Mit dem neuen Bundesprogramm „Sanierung kommunaler Sportstätten (SKS)“ startet die Bundesregierung eine gezielte Förderung zur Sanierung, Modernisierung und energetischen Ertüchtigung kommunaler Sportstätten. Städte und Gemeinden können sich bis zum 15. Januar 2026 mit Projekten bewerben – etwa für Sporthallen, Schwimmbäder oder Sportfreianlagen.
Ziel und Inhalt des Förderprogramms
Das Programm richtet sich an kommunale Sportstätten mit überregionaler Bedeutung. Ziel ist es, den Sanierungsstau abzubauen und Einrichtungen zu modernisieren, die für den gesellschaftlichen Zusammenhalt, die Jugendarbeit und den Breitensport wichtig sind.
Gefördert werden umfassende Sanierungen und Modernisierungen, in Ausnahmefällen auch Ersatzneubauten, sofern sie nachhaltig, barrierefrei und energetisch effizient geplant sind. Der Fokus liegt auf der sportlichen Nutzung – nicht auf Freizeit- oder Wellnessangeboten.
Förderfähig sind:
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Sporthallen, Schwimm- und Freibäder
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Sportplätze, Laufbahnen und Freianlagen
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Zugehörige Gebäude wie Umkleiden oder Technikräume
Nicht förderfähig sind Anlagen, die nur für den Schulsport oder nicht öffentlich zugänglich sind.
Förderbedingungen und Höhe der Förderung
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Der Bund übernimmt in der Regel bis zu 45 % der förderfähigen Kosten.
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Finanzschwache Kommunen können bis zu 75 % Förderung erhalten, müssen ihre Haushaltslage aber nachweisen.
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Der Zuschuss liegt zwischen 250.000 € und 8 Mio. €.
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Die Kommune muss den Eigenanteil aus eigenen oder Landesmitteln finanzieren und einen Ratsbeschluss zur Projektbeteiligung vorlegen.
Ein Projekt muss ein Gesamtvolumen von mindestens rund 550.000 € haben, da der Bund erst ab 250.000 € fördert. Kleinere Projekte fallen daher heraus.
Ablauf des Verfahrens
Das Verfahren ist zweistufig:
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Interessenbekundung bis 15. Januar 2026
Einreichung einer Projektskizze mit Kostenrahmen, Beschreibung der Maßnahme, Energie- und Nachhaltigkeitsaspekten sowie dem politischen Beschluss.
Der Ratsbeschluss kann bis 31. Januar 2026 nachgereicht werden. -
Auswahl durch den Bundestag
Der Haushaltsausschuss des Deutschen Bundestages bewertet die eingereichten Projekte. Wichtige Kriterien sind:-
Überregionale Bedeutung der Sportstätte
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Nachhaltigkeit und Energieeffizienz
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Beitrag zu sozialem Zusammenhalt und Barrierefreiheit
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Finanzielle und planerische Umsetzbarkeit
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Fokus auf sportlicher Nutzung
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Die Entscheidung über die erste Förderrunde wird voraussichtlich im Februar 2026 fallen.
Was das für Wedel bedeutet
Die Kombibad Wedel GmbH arbeitet aktuell daran, das vorliegende Grobkonzept der Variante 4A – also die geplante Sanierung und Neuausrichtung der Badebucht – fördermitteloptimiert anzupassen. Das Konzept erfüllt laut Verwaltung bereits viele Anforderungen des Bundesprogramms.
Allerdings kann nicht die Kombibad GmbH selbst, sondern nur die Stadt Wedel den Antrag stellen.
Das bedeutet konkret:
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Überarbeitung der Projektskizze.
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Ratsbeschluss zur Teilnahme am Förderprogramm, der die Interessenbekundung und Finanzierung bestätigt.
→ Dieser Beschluss muss bis 31. Januar 2026 vorliegen. -
Digitale Einreichung der Projektskizze bis 15. Januar 2026 über das Bundesportal.
Risiko bei Verzögerung
Sollte der Ratsbeschluss oder die Einreichung der Projektskizze nicht rechtzeitig erfolgen, kann Wedel in der ersten Förderrunde nicht berücksichtigt werden.
Zwar sind spätere Bewerbungen in einer zweiten oder dritten Tranche denkbar, doch die Erfolgsaussichten sinken, je länger sich die Antragstellung verzögert.
Fazit
Das Bundesprogramm SKS ist eine einmalige Chance, dringend benötigte Investitionen in Wedels Badebucht mit Bundesmitteln zu unterstützen.
Die Voraussetzungen sind anspruchsvoll, aber klar:
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Antragstellung nur durch die Kommune,
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Nachweis eines Ratsbeschlusses und gesicherter Eigenfinanzierung,
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Schwerpunkt auf sportlicher Nutzung,
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Einhaltung der Fristen bis Mitte Januar 2026.
Wenn Stadt, Politik und Kombibad GmbH jetzt koordiniert handeln, kann Wedel in den kommenden Monaten den entscheidenden Schritt machen, um die Zukunft der Badebucht mit Bundesförderung abzusichern.
Quelle:
📌 Bundesförderung „Sanierung kommunaler Sportstätten (SKS)“
Ziel:
Sanierung und Modernisierung kommunaler Sportstätten mit besonderer regionaler Bedeutung – z. B. Schwimmbäder, Sporthallen und Sportplätze.
Förderquote:
Bis zu 45 % der förderfähigen Kosten (bis zu 75 % für finanzschwache Kommunen).
Fördersumme: 250.000 € bis 8 Mio. €
Voraussetzungen:
– Antragstellung nur durch die Kommune (nicht durch GmbHs oder Vereine)
– Öffentliche Zugänglichkeit der Sportstätte
– Fokus auf sportliche Nutzung, nicht Freizeitangebote
– Ratsbeschluss über Teilnahme und Finanzierung erforderlich
Verfahren:
1️⃣ Interessenbekundung mit Projektskizze bis 15. Januar 2026
2️⃣ Ratsbeschluss kann bis 31. Januar 2026 nachgereicht werden
3️⃣ Auswahl durch den Bundestag im Februar 2026
Für Wedel bedeutet das:
– Projektskizze (Variante 4A der Badebucht) wird derzeit überarbeitet
– Antrag muss durch die Stadt Wedel gestellt werden
– Ratsbeschluss ist zwingend erforderlich
– Betonung des Sportanteils erhöht die Förderchancen deutlich
Links und Quellen:
➡️ Offizielle Programmseite des Bundes
➡️ Förderaufruf (PDF)
➡️ FAQ zum Programm (PDF)