Sozialer Wohnungsbau unter Druck – Was Schleswig-Holstein jetzt ändern will

Im Planungsausschuss der Stadt Wedel informierte Dr. Maik Krüger am 20. Mai 2025 über die aktuelle Entwicklung der sozialen Wohnraumförderung in Schleswig-Holstein. Der Vortrag machte deutlich: Die Herausforderungen im Wohnungsbau sind gravierend – doch das Land will mit klaren strukturellen Änderungen gegensteuern.

Bis 2035 müssen in Schleswig-Holstein über 100.000 neue Wohneinheiten entstehen. Der Bedarf wächst in allen Regionen, besonders aber im ländlichen Raum. Es fehlt an barrierefreien Wohnungen, an bezahlbarem Wohnraum für junge Familien – und an passenden Angeboten für ältere Menschen, die ihr Einfamilienhaus verlassen möchten, aber in ihrer gewohnten Umgebung bleiben wollen.

Gleichzeitig sind die Rahmenbedingungen auf dem Bau- und Immobilienmarkt so schlecht wie lange nicht mehr: Steigende Baukosten und hohe Zinsen haben die Zahl der Baugenehmigungen einbrechen lassen. Der freifinanzierte Geschosswohnungsbau ist faktisch zum Stillstand gekommen. Die soziale Wohnraumförderung ist damit zu einem der wenigen verbliebenen Werkzeuge geworden, um überhaupt noch bezahlbaren Wohnraum zu schaffen.

Das Land Schleswig-Holstein hat in den Jahren 2023 und 2024 Fördermittel in Höhe von jeweils rund 400 Millionen Euro bereitgestellt – genug, um ca. 4.000 Wohneinheiten zu ermöglichen. Doch schon für 2025 zeigt sich: Die gleiche Summe reicht angesichts der gestiegenen Baukosten nur noch für etwa 1.900 Wohneinheiten. Auch für das Jahr 2026 sind erneut 400 Millionen Euro eingeplant. Die Zahl der geplanten und gemeldeten Projekte ist groß – die Mittel müssen daher strategisch vergeben werden.

Entscheidend ist die enge Abstimmung mit den Kommunen. Förderanträge setzen voraus, dass das Projekt auf einer sogenannten Vorhabenliste der Kommune steht und eine offizielle Stellungnahme vorliegt. Erst dann können Gespräche mit der Investitionsbank Schleswig-Holstein (IB.SH) und der ARGE geführt werden. Förderfähig sind Bauvorhaben mit 6 bis 80 Wohneinheiten, bei denen maximal 70 % der Wohnungen öffentlich gefördert werden. Technisch soll sich der Bau am Regelstandard orientieren – also keine überhöhten Komfortansprüche, sondern pragmatische Mindestanforderungen.

Ein zentraler Ansatz ist dabei das Modell des „Regelstandards E“ – E steht für „Erleichtertes Bauen“. Ziel ist es, die Baukosten durch einen klaren Verzicht auf überzogene technische Anforderungen spürbar zu senken. Nur so, das wurde im Ausschuss deutlich, können Projekte überhaupt noch realisiert werden. Oder wie es Prof. Walberg von der ARGE auf den Punkt brachte: „Entweder wir bauen anders – oder gar nicht mehr.“

Kommentar

Als Kommune müssen wir uns ehrlich machen: Wenn wir am bisherigen Anspruchsniveau festhalten, wird in absehbarer Zeit gar nicht mehr gebaut. Die neuen Förderbedingungen zwingen uns, zwischen Perfektion und Realisierbarkeit zu wählen. Das ist unbequem – aber auch notwendig. Der Regelstandard E ist kein Rückschritt, sondern ein pragmatischer Rettungsanker. Entscheidend wird sein, dass Qualität nicht mit Übermaß verwechselt wird – und dass die soziale Durchmischung auch unter einfacheren Standards gelingt.

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