Seit einigen Tagen ist es still am Willkomm Höft in Wedel. Die sonst weithin hörbare Schiffsbegrüßung, mit Informationen zu vorbeiziehenden Schiffen und den Nationalhymnen ihrer Herkunftsländer, bleibt aus. Der Grund: Ein Lautsprecher der Schiffsbegrüßungsanlage ist defekt – und kann vorerst nicht repariert werden. Das hat nicht etwa mit fehlendem technischen Know-how oder mangelndem Engagement zu tun, sondern mit einem sehr speziellen verwaltungsrechtlichen Zustand: der vorläufigen Haushaltsführung.
Wie das Wedeler Schulauer Tageblatt am 11. April berichtet, ist die Reparatur aktuell nicht möglich, weil die Stadt Wedel sich in einer Übergangsphase befindet. Der Haushalt für das Jahr 2025 wurde zwar Ende März beschlossen, jedoch noch nicht durch die Kommunalaufsicht des Landes Schleswig-Holstein genehmigt. Solange diese Genehmigung nicht vorliegt, darf die Stadt viele Ausgaben nicht tätigen – selbst dann nicht, wenn sie objektiv sinnvoll oder gesellschaftlich wünschenswert erscheinen.
Was bedeutet vorläufige Haushaltsführung?
In dieser Phase gilt für die Verwaltung ein klarer gesetzlicher Rahmen. Sie darf nur Maßnahmen ergreifen, die:
- rechtlich verpflichtend sind (z. B. Sozialleistungen, Löhne),
- unaufschiebbar sind (z. B. zur Abwehr von Gefahren oder zur Sicherstellung der Grundfunktionen),
- bereits durch Verpflichtungen aus dem Vorjahr gedeckt sind.
- Neue, freiwillige Maßnahmen – selbst wenn sie öffentlich stark beachtet werden oder emotional von großer Bedeutung sind – dürfen nicht umgesetzt werden. Das gilt auch für die Reparatur eines Lautsprechers, sofern diese nicht
- Ursprünglich hieß es, eine Reparatur sei wegen der haushaltsrechtlichen Lage nicht möglich. Doch nun zeigt sich: Unter bestimmten Voraussetzungen ist Hilfe durchaus erlaubt – auch durch Dritte. Eine Korrektur.
In einem früheren Beitrag hatte ich erklärt, dass die Stadt Wedel die defekte Lautsprecheranlage am Willkomm Höft während der vorläufigen Haushaltsführung nicht reparieren lassen dürfe – selbst dann nicht, wenn private Hilfe angeboten würde. Diese Darstellung war in dieser Form nicht korrekt. Ich wurde in diesem Punkt falsch informiert und möchte mich ausdrücklich für diese Fehlinformation entschuldigen.
Ein aktueller Bericht des Hamburger Abendblatts zeigt: Es ist unter bestimmten Bedingungen sehr wohl möglich, dass ein externes Unternehmen eine Reparatur übernimmt – auch ohne Kosten für die Stadt. In diesem konkreten Fall hat sich ein spezialisiertes Unternehmen bereit erklärt, die Anlage zu prüfen und gegebenenfalls instand zu setzen. Die Stadt hat dem Zugang zur Anlage zugestimmt, die Durchführung erfolgt durch die beauftragten Techniker. Die Kosten sollen nach Medienberichten vollständig vom Unternehmen übernommen werden.
Der Fall zeigt, dass pragmatische Lösungen im Rahmen des kommunalen Alltags durchaus möglich sind – wenn alle Beteiligten sorgfältig zusammenarbeiten. Zugleich macht er deutlich, wie sensibel die Kommunikation rund um öffentliche Infrastruktur ist – und wie wichtig es ist, öffentlich geäußerte Einschätzungen regelmäßig zu überprüfen und ggf. zu korrigieren.
Die gute Nachricht für alle Freunde der maritimen Atmosphäre: Die Chancen stehen gut, dass es am Willkomm Höft bald wieder heißt: „Willkommen in Hamburg!“
Zum Artikel im Hamburger Abendblatt:
👉 Willkomm Höft an der Elbe: Firma will Attraktion aus eigener Tasche retten (abendblatt.de)