Stellenplanänderung: Ganztagskoordination GHS (1-401-64)

1. Finanzielle Analyse

Kosten der Stellenaufstockung: 5.930 € jährlich.

Die Kosten sind gering und stellen im Vergleich zu anderen Stellenplanänderungen eine minimale Belastung dar.


2. Kontext und Aufgabenbeschreibung

Hauptaufgaben der Stelle:

  • Organisation und Koordination des Ganztagsbetriebs an der Gebrüder-Humboldt-Schule (GHS).
  • Kommunikation mit Lehrkräften, Schüler*innen, Eltern und externen Anbietern.
  • Unterstützung bei der Umsetzung der neuen Klassenzusammengehörigkeit und geänderter Zuständigkeiten auf Schulleitungsebene.

Hintergrund:

  • Die GHS ist eine teilgebundene Ganztagsschule, an der die Koordination bisher von einer Lehrkraft durchgeführt wird.
  • Durch die Neuordnung der Klassenzusammengehörigkeit und veränderte Zuständigkeiten auf Schulleitungsebene hat sich der organisatorische Aufwand erhöht.
  • An anderen Ganztagsschulen in Wedel wird die Ganztagskoordination bereits seit Jahren von städtischem Personal wahrgenommen.

3. Stellungnahme des Fachdienstes 3-10

Einschätzung:

  • Die Übertragung der Koordination auf städtisches Personal ist sinnvoll, da diese Aufgabe an anderen Schulen bereits erfolgreich umgesetzt wurde.
  • Die beantragte Aufstockung um 0,102 Stellen ist angemessen und hilft, die pädagogische Arbeit der Lehrkräfte zu entlasten.

Empfehlung:

  • Die beantragte Stellenaufstockung wird als nachvollziehbar und notwendig eingestuft.

4. Argumente für die Stellenaufstockung

  • Entlastung der Lehrkräfte: Durch die Übertragung organisatorischer Aufgaben auf städtisches Personal können sich Lehrkräfte stärker auf ihre pädagogischen Kernaufgaben konzentrieren.
  • Standardisierung: Die Angleichung der GHS an die Struktur der anderen Ganztagsschulen fördert Einheitlichkeit und Effizienz in der Organisation.
  • Pflichtaufgabe: Die Stadt ist gesetzlich verpflichtet, den Betrieb des Ganztags zu gewährleisten.
  • Niedrige Kosten: Die Kosten der Stellenaufstockung sind im Verhältnis zur entstehenden Entlastung minimal.

5. Argumente gegen die Stellenaufstockung

  • Angespannte Haushaltslage: Auch geringe Kosten können in einem defizitären Haushalt kritisch betrachtet werden.
  • Alternativen zur Aufstockung: Es könnte geprüft werden, ob die Aufgaben durch interne Effizienzsteigerungen oder Umverteilungen abgedeckt werden können.

6. Alternativen

  • Temporäre Unterstützung: Vorübergehende Unterstützung durch Honorarkräfte oder Teilzeitkräfte, um die Situation zu entlasten.
  • Umverteilung: Interne Umstrukturierungen im Ganztagsbereich könnten eine kurzfristige Lösung bieten.
  • Ehrenamtliche Unterstützung: Prüfung, ob ehrenamtliche Helfer*innen in administrativen Bereichen unterstützend tätig werden können.

Bewertung der Notwendigkeit

  • Dringlichkeit: Hoch. Die gesetzliche Verpflichtung zur Bereitstellung eines funktionierenden Ganztagsbetriebs macht die Stellenaufstockung notwendig.

Empfehlung:

Kurzfristig: Umsetzung der Stellenaufstockung, da die Kosten gering sind und die Maßnahme eine gesetzliche Pflichtaufgabe betrifft.

Langfristig: Regelmäßige Überprüfung der Stundenverteilung an allen Ganztagsschulen, um zukünftige Bedarfe frühzeitig zu erkennen und zu planen.

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    Vielen Dank für Ihre Rückmeldung zum Artikel – auch wenn der Ton wieder einmal mehr auf Provokation als auf konstruktiven Austausch abzielt. Ich möchte dennoch auf Ihre Punkte eingehen: Warum wird das Personal in der Verwaltung aufgestockt? Ein Großteil der neuen Stellen resultiert aus rechtlichen Verpflichtungen. Ein Teil der nicht[…]
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    Frank fuchs kommentierte auf Samstag, 22. März 2025 07:27
    Fest steht, das das Gelände im jetzigen Zustand einen Schandfleck darstellt. Man sollte jede Möglichkeit nutzen, dort ein Unternehmen anzusiedeln. Wenn DHL in Wedel investieren möchte, wird doch sicherlich so etwas wie eine Machbarkeitsstudie existieren,auf die man aufbauen könnte. Es ist doch so: Ohne zusätzliche Steuereinnahmen kein Raum fü[…]
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    Renate Palm kommentierte auf Freitag, 21. März 2025 20:04
    Ein Hinweis. Bei einem Betriebsübergang nach § 613a BGB werden auch die Arbeitsverträge übernommen. Eine Kündigung der Arbeitnehmer ist rechtlich selten durchsetzbar.