Die finanzielle Lage der Stadt Wedel ist angespannt. Der Haushaltsentwurf für 2025 weist ein Defizit von rund 17 Millionen Euro auf, und die Konsolidierungsmöglichkeiten sind begrenzt. Trotzdem plant die Verwaltung, neue Stellen zu schaffen und bestehende aufzustocken – mit einem Kostenvolumen von rund 600.000 Euro. Doch sind diese Ausgaben in der aktuellen Situation gerechtfertigt? Eine Analyse der einzelnen Änderungen zeigt: Nicht jede Maßnahme ist gleichermaßen notwendig.
Überblick über die geplanten Änderungen
Insgesamt 18 Stellenplanänderungen sollen in den Haushalt 2025 aufgenommen werden. Diese umfassen:
- Neue Stellen: u. a. im Bereich Gebäudemanagement, Personalentwicklung und Verkehrsüberwachung.
- Aufstockungen: etwa in der Kinderbetreuung und Jugendhilfe.
- Kosten: insgesamt ca. 600.000 Euro.
Die Begründungen der Verwaltung reichen von gestiegenen Fallzahlen über neue gesetzliche Verpflichtungen bis hin zu Maßnahmen zur Mitarbeitermotivation.
Analyse der Notwendigkeit
Der Fachdienst 3-10 hat jede geplante Änderung detailliert geprüft und bewertet. Hier ein Einblick in die Ergebnisse:
- Dringend notwendig: Einige Maßnahmen, wie die Schaffung einer Stelle für die Ganztagskoordination an der GHS, sind gesetzlich vorgeschrieben und unumgänglich.
- Diskutabel: Die Ausweitung der Verkehrsüberwachung um 0,5 Stellen wird teilweise kritisch gesehen, da der tatsächliche Bedarf nicht eindeutig nachgewiesen wurde.
- Verschiebbar: Stellen im Bereich Gebäudemanagement oder Personalentwicklung könnten durch eine Organisationsuntersuchung effizienter geplant werden, bevor neue Kosten entstehen.
Alternativen
Um das Defizit zu reduzieren, könnten folgende Maßnahmen helfen:
- Befristete Stellen: Anpassung an den kurzfristigen Bedarf.
- Organisationsuntersuchungen: Langfristige Planung auf Basis klarer Daten.
- Priorisierung: Fokus auf gesetzliche Verpflichtungen und dringende Maßnahmen.
Fazit
Die geplanten Änderungen im Stellenplan werfen die Frage auf, wie sinnvoll zusätzliche Ausgaben angesichts der angespannten Haushaltslage sind. Politik und Verwaltung stehen vor der Herausforderung, eine Balance zwischen Notwendigkeit und Sparmaßnahmen zu finden. Klar ist: Jede Entscheidung sollte gut begründet und langfristig tragfähig sein.
Was ist Ihre Meinung? Diskutieren Sie mit uns und teilen Sie Ihre Ansichten zu den geplanten Änderungen!
Dies sind die Stellenplanänderungen im Detail:
1. FBL x: Schaffung 1,0 Stelle A 14
Die neue Stelle ist als Leitungsfunktion in der Verwaltung vorgesehen und soll die strategische Führung verbessern. Angesichts der angespannten Haushaltslage ist die Notwendigkeit jedoch kritisch zu hinterfragen.
2. 1-301-06 Verkehrsüberwachung: Schaffung 0,5 Stellen EG 5
Die Maßnahme zielt darauf ab, die Sicherheit bei der Verkehrsüberwachung zu erhöhen, insbesondere bei Abenddiensten. Laut Verwaltung führt die zusätzliche Stelle zu mehr Bußgeldern und erhöht damit die Einnahmen. Dennoch bleibt unklar, ob die prognostizierten Einnahmen die Mehrkosten langfristig rechtfertigen.
3. 1-302-09 Gewerbeangelegenheiten: Schaffung 0,5 Stellen A10
Diese Position soll helfen, Rückstände in der Bearbeitung von Gewerbeangelegenheiten abzubauen. Angesichts der Überlastungsanzeige des bestehenden Mitarbeiters erscheint die Maßnahme gerechtfertigt. Eine endgültige Entscheidung soll jedoch erst nach einer Personalbedarfsanalyse getroffen werden.
4. 1-401-02 Schule, Kultur und Sport: Ausweitung um 0,1 Stellen A8
Die geringe Erhöhung zielt darauf ab, zusätzliche Aufgaben im Bereich Schule und Kultur zu bewältigen. Die Maßnahme ist vergleichsweise kostengünstig, und die Notwendigkeit wurde bestätigt.
5. 1-302-12 Ganztagskoordination GHS: Schaffung um 0,102 Stellen EG 5
Die Maßnahme ist notwendig, um den gesetzlichen Anforderungen im Ganztagsbereich gerecht zu werden. Der Bedarf ist durch gestiegene Anforderungen an die Koordination nachvollziehbar.
6. 1-43-15 BAMF-Integrationskurse: Schaffung um 0,5 Stellen EG 11
Die Verwaltung argumentiert, dass steigende Teilnehmerzahlen bei Integrationskursen diese Stelle notwendig machen. Es handelt sich jedoch um eine freiwillige Aufgabe, deren Ausweitung kritisch zu bewerten ist.
7. 1-507-01 Villa: Ausweitung um 0,102 Stellen S 12
Die Villa leistet einen wichtigen Beitrag zur sozialen Infrastruktur. Die Stundenerhöhung erscheint moderat und wurde als Maßnahme zur Mitarbeiterbindung empfohlen.
8. 1-601-05 Kinder und Jugendangelegenheiten: Ausweitung um 0,269 Stellen EG 8
Steigende Nutzerzahlen im Jugendbereich machen die Ausweitung nachvollziehbar. Die Verwaltung empfiehlt, die Maßnahme umzusetzen.
9. 1-604-906 Erzieher*in: Schaffung um 0,744 Stellen S 8a
Die neue Gruppe, die aufgrund wachsender Schülerzahlen eröffnet werden muss, macht die zusätzliche Stelle notwendig.
10. 1-604-907 Assistenz: Schaffung um 0,718 Stellen S 3
Zusätzliche Assistenzstelle zur Unterstützung der Betreuung. Der Bedarf wurde nachvollziehbar begründet.
11. 1-604-908 bis 913 Assistenzen: Schaffung um 4,308 Stellen S 3
Die Maßnahme wurde mit einem Sperrvermerk versehen, da die Notwendigkeit teilweise unklar bleibt. Eine genauere Analyse des Bedarfs ist erforderlich.
12. 2-101-09 Haustechniker*in: Schaffung um 1,0 Stellen EG 9b
Die stark gestiegene Anzahl zu betreuender Objekte sowie gesetzliche Anforderungen wie das GEG-Gesetz rechtfertigen die Maßnahme. Der Bedarf wurde von der Verwaltung bestätigt.
13. 2-102-05 Kaufm. Gebäudemanagement: Ausweitung um 0,231 Stellen EG 9a
Die Verwaltung argumentiert mit einer steigenden Anzahl von Miet- und Pachtverträgen sowie einer wachsenden Zahl von Liegenschaften. Der Bedarf wurde als nachvollziehbar eingestuft.
14. 2-102-06 Kaufm. Gebäudemanagement: Schaffung um 0,744 Stellen EG 8
Die Stelle soll neue Aufgaben wie die Einführung eines Fachprogramms übernehmen. Eine Organisationsuntersuchung wird jedoch erst für 2026 empfohlen, bevor langfristige Entscheidungen getroffen werden.
15. 2-13-03 Klimaanpassungsmanagement: Schaffung befristet für 4 Jahre 1,0 Stellen EG 11
Die Maßnahme dient der Umsetzung von Klimaanpassungsmaßnahmen und ist vorerst auf vier Jahre befristet. Der Bedarf wurde als gegeben bestätigt.
16. 2-63-07 Baustellenkontroll*in: Schaffung um 1,0 Stellen EG 9b
Die Stelle soll die Bauaufsicht unterstützen und Verstöße konsequenter verfolgen. Eine quantitative Feststellung des Personalmehrbedarfs wird jedoch empfohlen.
17. 3-111-06 Personalentwicklung: Schaffung 1,0 Stellen EG 11
Die Maßnahme zielt auf eine Professionalisierung der Personalentwicklung und Mitarbeiterbindung ab. Eine Organisationsuntersuchung wird empfohlen, bevor eine dauerhafte Stelle geschaffen wird.
18. 3-111-05 Personalangelegenheiten: Entfristung 1,0 Stellen A 10
Die Entfristung soll den gestiegenen Aufgaben im Bereich Personal gerecht werden. Der Bedarf wurde durch die Verwaltung ausführlich begründet.