Stellenplanänderung - 3-111-06 NEU – Personalentwicklung


1. Finanzielle Analyse

Kosten der Stellenaufstockung: 101.000 € jährlich.


2. Kontext und Aufgabenbeschreibung

Hauptaufgaben der Stelle:

  • Entwicklung und Anpassung von Konzepten zur Personalentwicklung.
  • Durchführung von Qualifizierungsmaßnahmen und Coachings.
  • Moderation von Konfliktgesprächen und Workshops.
  • Stärkung der Führungskompetenz und Förderung von Teamstrukturen.
  • Unterstützung bei zeitnaher und qualifizierter Besetzung von Stellen.

Ziele der Stelle:

  • Bindung und Gewinnung von Mitarbeiter*innen angesichts des Fachkräftemangels.
  • Kosteneinsparung durch Vermeidung teurer externer Dienstleistungen (Tagessatz externer Coaches: ca. 2.000 € netto).

Hintergrund:

  • Der Fachkräftemangel hat zu einem steigenden Bedarf an internen Personalentwicklungsmaßnahmen geführt.
  • Aktuell wird ein Großteil der Aufgaben extern vergeben, was zu Verzögerungen und hohen Kosten führt.

3. Stellungnahme des Fachdienstes 3-10

Einschätzung:

  • Die Aufgaben der Personalentwicklung und Konfliktmoderation sind relevant und werden in der Verwaltung zunehmend bedeutsam.
  • Der Stellenbedarf ist jedoch nicht quantitativ konkretisiert.

Empfehlung:

  • Durchführung einer Organisationsuntersuchung im zweiten Halbjahr 2024, um die Aufgabenverteilung, Arbeitszeitbedarfe und Effizienz des Fachdienstes zu analysieren.
  • Befristete Aufnahme der Stelle bis zum 31.12.2025, um die aktuelle Arbeitsbelastung zu bewältigen und Ergebnisse der Untersuchung abzuwarten.

4. Argumente für die Stellenaufstockung

  • Dringender Bedarf: Der Fachkräftemangel erfordert eine proaktive Personalentwicklung und Mitarbeiterbindung.
  • Strategische Bedeutung: Eine effektive Personalentwicklung trägt wesentlich zur Attraktivität der Stadt Wedel als Arbeitgeberin bei und reduziert Fluktuationen.

5. Argumente gegen die Stellenaufstockung

  • Defizitärer Haushalt: Angesichts eines Defizits von 17 Mio. € sollten zusätzliche Ausgaben nur bei klar belegtem Bedarf erfolgen.
  • Fehlende quantitative Belege: Der tatsächliche Personalbedarf ist noch nicht hinreichend analysiert. Die geplante Organisationsuntersuchung könnte genauere Daten liefern.

6. Alternativen

  • Befristete Besetzung: Aufnahme der Stelle in den Stellenplan 2025 mit einer Befristung bis Ende 2025. Die endgültige Entscheidung kann nach Vorlage der Untersuchungsergebnisse getroffen werden.
  • Interne Umverteilung: Prüfung, ob bestehende Kapazitäten durch Priorisierung anderer Aufgaben temporär auf Personalentwicklung umgeleitet werden können.
  • Externe Begleitung: Beibehaltung externer Dienstleistungen bis zur Klärung des tatsächlichen Bedarfs durch die geplante Untersuchung.

Bewertung der Notwendigkeit

  • Dringlichkeit: Mittel. Die Aufgaben sind wichtig, aber die Notwendigkeit einer dauerhaften Stelle ist bisher nicht ausreichend quantifiziert.

Empfehlung:

Aufnahme der Stelle in den Stellenplan mit befristeter Laufzeit bis 31.12.2025 und einem Sperrvermerk, bis Ergebnisse der Organisationsuntersuchung vorliegen.

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  • Zusammenfassung des Artikels „Wer sichert sich Wedels Lost Place?“:
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    Jan Luechau kommentierte auf Samstag, 22. März 2025 20:32
    Da stimme ich Ihnen in weiten Teilen zu – insbesondere was die Notwendigkeit angeht, diesen „Schandfleck“ endlich sinnvoll zu entwickeln. Eine wirtschaftliche Nutzung mit dem Ziel, neue Arbeitsplätze und Steuereinnahmen zu generieren, ist aus Sicht der CDU absolut wünschenswert. Was mögliche Ansiedlungen wie DHL betrifft: Bisher liegen uns[…]
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    Jan Luechau kommentierte auf Samstag, 22. März 2025 19:45
    Vielen Dank für Ihre Rückmeldung zum Artikel – auch wenn der Ton wieder einmal mehr auf Provokation als auf konstruktiven Austausch abzielt. Ich möchte dennoch auf Ihre Punkte eingehen: Warum wird das Personal in der Verwaltung aufgestockt? Ein Großteil der neuen Stellen resultiert aus rechtlichen Verpflichtungen. Ein Teil der nicht[…]
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    Jan Luechau kommentierte auf Samstag, 22. März 2025 19:33
    Die Annahme ergibt sich direkt aus den im Artikel genannten Punkten.
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    Jan Luechau kommentierte auf Samstag, 22. März 2025 19:30
    Vielen Dank für den Hinweis – völlig richtig: Bei einem Betriebsübergang nach § 613a BGB werden die Arbeitsverhältnisse in der Regel unverändert übernommen. Das schränkt natürlich auch die „Flexibilität“ eines möglichen privaten Betreibers deutlich ein und ist ein weiterer Grund, warum die Übernahme eines defizitären Betriebs w[…]
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    Frank fuchs kommentierte auf Samstag, 22. März 2025 08:35
    Warum wird das Personal in der Verwaltung aufgestockt.? Warum investiert die Stadtsparkasse in Holm und nicht in Wedel? Warum wird die Sparkasse nicht zu Geld gemacht? Letztendlich wundert mich auch folgendes: Wo war die CDU in den letzten 12 Jahren? Soweit ich mich erinnere, wurde Niels Schmidt urch die CDU[…]
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    Frank fuchs kommentierte auf Samstag, 22. März 2025 07:32
    Worauf beruht die Annahme, das sich kein Investor für ein privat betriebenes Bad finden würde ?  
  • Zusammenfassung des Artikels „Wer sichert sich Wedels Lost Place?“:
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    Frank fuchs kommentierte auf Samstag, 22. März 2025 07:27
    Fest steht, das das Gelände im jetzigen Zustand einen Schandfleck darstellt. Man sollte jede Möglichkeit nutzen, dort ein Unternehmen anzusiedeln. Wenn DHL in Wedel investieren möchte, wird doch sicherlich so etwas wie eine Machbarkeitsstudie existieren,auf die man aufbauen könnte. Es ist doch so: Ohne zusätzliche Steuereinnahmen kein Raum fü[…]
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    Renate Palm kommentierte auf Freitag, 21. März 2025 20:04
    Ein Hinweis. Bei einem Betriebsübergang nach § 613a BGB werden auch die Arbeitsverträge übernommen. Eine Kündigung der Arbeitnehmer ist rechtlich selten durchsetzbar.