Stellenplanänderung - 2-63-07 Baustellenkontrolleur*in


1. Finanzielle Analyse

Kosten der Stellenaufstockung: 78.000 € jährlich.


2. Kontext und Aufgabenbeschreibung

Hauptaufgaben:

  • Bauzustandsbesichtigung: Überwachung genehmigter Bauvorhaben und Verfolgung der Mängelbeseitigung.
  • Kontrolle illegaler Bautätigkeiten und baulicher Anlagen.
  • Bauordnungsrechtliche Maßnahmen: Einleitung und Nachverfolgung.
  • Begleitung von Bauverfahren: Dokumentation von Baufortschritten und Bescheinigungen.

Zielsetzung:

  • Verstärkte Außendienstpräsenz zur Verbesserung der Bauaufsicht.
  • Konsequente Verfolgung von Verstößen und Vermeidung von Fehlentwicklungen.
  • Repräsentation der Bauaufsicht der Stadt Wedel und Verbesserung der Bürgerbetreuung.

Hintergrund:

  • 2023 wurde die Stelle bereits befristet ausgeschrieben, jedoch ohne Erfolg.
  • Ziel ist es, die Attraktivität der Stelle durch ein unbefristetes Angebot zu erhöhen.

3. Stellungnahme des Fachdienstes 3-10

Einschätzung:

  • Die Funktion eines Baustellenkontrolleurs wird als notwendig eingestuft, um Überlastungen der Sachbearbeiter*innen zu vermeiden und die hoheitlichen Aufgaben der Bauaufsicht effizient zu erfüllen.

Empfehlung:

  • Durchführung einer Datenerhebung für eine Stellenbemessung im Jahr 2025, um den tatsächlichen Personalmehrbedarf zu quantifizieren.

4. Argumente für die Stellenaufstockung

  • Dringender Bedarf: Die beschriebenen Aufgaben sind essentiell, um eine effektive Bauaufsicht zu gewährleisten.
  • Potentielle Einnahmen: Gebührenpflichtige Verfahren und Zwangsgelder können zusätzliche Einnahmen für die Stadt generieren.

5. Argumente gegen die Stellenaufstockung

  • Fehlende quantitative Belege: Die Notwendigkeit der Stelle wird zwar qualitativ begründet, es fehlen jedoch belastbare Daten zur genauen Arbeitsbelastung und zum Stellenbedarf.
  • Defizitärer Haushalt: Angesichts des hohen Haushaltsdefizits sollte der Einsatz neuer Stellen nur erfolgen, wenn der Bedarf klar nachgewiesen ist.

6. Alternativen

  • Befristete Besetzung: Die Stelle könnte zunächst befristet besetzt werden, um die Aufgaben kurzfristig zu bewältigen, bis eine umfassende Stellenbemessung erfolgt ist.
  • Externe Vergabe: Teilbereiche der Bauüberwachung könnten temporär an externe Dienstleister vergeben werden, um die Arbeitsbelastung zu reduzieren.
  • Interne Umstrukturierung: Prüfung, ob durch Umverteilung vorhandener Kapazitäten Aufgaben abgedeckt werden können.

Bewertung der Notwendigkeit

  • Dringlichkeit: Hoch. Die Überlastung der bestehenden Kapazitäten und die Notwendigkeit einer stärkeren Außendienstpräsenz machen die Stelle kurzfristig wichtig.

Empfehlung:

Aufnahme der Stelle in den Stellenplan mit Sperrvermerk, bis die Ergebnisse der Stellenbemessung vorliegen. Alternativ könnte eine befristete Besetzung erfolgen, um die aktuelle Überlastung abzufedern.

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    Jan Luechau kommentierte auf Samstag, 22. März 2025 20:32
    Da stimme ich Ihnen in weiten Teilen zu – insbesondere was die Notwendigkeit angeht, diesen „Schandfleck“ endlich sinnvoll zu entwickeln. Eine wirtschaftliche Nutzung mit dem Ziel, neue Arbeitsplätze und Steuereinnahmen zu generieren, ist aus Sicht der CDU absolut wünschenswert. Was mögliche Ansiedlungen wie DHL betrifft: Bisher liegen uns[…]
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    Jan Luechau kommentierte auf Samstag, 22. März 2025 19:45
    Vielen Dank für Ihre Rückmeldung zum Artikel – auch wenn der Ton wieder einmal mehr auf Provokation als auf konstruktiven Austausch abzielt. Ich möchte dennoch auf Ihre Punkte eingehen: Warum wird das Personal in der Verwaltung aufgestockt? Ein Großteil der neuen Stellen resultiert aus rechtlichen Verpflichtungen. Ein Teil der nicht[…]
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    Jan Luechau kommentierte auf Samstag, 22. März 2025 19:33
    Die Annahme ergibt sich direkt aus den im Artikel genannten Punkten.
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    Jan Luechau kommentierte auf Samstag, 22. März 2025 19:30
    Vielen Dank für den Hinweis – völlig richtig: Bei einem Betriebsübergang nach § 613a BGB werden die Arbeitsverhältnisse in der Regel unverändert übernommen. Das schränkt natürlich auch die „Flexibilität“ eines möglichen privaten Betreibers deutlich ein und ist ein weiterer Grund, warum die Übernahme eines defizitären Betriebs w[…]
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    Warum wird das Personal in der Verwaltung aufgestockt.? Warum investiert die Stadtsparkasse in Holm und nicht in Wedel? Warum wird die Sparkasse nicht zu Geld gemacht? Letztendlich wundert mich auch folgendes: Wo war die CDU in den letzten 12 Jahren? Soweit ich mich erinnere, wurde Niels Schmidt urch die CDU[…]
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    Worauf beruht die Annahme, das sich kein Investor für ein privat betriebenes Bad finden würde ?  
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    Frank fuchs kommentierte auf Samstag, 22. März 2025 07:27
    Fest steht, das das Gelände im jetzigen Zustand einen Schandfleck darstellt. Man sollte jede Möglichkeit nutzen, dort ein Unternehmen anzusiedeln. Wenn DHL in Wedel investieren möchte, wird doch sicherlich so etwas wie eine Machbarkeitsstudie existieren,auf die man aufbauen könnte. Es ist doch so: Ohne zusätzliche Steuereinnahmen kein Raum fü[…]
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    Renate Palm kommentierte auf Freitag, 21. März 2025 20:04
    Ein Hinweis. Bei einem Betriebsübergang nach § 613a BGB werden auch die Arbeitsverträge übernommen. Eine Kündigung der Arbeitnehmer ist rechtlich selten durchsetzbar.