1. Finanzielle Analyse
Kosten der Stelle: 26.150 € jährlich (Schaffung 0,5 Stellen A10).
Diese Kosten sind im mittleren Bereich und könnten teilweise durch effizientere Bearbeitung der Rückstände kompensiert werden.
Sperrvermerk: Die Stelle wird nur nach Ratsbeschluss freigegeben, was zusätzliche Überprüfungen ermöglicht.
2. Kontext und Aufgabenbeschreibung
Hauptaufgaben der Stelle:
- Bearbeitung von Anträgen und Genehmigungen im Bereich Gewerbe, Gaststätten und Bewachung.
- Kontrolle und Überwachung von Gaststätten, Spielhallen und Sondernutzungen.
- Durchführung von Verfahren bei Gewerbeuntersagungen, Erlaubniswiderrufen und unerlaubtem Handwerk.
- Bearbeitung von Ordnungswidrigkeiten (Owi) und Prüfverfahren im Bewachungsgewerbe.
Aktuelle Rückstände und Herausforderungen:
- Rückstände:
- 28 offene Gaststättenerlaubnisse, davon 13 nur mündlich erteilt.
- Mehrere nicht abgeschlossene Verfahren (z. B. Gewerbeuntersagungen, Handwerksverstöße).
- Kontrollprobleme: Kontrollen finden nur eingeschränkt oder gar nicht statt, insbesondere bei Gaststätten und Veranstaltungen.
- Steigende Anforderungen: Ein erheblicher Anstieg bei Prüfverfahren im Bewachungsgewerbe (von 2 im Jahr 2018 auf 61 im Jahr 2023).
3. Stellungnahme des Fachdienstes 3-10
Einschätzung:
- Der Bedarf für die zusätzliche Stelle ist nachvollziehbar, da die Rückstände und Verzögerungen auf eine Überlastung des bestehenden Personals hindeuten.
- Allerdings fehlen quantitative Daten zur genauen Arbeitsbelastung und Effizienzgewinnen durch die neue Stelle.
Empfehlung:
- Aufnahme der Stelle in den Stellenplan mit einem Sperrvermerk, bis die Ergebnisse der laufenden Personalbedarfsbemessung vorliegen.
- Eine Entscheidung über die Entfristung oder dauerhafte Schaffung der Stelle sollte erst nach Abschluss der Untersuchung getroffen werden.
4. Argumente für die Schaffung der Stelle
- Abbau von Rückständen: Die zusätzlichen Kapazitäten könnten Rückstände abbauen und die Bearbeitung beschleunigen.
- Verbesserung der Kontrollen: Regelmäßige Kontrollen und Prüfungen sind notwendig, um gesetzliche Anforderungen und Standards zu gewährleisten.
- Steigerung der Servicequalität: Schnellere Bearbeitung von Anträgen und weniger Verzögerungen verbessern den Service für Bürger*innen und Unternehmen.
5. Argumente gegen die Schaffung der Stelle
- Haushaltslage: Die finanziell angespannte Situation der Stadt macht neue Stellen nur bei klar belegtem Bedarf vertretbar.
- Fehlende Daten: Ohne die Ergebnisse der Personalbedarfsbemessung bleibt unklar, ob die zusätzliche Stelle langfristig notwendig ist.
- Alternativen zur Effizienzsteigerung: Es könnte geprüft werden, ob durch Digitalisierung oder interne Umstrukturierungen die Arbeitsbelastung reduziert werden kann.
6. Alternativen
- Befristete Besetzung: Vorübergehende Besetzung der Stelle, bis die Personalbedarfsbemessung abgeschlossen ist.
- Outsourcing: Vergabe bestimmter Aufgaben an externe Dienstleister, um das bestehende Personal zu entlasten.
- Digitale Tools: Einführung digitaler Systeme zur Beschleunigung und Vereinfachung der Bearbeitung von Anträgen und Verfahren.
Bewertung der Notwendigkeit
- Dringlichkeit: Mittel. Die Rückstände und gestiegenen Anforderungen rechtfertigen den Bedarf, jedoch sollten vor einer dauerhaften Schaffung der Stelle die Ergebnisse der Personalbedarfsbemessung abgewartet werden.
Empfehlung:
Kurzfristig: Aufnahme der Stelle in den Stellenplan mit einem Sperrvermerk, um kurzfristige Engpässe zu bewältigen und die Entscheidung über die Entfristung von den Ergebnissen der Personalbedarfsbemessung abhängig zu machen.
Langfristig: Entwicklung eines strategischen Plans zur Digitalisierung und Effizienzsteigerung im Bereich Gewerbeangelegenheiten.