Stellenplanänderung: 1-604-908 bis 913 Assistenzen

1. Finanzielle Analyse

Kosten der Stellenaufstockung: 266.400 € jährlich (Schaffung von 4,308 Stellen S 3).

Der Betrag ist eine erhebliche Belastung für den defizitären Haushalt und gehört zu den kostspieligsten Positionen im Stellenplan.


2. Kontext und Aufgabenbeschreibung

Anlass der Stellenaufstockung:

  • Sicherung der verlässlichen Betreuung: Aufgrund eines Anstiegs in der Betreuungszeit wird zusätzliches Personal benötigt.
  • Herausforderungen im Team: Zwei Mitarbeitende im bestehenden Team erbringen "Nicht-Leistung", was die verbleibenden Mitarbeitenden stark belastet.
  • Überdurchschnittlicher Krankenstand: Mitarbeitende fehlen durchschnittlich 40 Tage im Jahr.

Ziele der Stellenaufstockung:

  • Stabilisierung der Betreuung durch zusätzliche Assistenzkräfte.
  • Entlastung des bestehenden Teams, um Überlastung und Qualitätsverluste zu vermeiden.

3. Stellungnahme des Fachdienstes 3-10

Einschätzung:

  • Teilweise nachvollziehbar: Der Bedarf ist aufgrund der gestiegenen Anforderungen verständlich. Die Auswirkungen des überdurchschnittlichen Krankenstandes und der "Nicht-Leistung" einzelner Mitarbeitender werden anerkannt.
  • Unzureichende Belege: Der quantitative Bedarf an 4,308 Stellen ist nicht ausreichend mit Zahlen oder Analysen belegt.

Empfehlung:

  • Ein Gespräch zwischen der Fachabteilung, der Ganztagskoordination und dem Fachdienst Personal sollte geführt werden, um den tatsächlichen Bedarf zu klären.
  • Vor einer Stellenneuschaffung sollte eine organisatorische Betrachtung erfolgen.

4. Argumente für die Stellenaufstockung

  • Verlässliche Betreuung: Zusätzliche Stellen sind notwendig, um die Betreuung trotz hoher Krankenstände und Belastung sicherzustellen.
  • Entlastung des Teams: Die bestehende Belastung des Teams könnte durch zusätzliche Kräfte reduziert werden.
  • Steigende Anforderungen: Die Erweiterung der Betreuungszeiten rechtfertigt zusätzlichen Personalbedarf.

5. Argumente gegen die Stellenaufstockung

  • Hohe Kosten: Der Betrag stellt eine erhebliche Belastung dar und ist angesichts des defizitären Haushalts schwer zu rechtfertigen.
  • Unklarer Bedarf: Der Bedarf an 4,308 Stellen ist nicht hinreichend dokumentiert. Es fehlt eine fundierte Analyse der Arbeitsbelastung.
  • Alternativen möglich: Es könnten andere Ansätze geprüft werden, um die Betreuung sicherzustellen, ohne die Personalstärke so stark zu erhöhen.

6. Alternativen

  • Springer-System erweitern: Statt dauerhafter Stellen könnten zusätzliche Springerkräfte eingesetzt werden, um krankheitsbedingte Ausfälle abzufangen.
  • Bessere Personalführung: Maßnahmen zur Steigerung der Arbeitsleistung der "Nicht-Leistung" erbringenden Mitarbeitenden könnten geprüft werden.
  • Flexible Teilzeitstellen: Statt Vollzeitkräften könnten gezielte Teilzeitlösungen den Bedarf decken.
  • Externe Unterstützung: Einbezug von freien Trägern oder Dienstleistern, um spezifische Aufgaben abzudecken.

Bewertung der Notwendigkeit

  • Dringlichkeit: Mittel. Der Bedarf an zusätzlichem Personal ist nachvollziehbar, aber die Höhe der Stellenaufstockung erscheint nicht ausreichend geprüft.
  • Kosten: Die hohen Kosten stehen im Widerspruch zur defizitären Haushaltslage.

Empfehlung:

Kurzfristig: Ein Sperrvermerk sollte eingefügt werden, bis eine genaue Bedarfsermittlung und organisatorische Betrachtung erfolgt sind.

Langfristig: Maßnahmen zur Reduktion von Fehlzeiten und zur Effizienzsteigerung im bestehenden Team sollten umgesetzt werden.


Die Stellenaufstockung ist nur teilweise gerechtfertigt, da die Notwendigkeit nicht hinreichend belegt ist und Alternativen zur Entlastung geprüft werden könnten.

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    Frank fuchs kommentierte auf Samstag, 22. März 2025 07:27
    Fest steht, das das Gelände im jetzigen Zustand einen Schandfleck darstellt. Man sollte jede Möglichkeit nutzen, dort ein Unternehmen anzusiedeln. Wenn DHL in Wedel investieren möchte, wird doch sicherlich so etwas wie eine Machbarkeitsstudie existieren,auf die man aufbauen könnte. Es ist doch so: Ohne zusätzliche Steuereinnahmen kein Raum fü[…]
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    Ein Hinweis. Bei einem Betriebsübergang nach § 613a BGB werden auch die Arbeitsverträge übernommen. Eine Kündigung der Arbeitnehmer ist rechtlich selten durchsetzbar.