Stellenplanänderung: 2-101-09 Haustechniker*in

1. Finanzielle Analyse

Kosten der Stelle: 83.610 € jährlich (1,0 Stellen EG 9b).

Die Kosten sind bereits in der Planungstabelle des Haushalts 2025 berücksichtigt.


2. Kontext und Aufgabenbeschreibung

Gestiegene Anforderungen:

  • Anzahl der stadteigenen und angemieteten Liegenschaften hat sich erheblich erhöht:
    • Stadteigene Objekte: Anstieg von 80 (2019) auf 100 (2024).
    • Angemietete Wohnräume: Zunahme von 59 (2019) auf 110 (2024).
    • Weitere 20 Liegenschaften kommen aus auslaufenden Pachtverträgen hinzu.
  • Neue gesetzliche Vorgaben: Das Gebäudeenergiegesetz (GEG) erfordert zusätzliche technische Expertise und Betreuung.

Aktueller Zustand:

  • 17 Liegenschaften erhalten derzeit keine haustechnische Betreuung.
  • Ein signifikanter Sanierungsstau ist bereits vorhanden.

Interimslösung:

  • Eine Poolstelle wurde 2024 geschaffen, um dringendste Aufgaben zu übernehmen.

3. Stellungnahme des Fachdienstes 3-10

Einschätzung:

  • Der deutliche Anstieg der betreuten Objekte sowie die gesetzlichen Anforderungen machen die Schaffung der Stelle nachvollziehbar.
  • Ohne die zusätzliche Stelle bleiben zahlreiche Aufgaben unerledigt, was langfristig höhere Kosten und Schäden verursachen könnte.

Empfehlung:

  • Umsetzung der Stellenneuschaffung, um die Betreuung der Liegenschaften zu sichern und gesetzliche Anforderungen zu erfüllen.

4. Argumente für die Stellenaufstockung

  • Nachvollziehbarer Bedarf: Der erhebliche Anstieg der betreuten Objekte und die gesetzlichen Vorgaben erfordern zusätzliche Kapazitäten.
  • Langfristige Einsparungen: Durch eine bessere Betreuung der Liegenschaften können langfristig Reparaturkosten und Schäden vermieden werden.
  • Qualitätssicherung: Eine professionelle Betreuung gewährleistet die Einhaltung gesetzlicher Standards und erhöht die Lebensdauer der Gebäude.

5. Argumente gegen die Stellenaufstockung

  • Defizitärer Haushalt: Angesichts des erheblichen Haushaltsdefizits sollte die Schaffung neuer Stellen sorgfältig geprüft werden.
  • Effizienzpotenzial: Es bleibt offen, ob die Aufgaben durch bessere Organisation oder externe Dienstleister teilweise abgedeckt werden könnten.

6. Alternativen

  • Externe Dienstleister: Vergabe von Wartungs- und Reparaturarbeiten an externe Fachbetriebe, um die Belastung des städtischen Haushalts zu verringern.
  • Temporäre Lösungen: Einsatz von befristetem Personal zur Bearbeitung des Sanierungsstaus und Betreuung unversorgter Liegenschaften.
  • Optimierung interner Abläufe: Überprüfung, ob durch technologische Lösungen oder Umverteilung bestehender Ressourcen Teile des Bedarfs gedeckt werden können.

Bewertung der Notwendigkeit

  • Dringlichkeit: Hoch Der Bedarf ist angesichts der Vielzahl unbetreuter Liegenschaften und des bestehenden Sanierungsstaus nachvollziehbar und dringend.

Empfehlung:

Kurzfristig: Umsetzung der Stellenneuschaffung, um die Betreuung der wachsenden Anzahl von Liegenschaften zu gewährleisten und gesetzliche Vorgaben zu erfüllen.
Langfristig: Überprüfung von Effizienzmaßnahmen und alternativen Modellen, um zukünftige Bedarfe möglichst kostenneutral zu bewältigen.

Die Schaffung dieser Stelle ist gerechtfertigt und dringend erforderlich, um den Sanierungsstau abzubauen, unbetreute Liegenschaften zu versorgen und den gesetzlichen Anforderungen nachzukommen.

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    Jan Luechau kommentierte auf Samstag, 22. März 2025 20:32
    Da stimme ich Ihnen in weiten Teilen zu – insbesondere was die Notwendigkeit angeht, diesen „Schandfleck“ endlich sinnvoll zu entwickeln. Eine wirtschaftliche Nutzung mit dem Ziel, neue Arbeitsplätze und Steuereinnahmen zu generieren, ist aus Sicht der CDU absolut wünschenswert. Was mögliche Ansiedlungen wie DHL betrifft: Bisher liegen uns[…]
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    Jan Luechau kommentierte auf Samstag, 22. März 2025 19:45
    Vielen Dank für Ihre Rückmeldung zum Artikel – auch wenn der Ton wieder einmal mehr auf Provokation als auf konstruktiven Austausch abzielt. Ich möchte dennoch auf Ihre Punkte eingehen: Warum wird das Personal in der Verwaltung aufgestockt? Ein Großteil der neuen Stellen resultiert aus rechtlichen Verpflichtungen. Ein Teil der nicht[…]
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    Jan Luechau kommentierte auf Samstag, 22. März 2025 19:33
    Die Annahme ergibt sich direkt aus den im Artikel genannten Punkten.
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    Jan Luechau kommentierte auf Samstag, 22. März 2025 19:30
    Vielen Dank für den Hinweis – völlig richtig: Bei einem Betriebsübergang nach § 613a BGB werden die Arbeitsverhältnisse in der Regel unverändert übernommen. Das schränkt natürlich auch die „Flexibilität“ eines möglichen privaten Betreibers deutlich ein und ist ein weiterer Grund, warum die Übernahme eines defizitären Betriebs w[…]
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    Warum wird das Personal in der Verwaltung aufgestockt.? Warum investiert die Stadtsparkasse in Holm und nicht in Wedel? Warum wird die Sparkasse nicht zu Geld gemacht? Letztendlich wundert mich auch folgendes: Wo war die CDU in den letzten 12 Jahren? Soweit ich mich erinnere, wurde Niels Schmidt urch die CDU[…]
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    Worauf beruht die Annahme, das sich kein Investor für ein privat betriebenes Bad finden würde ?  
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    Frank fuchs kommentierte auf Samstag, 22. März 2025 07:27
    Fest steht, das das Gelände im jetzigen Zustand einen Schandfleck darstellt. Man sollte jede Möglichkeit nutzen, dort ein Unternehmen anzusiedeln. Wenn DHL in Wedel investieren möchte, wird doch sicherlich so etwas wie eine Machbarkeitsstudie existieren,auf die man aufbauen könnte. Es ist doch so: Ohne zusätzliche Steuereinnahmen kein Raum fü[…]
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    Renate Palm kommentierte auf Freitag, 21. März 2025 20:04
    Ein Hinweis. Bei einem Betriebsübergang nach § 613a BGB werden auch die Arbeitsverträge übernommen. Eine Kündigung der Arbeitnehmer ist rechtlich selten durchsetzbar.