mit seinen Grundsätzen Wettbewerb, Transparenz und Gleichbehandlung.
Zweitens: Ab einem bestimmten Auftragswert muss europaweit ausgeschrieben werden. Schulverpflegung zählt zu den „sozialen und anderen besonderen Dienstleistungen“ nach Anhang XIV der EU-Vergaberichtlinie (Leitfaden Beschaffung von Schulverpflegung). Für sie liegt die Schwelle bei 750.000 Euro netto (kommunen.nrw). Eine überschlägige Rechnung zeigt die Größenordnung: Rund 700 Essen an etwa 190 Schultagen zu knapp 5 Euro ergeben rund 660.000 Euro im Jahr, über die Vertragslaufzeit von dreieinhalb Jahren also deutlich über zwei Millionen Euro.
Drittens: Die Lose werden für den Schwellenwert zusammengerechnet. Eine Stadt darf einen Gesamtbedarf nicht in kleine Einzelaufträge zerlegen, um unter der Schwelle zu bleiben. Gleichzeitig verlangt das Vergaberecht die Aufteilung in Lose, damit auch kleinere und mittlere Anbieter eine Chance haben – genau das hat Wedel getan.
Viertens: Dass Futtertied in der Vergangenheit ohne Ausschreibung beauftragt wurde, begründet keinen Anspruch auf Fortsetzung. Die Stadt selbst beschreibt die damaligen Vergaben als kurzfristige Lösungen zur Sicherstellung der Versorgung (Wedel-Klartext). Auf Dauer lassen sich solche Übergangslösungen rechtlich nicht fortführen.
Das Gesetz lässt den Kommunen bei dieser Leistungsart übrigens bewusst Spielraum: Sie dürfen das Verfahren frei wählen, ausdrücklich auch das Verhandlungsverfahren (§ 130 GWB). Der von Wedel gewählte Weg ist also zulässig.
Welchen Einfluss hat die Kommunalpolitik?
Weniger, als viele vermuten – und das ist so gewollt.
Wer entscheidet: Nach der Hauptsatzung der Stadt Wedel entscheidet die Bürgermeisterin im Rahmen der vom Rat bereitgestellten Haushaltsmittel über die Vergabe von Aufträgen – ohne eigene Wertgrenze (Hauptsatzung, § 10). Die Durchführung des Verfahrens und der Zuschlag sind damit Sache der Verwaltung.
Eine Beteiligung der politischen Gremien im Vorfeld der Ausschreibung – etwa eine Vorlage zu Qualitätskriterien oder Gewichtung im Ausschuss für Bildung, Kultur und Sport – ist nicht bekannt. Rechtlich war sie nach der geltenden Zuständigkeitsverteilung auch nicht vorgeschrieben.
Was die Politik grundsätzlich kann – vorher:
- über den Haushalt die Mittel und mögliche Zuschüsse zum Essenspreis festlegen,
- inhaltliche Ziele für die Schulverpflegung formulieren, etwa zu Bio-Anteil, Regionalität, Ernährungsstandards oder pädagogischem Mittagessen,
- Rahmenbedingungen über Satzungen, etwa für den Ganztag, setzen.
Was sie nicht kann – während des Verfahrens:
- sich für einen bestimmten Bieter einsetzen; Ortsansässigkeit oder frühere Verdienste sind keine zulässigen Kriterien,
- Einblick in Angebote oder den Stand der Wertung verlangen – diese sind vertraulich (§ 5 VgV),
- bei Interessenkonflikten mitwirken; das gilt ausdrücklich auch für Mitglieder kommunaler Organe (§ 6 VgV).
Was sie danach kann: sich berichten lassen, Fragen stellen und Schlüsse für künftige Ausschreibungen ziehen.
Diese Trennung schützt alle Beteiligten: Bieter können darauf vertrauen, dass nur die vorher veröffentlichten Kriterien zählen. Und die Stadt vermeidet, dass ein Zuschlag vor der Vergabekammer scheitert.
Warum Rügen und Verzögerungen normal sind
So unerfreulich die Lage für Futtertied, die Beschäftigten und die Familien ist: Ein Verfahren, das nach einer Rüge korrigiert wird, ist kein Ausnahmefall.
- Kaum eine Ausschreibung für Schulessen läuft in Deutschland ohne Einsprüche ab. 2025 gingen bei den Vergabekammern bundesweit 1.073 Nachprüfungsanträge ein, rund 38 Prozent mehr als im Vorjahr; Rügen, die schon ohne Nachprüfung Erfolg haben, werden statistisch gar nicht erfasst (Hamburger Abendblatt, 19.10.2026).
- Die Rüge ist im Gesetz als Instrument der Selbstkorrektur vorgesehen. Bieter müssen Verstöße binnen zehn Kalendertagen rügen; hilft die Stadt nicht ab, bleiben 15 Tage für einen Antrag bei der Vergabekammer Schleswig-Holstein (Bekanntmachung). Hilft die Stadt einer Rüge ab, funktioniert das System so, wie es gedacht ist.
- Ein Verfahren zurückzuversetzen oder neu zu starten, um es rechtssicher zu machen, ist gängige Praxis. Ein angreifbarer Zuschlag wäre für Schulen und Familien das größere Risiko.
- Dass Stadt und Verein schweigen, ist dem laufenden Verfahren geschuldet und rechtlich geboten.
Fazit
Die Pflicht zur Ausschreibung ist eindeutig und kein Misstrauensvotum gegen den bisherigen Caterer. Das Verfahren selbst hat Schwächen gezeigt, die Rüge hat sie offengelegt – und die Verwaltung hat reagiert. Entscheidend ist jetzt, dass das Verfahren rechtssicher zu Ende geführt wird, die Versorgung der Kinder ohne Lücke gesichert bleibt und die Verwaltung im Ausschuss für Bildung, Kultur und Sport transparent berichtet.
Für künftige Ausschreibungen bleibt eine Lehre: Die Qualitätsziele für das Schulessen sollten vorab auch politisch diskutiert werden – denn das ist der Moment, in dem die Kommunalpolitik tatsächlich Einfluss nehmen kann.
Stand: 28. Oktober 2026. Angaben, die nur auf Presseberichten beruhen, sind als solche gekennzeichnet.