Stellenplanänderung - 2-102-06 Kaufmännisches Gebäudemanagement

1. Finanzielle Analyse

Kosten der Stellenaufstockung: 41.700 € jährlich.

Mit Vermerk "k.w. 2028" (kann wegfallen).


2. Kontext und Aufgabenbeschreibung

Neue Aufgaben:

  • Einführung und Betreuung des Programms PIT-Performance: Eingabe von Daten für 110 Wohnräume und 100 Liegenschaften.
  • Prüfung und Zusammenfassung von Rahmenverträgen: Rund 560 Verträge müssen laut Landesrechnungshof und Rechnungsprüfungsamt bearbeitet werden.
  • Projektmanagement: Überwachung von Gewährleistungsansprüchen und Wartungsfristen.

Erwartete Entlastung:

  • Die Stelle soll mittelfristig zu Kosteneinsparungen führen, insbesondere durch die Optimierung von Vertragsstrukturen und Digitalisierung von Prozessen.

Langfristige Entwicklung:

  • Der Personalaufwand soll nach Einführung des Fachverfahrens und Bearbeitung der Rahmenverträge rückläufig werden.
  • Die Mitarbeiterin, die aktuell Teile der Aufgaben übernimmt, steht kurz vor der Rente.

3. Stellungnahme des Fachdienstes 3-10

Grundsätzliche Nachvollziehbarkeit:

  • Der Bedarf wird durch die Einführung neuer Aufgaben und die steigenden Anforderungen als plausibel eingestuft.
  • Der Stellenbedarf ist jedoch aktuell nicht quantitativ zu fassen.

Empfehlung:

  • Durchführung einer Organisationsuntersuchung im Jahr 2026, um die Aufgabenverteilung und die Effizienz des Fachdienstes zu analysieren.
  • Aufnahme der Stelle mit dem Vermerk "k.w. 2028" in den Stellenplan, um die aktuelle Arbeitsbelastung zu mindern und kurzfristige Engpässe zu vermeiden.

4. Argumente für die Stellenaufstockung

  • Dringender Bedarf: Die Aufgaben sind bereits konkret definiert, und die Überlastung durch die Einführung neuer Prozesse ist absehbar.
  • Langfristige Vorteile: Die Digitalisierung und Standardisierung von Prozessen kann mittelfristig Kosteneinsparungen und Effizienzgewinne bringen.

5. Argumente gegen die Stellenaufstockung

  • Defizitärer Haushalt: Angesichts des hohen Defizits im Haushaltsplan 2025 stellt jede neue Stelle eine erhebliche zusätzliche Belastung dar.
  • Unklare Notwendigkeit: Ohne die Ergebnisse der geplanten Organisationsuntersuchung bleibt unklar, ob die Aufgaben dauerhaft oder temporär anfallen und wie sie effizienter verteilt werden können.

6. Alternativen

  • Temporäre Lösung: Einstellung auf befristeter Basis bis zur Organisationsuntersuchung, um kurzfristige Aufgaben zu bewältigen.
  • Externe Unterstützung: Engagieren eines Dienstleisters für die Einführung von PIT-Performance und die Aufarbeitung der Rahmenverträge.

Bewertung der Notwendigkeit

  • Dringlichkeit: Mittel-Hoch. Kurzfristig scheint die Stelle notwendig, um bestehende Aufgaben zu bewältigen und die Arbeitsbelastung zu reduzieren.

Empfehlung:

Bedingte Umsetzung: Aufnahme der Stelle mit Vermerk "k.w. 2028", jedoch abhängig von der erfolgreichen Durchführung der Organisationsuntersuchung und einer regelmäßigen Überprüfung der Aufgabenentwicklung.

Eine befristete oder externe Lösung sollte parallel geprüft werden, um die Haushaltsbelastung zu minimieren.

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    Jan Luechau kommentierte auf Samstag, 22. März 2025 20:32
    Da stimme ich Ihnen in weiten Teilen zu – insbesondere was die Notwendigkeit angeht, diesen „Schandfleck“ endlich sinnvoll zu entwickeln. Eine wirtschaftliche Nutzung mit dem Ziel, neue Arbeitsplätze und Steuereinnahmen zu generieren, ist aus Sicht der CDU absolut wünschenswert. Was mögliche Ansiedlungen wie DHL betrifft: Bisher liegen uns[…]
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    Jan Luechau kommentierte auf Samstag, 22. März 2025 19:45
    Vielen Dank für Ihre Rückmeldung zum Artikel – auch wenn der Ton wieder einmal mehr auf Provokation als auf konstruktiven Austausch abzielt. Ich möchte dennoch auf Ihre Punkte eingehen: Warum wird das Personal in der Verwaltung aufgestockt? Ein Großteil der neuen Stellen resultiert aus rechtlichen Verpflichtungen. Ein Teil der nicht[…]
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    Jan Luechau kommentierte auf Samstag, 22. März 2025 19:33
    Die Annahme ergibt sich direkt aus den im Artikel genannten Punkten.
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    Jan Luechau kommentierte auf Samstag, 22. März 2025 19:30
    Vielen Dank für den Hinweis – völlig richtig: Bei einem Betriebsübergang nach § 613a BGB werden die Arbeitsverhältnisse in der Regel unverändert übernommen. Das schränkt natürlich auch die „Flexibilität“ eines möglichen privaten Betreibers deutlich ein und ist ein weiterer Grund, warum die Übernahme eines defizitären Betriebs w[…]
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    Warum wird das Personal in der Verwaltung aufgestockt.? Warum investiert die Stadtsparkasse in Holm und nicht in Wedel? Warum wird die Sparkasse nicht zu Geld gemacht? Letztendlich wundert mich auch folgendes: Wo war die CDU in den letzten 12 Jahren? Soweit ich mich erinnere, wurde Niels Schmidt urch die CDU[…]
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    Worauf beruht die Annahme, das sich kein Investor für ein privat betriebenes Bad finden würde ?  
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    Frank fuchs kommentierte auf Samstag, 22. März 2025 07:27
    Fest steht, das das Gelände im jetzigen Zustand einen Schandfleck darstellt. Man sollte jede Möglichkeit nutzen, dort ein Unternehmen anzusiedeln. Wenn DHL in Wedel investieren möchte, wird doch sicherlich so etwas wie eine Machbarkeitsstudie existieren,auf die man aufbauen könnte. Es ist doch so: Ohne zusätzliche Steuereinnahmen kein Raum fü[…]
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    Renate Palm kommentierte auf Freitag, 21. März 2025 20:04
    Ein Hinweis. Bei einem Betriebsübergang nach § 613a BGB werden auch die Arbeitsverträge übernommen. Eine Kündigung der Arbeitnehmer ist rechtlich selten durchsetzbar.