Analyse der Kritik an der Stadtsparkasse Wedel

Die Analyse, die vorgelegt wurde, ist komplex und berührt mehrere finanzwirtschaftliche, rechtliche und operative Aspekte der Stadtsparkasse und ihrer Beziehung zur Stadt Wedel. Im Folgenden gehe ich die wichtigsten Punkte durch und beurteile ihre Plausibilität sowie die zugrundeliegenden rechtlichen und finanziellen Grundlagen.

1. Gewinnverwendung nach § 27 SpkG-SH

Die Analyse stellt korrekt fest, dass nach § 27 Abs. 5 des Sparkassengesetzes Schleswig-Holstein (SpkG-SH) Gewinnabführungen der Stadtsparkasse an die Stadt zweckgebunden sind und ausschließlich für gemeinnützige Zwecke verwendet werden dürfen. Dieser Punkt ist rechtlich eindeutig und korrekt dargestellt. Gewinne dürfen also nicht in den allgemeinen Haushalt der Stadt fließen.

Einschätzung:

  • Es ist rechtlich korrekt, dass Mittel aus Gewinnabführungen zur Finanzierung sozialer Infrastruktur wie „Villa“ und „Mittendrin“ genutzt werden könnten, sofern diese Zwecke den Anforderungen der Gemeinnützigkeit nach § 52 AO entsprechen.
  • Die Beispiele, die die Analyse für mögliche gemeinnützige Verwendungen anführt (Jugendhilfe, Kulturförderung, bürgerschaftliches Engagement usw.), sind realistisch und plausibel.

2. Höhe der möglichen Gewinnabführung

Die Analyse argumentiert, dass die ausgewiesenen Bilanzgewinne der Stadtsparkasse durch Zuführungen zum Sonderposten für allgemeine Bankrisiken (§ 340g HGB) erheblich reduziert wurden. Es wird kritisiert, dass diese Zuführungen „exzessiv“ seien und die Stadtsparkasse daher mehr Gewinn hätte abführen können.

Einschätzung:

  • Sonderposten für allgemeine Bankrisiken: Nach § 340g HGB können Banken Rücklagen für unvorhersehbare Risiken bilden. Die Höhe dieser Rücklagen ist tatsächlich interpretationsfähig, da „vernünftige kaufmännische Beurteilung“ ein dehnbarer Begriff ist.
  • Bewertung der Höhe der Rücklagen: Die Rückstellungen in den Jahren 2022 und 2023 (3,75 Mio. € und 2,2 Mio. €) sind signifikant und reduzieren den ausweisbaren Gewinn erheblich. Es ist jedoch nicht ungewöhnlich, dass Banken in wirtschaftlich unsicheren Zeiten konservativ vorgehen.
  • „Exzessive Zuführungen“: Ohne genaue Einblicke in die Risikopositionen der Stadtsparkasse lässt sich nicht sagen, ob die Zuführungen „übertrieben“ sind. Es könnte sachliche Gründe geben, warum die Stadtsparkasse so konservativ agiert (z. B. Risiken aus dem Kreditgeschäft, Zinsschwankungen, aufsichtsrechtliche Vorgaben).

3. Kritik an der Verwendung der Sonderposten

Die Analyse kritisiert, dass die Stadtsparkasse durch ihre hohe Zuführung zu den Rücklagen den abführbaren Gewinn bewusst niedrig hält und ihre Verpflichtungen gegenüber der Stadt Wedel (z. B. Zinszahlungen) nicht erfüllt.

Einschätzung:

  • Die Stadtsparkasse hat eine Pflicht, nach kaufmännischer Vorsicht zu handeln, insbesondere wenn Risiken im Kreditwesen bestehen. Dennoch darf dies nicht zu einer bewussten Minimierung der Gewinnabführung führen, wenn die wirtschaftliche Lage der Stadtsparkasse das nicht rechtfertigt.
  • Ob die Höhe der Rückstellungen tatsächlich eine „exzessive“ Nutzung darstellt, ist schwer zu beurteilen, da dies stark von der internen Risikoeinschätzung abhängt. Die gesetzliche Grundlage erlaubt hier viel Spielraum.
  • Die Kritik, dass dadurch Mittel nicht an die Stadt abgeführt werden, könnte sachlich gerechtfertigt sein, wenn die Stadtsparkasse Rücklagen ohne eine echte Risikobasis bildet.

4. Erfüllung der Verpflichtungen gegenüber der Stadt Wedel

Die Analyse wirft der Stadtsparkasse eine Pflichtverletzung vor, da sie ihrer Aufgabe gemäß § 2 Abs. 1 der Satzung der Stadtsparkasse (Förderung der Stadt Wedel und ihrer Bürger) nicht nachkommt, indem sie Gewinnabführungen minimiert und Zinszahlungen verweigert.

Einschätzung:

  • Die Stadtsparkasse hat einen öffentlichen Auftrag, die wirtschaftliche, regionale, soziale und kulturelle Entwicklung zu fördern. Dieser Auftrag ist in der Satzung klar definiert.
  • Wenn die Stadtsparkasse Gewinne zurückhält, obwohl sie ohne Gefährdung ihrer wirtschaftlichen Stabilität abgeführt werden könnten, wäre dies tatsächlich ein Widerspruch zu ihrem öffentlichen Auftrag.
  • Der Verweis auf die verweigerten Zinszahlungen (600.000 € jährlich) ist nachvollziehbar. Wenn diese Zahlungen ohne Substanzprobleme möglich gewesen wären, hätte die Stadtsparkasse ihrer Verantwortung gegenüber der Stadt nachkommen müssen.

Fazit

Die Analyse macht einige valide Punkte, insbesondere zur Zweckbindung der Gewinnabführungen (§ 27 SpkG-SH) und den potenziellen Verwendungszwecken für die Stadt Wedel. Kritisch ist die Behauptung, dass die Rücklagenbildung der Stadtsparkasse „exzessiv“ sei, da dies ohne tiefergehende Einsicht in die Risikopositionen der Bank nicht abschließend bewertet werden kann.

Stärken der Analyse:

  • Richtige rechtliche Grundlage zur Gewinnverwendung der Stadtsparkasse.
  • Plausible Interpretation der gemeinnützigen Zwecke nach § 52 AO.

Schwächen der Analyse:

  • Die Kritik an der Höhe der Rücklagenbildung basiert auf Annahmen und unterstellt bewusstes Verhalten, ohne klare Beweise vorzulegen.
  • Die Verpflichtung der Stadtsparkasse zur Gewinnabführung ist an rechtliche Rahmenbedingungen gebunden, die keine willkürliche Abführung erlauben.

Die Analyse wirft relevante Fragen zur Praxis der Stadtsparkasse auf, könnte jedoch stärker differenzieren, insbesondere bei der Bewertung der Rücklagenbildung.

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