Herr Kaser nutzt erneut die sozialen Medien, um seine Argumente und Analysen rund um die Stadtsparkasse Wedel zu verbreiten.
1. Transparenz und Gewinnabführungen
Herr Kaser behauptet: Seit 20 Jahren habe die Stadtsparkasse Wedel keine Gewinnabführungen vorgenommen, obwohl dies nach § 27 Abs. 2 des Sparkassengesetzes Schleswig-Holstein (SpkG-SH) möglich gewesen wäre.
Antwort:
- Der Bezug auf § 27 SpkG-SH ist korrekt, jedoch handelt es sich hierbei um eine Ermächtigung und keine Verpflichtung. Gewinnabführungen sind nur möglich, wenn dies die finanzielle Stabilität der Sparkasse nicht gefährdet. Dies liegt im Ermessen des Verwaltungsrats, der verpflichtet ist, wirtschaftliche Risiken und aufsichtsrechtliche Vorgaben zu berücksichtigen.
- Der Zeitraum von „20 Jahren ohne Gewinnabführung“ wird von Herrn Kaser pauschal behauptet, ohne konkrete Belege vorzulegen. Tatsächliche Ausschüttungen oder die Gründe für deren Ausbleiben könnten nur durch die Stadtsparkasse selbst vollständig dargelegt werden.
- Gewinne aus den letzten drei Jahren (1,5 Mio. Euro) müssen ebenfalls im Kontext betrachtet werden: Ein Großteil der Gewinne wurde für Rücklagenbildung verwendet, um Risiken gemäß § 340g HGB abzusichern. Dies entspricht den gesetzlichen Vorgaben und guten kaufmännischen Grundsätzen.
2. Kritik an der Rolle des Verwaltungsrats
Herr Kaser behauptet: Der Verwaltungsrat hätte Gewinnabführungen veranlassen können, habe dies jedoch versäumt.
Antwort:
- Der Verwaltungsrat ist keine operative Instanz, sondern ein Kontrollgremium. Entscheidungen über Gewinnabführungen werden auf Basis wirtschaftlicher Analysen und regulatorischer Anforderungen getroffen.
- Die Verantwortung liegt bei den Vorständen der Sparkasse, die eine Empfehlung zur Gewinnverwendung abgeben. Der Verwaltungsrat prüft diese Vorschläge, ist jedoch an die finanzielle Stabilität der Sparkasse gebunden.
- Herr Kaser selbst gibt zu, dass er als Verwaltungsratsvorsitzender einmal eine Gewinnabführung verhandelt habe, diese aber nicht durchsetzen konnte. Hier wäre die Frage gerechtfertigt, warum er in seiner Amtszeit nicht aktiver für regelmäßige Ausschüttungen geworben hat.
3. Forderungen nach Offenlegung der Jahresabschlüsse
Herr Kaser fordert: Die vollständige Offenlegung aller Jahresabschlüsse der letzten 20 Jahre.
Antwort:
- Die Stadtsparkasse ist bereits gesetzlich verpflichtet, ihre Jahresabschlüsse zu veröffentlichen, was sie für die letzten drei Jahre getan hat.
- Eine rückwirkende Veröffentlichung für 20 Jahre wäre zwar möglich, jedoch weder verpflichtend noch praktisch relevant, da diese Daten nur begrenzt aufschlussreich sind, ohne detaillierte Kontexte zu berücksichtigen.
- Es ist fraglich, wie diese historischen Abschlüsse zur Lösung aktueller finanzieller Herausforderungen der Stadt beitragen sollen. Diese Forderung wirkt eher populistisch als sachlich begründet.
4. Behauptung zur geplanten Ausschüttung von 3 % im Jahr 2025
Herr Kaser bezeichnet diese Ausschüttung als „symbolischen Tropfen auf den heißen Stein“.
Antwort:
- Eine Ausschüttung von 3 % ist tatsächlich nur ein kleiner Teil des Bilanzgewinns, entspricht jedoch den realistischen Möglichkeiten einer Sparkasse, ohne ihre finanzielle Stabilität zu gefährden.
- Herr Kasers Kritik an der Höhe der Ausschüttung ignoriert die Verantwortung der Sparkasse, Rücklagen zu bilden und künftige Risiken abzusichern. Eine höhere Ausschüttung könnte die Erfüllung dieser Verpflichtungen gefährden.
Fazit
Herr Kasers Beitrag enthält viele pauschale Behauptungen und Forderungen, die ohne konkrete Belege aufgestellt werden und teilweise auf Missverständnissen oder verzerrten Darstellungen beruhen.
Eine sachliche Diskussion erfordert ein fundiertes Verständnis der rechtlichen und wirtschaftlichen Rahmenbedingungen.