Stellenplanänderung: 2-102-05 Kaufmännisches Gebäudemanagement

1. Finanzielle Analyse

Kosten der Stellenaufstockung: 17.000 € jährlich.

Die Kosten sind verhältnismäßig gering, insbesondere im Vergleich zu anderen Stellenplanänderungen. Dennoch sind sie angesichts des defizitären Haushalts zu berücksichtigen.


2. Kontext und Aufgabenbeschreibung

  • Anstieg der Aufgaben:
    • Die Anzahl der Mietverträge und Liegenschaften hat seit 2021 erheblich zugenommen, von 80 auf 100 Objekte.
    • Geplante Übernahme von 20 Pachtverträgen und weiteren Gewerbeverträgen aus dem Fachdienst Wirtschaft und Steuern.
  • Erweiterte Anforderungen:
    • Alte Mietverträge, die zu Lasten der Stadt geschlossen wurden, müssen überprüft, angepasst oder gekündigt werden.
    • Neubauprojekte wie Steinberg 8a und Schulergänzungsbauten erhöhen den Verwaltungsaufwand.

3. Stellungnahme des Fachdienstes 3-10

  • Einschätzung:
    • Der gestiegene Verwaltungsaufwand durch neue Objekte, Pacht- und Gewerbeverträge sowie Vertragsanpassungen macht den Bedarf nachvollziehbar.
  • Empfehlung:
    • Umsetzung der Stellenaufstockung, da der zusätzliche Verwaltungsaufwand durch die vorhandenen Kapazitäten nicht mehr abgedeckt werden kann.

4. Argumente für die Stellenaufstockung

  • Nachvollziehbarer Bedarf: Die deutliche Zunahme der Objekte und die geplanten Übernahmen rechtfertigen eine Aufstockung.
  • Qualitätssicherung: Eine proaktive Überprüfung und Anpassung von Verträgen kann langfristig finanzielle Nachteile verhindern.

5. Argumente gegen die Stellenaufstockung

  • Haushaltslage: Angesichts des defizitären Haushalts könnte die Stellenaufstockung kritisch hinterfragt werden.
  • Effizienzpotenzial: Es bleibt offen, ob interne Optimierungen oder eine stärkere Digitalisierung die Arbeitsbelastung reduzieren könnten.

6. Alternativen

  • Temporäre Unterstützung: Einsatz von befristeten Kräften zur Bearbeitung alter Mietverträge und zur Übernahme der zusätzlichen Aufgaben.
  • Digitalisierung: Einführung von Softwarelösungen, die das Vertragsmanagement und die Verwaltung von Objekten effizienter gestalten.
  • Externe Unterstützung: Beauftragung externer Dienstleister zur Überprüfung und Anpassung von Altverträgen.

Bewertung der Notwendigkeit

  • Dringlichkeit: Mittel

Die Stellenaufstockung ist nachvollziehbar, jedoch sollten auch alternative Maßnahmen zur Arbeitsentlastung geprüft werden.

Empfehlung

Kurzfristig: Umsetzung der Stellenaufstockung, um den gestiegenen Arbeitsaufwand zu bewältigen.

Langfristig: Prüfung der Effizienzpotenziale durch Digitalisierung und mögliche Kooperationen mit externen Dienstleistern.

Die Stellenaufstockung ist nachvollziehbar, jedoch sollte die Verwaltung weiterhin auf Effizienzsteigerungen achten, um zukünftige Bedarfe besser abzufangen.

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    Jan Luechau kommentierte auf Samstag, 22. März 2025 20:32
    Da stimme ich Ihnen in weiten Teilen zu – insbesondere was die Notwendigkeit angeht, diesen „Schandfleck“ endlich sinnvoll zu entwickeln. Eine wirtschaftliche Nutzung mit dem Ziel, neue Arbeitsplätze und Steuereinnahmen zu generieren, ist aus Sicht der CDU absolut wünschenswert. Was mögliche Ansiedlungen wie DHL betrifft: Bisher liegen uns[…]
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    Vielen Dank für Ihre Rückmeldung zum Artikel – auch wenn der Ton wieder einmal mehr auf Provokation als auf konstruktiven Austausch abzielt. Ich möchte dennoch auf Ihre Punkte eingehen: Warum wird das Personal in der Verwaltung aufgestockt? Ein Großteil der neuen Stellen resultiert aus rechtlichen Verpflichtungen. Ein Teil der nicht[…]
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    Die Annahme ergibt sich direkt aus den im Artikel genannten Punkten.
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    Warum wird das Personal in der Verwaltung aufgestockt.? Warum investiert die Stadtsparkasse in Holm und nicht in Wedel? Warum wird die Sparkasse nicht zu Geld gemacht? Letztendlich wundert mich auch folgendes: Wo war die CDU in den letzten 12 Jahren? Soweit ich mich erinnere, wurde Niels Schmidt urch die CDU[…]
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    Worauf beruht die Annahme, das sich kein Investor für ein privat betriebenes Bad finden würde ?  
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    Frank fuchs kommentierte auf Samstag, 22. März 2025 07:27
    Fest steht, das das Gelände im jetzigen Zustand einen Schandfleck darstellt. Man sollte jede Möglichkeit nutzen, dort ein Unternehmen anzusiedeln. Wenn DHL in Wedel investieren möchte, wird doch sicherlich so etwas wie eine Machbarkeitsstudie existieren,auf die man aufbauen könnte. Es ist doch so: Ohne zusätzliche Steuereinnahmen kein Raum fü[…]
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    Renate Palm kommentierte auf Freitag, 21. März 2025 20:04
    Ein Hinweis. Bei einem Betriebsübergang nach § 613a BGB werden auch die Arbeitsverträge übernommen. Eine Kündigung der Arbeitnehmer ist rechtlich selten durchsetzbar.