Die CDU-Fraktion hat eine Änderung der Wedeler Entschädigungssatzung beantragt. Der Vorschlag sieht eine Absenkung der pauschalen Entschädigungen vor. Ziel ist eine strukturelle Entlastung des Haushalts, ohne die ehrenamtliche Arbeit oder die Funktionsfähigkeit der politischen Gremien einzuschränken.
Wedel befindet sich in einer angespannten finanziellen Lage. Warum strukturelle Anpassungen notwendig sind, wurde bereits im Kommentar zur Haushaltslage und in der Analyse zum Haushalt 2026/27 ausführlich erläutert. Vor diesem Hintergrund stellt die Anpassung der Entschädigungssätze einen nachvollziehbaren Beitrag zur Konsolidierung dar.
Die Inhalte des Antrags
Der CDU-Antrag schlägt drei Änderungen an der Entschädigungssatzung vor: :contentReference[oaicite:0]{index=0}
- Stadtpräsidentin/Stadtpräsident: Absenkung von 95 % auf 85 % des zulässigen Höchstsatzes.
- Ratsmitglieder: ebenfalls Absenkung auf 85 % (bisher 95 %).
- Fraktionsvorsitzende: künftig 45 % des Basissatzes statt 50 %.
Diese Werte sind im kommunalen Vergleich keineswegs ungewöhnlich. Andere schleswig-holsteinische Mittelstädte nutzen teilweise niedrigere Sätze: Quickborn liegt beispielsweise bei rund 80 % des Höchstsatzes, Pinneberg ebenfalls unterhalb der Wedeler Werte, und Elmshorn arbeitet seit Jahren stabil mit etwa 85 %. Wedel würde sich mit der Anpassung also im üblichen Rahmen bewegen.
Da sich zahlreiche Entschädigungen prozentual vom Stadtpräsidenten ableiten, führt die Anpassung automatisch zu einer strukturellen Entlastung über mehrere Funktionen hinweg.
Finanzielle Wirkung
Durch die Absenkung ergibt sich eine strukturelle Entlastung von rund 20.000 Euro pro Jahr. Diese Berechnung ergibt sich aus der aktuellen Funktionsstruktur und den jeweils geltenden Prozentsätzen.
Ergänzender Kontext: Landesweite Erhöhung ab 2026
Das Land Schleswig-Holstein hebt zum 01.01.2026 die Höchstsätze der Entschädigungsverordnung um bis zu 75 % an. Begründet wird dies damit, das kommunale Ehrenamt aufzuwerten und die bislang im Bundesvergleich niedrigen Entschädigungen anzugleichen. Laut Innenministerium soll die Anhebung den Kommunen mehr Handlungsspielraum geben, ohne dass sie verpflichtet wären, die neuen Höchstwerte auszuschöpfen.
Für die aktuelle Wahlperiode in Wedel hat diese landesweite Anpassung jedoch keine Auswirkungen. Der Grund liegt in § 3 Absatz 1 der Wedeler Entschädigungssatzung.
„Die Aufwandsentschädigungen und Sitzungsgelder […] gelten bei einer Anhebung dieser Höchstbeträge bis zum Ende der laufenden Wahlzeit weiter fort. Tritt die Änderung erst während der laufenden Wahlzeit in Kraft, so richten sich die Aufwandsentschädigungen und Sitzungsgelder vom Beginn der nächsten Wahlzeit an nach den aktuell geltenden Höchstbeträgen.“
Damit ist klar: Selbst wenn die landesweiten Höchstsätze steigen, bleiben die in Wedel geltenden Sätze in dieser Wahlperiode unverändert bestehen. Die geplante Absenkung durch den CDU-Antrag entfaltet daher ihre volle Wirkung und wird nicht durch die Landesregelung beeinflusst.