📅 Datum & Uhrzeit: Montag, 26.05.2025, 19:00 Uhr
📍 Ort: Ratssaal des Rathauses, Rathausplatz 3–5, 22880 Wedel (barrierefrei)
🔹 Öffentlicher Teil
TOP 1 – Einwohnerfragestunde
- 1.1 Antworten der Verwaltung auf frühere Fragen
- 1.2 Aktuelle Fragen aus der Einwohnerschaft
TOP 2 – Sachstand vorangegangener Beschlüsse
Vorlage MV/2025/034 – wird nachgereicht
TOP 3 – Anhörung der Beiräte
TOP 4 – Genehmigung des öffentlichen Protokolls vom 28.04.2025
TOP 5 – Freigabe eines Sperrvermerks im Bereich Allgemeine Ordnungsangelegenheiten im Gewerbeamt
Vorlage BV/2025/026
Die Verwaltung beantragt die Freigabe einer im Stellenplan 2025 neu eingeworbenen, aber mit Sperrvermerk versehenen Stelle (Stadtoberinspektor*in, A10, Teilzeit 20,5 Std./Woche) zur Verstärkung im Bereich „Allgemeine Ordnungsangelegenheiten“ des Gewerbeamts.
Hintergrund und Bedarf:
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2024: Überlastungsanzeige des Stelleninhabers.
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Rückstände u.a. bei Gaststättenerlaubnissen, Gewerbeuntersagungen, Bewachungsgewerbeprüfungen, Verstößen gegen Handwerksordnung.
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Aufgaben wie Vor-Ort-Kontrollen und OWi-Verfahren konnten nicht oder nur sehr eingeschränkt durchgeführt werden.
Ergebnis der Stellenbemessung:
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Ermittelter Bedarf: 1,365 Stellen
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Festgestelltes Defizit: 493 Jahresstunden = ca. 14,24 Std./Woche
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Ein Teil der Mehrarbeit betrifft Vor-Ort-Kontrollen, die aus Sicherheitsgründen zu zweit erfolgen sollten.
Kosten:
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Personalkosten für 0,5 Stelle (20,5 Std./Woche): ca. 26.150 € jährlich
Alternativen bei Nicht-Freigabe:
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Weitere Rückstände
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Verschärfte Bearbeitungsverzögerungen
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Beschwerden von Gewerbetreibenden
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Risiko, dass neue Gewerbeanmeldungen nicht erfolgen können
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Gefahr der ungeahndeten Verstöße gegen die Gewerbeordnung
Empfehlung der Verwaltung: Freigabe der Stelle zur Funktionssicherung des Gewerbeamts.
TOP 6 – Öffentliche Mitteilungen und Anfragen
6.1 – Kennzahlen für strategische Ziele zum 31.12.2024
Die Stadt Wedel erhebt jährlich umfangreiche Kennzahlen zur Bewertung der Fortschritte ihrer strategischen Ziele. Diese Ziele decken acht Handlungsfelder ab und bilden die Grundlage für Planungen und Priorisierungen, etwa im Bildungsbereich, beim Klimaschutz oder in der sozialen Infrastruktur.
Da die ursprünglich für März 2025 vorgesehene Strategie-Klausur abgesagt wurde (mangels Haushaltsbeschluss), werden die Zahlen vorab an den HFA weitergeleitet. Eine Diskussion ist für den Investitions-Workshop am 20. Juni 2025 vorgesehen.
Wichtige Inhalte der Kennzahlenübersicht:
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Handlungsfeld 1 – Bildung, Kultur und Sport
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Auslastung von Schulen, VHS, Musikschule, Stadtbibliothek
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Hinweis auf massive Raumengpässe in Schulen
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Bedarf an Erweiterungsbauten mittelfristig wahrscheinlich
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Handlungsfeld 2 – Umwelt und Klima
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Anteil emissionsfreier städtischer Fahrzeuge
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Ausbau von Photovoltaik auf städtischen Gebäuden
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Pflege und Erhalt von städtischem Grünland
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Handlungsfeld 3 – Stadtentwicklung
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Anzahl sozial geförderter Wohnungen
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Umsetzung des Mobilitätskonzepts
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Entwicklung des Wohnungsbaus (WE-Zahlen, Ziel: >650 bis 2028)
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Handlungsfeld 4 – Familie und Soziales
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Betreuungsquoten Krippe & Elementarbereich
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Auslastung sozialer Einrichtungen & Ehrenamtskoordination
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Teilnahmequote an kulturellen und Integrationsangeboten
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Handlungsfeld 5 – Wirtschaft
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Gewerbeflächenentwicklung & Leerstand
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Zahl aktiver Unternehmen mit >50 Mitarbeitenden
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Gewerbesteuerzahler und Rücklaufquote auf Unternehmensanfragen
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Handlungsfeld 6 – Transparenz & Beteiligung
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Verhältnis öffentlicher zu nichtöffentlichen Beschlussvorlagen
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Anzahl Bürgerveranstaltungen & Teilnehmende
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Pressearbeit und Newsletter-Abonnenten
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Handlungsfeld 7 – Verwaltung & Personal
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Online-Dienste, Medienbruchfreiheit
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Ausbildungszahlen & Fluktuation
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Zufriedenheitswerte, Dauer Stellenbesetzung
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Handlungsfeld 8 – Finanzen
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Haushaltsausgleich & Investitionsfähigkeit
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Einhaltung der Mindesteigenkapitalquote
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Umsetzung der Haushaltssicherung ab 2024
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6.2 Prüfauftrag zur Einführung einer kommunalen Steuer auf Einwegverpackungen („Verpackungssteuer“)
Vorlage MV/2025/028
Anlass:
Antrag der SPD-Fraktion nach Vorbild der Stadt Tübingen. Hintergrund ist ein Urteil des Bundesverfassungsgerichts (Nov. 2024), das die Tübinger Verpackungssteuer weitgehend bestätigte.
Tübinger Modell im Überblick:
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Einführung: 01.01.2022
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Ziel: Müllvermeidung, weniger überfüllte Abfallbehälter
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Steuerhöhe: 0,20 € (Besteck), 0,50 € (Verpackung), max. 1,50 €/Mahlzeit
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Einnahmen 2024: ca. 800.000 € (bei 200 Betrieben)
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Umsetzung durch zwei neue Stellen (Personalaufwand ca. 100.000 €)
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Förderung: Zuschüsse für Spülmaschinen und Mehrweggeschirr
Übertragbarkeit auf Wedel:
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Müllsituation in Wedel derzeit unauffällig
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Abfallkosten: ca. 23.000 € jährlich (Tübingen: 700.000 €)
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Ca. 90 potenziell betroffene Betriebe (geschätzt)
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Einnahmen nicht seriös kalkulierbar
Probleme & Hürden:
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Aufwand für Ermittlung, Kontrolle und Satzungserstellung
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Einführung frühestens 1.7.2027 realistisch
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Personalbedarf: neue Stelle (Kosten ca. 60.000 €)
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Viele rechtliche Unklarheiten und Unsicherheiten
Bewertung durch IHK Schleswig-Holstein:
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Lehnt kommunale Verpackungssteuern ab
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Gründe: zusätzliche Belastung der Gastronomie, Bürokratie, Wettbewerbsnachteile, Gefahr für Innenstädte
Empfehlung der Verwaltung:
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Absehen von Einführung
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Abwarten weiterer rechtlicher Entwicklungen und Erfahrungen anderer Städte
6.3 – Spendenannahmen 2024
Gesamtsumme: 68.607,36 €
Die fünf höchsten Einzelspenden:
- 32.830,86 € – InaTec Wedel GmbH für Miet- und Betriebskosten im Möller Technicon
- 9.450,00 € – Schulverein JRG für ein Yamaha-Piano im Unterstufenhaus
- 5.000,00 € – Förderverein Stadtbücherei für Bücher und Leseförderung
- 2.555,00 € – InaTec Wedel GmbH (zweite Spende) für das kulturelle Angebot im Technicon
- 2.500,00 € – Hamburger Volksbank eG für eine Feuerwehr-Drohne
6.4 – Bericht der Verwaltung
- 6.4.1 Aktueller Stand der Haushaltskonsolidierung
6.5 – Öffentliche Anfragen
Nichtöffentlicher Teil
- 7. Sachstand frühere Beschlüsse
- 8. Protokoll vom 28.04.2025 (nichtöffentlich)
- 9. Verwaltung & Anfragen