Fördermittelantrag für die Badebucht: Was der HFA jetzt entscheiden muss

Warum jetzt über Fördermittel entschieden wird

Die Modernisierung der Badebucht ist eines der größten Investitionsprojekte der kommenden Jahre. Für die Sanierung und energetische Ertüchtigung des Kombibads werden nach aktuellen Schätzungen rund 15,3 Millionen Euro benötigt. Diese Summe kann die Stadt Wedel nur stemmen, wenn es gelingt, einen erheblichen Anteil über Fördermittel zu finanzieren. Genau darum geht es in der Beschlussvorlage BV/2025/105. 

Parallel dazu informiert eine Mitteilungsvorlage über den haushalterischen Status des Projekts und über bereits genehmigte Verpflichtungsermächtigungen. Beide Vorlagen bilden die Grundlage dafür, dass Wedel am neuen Bundesförderprogramm teilnehmen kann. 

Das Bundesprogramm: 45 Prozent Förderung – maximal 8 Millionen Euro

Das Bundesministerium für Wohnen, Stadtentwicklung und Bauwesen (BMWSB) fördert in den Jahren 2025/2026 die Sanierung kommunaler Sportstätten. Förderfähig sind Maßnahmen, die energetische Verbesserungen und eine nachhaltige Nutzung ermöglichen. Die geplante Sanierung der Wedeler Badebucht erfüllt diese Kriterien.

Für Wedel besonders wichtig: Die Förderquote beträgt 45 Prozent der zuwendungsfähigen Kosten, maximal 8 Millionen Euro. Bei Gesamtkosten von über 15 Millionen Euro wäre das ein erheblicher Entlastungseffekt für die städtischen Finanzen.

Was jetzt vom HFA beschlossen werden soll

1. Teilnahme am Förderprogramm

Der Rat soll beschließen, dass Wedel offiziell am Interessenbekundungsverfahren teilnimmt. Die Teilnahme ist Voraussetzung dafür, überhaupt einen Förderzuschuss erhalten zu können.

2. Projektskizze bis Anfang Januar

Die Kombibad Wedel GmbH soll bis spätestens 09.01.2026 eine Projektskizze inklusive Kostenschätzung vorlegen. Diese Skizze ist der erste Schritt im zweistufigen Auswahlverfahren des Bundes. Die Verwaltung reicht sie anschließend über das Online-Portal ein. Frist: 15.01.2026

3. Haushaltsmittel für den Eigenanteil

Da der Förderanteil maximal 8 Millionen Euro beträgt, muss die Stadt den verbleibenden Betrag selbst finanzieren. Bereits 2025 wurden dafür 480.000 Euro Haushaltsmittel eingestellt sowie Verpflichtungsermächtigungen über 14,83 Millionen Euro für die Folgejahre genehmigt. Die Stadt ist damit haushalterisch vorbereitet. 

4. Zweite Phase: Der eigentliche Förderantrag

Wird die Wedeler Projektskizze vom Haushaltsausschuss des Bundestags ausgewählt, folgt die zweite Stufe: ein umfassender Förderantrag mit detailliertem Finanzierungs- und Ausgabenplan. Die Verwaltung wird ermächtigt, diesen Antrag fristgerecht zu stellen.

Was die Mitteilungsvorlage zur Finanzierung sagt

Die Mitteilungsvorlage MV/2025/117 bestätigt, dass die Stadt Wedel bereits alle nötigen haushaltsrechtlichen Voraussetzungen geschaffen hat:

  • 480.000 € stehen im Haushalt 2025 bereit.
  • Verpflichtungsermächtigungen über 14,83 Mio. € sind genehmigt und können genutzt werden.
  • Diese Mittel decken sowohl Planungskosten als auch spätere Investitionen ab.

Der Punkt ist entscheidend: Für die Teilnahme am Förderprogramm braucht die Stadt keinen neuen Beschluss zu zusätzlichen Mitteln. Die vorhandenen Ermächtigungen reichen aus, um die Projektskizze und – bei Erfolg – später den Antrag umzusetzen. 

Warum der Fördermittelantrag für Wedel entscheidend ist

Ohne Förderung müsste die Stadt den gesamten Betrag von über 15 Millionen Euro selbst finanzieren – vollständig über Kredite. Das hätte spürbare Auswirkungen auf die Haushaltslage und würde den finanziellen Handlungsspielraum deutlich einschränken.

Mit dem Förderprogramm hingegen könnte Wedel fast die Hälfte der Kosten abdecken. Das würde:

  • den städtischen Haushalt erheblich entlasten,
  • die Umsetzung des Projekts sichern und
  • die Badebucht modernisieren, ohne andere Investitionen zu verdrängen.

Mit der Beschlussvorlage zum Fördermittelantrag stellt die Stadt die Weichen für eine finanziell tragbare Modernisierung der Badebucht. Die Teilnahme am Bundesprogramm ist die Chance, bis zu 8 Millionen Euro Zuschuss zu erhalten – ein entscheidender Beitrag, um das Projekt überhaupt realisieren zu können. Der HFA berät nun über die notwendigen Schritte, damit Wedel fristgerecht und vollständig am Förderverfahren teilnehmen kann.

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    Ich finde die Ansiedelung von DHL gut und würde das gerne so beschloßen sehen. Die Idee eines zusätlichen EDEKA sehe ich skeptisch. Was garantiert uns das der Eigentümer nich EDEKAs an anderen Stellen in Wedel dafür schließt. Der EDEKA in den Welau-Arkaden wäre ein Ankermieter sein weggeang würde der Bahnhofstraße[…]
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    Da stimme ich Ihnen in weiten Teilen zu – insbesondere was die Notwendigkeit angeht, diesen „Schandfleck“ endlich sinnvoll zu entwickeln. Eine wirtschaftliche Nutzung mit dem Ziel, neue Arbeitsplätze und Steuereinnahmen zu generieren, ist aus Sicht der CDU absolut wünschenswert. Was mögliche Ansiedlungen wie DHL betrifft: Bisher liegen uns[…]
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    Vielen Dank für den Hinweis – völlig richtig: Bei einem Betriebsübergang nach § 613a BGB werden die Arbeitsverhältnisse in der Regel unverändert übernommen. Das schränkt natürlich auch die „Flexibilität“ eines möglichen privaten Betreibers deutlich ein und ist ein weiterer Grund, warum die Übernahme eines defizitären Betriebs w[…]
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    Worauf beruht die Annahme, das sich kein Investor für ein privat betriebenes Bad finden würde ?  
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    Frank fuchs kommentierte auf Samstag, 22. März 2025 07:27
    Fest steht, das das Gelände im jetzigen Zustand einen Schandfleck darstellt. Man sollte jede Möglichkeit nutzen, dort ein Unternehmen anzusiedeln. Wenn DHL in Wedel investieren möchte, wird doch sicherlich so etwas wie eine Machbarkeitsstudie existieren,auf die man aufbauen könnte. Es ist doch so: Ohne zusätzliche Steuereinnahmen kein Raum fü[…]
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    Ein Hinweis. Bei einem Betriebsübergang nach § 613a BGB werden auch die Arbeitsverträge übernommen. Eine Kündigung der Arbeitnehmer ist rechtlich selten durchsetzbar.