Stellenplanänderung: Gewerbeangelegenheiten (1-302-09)

1. Finanzielle Analyse

Kosten der Stelle: 26.150 € jährlich (Schaffung 0,5 Stellen A10).

Diese Kosten sind im mittleren Bereich und könnten teilweise durch effizientere Bearbeitung der Rückstände kompensiert werden.

Sperrvermerk: Die Stelle wird nur nach Ratsbeschluss freigegeben, was zusätzliche Überprüfungen ermöglicht.


2. Kontext und Aufgabenbeschreibung

Hauptaufgaben der Stelle:

  • Bearbeitung von Anträgen und Genehmigungen im Bereich Gewerbe, Gaststätten und Bewachung.
  • Kontrolle und Überwachung von Gaststätten, Spielhallen und Sondernutzungen.
  • Durchführung von Verfahren bei Gewerbeuntersagungen, Erlaubniswiderrufen und unerlaubtem Handwerk.
  • Bearbeitung von Ordnungswidrigkeiten (Owi) und Prüfverfahren im Bewachungsgewerbe.

Aktuelle Rückstände und Herausforderungen:

  • Rückstände:
    • 28 offene Gaststättenerlaubnisse, davon 13 nur mündlich erteilt.
    • Mehrere nicht abgeschlossene Verfahren (z. B. Gewerbeuntersagungen, Handwerksverstöße).
  • Kontrollprobleme: Kontrollen finden nur eingeschränkt oder gar nicht statt, insbesondere bei Gaststätten und Veranstaltungen.
  • Steigende Anforderungen: Ein erheblicher Anstieg bei Prüfverfahren im Bewachungsgewerbe (von 2 im Jahr 2018 auf 61 im Jahr 2023).

3. Stellungnahme des Fachdienstes 3-10

Einschätzung:

  • Der Bedarf für die zusätzliche Stelle ist nachvollziehbar, da die Rückstände und Verzögerungen auf eine Überlastung des bestehenden Personals hindeuten.
  • Allerdings fehlen quantitative Daten zur genauen Arbeitsbelastung und Effizienzgewinnen durch die neue Stelle.

Empfehlung:

  • Aufnahme der Stelle in den Stellenplan mit einem Sperrvermerk, bis die Ergebnisse der laufenden Personalbedarfsbemessung vorliegen.
  • Eine Entscheidung über die Entfristung oder dauerhafte Schaffung der Stelle sollte erst nach Abschluss der Untersuchung getroffen werden.

4. Argumente für die Schaffung der Stelle

  • Abbau von Rückständen: Die zusätzlichen Kapazitäten könnten Rückstände abbauen und die Bearbeitung beschleunigen.
  • Verbesserung der Kontrollen: Regelmäßige Kontrollen und Prüfungen sind notwendig, um gesetzliche Anforderungen und Standards zu gewährleisten.
  • Steigerung der Servicequalität: Schnellere Bearbeitung von Anträgen und weniger Verzögerungen verbessern den Service für Bürger*innen und Unternehmen.

5. Argumente gegen die Schaffung der Stelle

  • Haushaltslage: Die finanziell angespannte Situation der Stadt macht neue Stellen nur bei klar belegtem Bedarf vertretbar.
  • Fehlende Daten: Ohne die Ergebnisse der Personalbedarfsbemessung bleibt unklar, ob die zusätzliche Stelle langfristig notwendig ist.
  • Alternativen zur Effizienzsteigerung: Es könnte geprüft werden, ob durch Digitalisierung oder interne Umstrukturierungen die Arbeitsbelastung reduziert werden kann.

6. Alternativen

  • Befristete Besetzung: Vorübergehende Besetzung der Stelle, bis die Personalbedarfsbemessung abgeschlossen ist.
  • Outsourcing: Vergabe bestimmter Aufgaben an externe Dienstleister, um das bestehende Personal zu entlasten.
  • Digitale Tools: Einführung digitaler Systeme zur Beschleunigung und Vereinfachung der Bearbeitung von Anträgen und Verfahren.

Bewertung der Notwendigkeit

  • Dringlichkeit: Mittel. Die Rückstände und gestiegenen Anforderungen rechtfertigen den Bedarf, jedoch sollten vor einer dauerhaften Schaffung der Stelle die Ergebnisse der Personalbedarfsbemessung abgewartet werden.

Empfehlung:

Kurzfristig: Aufnahme der Stelle in den Stellenplan mit einem Sperrvermerk, um kurzfristige Engpässe zu bewältigen und die Entscheidung über die Entfristung von den Ergebnissen der Personalbedarfsbemessung abhängig zu machen.

Langfristig: Entwicklung eines strategischen Plans zur Digitalisierung und Effizienzsteigerung im Bereich Gewerbeangelegenheiten.

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    Da stimme ich Ihnen in weiten Teilen zu – insbesondere was die Notwendigkeit angeht, diesen „Schandfleck“ endlich sinnvoll zu entwickeln. Eine wirtschaftliche Nutzung mit dem Ziel, neue Arbeitsplätze und Steuereinnahmen zu generieren, ist aus Sicht der CDU absolut wünschenswert. Was mögliche Ansiedlungen wie DHL betrifft: Bisher liegen uns[…]
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    Jan Luechau kommentierte auf Samstag, 22. März 2025 19:45
    Vielen Dank für Ihre Rückmeldung zum Artikel – auch wenn der Ton wieder einmal mehr auf Provokation als auf konstruktiven Austausch abzielt. Ich möchte dennoch auf Ihre Punkte eingehen: Warum wird das Personal in der Verwaltung aufgestockt? Ein Großteil der neuen Stellen resultiert aus rechtlichen Verpflichtungen. Ein Teil der nicht[…]
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    Frank fuchs kommentierte auf Samstag, 22. März 2025 07:27
    Fest steht, das das Gelände im jetzigen Zustand einen Schandfleck darstellt. Man sollte jede Möglichkeit nutzen, dort ein Unternehmen anzusiedeln. Wenn DHL in Wedel investieren möchte, wird doch sicherlich so etwas wie eine Machbarkeitsstudie existieren,auf die man aufbauen könnte. Es ist doch so: Ohne zusätzliche Steuereinnahmen kein Raum fü[…]
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    Renate Palm kommentierte auf Freitag, 21. März 2025 20:04
    Ein Hinweis. Bei einem Betriebsübergang nach § 613a BGB werden auch die Arbeitsverträge übernommen. Eine Kündigung der Arbeitnehmer ist rechtlich selten durchsetzbar.