Stellenplanänderung: 1-604-907 Assistenz

1. Finanzielle Analyse

Kosten der Stellenaufstockung: 44.400 € jährlich (0,718 Stellen S 3).

Die Kosten sind moderat, insbesondere im Vergleich zu anderen Stellenplanänderungen, stellen jedoch eine Belastung für den defizitären Haushalt dar.


2. Kontext und Aufgabenbeschreibung

Anlass der Stellenaufstockung:

  • Zum nächsten Schuljahr wird aufgrund der 5-Zügigkeit eine neue Betreuungsgruppe eröffnet.
  • Die Assistenzstelle ist notwendig, um eine qualitativ hochwertige Betreuung der Kinder sicherzustellen.

Ziele der Stellenaufstockung:

  • Entlastung des Fachpersonals, damit dieses sich stärker auf pädagogische Kernaufgaben konzentrieren kann.
  • Sicherung der Betreuungsqualität in der neuen Gruppe.

3. Stellungnahme des Fachdienstes 3-10

Einschätzung:

  • Die Eröffnung der zusätzlichen Gruppe macht eine Erweiterung des Personals erforderlich.
  • Die Assistenzstelle trägt dazu bei, den Betreuungsaufwand zu decken und das bestehende Personal zu entlasten.

Empfehlung:

  • Umsetzung der Stellenneuschaffung, um die Anforderungen an die Betreuung zu erfüllen.

4. Argumente für die Stellenaufstockung

  • Gesetzliche Verpflichtung: Die Stadt ist verpflichtet, ausreichend Personal für die Betreuung bereitzustellen.
  • Entlastung des Fachpersonals: Die Assistenz entlastet die Erzieher*innen, was sich positiv auf die Betreuungsqualität auswirkt.
  • Steigende Anforderungen: Die Einführung der 5-Zügigkeit erhöht den Betreuungsbedarf erheblich.

5. Argumente gegen die Stellenaufstockung

  • Haushaltslage: Auch moderate Kosten stellen angesichts des defizitären Haushalts eine Herausforderung dar.
  • Prüfbare Alternativen: Es könnte hinterfragt werden, ob eine temporäre Lösung oder Umstrukturierungen im bestehenden Personal ausreichen könnten.

6. Alternativen

  • Temporäre Unterstützung: Einsatz von befristetem Personal, bis der Bedarf langfristig überprüft werden kann.
  • Umverteilung von Ressourcen: Prüfung, ob die Aufgaben durch interne Umstrukturierungen im bestehenden Personal abgedeckt werden können.
  • Externe Unterstützung: Kooperation mit Trägern oder Anbietern zur Deckung des Betreuungsbedarfs.

Bewertung der Notwendigkeit

  • Dringlichkeit: Hoch. Die Stelle ist erforderlich, um die gesetzlich vorgeschriebene Betreuung der neuen Gruppe sicherzustellen.

Empfehlung:

Kurzfristig: Umsetzung der Stellenneuschaffung, um den Betreuungsbedarf in der neuen Gruppe zu decken.

Langfristig: Evaluierung des Ressourceneinsatzes und Prüfung effizienterer Modelle, um zukünftige Bedarfe zu decken.

Die Stellenaufstockung ist gerechtfertigt, da sie eine direkte Reaktion auf die gesteigerte Nachfrage und die gesetzlichen Vorgaben darstellt.

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    Jan Luechau kommentierte auf Samstag, 22. März 2025 20:32
    Da stimme ich Ihnen in weiten Teilen zu – insbesondere was die Notwendigkeit angeht, diesen „Schandfleck“ endlich sinnvoll zu entwickeln. Eine wirtschaftliche Nutzung mit dem Ziel, neue Arbeitsplätze und Steuereinnahmen zu generieren, ist aus Sicht der CDU absolut wünschenswert. Was mögliche Ansiedlungen wie DHL betrifft: Bisher liegen uns[…]
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    Jan Luechau kommentierte auf Samstag, 22. März 2025 19:45
    Vielen Dank für Ihre Rückmeldung zum Artikel – auch wenn der Ton wieder einmal mehr auf Provokation als auf konstruktiven Austausch abzielt. Ich möchte dennoch auf Ihre Punkte eingehen: Warum wird das Personal in der Verwaltung aufgestockt? Ein Großteil der neuen Stellen resultiert aus rechtlichen Verpflichtungen. Ein Teil der nicht[…]
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    Jan Luechau kommentierte auf Samstag, 22. März 2025 19:33
    Die Annahme ergibt sich direkt aus den im Artikel genannten Punkten.
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    Jan Luechau kommentierte auf Samstag, 22. März 2025 19:30
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    Warum wird das Personal in der Verwaltung aufgestockt.? Warum investiert die Stadtsparkasse in Holm und nicht in Wedel? Warum wird die Sparkasse nicht zu Geld gemacht? Letztendlich wundert mich auch folgendes: Wo war die CDU in den letzten 12 Jahren? Soweit ich mich erinnere, wurde Niels Schmidt urch die CDU[…]
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    Worauf beruht die Annahme, das sich kein Investor für ein privat betriebenes Bad finden würde ?  
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    Frank fuchs kommentierte auf Samstag, 22. März 2025 07:27
    Fest steht, das das Gelände im jetzigen Zustand einen Schandfleck darstellt. Man sollte jede Möglichkeit nutzen, dort ein Unternehmen anzusiedeln. Wenn DHL in Wedel investieren möchte, wird doch sicherlich so etwas wie eine Machbarkeitsstudie existieren,auf die man aufbauen könnte. Es ist doch so: Ohne zusätzliche Steuereinnahmen kein Raum fü[…]
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    Renate Palm kommentierte auf Freitag, 21. März 2025 20:04
    Ein Hinweis. Bei einem Betriebsübergang nach § 613a BGB werden auch die Arbeitsverträge übernommen. Eine Kündigung der Arbeitnehmer ist rechtlich selten durchsetzbar.