Die Stadtverwaltung Wedel hat das weitere Vorgehen bei der Neufassung der Straßenreinigungs- und Gebührensatzung erarbeitet. Notwendig wurde dieser Schritt, nachdem das Oberverwaltungsgericht (OVG) die bisherige Satzung am 11. März 2026 für unwirksam erklärt hatte. Die Rechtskraft dieses Urteils tritt mit Ablauf des 30. April 2026 ein.
Rechtliche Notwendigkeit der Gebührenerhebung
Obwohl das Straßen- und Wegegesetz den Kommunen bei der Erhebung von Reinigungsgebühren theoretisch einen Spielraum lässt, ergibt sich für die Stadt Wedel eine Verpflichtung aus der Gemeindeordnung (GO). Gemäß § 76 Abs. 2 Satz 1 GO müssen Finanzmittel vorrangig aus Entgelten für Leistungen und erst nachrangig aus Steuern beschafft werden. Da die Stadt zudem aktuell auf Kreditaufnahmen angewiesen ist, ist sie rechtlich verpflichtet, alle zulässigen Einnahmemöglichkeiten – wozu die Straßenreinigungsgebühren zählen – auszuschöpfen.
Dabei ist eine zentrale Richtungsentscheidung für das laufende Jahr 2026 zu treffen: Falls die Gebühren nach der neuen Kalkulation höher ausfallen sollten als bisher, muss festgelegt werden, wie das gesetzliche Schlechterstellungsverbot angewendet wird. Zur Wahl stehen eine mathematisch exakte, zweigeteilte Berechnung oder eine vereinfachte, ganzjährige Berechnung. Die Verwaltung empfiehlt die ganzjährige Variante, um den administrativen Aufwand im personell unterbesetzten Steueramt zu reduzieren und deutliche Verzögerungen bei der Bescheiderstellung zu vermeiden.
Umgang mit bestehenden Gebührenbescheiden
Die Verwaltung schlägt eine differenzierte Vorgehensweise für bereits ergangene Bescheide vor:
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Bestandskräftige Bescheide: Diese Bescheide, gegen die kein Widerspruch eingelegt wurde, sollen mit Rückwirkung zum 1. Januar 2026 aufgehoben werden. Eine Erstattung für die weiter zurückliegende Vergangenheit ist rechtlich nicht verpflichtend. Etwaige Überdeckungen (zu viel gezahlte Gebühren) aus Vorjahren sollen den Bürgern jedoch in künftigen Kalkulationsperioden gutgeschrieben werden.
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Nichtbestandskräftige Bescheide: Bescheide, gegen die Klagen vor dem Verwaltungsgericht laufen, werden rückwirkend zum 1. Juli 2023 aufgehoben. In diesen Fällen erfolgt eine vollständige Erstattung der Gebühren, um langwierige und kostenintensive Gerichtsverfahren zu vermeiden.
Für die erwarteten Prozesskosten und Erstattungen wurden bereits Rückstellungen in der Schlussbilanz 2025 in Höhe von insgesamt 29.505 € gebildet, sodass der Haushalt 2026 nicht zusätzlich belastet wird.
Eckpunkte der neuen Satzung
Die neue Satzung soll rückwirkend zum 1. Juli 2023 in Kraft treten. Sie sieht unter anderem ein neues Straßenverzeichnis und eine feinere Differenzierung der Reinigungsklassen vor.
Aktueller Status: Obwohl die Vorlage für die Beratungen im Haupt- und Finanzausschuss am 20. April 2026 sowie für die Entscheidung im Rat am 30. April 2026 vorgesehen war, kommt es zu einer Verzögerung. Der Ältestenrat hat sich darauf verständigt, die Beschlussvorlage zu vertagen, da das Dokument den Fraktionen nicht rechtzeitig vor den jeweiligen Fraktionssitzungen zur internen Beratung zur Verfügung stand.