1-601-05 Allgemeine Kinder- und Jugendangelegenheiten

1. Finanzielle Analyse

Kosten der Stellenaufstockung: 9.750 € jährlich (Erweiterung um 0,269 Stellen EG 8).

Die Kosten sind gering, jedoch angesichts der angespannten Haushaltslage zu bewerten.


2. Kontext und Arbeitsaufkommen

Anstieg der Nutzerzahlen:

  • Die Nutzerzahlen im Bereich SKB sind seit 2019 stetig gestiegen:
    • 2019: 369 Nutzer*innen.
    • 2022: 491 Nutzer*innen (+33 % im Vergleich zu 2019).
    • 2023: 614 Nutzer*innen (+25 % im Vergleich zu 2022).
  • Dieser Trend setzt sich voraussichtlich fort, insbesondere durch den Rechtsanspruch auf Ganztagsbetreuung ab 2026.

Aktueller Arbeitsaufwand:

Der wachsende Verwaltungsaufwand führt zu Engpässen im bestehenden Personal. Eine qualitativ hochwertige Betreuung und Beratung ist ohne zusätzliche Ressourcen kaum aufrechtzuerhalten.


3. Stellungnahme des Fachdienstes 3-10

Einschätzung:

  • Die Notwendigkeit der Aufstockung ist nachvollziehbar angesichts der steigenden Nutzerzahlen und der zukünftigen Herausforderungen durch den Rechtsanspruch.
  • Der Personalbedarf ist jedoch nicht vollständig quantifiziert.

Empfehlung:

  • Die Stellenaufstockung sollte umgesetzt werden, jedoch mit regelmäßiger Evaluierung der tatsächlichen Arbeitsbelastung und der Effizienz der Ressourcennutzung.

4. Argumente für die Stellenaufstockung

  • Langfristige Planung: Die Erweiterung ist eine proaktive Maßnahme, um den wachsenden Anforderungen gerecht zu werden.
  • Qualitätssteigerung: Mit der zusätzlichen Kapazität können die Qualität der Betreuung und die Zufriedenheit der Nutzer*innen verbessert werden.
  • Niedrige Kosten: Die Kosten der Aufstockung sind verhältnismäßig gering.

5. Argumente gegen die Stellenaufstockung

  • Haushaltslage: Angesichts des hohen Defizits ist jede neue Stelle eine zusätzliche Belastung.
  • Effizienzpotenziale: Es ist nicht eindeutig belegt, dass alle zusätzlichen Aufgaben nicht durch interne Umverteilung oder Prozessoptimierung bewältigt werden können.

6. Alternativen

  • Prozessoptimierung: Einführung digitaler Lösungen oder Automatisierungen, um den Verwaltungsaufwand zu reduzieren.
  • Befristete Erweiterung: Eine temporäre Aufstockung bis zur Einführung des Rechtsanspruchs könnte eine flexible Lösung sein.
  • Ehrenamtliche Unterstützung: Einbindung ehrenamtlicher Kräfte für nicht-verwaltungsbezogene Aufgaben.

7. Bewertung der Notwendigkeit

  • Dringlichkeit: Mittel-Hoch. Die steigenden Nutzerzahlen und die zukünftigen Anforderungen rechtfertigen die Aufstockung, jedoch sollte die Effizienz bestehender Strukturen weiter geprüft werden.

8. Empfehlung

  • Kurzfristig: Umsetzung der Stellenaufstockung mit einer regelmäßigen Überprüfung der Arbeitsbelastung und Ressourcennutzung.
  • Langfristig: Evaluierung und ggf. Erweiterung der Kapazitäten in Hinblick auf die Einführung des Rechtsanspruchs auf Ganztagsbetreuung.

Die Stellenaufstockung ist eine sinnvolle Investition, um den steigenden Anforderungen im Bereich Kinder- und Jugendangelegenheiten gerecht zu werden. Angesichts der moderaten Kosten und der klaren Entwicklung der Nutzerzahlen ist die Maßnahme gerechtfertigt, wenn auch mit einem Fokus auf Effizienzsteigerung.

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    Jan Luechau kommentierte auf Samstag, 22. März 2025 20:32
    Da stimme ich Ihnen in weiten Teilen zu – insbesondere was die Notwendigkeit angeht, diesen „Schandfleck“ endlich sinnvoll zu entwickeln. Eine wirtschaftliche Nutzung mit dem Ziel, neue Arbeitsplätze und Steuereinnahmen zu generieren, ist aus Sicht der CDU absolut wünschenswert. Was mögliche Ansiedlungen wie DHL betrifft: Bisher liegen uns[…]
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    Jan Luechau kommentierte auf Samstag, 22. März 2025 19:45
    Vielen Dank für Ihre Rückmeldung zum Artikel – auch wenn der Ton wieder einmal mehr auf Provokation als auf konstruktiven Austausch abzielt. Ich möchte dennoch auf Ihre Punkte eingehen: Warum wird das Personal in der Verwaltung aufgestockt? Ein Großteil der neuen Stellen resultiert aus rechtlichen Verpflichtungen. Ein Teil der nicht[…]
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    Jan Luechau kommentierte auf Samstag, 22. März 2025 19:33
    Die Annahme ergibt sich direkt aus den im Artikel genannten Punkten.
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    Warum wird das Personal in der Verwaltung aufgestockt.? Warum investiert die Stadtsparkasse in Holm und nicht in Wedel? Warum wird die Sparkasse nicht zu Geld gemacht? Letztendlich wundert mich auch folgendes: Wo war die CDU in den letzten 12 Jahren? Soweit ich mich erinnere, wurde Niels Schmidt urch die CDU[…]
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    Worauf beruht die Annahme, das sich kein Investor für ein privat betriebenes Bad finden würde ?  
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    Frank fuchs kommentierte auf Samstag, 22. März 2025 07:27
    Fest steht, das das Gelände im jetzigen Zustand einen Schandfleck darstellt. Man sollte jede Möglichkeit nutzen, dort ein Unternehmen anzusiedeln. Wenn DHL in Wedel investieren möchte, wird doch sicherlich so etwas wie eine Machbarkeitsstudie existieren,auf die man aufbauen könnte. Es ist doch so: Ohne zusätzliche Steuereinnahmen kein Raum fü[…]
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    Renate Palm kommentierte auf Freitag, 21. März 2025 20:04
    Ein Hinweis. Bei einem Betriebsübergang nach § 613a BGB werden auch die Arbeitsverträge übernommen. Eine Kündigung der Arbeitnehmer ist rechtlich selten durchsetzbar.