Der Haupt‑ und Finanzausschuss der Stadt Wedel tagt am Montag, 28. April 2025, um 19 Uhr im Ratssaal des Rathauses. Obwohl kurz über eine Absage nachgedacht wurde (mangels Beschlussvorlagen), findet die Sitzung regulär statt, weil ein entscheidender Punkt zu behandeln ist: die erneute Beschlussfassung der Hebesatzsatzung für Grund‑ und Gewerbesteuer.
Tagesordnungspunkt – Hebesatzsatzung
Die Satzung war schon am 19. Dezember 2024 verabschiedet, wurde jedoch erst am 5. Januar 2025 amtlich bekannt gemacht. Satzungen treten erst mit ihrer Veröffentlichung in Kraft – für den Zeitraum 1.–5. Januar klaffte daher eine rechtliche Lücke ohne gültige Hebesätze.
Rechtlich zulässige Lösung
Das Kommunalrecht erlaubt es, Hebesätze jederzeit in einer eigenen Satzung festzulegen, ohne den Haushaltsbeschluss abwarten zu müssen. Außerdem räumen Gewerbe‑ und Grundsteuergesetz den Kommunen bis zum 30. Juni die Möglichkeit ein, Hebesätze rückwirkend zum Jahresbeginn festzusetzen. Die Verwaltung schlägt deshalb eine inhaltlich unveränderte Hebesatzsatzung vor, ergänzt um eine ausdrückliche Rückwirkung auf den 1. Januar 2025. Alle bereits versandten Steuerbescheide bleiben damit automatisch gültig. Künftig tauchen die Hebesätze nur noch nachrichtlich im Haushalt auf; ändert sich etwas, beschließt der Rat einfach eine neue Hebesatzsatzung – ein schlankes, rechtssicheres Verfahren, das lange Haushaltsdebatten nicht ausbremst.
Nicht‑öffentlicher Teil
Vertragsangelegenheiten Kindertagesstätten.
Exkurs: Bundesweite Grundsteuerreform 2025
Ab 1. Januar 2025 gilt deutschlandweit eine neue Berechnung der Grundsteuer. Ziel ist eine gerechtere Verteilung der Steuer, ohne die Gesamteinnahmen der Kommunen zu erhöhen. Die Stadt Wedel setzt die Reform aufkommensneutral um. Geplant sind folgende Hebesätze:
Grundsteuerart | Hebesatz 2024 | geplanter Hebesatz 2025 |
---|---|---|
Grundsteuer A | 380 % | 494 % |
Grundsteuer B | 540 % | 519 % |
Ob einzelne Eigentümerinnen und Eigentümer künftig mehr oder weniger zahlen, hängt von der individuellen Neubewertung ihrer Grundstücke ab; insgesamt bleibt die Belastung für die Stadt jedoch gleich. Mehr Details finden Sie in diesem Artikel auf wedel‑politik.de.