Sanierung der Badebucht: Landesförderung gesichert und geänderter Zeitplan

Die Planungen für den Umbau und die Sanierung der BADEBUCHT in Wedel schreiten voran. Ein wesentlicher Baustein für die Finanzierung steht nun fest: Das Land stellt Fördermittel in Höhe von vier Millionen Euro zur Verfügung. Diese Förderung erfordert jedoch Anpassungen im Projektablauf.

Geänderte Vergabestrategie zur Kostenkontrolle

Ursprünglich war vorgesehen, das Projekt über einen Generalübernehmer abzuwickeln. Dies ist durch die Förderbedingungen in der geplanten Form nicht mehr möglich. Das Planungsteam um Geschäftsführer Jörn Peter Maurer hat daher die Vergabestrategie geändert.

Um die Kosten weiterhin verlässlich steuern zu können, sollen zunächst rund 70 Prozent des Bauleistungsumfangs ausgeschrieben und ausgewertet werden. Das Sanierungsvorhaben umfasst insgesamt mehr als 50 Gewerke. Die frühzeitige Bewertung dieses großen Teils der Leistungen soll eine belastbare Grundlage schaffen, um die Gesamtkosten realistisch einzuschätzen und bei Bedarf rechtzeitig gegensteuern zu können.

Zeitplan und Angebot für die Nutzer

Nach dem aktuellen Bauzeitenplan ist der Beginn der Arbeiten für den 1. Juli 2027 angesetzt. Bis dahin können Besucher die Angebote der BADEBUCHT, wie Frühschwimmen oder Saunanächte, weiterhin uneingeschränkt nutzen.

Für die Zeit der Bauarbeiten ist geplant, die Sauna, den Wellnessbereich und die Gastronomie ohne Betriebspause durchgehend weiterzuführen.

Fokus auf den Schwimmsport und Perspektiven für das Freibad

Die künftige Ausrichtung des Bades legt den Schwerpunkt auf das sportliche Schwimmen und die Schwimmausbildung. Die Raumaufteilung in der Entwurfsplanung ist weitgehend abgeschlossen. Um die Praxisanforderungen zu erfüllen, wurden Lehrkräfte der Schulen sowie Trainer der Vereine in die Planungen einbezogen. Der Bauantrag soll im November 2026 eingereicht werden.

Darüber hinaus wird eine mögliche Perspektive für den Weiterbetrieb des Freibades geprüft. Aus der Bevölkerung kam der Vorschlag, das Freibad durch einen privaten Träger, beispielsweise einen Verein, weiterzuführen. Den Vereinen wurde ein Nutzungskonzept mit einer Checkliste zur Verfügung gestellt, und es gibt erste Interessensbekundungen, die nun auf ihre Tragfähigkeit untersucht werden.

(Quelle: Preessemitteilung der Stadtwerke Wedel)

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Ihr Jan Lüchau

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