Das Reepschlägerhaus ist ein bedeutender kultureller Ort für unsere Stadt. Gleichzeitig besteht ein erhebliches öffentliches Interesse am Erhalt des Gebäudes sowie an seiner Nutzung als kultureller Veranstaltungsort. Aufgrund unserer angespannten Haushaltslage ist die Gemeinde jedoch nicht mehr in der Lage, die für den Erhalt und Betrieb erforderlichen freiwilligen Leistungen dauerhaft zu tragen. Wie wir dieses Gebäude erhalten, sinnvoll nutzen und gleichzeitig den städtischen Haushalt entlasten können, wird derzeit intensiv diskutiert.
Der ursprüngliche Plan der Verwaltung: Einzug der Musikschule
Als Maßnahme zur Haushaltskonsolidierung hatte die Stadtverwaltung zunächst vorgeschlagen, die Verwaltung der Musikschule mittelfristig im Reepschlägerhaus unterzubringen. Hintergrund ist der enorme Sanierungsstau des aktuellen Musikschulgebäudes. Durch die Aufgabe des alten Gebäudes sollen hohe Sanierungs- und Unterhaltungskosten eingespart werden. Die rund 15 benötigten Räume für den Musikunterricht sollten in diesem Zuge ab dem Schuljahr 2027/2028 im Johann-Rist-Gymnasium, der Gebrüder-Humboldt-Schule und der Ernst-Barlach-Gemeinschaftsschule integriert werden.
Dieser Entwurf sah vor, das Reepschlägerhaus aus Gründen des Datenschutzes und wegen der Instrumente ausschließlich durch die Musikschule zu nutzen. In der Sitzung des Ausschusses für Bildung, Kultur und Sport (BKS) am 15. April 2026 stieß dieser Vorschlag jedoch auf deutliche Kritik. Vertreter verschiedener Fraktionen bemängelten, dass das Gebäude dadurch für die breite Öffentlichkeit unzugänglich werden würde. Zudem wurde kritisiert, dass der Förderkreis Reepschlägerhaus e.V. nicht ausreichend in die veränderte Planung einbezogen worden war. Die Beschlussvorlage wurde daraufhin vertagt.
Das neue Konzept: Das Drei-Säulen-Modell des Fördervereins
Um eine Alternative zu bieten, wurde am 13. Mai 2026 ein neues Konzept vorgestellt. Das Ziel ist die dauerhafte Sicherung des Gebäudes als Kulturstandort, seine denkmalgerechte Erhaltung sowie ein wirtschaftlich tragfähiger, nachhaltiger Betrieb.
Vorgeschlagen wird eine Struktur, die auf drei Säulen basiert:
- Stiftung: Sie übernimmt das Eigentum, sichert den langfristigen Erhalt und garantiert den kulturellen Zweck. Zudem ist sie dafür zuständig, Mittel für Investitionen und Erhaltungsmaßnahmen am Gebäude und Garten zu beschaffen.
- gGmbH: Als Betriebsgesellschaft übernimmt sie den operativen Betrieb und organisiert die wirtschaftliche Nutzung des Gebäudes.
- Verein (e.V.): Der Verein bespielt den kulturellen Inhalt, hält den Kontakt zur Bevölkerung und zu anderen Vereinen und generiert Spenden sowie Beiträge.
Eine personelle Verquickung dieser drei Säulen soll vermieden werden, um Klarheit für Behörden, Investoren, Sponsoren und Mitglieder zu signalisieren. Durch die Trennung von Eigentum und Betrieb soll zudem das Risiko minimiert werden.
Schutzmechanismen für die Stadt Wedel
Für die Stadt stellt sich bei der Übertragung einer Immobilie stets die Frage der Sicherheit. Das Konzept sieht hierfür verbindliche Regelungen vor:
- Rückfallklausel: Sollte die Stiftung ihren Zweck dauerhaft nicht mehr erfüllen können, fällt das Grundstück einschließlich Gebäude zu den ursprünglich vereinbarten Bedingungen an die Stadt zurück.
- Strikte Zweckbindung: Das Grundstück und das Gebäude dürfen ausschließlich für gemeinnützige, insbesondere kulturelle Zwecke genutzt werden. Eine Änderung der Nutzung ist nicht möglich.
- Veräußerungsverbot: Eine Veräußerung oder Belastung des Grundstücks ist nicht zulässig.
- Kontrolle: Die Stiftung verpflichtet sich, der Stadt regelmäßig über die Nutzung, den Zustand des Gebäudes sowie über die wirtschaftliche Situation zu berichten und Instandhaltungsmaßnahmen durchzuführen.
Das vorgeschlagene Stiftungsmodell strebt eine enge Zusammenarbeit mit der Stadt an. Es bietet das Potenzial, den Haushalt zu entlasten, da Betrieb und Finanzierung eigenständig organisiert werden, während das Gebäude dauerhaft kulturell gebunden bleibt. Die kommenden Wochen werden zeigen, wie es weitergeht.
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