19. Sitzung des HFA - Zusammenfassung der Einladung

📅 Datum & Uhrzeit: Montag, 26.05.2025, 19:00 Uhr
📍 Ort: Ratssaal des Rathauses, Rathausplatz 3–5, 22880 Wedel (barrierefrei)

🔹 Öffentlicher Teil

TOP 1 – Einwohnerfragestunde

  • 1.1 Antworten der Verwaltung auf frühere Fragen
  • 1.2 Aktuelle Fragen aus der Einwohnerschaft

TOP 2 – Sachstand vorangegangener Beschlüsse

Vorlage MV/2025/034 – wird nachgereicht

TOP 3 – Anhörung der Beiräte

TOP 4 – Genehmigung des öffentlichen Protokolls vom 28.04.2025

TOP 5 – Freigabe eines Sperrvermerks im Bereich Allgemeine Ordnungsangelegenheiten im Gewerbeamt

Vorlage BV/2025/026

Die Verwaltung beantragt die Freigabe einer im Stellenplan 2025 neu eingeworbenen, aber mit Sperrvermerk versehenen Stelle (Stadtoberinspektor*in, A10, Teilzeit 20,5 Std./Woche) zur Verstärkung im Bereich „Allgemeine Ordnungsangelegenheiten“ des Gewerbeamts.

Hintergrund und Bedarf:

  • 2024: Überlastungsanzeige des Stelleninhabers.

  • Rückstände u.a. bei Gaststättenerlaubnissen, Gewerbeuntersagungen, Bewachungsgewerbeprüfungen, Verstößen gegen Handwerksordnung.

  • Aufgaben wie Vor-Ort-Kontrollen und OWi-Verfahren konnten nicht oder nur sehr eingeschränkt durchgeführt werden.

Ergebnis der Stellenbemessung:

  • Ermittelter Bedarf: 1,365 Stellen

  • Festgestelltes Defizit: 493 Jahresstunden = ca. 14,24 Std./Woche

  • Ein Teil der Mehrarbeit betrifft Vor-Ort-Kontrollen, die aus Sicherheitsgründen zu zweit erfolgen sollten.

Kosten:

  • Personalkosten für 0,5 Stelle (20,5 Std./Woche): ca. 26.150 € jährlich

Alternativen bei Nicht-Freigabe:

  • Weitere Rückstände

  • Verschärfte Bearbeitungsverzögerungen

  • Beschwerden von Gewerbetreibenden

  • Risiko, dass neue Gewerbeanmeldungen nicht erfolgen können

  • Gefahr der ungeahndeten Verstöße gegen die Gewerbeordnung

Empfehlung der Verwaltung: Freigabe der Stelle zur Funktionssicherung des Gewerbeamts.

TOP 6 – Öffentliche Mitteilungen und Anfragen

6.1 – Kennzahlen für strategische Ziele zum 31.12.2024

Die Stadt Wedel erhebt jährlich umfangreiche Kennzahlen zur Bewertung der Fortschritte ihrer strategischen Ziele. Diese Ziele decken acht Handlungsfelder ab und bilden die Grundlage für Planungen und Priorisierungen, etwa im Bildungsbereich, beim Klimaschutz oder in der sozialen Infrastruktur.

Da die ursprünglich für März 2025 vorgesehene Strategie-Klausur abgesagt wurde (mangels Haushaltsbeschluss), werden die Zahlen vorab an den HFA weitergeleitet. Eine Diskussion ist für den Investitions-Workshop am 20. Juni 2025 vorgesehen.

Wichtige Inhalte der Kennzahlenübersicht:

  • Handlungsfeld 1 – Bildung, Kultur und Sport

    • Auslastung von Schulen, VHS, Musikschule, Stadtbibliothek

    • Hinweis auf massive Raumengpässe in Schulen

    • Bedarf an Erweiterungsbauten mittelfristig wahrscheinlich

  • Handlungsfeld 2 – Umwelt und Klima

    • Anteil emissionsfreier städtischer Fahrzeuge

    • Ausbau von Photovoltaik auf städtischen Gebäuden

    • Pflege und Erhalt von städtischem Grünland

  • Handlungsfeld 3 – Stadtentwicklung

    • Anzahl sozial geförderter Wohnungen

    • Umsetzung des Mobilitätskonzepts

    • Entwicklung des Wohnungsbaus (WE-Zahlen, Ziel: >650 bis 2028)

  • Handlungsfeld 4 – Familie und Soziales

    • Betreuungsquoten Krippe & Elementarbereich

    • Auslastung sozialer Einrichtungen & Ehrenamtskoordination

    • Teilnahmequote an kulturellen und Integrationsangeboten

  • Handlungsfeld 5 – Wirtschaft

    • Gewerbeflächenentwicklung & Leerstand

    • Zahl aktiver Unternehmen mit >50 Mitarbeitenden

    • Gewerbesteuerzahler und Rücklaufquote auf Unternehmensanfragen

  • Handlungsfeld 6 – Transparenz & Beteiligung

    • Verhältnis öffentlicher zu nichtöffentlichen Beschlussvorlagen

    • Anzahl Bürgerveranstaltungen & Teilnehmende

    • Pressearbeit und Newsletter-Abonnenten

  • Handlungsfeld 7 – Verwaltung & Personal

    • Online-Dienste, Medienbruchfreiheit

    • Ausbildungszahlen & Fluktuation

    • Zufriedenheitswerte, Dauer Stellenbesetzung

  • Handlungsfeld 8 – Finanzen

    • Haushaltsausgleich & Investitionsfähigkeit

    • Einhaltung der Mindesteigenkapitalquote

    • Umsetzung der Haushaltssicherung ab 2024

6.2 Prüfauftrag zur Einführung einer kommunalen Steuer auf Einwegverpackungen („Verpackungssteuer“)

Vorlage MV/2025/028

Anlass:
Antrag der SPD-Fraktion nach Vorbild der Stadt Tübingen. Hintergrund ist ein Urteil des Bundesverfassungsgerichts (Nov. 2024), das die Tübinger Verpackungssteuer weitgehend bestätigte.

Tübinger Modell im Überblick:

  • Einführung: 01.01.2022

  • Ziel: Müllvermeidung, weniger überfüllte Abfallbehälter

  • Steuerhöhe: 0,20 € (Besteck), 0,50 € (Verpackung), max. 1,50 €/Mahlzeit

  • Einnahmen 2024: ca. 800.000 € (bei 200 Betrieben)

  • Umsetzung durch zwei neue Stellen (Personalaufwand ca. 100.000 €)

  • Förderung: Zuschüsse für Spülmaschinen und Mehrweggeschirr

Übertragbarkeit auf Wedel:

  • Müllsituation in Wedel derzeit unauffällig

  • Abfallkosten: ca. 23.000 € jährlich (Tübingen: 700.000 €)

  • Ca. 90 potenziell betroffene Betriebe (geschätzt)

  • Einnahmen nicht seriös kalkulierbar

Probleme & Hürden:

  • Aufwand für Ermittlung, Kontrolle und Satzungserstellung

  • Einführung frühestens 1.7.2027 realistisch

  • Personalbedarf: neue Stelle (Kosten ca. 60.000 €)

  • Viele rechtliche Unklarheiten und Unsicherheiten

Bewertung durch IHK Schleswig-Holstein:

  • Lehnt kommunale Verpackungssteuern ab

  • Gründe: zusätzliche Belastung der Gastronomie, Bürokratie, Wettbewerbsnachteile, Gefahr für Innenstädte

Empfehlung der Verwaltung:

  • Absehen von Einführung

  • Abwarten weiterer rechtlicher Entwicklungen und Erfahrungen anderer Städte

6.3 – Spendenannahmen 2024

Gesamtsumme: 68.607,36 €

Die fünf höchsten Einzelspenden:

  1. 32.830,86 € – InaTec Wedel GmbH für Miet- und Betriebskosten im Möller Technicon
  2. 9.450,00 € – Schulverein JRG für ein Yamaha-Piano im Unterstufenhaus
  3. 5.000,00 € – Förderverein Stadtbücherei für Bücher und Leseförderung
  4. 2.555,00 € – InaTec Wedel GmbH (zweite Spende) für das kulturelle Angebot im Technicon
  5. 2.500,00 € – Hamburger Volksbank eG für eine Feuerwehr-Drohne

6.4 – Bericht der Verwaltung

  • 6.4.1 Aktueller Stand der Haushaltskonsolidierung

6.5 – Öffentliche Anfragen

Nichtöffentlicher Teil

  • 7. Sachstand frühere Beschlüsse
  • 8. Protokoll vom 28.04.2025 (nichtöffentlich)
  • 9. Verwaltung & Anfragen

 

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    Ich finde die Ansiedelung von DHL gut und würde das gerne so beschloßen sehen. Die Idee eines zusätlichen EDEKA sehe ich skeptisch. Was garantiert uns das der Eigentümer nich EDEKAs an anderen Stellen in Wedel dafür schließt. Der EDEKA in den Welau-Arkaden wäre ein Ankermieter sein weggeang würde der Bahnhofstraße[…]
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    Da stimme ich Ihnen in weiten Teilen zu – insbesondere was die Notwendigkeit angeht, diesen „Schandfleck“ endlich sinnvoll zu entwickeln. Eine wirtschaftliche Nutzung mit dem Ziel, neue Arbeitsplätze und Steuereinnahmen zu generieren, ist aus Sicht der CDU absolut wünschenswert. Was mögliche Ansiedlungen wie DHL betrifft: Bisher liegen uns[…]
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    Worauf beruht die Annahme, das sich kein Investor für ein privat betriebenes Bad finden würde ?  
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    Frank fuchs kommentierte auf Samstag, 22. März 2025 07:27
    Fest steht, das das Gelände im jetzigen Zustand einen Schandfleck darstellt. Man sollte jede Möglichkeit nutzen, dort ein Unternehmen anzusiedeln. Wenn DHL in Wedel investieren möchte, wird doch sicherlich so etwas wie eine Machbarkeitsstudie existieren,auf die man aufbauen könnte. Es ist doch so: Ohne zusätzliche Steuereinnahmen kein Raum fü[…]
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    Renate Palm kommentierte auf Freitag, 21. März 2025 20:04
    Ein Hinweis. Bei einem Betriebsübergang nach § 613a BGB werden auch die Arbeitsverträge übernommen. Eine Kündigung der Arbeitnehmer ist rechtlich selten durchsetzbar.