13. BKS Sitzung - Zusammenfassung der Einladung

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Datum: Mittwoch, 13. November 2024
Uhrzeit: 19:00 Uhr
Ort: Ratssaal des Rathauses, Rathausplatz 3-5, 22880 Wedel

 

4. Antrag der WSI-Fraktion zur Doppelraumnutzung

Zusammenfassung des Antrags

Die WSI-Fraktion im Rat der Stadt Wedel stellt den Antrag, das Konzept der „Doppelraumnutzung“ im Bereich „Schule“ zeitnah umzusetzen. Dieser Antrag wird im Ausschuss für Bildung, Kultur und Sport (BKS) am 13.11.2024 sowie im Haupt- und Finanzausschuss (HFA) am 11.11.2024 vorberaten.

Ziel des Antrags

Der Antrag verfolgt zwei zentrale Ziele:

  • Umsetzung der gesetzlichen Anforderungen zur Ganztagsbeschulung ab 2026: Das Land hat ab 2026 eine flächendeckende Ganztagsbetreuung in Grundschulen zur Pflicht gemacht. Die Doppelraumnutzung soll helfen, diesen Anforderungen gerecht zu werden, indem vorhandene Raumressourcen optimaler genutzt werden.
  • Entlastung des städtischen Haushalts: Durch die Doppelraumnutzung können Kosten für Neubauten oder Erweiterungen reduziert werden, da vorhandene Räume flexibler genutzt werden sollen. Dieses Konzept ist Teil der städtischen Konsolidierungsbemühungen, da es seit Jahren in den Haushaltskonsolidierungsrunden diskutiert wurde, bisher jedoch keine konkreten Schritte zur Umsetzung unternommen wurden.

Begründung des Antrags

Die WSI-Fraktion hebt in ihrer Begründung hervor, dass das Konzept der Doppelraumnutzung bereits seit Jahren ein zentrales Thema in den Haushaltsberatungen ist. Jedoch wurden bisher keine konkreten Maßnahmen zur Umsetzung eingeleitet, obwohl die Stadt weiterhin in Einzelraumkonzepte wie die Nutzung des „Highlights“ investiert. Diese Vorgehensweise wird von der WSI-Fraktion kritisiert, da sie das Potenzial zur Haushaltsentlastung und zur Verbesserung der Raumnutzung als nicht ausgeschöpft ansieht.

Durch die Einführung der Doppelraumnutzung sollen bestehende Schulräume während und außerhalb des Unterrichts für unterschiedliche Zwecke genutzt werden. Beispielsweise könnten Klassenräume, die während der Nachmittagsstunden nicht belegt sind, für Ganztagsangebote oder andere schulische Aktivitäten zur Verfügung stehen. Die Fraktion betont, dass die zügige Umsetzung des Konzepts helfen wird, den gesetzlichen Anforderungen gerecht zu werden und die Empfehlungen externer Berater umzusetzen, die ebenfalls zur Doppelraumnutzung raten.

Empfehlungen und Forderungen

Die WSI-Fraktion fordert, dass die Verwaltung die notwendigen Schritte einleitet, um das Doppelraumnutzungskonzept baldmöglichst in den Schulen von Wedel zu etablieren. Dies soll durch konkrete Maßnahmen und Umsetzungspläne erfolgen, die eine flexible und kosteneffiziente Nutzung der bestehenden Raumressourcen sicherstellen.

 

5, Zusätzliche Mittel für das Außengelände der neuen AWO-Kindertagesstätte an der Rissener Straße

Beschlussvorschlag

Der Rat der Stadt Wedel wird gebeten, zusätzliche investive Mittel in Höhe von 96.000 € für die Errichtung des Außengeländes der neuen AWO-Kindertagesstätte (Kita) an der Rissener Straße bereitzustellen. Dieser Beschluss soll die geplanten und nun erhöhten Kosten für die Fertigstellung der Kita-Infrastruktur decken.

Hintergrund des Antrags

Die Stadt Wedel hat am 25.11.2021 beschlossen, den AWO-Ortsverein Wedel e.V. mit der Trägerschaft für die neue Kita an der Rissener Straße 99 + 101 zu beauftragen. Bereits im November 2022 wurde ein Zuschuss von insgesamt 405.700 € genehmigt, der 333.100 € für investive Maßnahmen und 72.600 € für Betriebskosten abdeckte. Ein Anteil von 68.500 € war für die Gestaltung des Außengeländes vorgesehen.

Erhöhte Kosten für das Außengelände

Der AWO-Ortsverein hat die Verwaltung kürzlich informiert, dass die ursprünglich veranschlagten 68.500 € für die Außengeländegestaltung nicht ausreichen. Die Gesamtkosten für dieses Projekt betragen nun zusätzlich 96.000 €. Diese Erhöhung der Kosten wurde durch die Planung und die Prüfung des städtischen Fachdienstes Gebäudemanagement bestätigt, der die Kosten angesichts der besonderen Anforderungen an das Außengelände, das auf einer Dachfläche errichtet wird, als hoch, aber vertretbar einschätzt.

Finanzierung und Mittelbereitstellung

Der AWO-Ortsverein plant, 45.000 € aus nicht genutzten Mitteln seiner bestehenden Kitas zur Deckung der Kosten beizutragen. Die restlichen 51.000 € sollen aus dem städtischen Haushalt im Produkt „Kindertagesstätten“ finanziert werden. Die Verwaltung weist darauf hin, dass die landesweiten SQKM-Mittel keine speziellen Erstausstattungen für Kitas abdecken, weshalb die Stadt die Mittel eigenständig aufbringen muss.

Begründung der Verwaltungsempfehlung

Der städtische Fachdienst Gebäudemanagement hält die Kosten für akzeptabel, da die besonderen Bauanforderungen auf der Dachfläche eine komplexe und kostenintensive Gestaltung notwendig machen. Die Verwaltung empfiehlt daher die Bereitstellung der zusätzlichen Mittel in Höhe von 96.000 €, um die zügige Fertigstellung des Außengeländes sicherzustellen und die Funktionsfähigkeit der Kita vollständig zu gewährleisten.

Darstellung von Alternativen und deren Konsequenzen

Als alternative Möglichkeit wird vorgeschlagen, die Mittel nicht bereitzustellen. In diesem Fall könnte das Außengelände nicht gebaut werden, was den Betrieb und die Attraktivität der neuen Kita stark einschränken würde und möglicherweise die Kapazitäten für die Kinderbetreuung beeinträchtigt.

Finanzielle Auswirkungen

Die zusätzliche Finanzierung hat unmittelbare finanzielle Auswirkungen auf den städtischen Haushalt, da die Mittel teilweise neu aufgenommen werden müssen. 

  • Die Mittel sind nicht vollständig im aktuellen Haushalt veranschlagt; 51.000 € müssen durch städtische Mittel ergänzt werden.

 

6. Haushaltssatzung 2025

(Die Haushaltssatzung werde ich zu einem späteren Zeitpunkt vertiefen)

Die Haushaltsplanung für das Jahr 2025 steht im Zeichen erheblicher finanzieller Herausforderungen. Die wesentlichen Punkte sind:

  • Gewerbesteuereinnahmen: – Die Einnahmen aus der Gewerbesteuer bleiben hinter den Erwartungen zurück. Für 2025 werden nur 19 Millionen Euro erwartet, was eine Verschlechterung um 4,6 Millionen Euro gegenüber den ursprünglich geplanten 23,6 Millionen Euro bedeutet.
  • Unterhaltung städtischer Gebäude: – Die Unterhaltungskosten städtischer Gebäude sind drastisch gestiegen. Für das Jahr 2025 werden 8,4 Millionen Euro erwartet, was eine Steigerung um 467 % im Vergleich zu den Vorjahren darstellt.
  • Defizit: – Insgesamt wird für 2025 ein Defizit von 17,536 Millionen Euro erwartet, was eine Verschlechterung um 19,1 Millionen Euro im Vergleich zum Vorjahr bedeutet.

Die Verwaltung empfiehlt, die geplante Haushaltssatzung zu beraten und über mögliche Maßnahmen zur Reduzierung des Defizits zu diskutieren. Aufgrund der Pflichtaufgaben der Stadt, wie die Bereitstellung von Flüchtlingsunterkünften, bleibt nur begrenzter Spielraum zur Einsparung.

Beschlussvorschlag: Der BKS soll die Haushaltssatzung 2025 beraten und über mögliche Anpassungen zur Reduzierung des Defizits entscheiden.

Entwurf Haushalt 2025

Beschlussvorlage zur Haushaltssatzung

 

6.2 Betriebskostenzuschüsse für Kindertagesstätten

Die Träger mehrerer Kindertagesstätten (Kitas) in Wedel haben für das Jahr 2025 Betriebskostenzuschüsse beantragt, um ihre laufenden Kosten, Instandhaltungen und weitere betriebliche Bedarfe zu decken. Die Anträge wurden durch das Kuratorium geprüft, das folgende Empfehlungen zu den einzelnen Anträgen ausgesprochen hat:

  • AWO Traute Gothe: Der Träger beantragt einen Zuschuss von insgesamt 1.237.400 €. Der Antrag umfasst die Deckung der Betriebskosten und laufenden Instandhaltungskosten. Zusätzliche Anträge oder spezifische Bedarfe wurden nicht eingereicht.
  • AWO Hanna Lucas: Die AWO beantragt einen Zuschuss von 1.292.200 € zur Deckung der allgemeinen Betriebskosten. Auch hier wurden keine zusätzlichen Anträge eingereicht, sodass sich der Zuschussantrag auf die regulären Betriebskosten beschränkt.
  • AWO Renate Palm: Der Zuschussantrag beläuft sich auf 1.292.400 €. Dieser Betrag umfasst die Betriebskosten sowie allgemeine Instandhaltungskosten, ohne dass spezifische Bedarfe oder zusätzliche Anträge geltend gemacht wurden.
  • DRK Kita Spatzennest: Der ursprüngliche Zuschussantrag des Trägers belief sich auf 1.813.057 €. Nach Prüfung und Empfehlung des Kuratoriums wurde dieser Betrag auf 1.721.900 € reduziert. Die Anpassung resultiert aus einer Reduzierung der Verfügungszeiten und einer Nachberechnung der Bedarfskosten. Ein zusätzlicher Antrag auf 64.350 € wurde für notwendige Gebäudeunterhaltungsmaßnahmen und Sicherheitsanpassungen gestellt, darunter:
    • Beschaffung von frischem Spielsand und Fallschutzmaterialien für die Außenspielbereiche, um die Sicherheit der Kinder zu gewährleisten.
    • Austausch von veraltetem Fensterglas ohne Sicherheitsglas, um die Gebäude den geltenden Sicherheitsstandards anzupassen.
    Dieser zusätzliche Antrag wurde vom Kuratorium teilweise befürwortet, um die wesentlichen Sicherheitsmaßnahmen sicherzustellen.

 

6.3 Sonderzuschüsse und spezifische Trägeranträge

Einige Kindertagesstätten haben zusätzliche Anträge gestellt, die über die regulären Betriebskostenzuschüsse hinausgehen. Diese spezifischen Anträge betreffen zusätzliche Instandhaltungsmaßnahmen sowie besondere Maßnahmen zur Betriebssicherung. Die Empfehlungen des Kuratoriums zu diesen Anträgen sind wie folgt:

  • DRK Kita Flerrentwiete: Ein Sonderzuschuss von 23.900 € wurde für die Garten- und Gebäudeunterhaltung beantragt, einschließlich notwendiger Baumpflege und regelmäßiger Wartungsmaßnahmen im Außengelände. Das Kuratorium hat empfohlen, diesen Antrag teilweise zu bewilligen, da die Pflege und Sicherheit der Grünflächen als notwendig angesehen wird. Ein zusätzlicher Antrag für pädagogischen Sachbedarf in Höhe von 13.000 € wurde hingegen abgelehnt, da dieser nicht als unabdingbar bewertet wurde.
  • Ev. Kita Schulau: Die Kita Schulau beantragte einen Betrag von 36.500 € für die Instandhaltung des Außengeländes und Maßnahmen zur Pflege und Sicherheit im Außenbereich. Dies umfasst Baumpflegearbeiten, die Wartung der Sandkästen sowie die Instandsetzung von Treppenstufen. Das Kuratorium empfahl, den Zuschuss auf 26.500 € zu reduzieren, da die Anträge auf Anstricharbeiten für Flure und Turnnetze als nachrangig bewertet wurden und somit nicht als zwingend notwendig gelten.

 

6.4 Förderverein Wedeler Musiktage

Der Förderverein Wedeler Musiktage, eine kulturelle Institution in Wedel, beantragte für das Jahr 2025 erneut einen Zuschuss in Höhe von 5.000 €. Diese Mittel sind im Haushaltsentwurf bereits eingeplant und sollen dazu dienen, das musikalische Veranstaltungsprogramm zu fördern und das kulturelle Angebot der Stadt Wedel zu bereichern. Der Ausschuss wird über die Zuwendung im Rahmen der allgemeinen Haushaltsplanung beraten.

 

6.5 Theaterbetrieb Batavia

Der Theaterbetreiber des Theaterschiffs Batavia, Herr Grabau, stellte einen Antrag auf Erhöhung des jährlichen städtischen Zuschusses von derzeit 10.000 € auf 25.000 €. Mit dieser Erhöhung verpflichtet sich Herr Grabau, die Anzahl der jährlichen Veranstaltungen auf dem Theaterschiff auf mindestens 80 zu erhöhen. Angesichts gestiegener Personalkosten nach dem Tod seiner Ehefrau, die das Theater bis zuletzt mitbetreut hat, wird die finanzielle Anpassung als gerechtfertigt angesehen. Eine Erhöhung auf 25.000 € ab dem Jahr 2026 könnte vertraglich festgelegt werden, sollte der Ausschuss diesem Antrag zustimmen.

 

6.6 Schülerzahlen für das Schuljahr 2024/2025

Die Verwaltung legt eine umfassende Übersicht der aktuellen Schülerzahlen und Klassenstrukturen an den Wedeler Schulen für das Schuljahr 2024/2025 vor, aufgeteilt in die Grundstufe und die Sekundarstufe:

  • Grundstufe (Klassenstufen 1 bis 4): Insgesamt besuchen 1.257 Schüler*innen die Grundstufe in Wedel, darunter 58 Schüler*innen mit ausländischer Staatsangehörigkeit. Die hohe Zahl der Grundschüler*innen macht Anpassungen im Grundschulbereich notwendig, um den steigenden Bedarfen gerecht zu werden.
  • Sekundarstufe (Klassenstufen 5 bis 12): In der Sekundarstufe sind 2.215 Schüler*innen eingeschrieben, davon 111 ausländische Schüler*innen. Auch hier werden Kapazitätsanpassungen und eine Erweiterung des pädagogischen Angebots erforderlich, um eine qualitätsvolle Schulbildung in Wedel sicherzustellen.

Diese Zahlen dienen dem Ausschuss als Grundlage zur weiteren Planung und Anpassung der Schul- und Betreuungsangebote in Wedel, um der steigenden Schülerzahl und den sich verändernden demografischen Entwicklungen gerecht zu werden.

 

7. Sanierung der Steinberghalle

7.1. Beschlussvorlage zur vorzeitigen Planung und Ausführung der Beleuchtungsanlage in der Steinberghalle

Überblick

Die Beschlussvorlage BV/2024/109 sieht die vorzeitige Planung und Installation einer neuen Beleuchtungsanlage in der Steinberghalle vor. Ziel ist es, eine Beleuchtungsstärke von 750 Lux zu erreichen, um den Anforderungen der 2. Basketball-Bundesliga Pro B zu genügen, die der SC Rist in Wedel austrägt. Ohne diese Anpassungen riskiert der SC Rist ab September 2025 die Zulassung zur Austragung der Heimspiele in der Steinberghalle zu verlieren.

Beschlussvorschlag

Der Rat der Stadt Wedel wird gebeten, die Planung und Ausführung der neuen Beleuchtungsanlage mit einer Beleuchtungsstärke von 750 Lux vor dem geplanten Umbau und der Sanierung der Steinberghalle vorzuziehen. Die Durchführung soll 2024/2025 erfolgen, während die umfassende Sanierung der Halle für 2026/2027 angesetzt ist.

Darstellung des Sachverhalts

Die 2. Basketball-Bundesliga Pro B fordert eine Beleuchtungsstärke von 750 Lux. Aktuell wird eine Ausnahmegenehmigung für die Steinberghalle erteilt, die jedoch im August 2025 ausläuft. Die Halle müsste ab September 2025 die Beleuchtungsanforderungen vollständig erfüllen, um Strafzahlungen zu vermeiden und die Heimspiele des SC Rist weiterhin auszutragen. Diese neue Beleuchtungsanlage umfasst ebenfalls die notwendige technische Abstimmung mit den Gewerken Elektrotechnik, Heizung und Lüftung.

Finanzierung und Kostenschätzung

Die Kosten für die Beleuchtungsanlage und die vorgezogenen Arbeiten sind wie folgt aufgegliedert:

Position Kosten Bemerkungen
Lieferung und Montage der Leuchten inkl. Leitungsnetz, Verteilungsumbau und Steuerung 66.566,45 € Standardkosten für Beleuchtung
Demontage und Lagerung während der Bauphase 8.600,00 € Temporäre Einlagerung erforderlich
Wiedermontage nach Bauende 6.000,00 € Endmontage nach Abschluss der Sanierungsarbeiten
Honorar für Elektrotechnik-Planung und Bauüberwachung 14.097,59 € Leistungsphasen 3-8
Honorar für Abstimmung Heizstrahlplatten und Lüftung mit Leuchtenpositionen 6.500,00 € Leistungsphasen 3-5
Architektenhonorar für Unterkonstruktion und statische Änderungen 10.000,00 € Für neue Aufhängung und evtl. statische Anpassungen
Statischer Nachweis der neuen Aufhängung 2.000,00 € Prüfung der Statik für Leuchtenaufhängung
Gesamtsumme 113.764,04 €  

Hinweis: Ein Großteil der Kosten (66.566,45 €) würde auch ohne Vorziehen der Maßnahme anfallen und wird daher nicht zu den Mehrkosten gerechnet. Die Mehrkosten der vorgezogenen Maßnahme belaufen sich auf 45.197,59 €.

Fördermöglichkeiten

Es ist vorgesehen, Fördermittel für die Beleuchtungsanlage zu beantragen, um die städtischen Kosten zu reduzieren.

Begründung der Verwaltungsempfehlung

Die Verwaltung empfiehlt, die Beleuchtung frühzeitig zu installieren, um eine technisch geprüfte Lösung mit Gewährleistung zu erhalten. Da es sich um spezifische Anforderungen der 2. Bundesliga Pro B handelt, wird angeregt, dass der Verein SC Rist sich an den Mehrkosten beteiligt.

Darstellung von Alternativen und deren Konsequenzen

Alternativ könnte auf die vorgezogene Maßnahme verzichtet werden, was jedoch zur Folge hätte, dass der SC Rist die Zulassung zur 2. Bundesliga Pro B verlieren würde. Eine provisorische Zwischenlösung wurde geprüft, erwies sich jedoch als technisch nicht realisierbar und wirtschaftlich unrentabel.

 

7.2 Hauptsanierung und Ausbau der Steinberghalle

Die Steinberghalle benötigt eine umfassende Hauptsanierung, um den sportlichen Anforderungen und modernen Standards gerecht zu werden. Die Verwaltung stellt der Politik vier unterschiedliche Optionen zur Sanierung und Kapazitätserweiterung der Halle vor. Ziel ist es, eine Kapazität von entweder 500 oder 750 Zuschauern zu schaffen und die Halle langfristig für Ligaspiele des SC Rist und andere Veranstaltungen nutzbar zu machen.

Details der Sanierungsoptionen:
Option Zuschauerzahl Bauzeit Bauabschnitte Kosten Besonderheiten
Option 1 750 Personen 12 Monate 1 Abschnitt 4.739.250,00 € Erfüllt langfristig die Anforderungen der 2. Basketball-Bundesliga Pro B; multifunktional nutzbar
Option 2 500 Personen 12 Monate 1 Abschnitt 4.633.000,00 € Mittelfristig könnten keine Ligaspiele mehr stattfinden; weniger multifunktional
Option 3 750 Personen 36 Monate 3–4 Abschnitte (nach Saisonzeiten) 5.344.250,00 € Erhöhte Kosten und Verzögerungsrisiken durch Bauabschnitte
Option 4 500 Personen 36 Monate 3–4 Abschnitte (nach Saisonzeiten) 5.232.700,00 € Mehraufwand durch gestaffelte Ausschreibungen und mögliche Preissteigerungen

Option 1: Diese Option sieht eine Kapazität von 750 Personen und eine zusammenhängende Bauzeit von 12 Monaten vor. Die Gesamtkosten belaufen sich auf 4.739.250,00 €. Diese Sanierung erfüllt langfristig die Anforderungen der 2. Basketball-Bundesliga und sichert somit eine multifunktionale Nutzung.

Option 2: Die zweite Option beschränkt die Kapazität auf 500 Personen bei einer Bauzeit von 12 Monaten und einem Kostenrahmen von 4.633.000,00 €. Diese Option bedeutet, dass der SC Rist mittelfristig keine Ligaspiele mehr in der Halle austragen könnte, und die Nutzbarkeit der Halle für andere Veranstaltungen wäre eingeschränkt.

Option 3: Diese Variante plant eine Kapazität von 750 Personen, aber die Bauzeit wird auf 36 Monate in 3 bis 4 Bauabschnitten gestreckt, um die Spielsaisonzeiten des SC Rist (Oktober bis April) zu berücksichtigen. Die Gesamtkosten betragen aufgrund der Mehrkosten durch Bauabschnitte ca. 5.344.250,00 €. Risiken bestehen durch mögliche Verzögerungen und höhere Kosten.

Option 4: Die vierte Option beschränkt die Kapazität auf 500 Personen und verteilt die Sanierung ebenfalls auf 36 Monate und mehrere Bauabschnitte. Die Gesamtkosten belaufen sich auf 5.232.700,00 €, wobei durch die gestaffelte Ausschreibung höhere Aufwände und mögliche Preissteigerungen anfallen könnten.

Verwaltungsempfehlung:

Die Verwaltung empfiehlt, Option 1 zu wählen. Sie bietet eine Kapazität von 750 Personen und sichert langfristig die Nutzung für Ligaspiele des SC Rist sowie eine flexible Nutzung für andere Veranstaltungen. Die Sanierung in einem einzigen Bauabschnitt innerhalb von 12 Monaten ist dabei wirtschaftlich sinnvoller und vermeidet die hohen Zusatzkosten und Verzögerungsrisiken, die bei den abschnittsweisen Bauoptionen bestehen.

 

 

9.1.Geplante Vereinbarung zur Finanzierung der Praxisintegrierten Ausbildung (PiA) von Erzieher*innen

Hintergrund und Zielsetzung

Seit 2021 bietet die Berufliche Schule des Kreises Pinneberg die praxisintegrierte Ausbildung (PiA) für Erzieher*innen an, die eine bezahlte Ausbildung in Kindertagesstätten umfasst. Diese Ausbildungsform soll den Fachkräftemangel in der Kinderbetreuung lindern und qualifiziertes Personal direkt vor Ort ausbilden. Die Stadt Wedel hat die Förderung der PiA seit dem Ausbildungsjahr 2022/2023 unterstützt, alle Anträge der örtlichen Kita-Träger wurden seither bewilligt.

Finanzierungsbedarf und aktuelle Förderungssituation

Die praxisintegrierte Ausbildung ist mit Personalkosten verbunden, die in den ersten drei Ausbildungsjahren etwa 75.000 € bis 77.000 € pro Auszubildendem betragen, je nach Tarifvertrag des Trägers. Das Land Schleswig-Holstein übernimmt im ersten Ausbildungsjahr monatlich 800 €, was jedoch die tatsächlichen Kosten nicht vollständig deckt. Ab dem zweiten Ausbildungsjahr wird keine weitere Landesförderung gewährt, sodass die Stadt Wedel bisher die Förderung ohne Anrechnung der PIA-Kräfte auf den Personalschlüssel übernimmt. Die Stadt trägt die Lücke zwischen den Landesmitteln und den vollen Personalkosten über die gesamten drei Jahre. Derzeit belaufen sich die Kosten pro PiA-Ausbildungsplatz über die gesamte Ausbildungszeit auf rund 67.500 €.

Vertragsangebot des Kreises Pinneberg

Der Kreis Pinneberg bietet einen öffentlich-rechtlichen Vertrag zur gemeinsamen Finanzierung der PiA an, der über einen Zeitraum von sechs Jahren laufen soll. Durch die geplante Kostenteilung würden 2/5 der Ausbildungskosten vom Kreis und 3/5 von den Städten und Gemeinden getragen werden. Im Vertragsentwurf sind bis zu 60 PiA-Plätze pro Jahr vorgesehen, verteilt auf die Kitas im Kreisgebiet, sodass langfristig jede Einrichtung einen Ausbildungsplatz anbieten könnte. Die Vertragspartner verpflichten sich zur anteiligen Kostenübernahme für Personalkosten und Ausbildungsbedarf.

Vorteile und Nutzen des Vertrags

Der Kreis Pinneberg sieht in der Vertragspartnerschaft folgende Vorteile:

  • Frühzeitige Bewerbergewinnung: Kita-Träger können bereits im Herbst feste Zusagen an potenzielle Auszubildende geben, was bisher erst im März möglich war. Diese frühere Zusage schafft Planungssicherheit für Bewerber*innen.
  • Fachkräftesicherung: Durch den Vertrag wird der Ausbildungszugang gesichert, um den bestehenden und zukünftigen Personalmangel in den Kitas im Kreisgebiet entgegenzuwirken.

Finanzielle Auswirkungen für die Stadt Wedel

Die finanzielle Beteiligung der Stadt Wedel an der PiA-Finanzierung ist wie folgt veranschlagt:

  • 2025: ca. 22.000 €
  • 2026: ca. 79.000 €
  • 2027: ca. 153.000 €
  • 2028: ca. 192.000 €

Es gibt im Bereich Kindertagesstätten keine Möglichkeit, diese zusätzlichen Kosten zu kompensieren, weshalb die Mittel aus dem Gesamthaushalt der Stadt bereitgestellt werden müssen. Die Stadt Wedel verpflichtet sich damit zu einer freiwilligen Leistung.

Vertragsumfang und Kostenstruktur

Der Vertrag regelt die Kostenübernahme für bis zu 60 PiA-Ausbildungsplätze pro Jahr im Kreis Pinneberg. Der Kreis übernimmt 2/5 der Personalkosten, während die Städte und Gemeinden den verbleibenden Anteil von 3/5 tragen. Zusätzlich zur Grundvergütung werden Zuschüsse für Ausbildungsgebühren, Lehrmaterialien und Sozialversicherungskosten gewährt. Nicht verwendete Mittel werden jährlich bis zum 30. Juni des Folgejahres an die Vertragspartner anteilig zurückerstattet.

Vertragslaufzeit und Kündigung

Der Vertrag tritt zum 01.08.2025 in Kraft und ist auf sechs Jahre befristet. Er kann mit einer Frist von sechs Monaten jeweils zum 31.07. eines Jahres gekündigt werden. Im Falle einer Kündigung verpflichten sich die Vertragspartner, bestehende Ausbildungsverhältnisse bis zum Abschluss weiterzuführen.

Zusammenfassung und Empfehlung

Die Mitteilungsvorlage stellt den geplanten öffentlich-rechtlichen Vertrag zur PiA-Finanzierung als eine Maßnahme zur Sicherung der Fachkräfte in den Kitas dar. Die Stadt Wedel wird aufgefordert, den Vertrag als langfristige Investition in die Ausbildung von Erzieher*innen zu verstehen und die erforderlichen Haushaltsmittel bereitzustellen, um die Ziele der frühkindlichen Bildung und Fachkräftesicherung im Kita-Bereich zu fördern.

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  • Bericht zur Unterrichtsversorgung und -organisation an Gemeinschaftsschulen in Schleswig-Holstein
    2
    wedel1 kommentierte auf Donnerstag, 07. November 2024 12:19
    test1234567890
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