Einladung zum BKS vom 29.05.2024

Am Mittwoch ist der BKS an der Reihe. Zunächst geht es um die Volkshochschule. Die Volkshochschule Wedel hat im Rahmen der Haushaltskonsolidierung ihre Gebührensatzung überarbeitet und plant, die Gebühren im Allgemeinen Bildungsprogramm zu erhöhen, um einen Kostendeckungsgrad von 65% zu erreichen. Die letzte Gebührenanhebung erfolgte 2015. Aufgrund der Corona-Pandemie erschien eine Anhebung in den Jahren 2020 bis 2022 wegen unsicherer wirtschaftlicher Verhältnisse nicht angemessen. Diese Erhöhung deckt sich mit dem Beschluss des Rates zur Haushaltskonsolidierung vom 11. Mai 2023. Für das Haushaltsjahr 2025 ist eine umfassende neue Kalkulation für die Volkshochschule durch das Controlling der Stadt Wedel geplant, die eine erneute Anpassung mit sich bringen könnte. Zukünftig sollen die Gebühren in kürzeren Abständen angepasst werden.
Des Weiteren geht es um die Moorwegschule. Eine Fraktion beantragt, dass die Machbarkeitsstudie zur Moorwegschule der Politik präsentiert werden soll. Außerdem hat die Fraktion Fragen zur Neukonzeptionierung der Schulkindbetreuung an dieser Schule. Zur Tagesordnung: https://t1p.de/bks-290524

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  • Zusammenfassung des Artikels „Wer sichert sich Wedels Lost Place?“:
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    Jan Luechau kommentierte auf Samstag, 22. März 2025 20:32
    Da stimme ich Ihnen in weiten Teilen zu – insbesondere was die Notwendigkeit angeht, diesen „Schandfleck“ endlich sinnvoll zu entwickeln. Eine wirtschaftliche Nutzung mit dem Ziel, neue Arbeitsplätze und Steuereinnahmen zu generieren, ist aus Sicht der CDU absolut wünschenswert. Was mögliche Ansiedlungen wie DHL betrifft: Bisher liegen uns[…]
  • Begründung zum Antrag der Maßnahmenerweiterung der CDU
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    Jan Luechau kommentierte auf Samstag, 22. März 2025 19:45
    Vielen Dank für Ihre Rückmeldung zum Artikel – auch wenn der Ton wieder einmal mehr auf Provokation als auf konstruktiven Austausch abzielt. Ich möchte dennoch auf Ihre Punkte eingehen: Warum wird das Personal in der Verwaltung aufgestockt? Ein Großteil der neuen Stellen resultiert aus rechtlichen Verpflichtungen. Ein Teil der nicht[…]
  • Warum kein privater Investor die Badebucht übernehmen wird
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    Jan Luechau kommentierte auf Samstag, 22. März 2025 19:33
    Die Annahme ergibt sich direkt aus den im Artikel genannten Punkten.
  • Warum kein privater Investor die Badebucht übernehmen wird
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    Jan Luechau kommentierte auf Samstag, 22. März 2025 19:30
    Vielen Dank für den Hinweis – völlig richtig: Bei einem Betriebsübergang nach § 613a BGB werden die Arbeitsverhältnisse in der Regel unverändert übernommen. Das schränkt natürlich auch die „Flexibilität“ eines möglichen privaten Betreibers deutlich ein und ist ein weiterer Grund, warum die Übernahme eines defizitären Betriebs w[…]
  • Begründung zum Antrag der Maßnahmenerweiterung der CDU
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    Frank fuchs kommentierte auf Samstag, 22. März 2025 08:35
    Warum wird das Personal in der Verwaltung aufgestockt.? Warum investiert die Stadtsparkasse in Holm und nicht in Wedel? Warum wird die Sparkasse nicht zu Geld gemacht? Letztendlich wundert mich auch folgendes: Wo war die CDU in den letzten 12 Jahren? Soweit ich mich erinnere, wurde Niels Schmidt urch die CDU[…]
  • Warum kein privater Investor die Badebucht übernehmen wird
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    Frank fuchs kommentierte auf Samstag, 22. März 2025 07:32
    Worauf beruht die Annahme, das sich kein Investor für ein privat betriebenes Bad finden würde ?  
  • Zusammenfassung des Artikels „Wer sichert sich Wedels Lost Place?“:
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    Frank fuchs kommentierte auf Samstag, 22. März 2025 07:27
    Fest steht, das das Gelände im jetzigen Zustand einen Schandfleck darstellt. Man sollte jede Möglichkeit nutzen, dort ein Unternehmen anzusiedeln. Wenn DHL in Wedel investieren möchte, wird doch sicherlich so etwas wie eine Machbarkeitsstudie existieren,auf die man aufbauen könnte. Es ist doch so: Ohne zusätzliche Steuereinnahmen kein Raum fü[…]
  • Warum kein privater Investor die Badebucht übernehmen wird
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    Renate Palm kommentierte auf Freitag, 21. März 2025 20:04
    Ein Hinweis. Bei einem Betriebsübergang nach § 613a BGB werden auch die Arbeitsverträge übernommen. Eine Kündigung der Arbeitnehmer ist rechtlich selten durchsetzbar.