HFA berät zentrale Weichenstellungen für die Stadtwerke Wedel
Der Haupt- und Finanzausschuss (HFA) befasst sich in seiner kommenden Sitzung mit drei umfangreichen Vorlagen rund um die Stadtwerke Wedel. Sie betreffen die Zusammensetzung der Aufsichtsräte, die Harmonisierung der Gesellschaftsverträge und einen Prüfauftrag zur künftigen Gewinnausschüttung. Alle drei Punkte sind für die finanzielle Steuerung der Stadt und die langfristige Ausrichtung der Stadtwerke von Bedeutung. Die Vorlagen sind öffentlich zugänglich und bilden den Sachstand der Verwaltung ab.
Neustrukturierung der Aufsichtsräte: Prüfung eines Konzernaufsichtsrats (BV/2025/102)
Die erste Vorlage schlägt vor, mit der Kommunalaufsicht abzustimmen, ob die bisherigen getrennten Aufsichtsräte der Stadtwerke Wedel GmbH und ihrer Tochtergesellschaften (BeteiligungsGmbH, ServiceGmbH, Kombibad GmbH) zu einem gemeinsamen Gremium zusammengeführt werden können. Ziel ist eine Vereinfachung der Abläufe.
Hintergrund ist die bisherige Regelung, nach der alle Tochtergesellschaften einen eigenen, aber personengleich besetzten Aufsichtsrat führen müssen. Diese Konstruktion führt zu parallel laufenden Entscheidungen und erhöhtem Verwaltungsaufwand. Ein sogenannter „Konzernaufsichtsrat“ würde Aufgaben bündeln und damit effizienter arbeiten können. Ob die Kommunalaufsicht dies zulässt, hängt davon ab, ob Kontrollstandards gewahrt bleiben.
Passender interner Link:
Haushalt 2026/27 – Wedel unter finanziellem Druck
Harmonisierung der Gesellschaftsverträge (BV/2025/103)
Die zweite Vorlage basiert auf einem juristischen Gutachten. Es zeigt, dass die Verträge der Stadtwerke Wedel und ihrer Tochterunternehmen im Laufe der Jahre unterschiedliche Formulierungen entwickelt haben, die inhaltlich nicht immer zusammenpassen.
Der HFA soll über eine Neuordnung der relevanten Regelungen beraten, etwa:
- einheitliche Regeln zur Entsendung von Aufsichtsratsmitgliedern
- korrekte Rechtsgrundlagen wie das Drittelbeteiligungsgesetz
- klare Verfahren zur Abberufung
- präzise Regeln zu Ersatzmitgliedern und Amtszeiten
- ausdrückliche Weisungs- und Auskunftsrechte der Stadt
- moderne Vorgaben zu hybriden Sitzungen und Umlaufbeschlüssen
Ziel ist ein einheitlicher, rechtssicherer Rahmen, der Verwaltungsabläufe erleichtert und Konflikte über Auslegungen verhindert.
Prüfauftrag zur künftigen Gewinnausschüttung (BV/2025/104)
Diese Vorlage hat hohe finanzielle Bedeutung. Sie betrifft die Frage, wie stark sich die Stadtwerke an der Finanzierung des städtischen Haushalts beteiligen können, ohne ihre eigene Investitionsfähigkeit zu schwächen.
Die Ausgangslage ist ein klarer Zielkonflikt:
- Die Stadt benötigt Einnahmen, um in der Haushaltssicherung voranzukommen.
- Die Stadtwerke müssen gleichzeitig ihre Eigenkapitalquote sichern, um Investitionen von rund 120 Millionen Euro in die Energienetze stemmen zu können.
Der Aufsichtsrat empfiehlt eine reduzierte Ausschüttungsquote von ca. 25 Prozent. Das aktuelle Konzept der Haushaltssicherung sieht dagegen 50 Prozent vor. Deshalb soll die Verwaltung verschiedene Modelle prüfen, darunter:
- Anpassung der Ausschüttungsquote
- Thesaurierung zur Stärkung des Eigenkapitals
- alternative Finanzierungswege
- mögliche Änderungen der Rechtsform
- Einbindung in steuerliche Querverbünde
Die Ergebnisse sollen in einem gemeinsamen Workshop von Stadtwerken, Verwaltung und Politik diskutiert werden.
Passender interner Link:
Konsolidierungsmaßnahmen im Überblick