11. Sitzung des HFA - Zusammenfassung der Einladung

 

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Datum: 09.09.2024

 

Freigabe der im Stellenplan 2024 mit einem Sperrvermerk versehenen Stelle eines Citymanagements

Typ des Tagesordnungspunkts: Beschlussvorlage

Verantwortlich: Fachdienst Wirtschaft und Steuern

 

Beschlussvorschlag:

Der Rat der Stadt Wedel beschließt den Sperrvermerk für die im Stellenplan 2024 für den Fachdienst Wirtschaft und Steuern eingeworbene Stelle eines Citymanagements aufzuheben.

 

Ziele:

1. Unterstützung des stationären Einzelhandels in der Innenstadt

2. Steigerung der Attraktivität und Aufenthaltsqualität der Bahnhofstraße

 

Darstellung des Sachverhaltes:

·         Der stationäre Einzelhandel leidet unter dem Wettbewerb mit dem Onlinehandel und verändertem Freizeitverhalten.

·         Die Corona-Pandemie hat die Situation verschärft, was zu vermehrten Leerständen in Innenstädten führte.

·         In Wedel, insbesondere in der Bahnhofstraße, sind großflächige und länger andauernde Leerstände sichtbar.

·         Maßnahmen wie die Wedel Karte wurden eingeführt, aber weitere Schritte sind notwendig.

·         Ein Innenstadtentwicklungskonzept wird derzeit entwickelt, um die Innenstadt zu beleben.

·         Ein Citymanagement wird benötigt, um die Maßnahmen umzusetzen und dauerhaft zu begleiten.

·         Ein Förderantrag für ein Citymanagement wurde genehmigt, mit einem Zuschuss von € 100.000 für drei Jahre.

·         Der Stellenplan 2024 sieht eine mit EG 11 dotierte Stelle im Fachdienst Wirtschaft und Steuern vor, die jedoch mit einem Sperrvermerk versehen wurde.

 

Begründung der Verwaltungsempfehlung:

·         Die Maßnahmen aus dem Innenstadtentwicklungskonzept sind vielfältig und zahlreich.

·         Ein Citymanagement ist notwendig, um die Attraktivität der Bahnhofstraße zu steigern und Leerstände zu reduzieren.

·         Eine intensive Zusammenarbeit mit Wedel Marketing und der Wedeler Kaufmannschaft ist erforderlich.

·         Die Förderung durch die AktivRegion ist eine Anschubfinanzierung für eine langfristige Aufgabe.

 

Darstellung von Alternativen und deren Konsequenzen mit finanziellen Auswirkungen:

·         Ohne Aufhebung des Sperrvermerkes müsste der Förderantrag zurückgezogen werden, und die Förderung von € 100.000 würde entfallen.

 

Finanzielle Auswirkungen:

·         Der Beschluss hat finanzielle Auswirkungen.

·         Mittel sind im Haushalt bereits veranschlagt.

 

Ergebnisplan:

·         Erträge: ca. € 17.000 (2024), ca. € 33.000 (2025-2026), ca. € 17.000 (2027)

·         Aufwendungen: ca. € 31.000 (2024), ca. € 62.000 (2025-2026), ca. € 31.000 (2027)

·         Saldo: ca. € -14.000 (2024), ca. € -29.000 (2025-2026), ca. € -14.000 (2027)

 

 Gesamtabschluss 2022 - Feststellung des Gesamtergebnisses

Typ des Tagesordnungspunkts: Beschlussvorlage

Verantwortlich: Fachdienst Finanzen

 

Beschlussvorschlag:

Der Rat beschließt den Gesamtabschluss 2022 der Stadt Wedel und ihrer wesentlichen Beteiligungen mitsamt den Anlagen und dem Lagebericht sowie den Bericht über die Prüfung des Gesamtabschlusses 2022 der Stabsstelle Prüfdienste.

 

Ziele:

1. Erfüllung der gesetzlichen Vorgaben des § 93 der Gemeindeordnung Schleswig-Holstein (GO)

2. Aufstellung des Gesamtabschlusses gemäß den Grundsätzen ordnungsgemäßer Buchführung

3. Nachweis der tatsächlichen Vermögens-, Ertrags- und Finanzlage der Gemeinde

 

Darstellung des Sachverhaltes:

·         Gemäß § 93 GO hat die Gemeinde zum Schluss eines jeden Haushaltsjahres einen Gesamtabschluss aufzustellen.

·         Der Gesamtabschluss muss ein der tatsächlichen Vermögens-, Ertrags- und Finanzlage der Gemeinde entsprechendes Bild vermitteln.

·         Der Gesamtabschluss besteht aus der Gesamtergebnisrechnung, der Gesamtbilanz und dem Gesamtanhang. Ein Gesamtlagebericht ist beizufügen.

·         Nach Aufstellung wird der Gesamtabschluss der Stabsstelle Prüfdienste zur Prüfung vorgelegt.

·         Der Bürgermeister legt den geprüften Gesamtabschluss und den Gesamtlagebericht der Gemeindevertretung zur Beratung und Beschlussfassung vor.

 

Begründung der Verwaltungsempfehlung:

·         Der Gesamtabschluss 2022 wurde fristgerecht am 05.09.2023 fertiggestellt und der Stabsstelle Prüfdienste zur Prüfung vorgelegt.

·         Der Abschluss der Prüfung erfolgte im April 2024.

·         Der Prüfbericht und die Stellungnahme dazu werden dem Haupt- und Finanzausschuss sowie dem Rat mit einer gesonderten Mitteilungsvorlage vorgelegt.

 

Stellungnahme des Bürgermeisters zum Gesamtabschluss 2022

Typ des Tagesordnungspunkts: Mitteilungsvorlage

Verantwortlich: Fachdienst Finanzen

 

Inhalt der Mitteilung:

·         Der Gesamtabschluss 2022 der Stadt Wedel und ihrer Beteiligungen wurde geprüft und entspricht den gesetzlichen Vorgaben.

·         Der Bericht zeigt, dass die finanzielle Lage der Stadt und ihrer Beteiligungen korrekt dargestellt wird.

·         Es wurden keine wesentlichen Fehler gefunden, aber es gibt Empfehlungen zur Verbesserung.

 

Wichtige Feststellungen:

·         Der Gesamtabschluss wurde fristgerecht erstellt und eingereicht.

·         Das Vier-Augen-Prinzip wurde eingehalten, was bedeutet, dass mehrere Personen den Abschluss geprüft haben.

·         Der Gesamtabschluss stimmt mit dem Beteiligungsbericht überein, der die wirtschaftlichen Rahmenbedingungen und Entwicklungen beschreibt.

 

Empfehlungen zur Verbesserung:

·         Fristkonforme Abgabe der testierten Jahresabschlüsse: Die Jahresabschlüsse der Beteiligungen sollten rechtzeitig eingereicht werden.

·         Regelmäßige Evaluation der Gesamtabschlussrichtlinie: Die Richtlinie zur Erstellung des Gesamtabschlusses sollte regelmäßig überprüft und aktualisiert werden.

·         Dokumentation des Workflows und Prozesses: Der Prozess zur Einhaltung des Vier-Augen-Prinzips sollte klar dokumentiert werden.

·         Entwicklung gemeinsamer Kennzahlen: Es sollten einheitliche Kennzahlen entwickelt werden, um die finanzielle Lage besser zu bewerten.

·         Breitere Darstellung von Risiken: Risiken, insbesondere im Zusammenhang mit der Lühe-Schulau-Fähre, sollten detaillierter dargestellt werden.

·         Bewertung potenzieller Auswirkungen von Risiken: Die möglichen Auswirkungen von Risiken und die Maßnahmen zu deren Minderung sollten beschrieben werden.

·         Abfrage von Chancen bei den Aufgabenträgern: Chancen oder positive Erwartungen sollten bei den Beteiligungen abgefragt und dargestellt werden.

 

Stellungnahme des Bürgermeisters über die Prüfung des Gesamtabschlusses 2022 durch die Stabsstelle Prüfdienste (RPA)

 

·         Die Verwaltung stimmt den Empfehlungen des Prüfberichts grundsätzlich zu.

·         Zukünftig sollen das RPA und der Fachdienst Finanzen an den Abschlussgesprächen teilnehmen.

·         Die Richtlinie zur Erstellung des Gesamtabschlusses wird überarbeitet und verbessert.

·         Ein Workflow zur Einhaltung des Vier-Augen-Prinzips wird in die Richtlinie aufgenommen.

·         Die Verwaltung sieht die vorhandenen Kennzahlen als ausreichend an, plant aber, diese ab dem nächsten Jahr zu erweitern.

·         Die Empfehlungen zur besseren Darstellung von Risiken und Chancen werden umgesetzt.

 

Spendenannahmen 2023

Typ des Tagesordnungspunkts: Mitteilungsvorlage

Verantwortlich: Fachdienst Finanzen

 

Inhalt der Mitteilung:

Der Rat hat am 21.03.2013 beschlossen, die Annahme oder Vermittlung von Spenden bis zu einem Betrag von 10.000,00 Euro auf den Bürgermeister zu übertragen, darüber hinaus auf den Haupt- und Finanzausschuss. Über die Annahme oder Vermittlung von Spenden oder Schenkungen ab einem Betrag von 50,00 Euro soll der Bürgermeister einmal jährlich unter Angabe des Spenders, der Höhe bzw. dem Wert der Spende oder der Schenkung und dem Verwendungszweck berichten.

 

In der Anlage 1 sind die entsprechenden Spenden ab einem Betrag von 50,00 Euro aufgeführt. Das zu berichtende Spendenaufkommen im Jahr 2023 betrug, soweit uns die Spenden gemeldet wurden, 60.062,59 Euro.

 

Es gab außerdem Spenden an und von Schulvereinen, welche gemäß § 76 Abs. 4 der Gemeindeordnung (GO) kein Bestandteil dieses Berichtes sind.

 

Hintergrund zur öffentlichen Beratung:

Für Spenden, Schenkungen und ähnliche Zuwendungen an die Stadt Wedel ist § 76 Abs. 4 der Gemeindeordnung (GO) die Rechtsgrundlage. Die Kommentierung zu § 76 Abs. 4 GO – Spenden, Schenkungen und ähnlichen Zuwendungen - von Dehn/Wolf, 15. Aufl. 2018, führt aus, dass sowohl die Kommunalaufsicht als auch das ULD (auch mit Hinweis auf das Informationszugangsgesetz) das Transparenzgebot und den Grundsatz der Öffentlichkeit stets als gegeben ansehen und a priori eine Interessenabwägung im Einzelfall nach § 35 GO verneinen. Diese Ansicht wurde zusätzlich mit Kolleginnen der Mittelstädte sowie der Landeshauptstadt Kiel diskutiert und hier wird diese Auffassung ebenfalls geteilt. Der § 76 Abs. 4 der Gemeindeordnung (GO) dient der Korruptionsprävention und der Schaffung einer möglichst großen Transparenz im Entscheidungsverfahren.

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