Herr Kaser nutzt erneut die sozialen Medien, um seine Argumente und Analysen rund um die AT1-Anleihe der Stadtsparkasse Wedel zu verbreiten. Diese Argumente wurden jedoch bereits in der Vergangenheit sachlich widerlegt. Trotzdem sorgen sie weiterhin für Verwirrung und Unsicherheiten bei den Bürgerinnen und Bürgern.
Kritik von Herrn Kaser an der Stadtsparkasse
- Die Rückstellungen der Stadtsparkasse sind rechtlich zulässig und basieren auf der Notwendigkeit, Risiken im Kreditwesen abzusichern. Die Kritik an „übertriebenen“ Zuführungen ist spekulativ.
- Gewinnabführungen an die Stadt unterliegen gemäß § 27 SpkG-SH einer Zweckbindung. Sie können nur für gemeinnützige Zwecke genutzt werden, was die Möglichkeiten der Stadt einschränkt.
- Die Stadtsparkasse hat trotz Rückstellungen signifikante Zinsen an die Stadt gezahlt. Die Kritik ignoriert diese Einnahmen und dramatisiert potenzielle Verluste.
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Herr Kasers Kritik an der AT1-Anleihe
- Herr Kasers Vergleich mit spekulativen Kapitalmarktanlagen (7–10 % Rendite) ist unrealistisch und ignoriert die kommunale Pflicht zu risikoarmen Investitionen.
- Die langfristigen finanziellen Auswirkungen der AT1-Anleihe sind deutlich positiver, als Herr Kaser darstellt. Bis 2022 hat die Stadt Wedel bereits 4,5 Mio. Euro Zinsen erhalten.
- Die Kritik an der rechtlichen Ausgestaltung des Ratsbeschlusses von 2014 (Zuständigkeit des Verwaltungsrats) ist formal korrekt, hat aber keine Auswirkungen auf die wirtschaftliche Substanz der Entscheidung.
- Die dramatisierten Risiken, wie ein vollständiger Ausfall der Rückzahlung, sind in der Praxis für ein reguliertes Institut wie die Stadtsparkasse äußerst unwahrscheinlich.
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3. Herr Kasers Äußerungen zu Transparenz und Gewinnabführungen
- Gewinnabführungen nach § 27 SpkG-SH sind eine Ermächtigung, keine Verpflichtung. Sie dürfen nur erfolgen, wenn dies die Stabilität der Sparkasse nicht gefährdet.
- Die Rolle des Verwaltungsrats wird oft missverstanden: Er agiert als Kontrollgremium und kann nur im Rahmen der wirtschaftlichen und regulatorischen Vorgaben handeln.
- Forderungen nach Offenlegung der letzten 20 Jahresabschlüsse mögen Transparenz suggerieren, tragen aber wenig zur Lösung aktueller Herausforderungen bei.
- Die geplante Ausschüttung von 3 % im Jahr 2025 ist ein realistischer und verantwortungsvoller Schritt.
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Fazit
Die Argumente von Herrn Kaser enthalten einige berechtigte Kritikpunkte, wie etwa die unregelmäßigen Zinszahlungen oder formelle Schwächen im Beschluss von 2014. Allerdings sind viele seiner Aussagen spekulativ, überzogen oder basieren auf unrealistischen Annahmen. Eine sachliche Diskussion über die wirtschaftlichen und rechtlichen Aspekte der Entscheidung ist notwendig, sollte jedoch nicht auf politisch motivierten Unterstellungen beruhen.