Erklärung der Haushaltssatzung einer Stadt

Eine Haushaltssatzung legt die finanzielle Planung und Verwaltung einer Stadt für ein bestimmtes Haushaltsjahr fest. Sie regelt, welche Erträge die Stadt erwartet, welche Aufwendungen geplant sind und welche Investitionen und Kredite berücksichtigt werden. Im Folgenden wird die Struktur einer typischen Haushaltssatzung erläutert. Die Zahlen in diesem Beispiel stammen aus der Haushaltssatzung der Stadt Wedel für das Jahr 2024.

1. Ergebnisplan

Der Ergebnisplan gibt einen Überblick über die geplanten Erträge und Aufwendungen der Stadt für das Haushaltsjahr.

  • Erträge: Für das Beispieljahr 2024 plant die Stadt mit Erträgen in Höhe von 107.667.600 EUR. Diese Erträge stammen aus Steuern, Gebühren, staatlichen Zuweisungen und anderen Quellen.
  • Aufwendungen: Die Aufwendungen für das Jahr betragen 107.198.000 EUR. Diese umfassen alle Kosten, die die Stadt für ihre Aufgaben tragen muss, wie Personalkosten, den Unterhalt von öffentlichen Einrichtungen und soziale Leistungen.
  • Jahresüberschuss: Der Unterschied zwischen Erträgen und Aufwendungen ergibt einen Überschuss von 469.600 EUR. Dies bedeutet, dass die Stadt für das Jahr mehr Erträge plant als Aufwendungen.

2. Finanzplan

Der Finanzplan beschreibt die tatsächlichen Ein- und Auszahlungen der Stadt. Er zeigt, wie das Geld im Laufe des Jahres fließt.

  • Einzahlungen aus laufender Verwaltungstätigkeit: Im Beispieljahr 2024 erwartet die Stadt Einzahlungen in Höhe von 99.475.700 EUR. Diese Gelder stammen hauptsächlich aus Steuern und Gebühren.
  • Auszahlungen aus laufender Verwaltungstätigkeit: Die Auszahlungen betragen 98.963.500 EUR. Dies sind die laufenden Ausgaben, die die Stadt für den Betrieb ihrer Verwaltung und Dienstleistungen benötigt.
  • Einzahlungen für Investitionen: Für Investitionen, wie den Bau oder die Modernisierung von öffentlichen Einrichtungen, sind Einzahlungen in Höhe von 22.470.500 EUR eingeplant.
  • Auszahlungen für Investitionen: Die entsprechenden Auszahlungen für diese Projekte belaufen sich auf 27.386.600 EUR.

3. Kreditaufnahme und Verpflichtungsermächtigungen

Um Investitionen und größere Projekte zu finanzieren, plant die Stadt eine Kreditaufnahme. Im Beispieljahr 2024 darf die Stadt Kredite in Höhe von 20.512.300 EUR aufnehmen.

Darüber hinaus gibt es sogenannte Verpflichtungsermächtigungen, die es der Stadt ermöglichen, bereits jetzt Ausgaben für zukünftige Jahre zu planen und vertraglich festzulegen. Für 2024 sind Verpflichtungsermächtigungen in Höhe von 11.357.000 EUR vorgesehen.

4. Kassenkredite

Die Stadt hat einen Kassenkreditrahmen von 55.000.000 EUR. Dieser Kassenkredit ähnelt einem Dispositionskredit auf einem Bankkonto und kann kurzfristig genutzt werden, um Liquiditätsengpässe zu überbrücken, wenn Ausgaben fällig sind, bevor größere Erträge eingehen.

5. Hebesätze für Steuern

Die Stadt legt in der Haushaltssatzung die sogenannten Hebesätze für wichtige Steuern fest, um ihre Erträge zu sichern:

  • Grundsteuer A (380 %): Diese Steuer betrifft landwirtschaftlich genutzte Flächen.
  • Grundsteuer B (540 %): Diese Steuer gilt für bebaute und unbebaute Grundstücke.
  • Gewerbesteuer (420 %): Unternehmen in der Stadt zahlen diese Steuer auf ihren Gewinn.

6. Stellenplan

Der Stellenplan regelt die Anzahl der durch die Stadt finanzierten Arbeitsplätze in der Verwaltung und den öffentlichen Einrichtungen. Für das Beispieljahr 2024 sind 370,44 Stellen vorgesehen.

7. Regeln für außerplanmäßige Ausgaben

Die Haushaltssatzung erlaubt es der Stadtverwaltung, außerplanmäßige Ausgaben bis zu einer Höhe von 25.000 EUR zu tätigen, ohne vorher die Zustimmung des Stadtrates einholen zu müssen. Dies bietet eine gewisse Flexibilität, um auf unerwartete Ereignisse reagieren zu können.

Zusammenfassung

Die Haushaltssatzung einer Stadt legt fest, wie sie ihre Erträge und Aufwendungen für das kommende Jahr plant, welche Investitionen sie tätigt und welche Kredite sie aufnimmt. Sie sorgt dafür, dass die Stadt ihre finanziellen Mittel gezielt einsetzt und Ausgaben kontrolliert. Gleichzeitig regelt sie, wie die Stadt flexibel auf unvorhergesehene Ausgaben reagieren kann. Die hier verwendeten Zahlen dienen als Beispiel und stammen aus der Haushaltssatzung der Stadt Wedel für das Jahr 2024.

Haushaltssatzung der Stadt Wedel 2024

        Aufgrund des § 77 der Gemeindeordnung wird nach Beschluss des Rates vom 21.12.2023 
        - und mit Genehmigung der Kommunalaufsichtsbehörde - folgende Haushaltssatzung erlassen:

        § 1
        Der Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 2024 wird 
        1. im Ergebnisplan mit
            einem Gesamtbetrag der Erträge auf 107.667.600  EUR 
            einem Gesamtbetrag der Aufwendungen auf 107.198.000  EUR 
            einem Jahresüberschuss von 469.600  EUR
        2. im Finanzplan mit
            einem Gesamtbetrag der Einzahlungen aus laufender Verwaltungstätigkeit auf 99.475.700 EUR 
            einem Gesamtbetrag der Auszahlungen aus laufender Verwaltungstätigkeit auf 98.963.500 EUR 
            einem Gesamtbetrag der Einzahlungen aus der Investitionstätigkeit und der Finanzierungstätigkeit auf 22.470.500 EUR 
            einem Gesamtbetrag der Auszahlungen aus der Investitionstätigkeit und der Finanzierungstätigkeit auf 27.386.600 EUR
        festgesetzt.

        § 2
        Es werden festgesetzt: 
        1. der Gesamtbetrag der Kredite für Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen auf 20.512.300 EUR
        2. der Gesamtbetrag der Verpflichtungsermächtigungen auf 11.357.000 EUR
        3. der Höchstbetrag der Kassenkredite auf 55.000.000 EUR
        4. die Gesamtzahl der im Stellenplan ausgewiesenen Stellen auf 370,44 Stellen.
        
        ...

        Wedel, STADT WEDEL 
        Der Bürgermeister
        Kaser
    

Keine Kommentare

Einloggen, um einen Kommentar zu schreiben

  • Zusammenfassung des Artikels „Wer sichert sich Wedels Lost Place?“:
    2
    Jan Luechau kommentierte auf Samstag, 22. März 2025 20:32
    Da stimme ich Ihnen in weiten Teilen zu – insbesondere was die Notwendigkeit angeht, diesen „Schandfleck“ endlich sinnvoll zu entwickeln. Eine wirtschaftliche Nutzung mit dem Ziel, neue Arbeitsplätze und Steuereinnahmen zu generieren, ist aus Sicht der CDU absolut wünschenswert. Was mögliche Ansiedlungen wie DHL betrifft: Bisher liegen uns[…]
  • Begründung zum Antrag der Maßnahmenerweiterung der CDU
    2
    Jan Luechau kommentierte auf Samstag, 22. März 2025 19:45
    Vielen Dank für Ihre Rückmeldung zum Artikel – auch wenn der Ton wieder einmal mehr auf Provokation als auf konstruktiven Austausch abzielt. Ich möchte dennoch auf Ihre Punkte eingehen: Warum wird das Personal in der Verwaltung aufgestockt? Ein Großteil der neuen Stellen resultiert aus rechtlichen Verpflichtungen. Ein Teil der nicht[…]
  • Warum kein privater Investor die Badebucht übernehmen wird
    4
    Jan Luechau kommentierte auf Samstag, 22. März 2025 19:33
    Die Annahme ergibt sich direkt aus den im Artikel genannten Punkten.
  • Warum kein privater Investor die Badebucht übernehmen wird
    4
    Jan Luechau kommentierte auf Samstag, 22. März 2025 19:30
    Vielen Dank für den Hinweis – völlig richtig: Bei einem Betriebsübergang nach § 613a BGB werden die Arbeitsverhältnisse in der Regel unverändert übernommen. Das schränkt natürlich auch die „Flexibilität“ eines möglichen privaten Betreibers deutlich ein und ist ein weiterer Grund, warum die Übernahme eines defizitären Betriebs w[…]
  • Begründung zum Antrag der Maßnahmenerweiterung der CDU
    2
    Frank fuchs kommentierte auf Samstag, 22. März 2025 08:35
    Warum wird das Personal in der Verwaltung aufgestockt.? Warum investiert die Stadtsparkasse in Holm und nicht in Wedel? Warum wird die Sparkasse nicht zu Geld gemacht? Letztendlich wundert mich auch folgendes: Wo war die CDU in den letzten 12 Jahren? Soweit ich mich erinnere, wurde Niels Schmidt urch die CDU[…]
  • Warum kein privater Investor die Badebucht übernehmen wird
    4
    Frank fuchs kommentierte auf Samstag, 22. März 2025 07:32
    Worauf beruht die Annahme, das sich kein Investor für ein privat betriebenes Bad finden würde ?  
  • Zusammenfassung des Artikels „Wer sichert sich Wedels Lost Place?“:
    2
    Frank fuchs kommentierte auf Samstag, 22. März 2025 07:27
    Fest steht, das das Gelände im jetzigen Zustand einen Schandfleck darstellt. Man sollte jede Möglichkeit nutzen, dort ein Unternehmen anzusiedeln. Wenn DHL in Wedel investieren möchte, wird doch sicherlich so etwas wie eine Machbarkeitsstudie existieren,auf die man aufbauen könnte. Es ist doch so: Ohne zusätzliche Steuereinnahmen kein Raum fü[…]
  • Warum kein privater Investor die Badebucht übernehmen wird
    4
    Renate Palm kommentierte auf Freitag, 21. März 2025 20:04
    Ein Hinweis. Bei einem Betriebsübergang nach § 613a BGB werden auch die Arbeitsverträge übernommen. Eine Kündigung der Arbeitnehmer ist rechtlich selten durchsetzbar.