Neuausrichtung der Straßenreinigungsgebühren in Wedel nach OVG-Urteil

Neuausrichtung der Straßenreinigungsgebühren in Wedel nach OVG-Urteil

Die Stadtverwaltung Wedel hat das weitere Vorgehen bei der Neufassung der Straßenreinigungs- und Gebührensatzung erarbeitet. Notwendig wurde dieser Schritt, nachdem das Oberverwaltungsgericht (OVG) die bisherige Satzung am 11. März 2026 für unwirksam erklärt hatte. Die Rechtskraft dieses Urteils tritt mit Ablauf des 30. April 2026 ein.

Rechtliche Notwendigkeit der Gebührenerhebung

Obwohl das Straßen- und Wegegesetz den Kommunen bei der Erhebung von Reinigungsgebühren theoretisch einen Spielraum lässt, ergibt sich für die Stadt Wedel eine Verpflichtung aus der Gemeindeordnung (GO). Gemäß § 76 Abs. 2 Satz 1 GO müssen Finanzmittel vorrangig aus Entgelten für Leistungen und erst nachrangig aus Steuern beschafft werden. Da die Stadt zudem aktuell auf Kreditaufnahmen angewiesen ist, ist sie rechtlich verpflichtet, alle zulässigen Einnahmemöglichkeiten – wozu die Straßenreinigungsgebühren zählen – auszuschöpfen.

Dabei ist eine zentrale Richtungsentscheidung für das laufende Jahr 2026 zu treffen: Falls die Gebühren nach der neuen Kalkulation höher ausfallen sollten als bisher, muss festgelegt werden, wie das gesetzliche Schlechterstellungsverbot angewendet wird. Zur Wahl stehen eine mathematisch exakte, zweigeteilte Berechnung oder eine vereinfachte, ganzjährige Berechnung. Die Verwaltung empfiehlt die ganzjährige Variante, um den administrativen Aufwand im personell unterbesetzten Steueramt zu reduzieren und deutliche Verzögerungen bei der Bescheiderstellung zu vermeiden.

Umgang mit bestehenden Gebührenbescheiden

Die Verwaltung schlägt eine differenzierte Vorgehensweise für bereits ergangene Bescheide vor:

  • Bestandskräftige Bescheide: Diese Bescheide, gegen die kein Widerspruch eingelegt wurde, sollen mit Rückwirkung zum 1. Januar 2026 aufgehoben werden. Eine Erstattung für die weiter zurückliegende Vergangenheit ist rechtlich nicht verpflichtend. Etwaige Überdeckungen (zu viel gezahlte Gebühren) aus Vorjahren sollen den Bürgern jedoch in künftigen Kalkulationsperioden gutgeschrieben werden.

  • Nichtbestandskräftige Bescheide: Bescheide, gegen die Klagen vor dem Verwaltungsgericht laufen, werden rückwirkend zum 1. Juli 2023 aufgehoben. In diesen Fällen erfolgt eine vollständige Erstattung der Gebühren, um langwierige und kostenintensive Gerichtsverfahren zu vermeiden.

Für die erwarteten Prozesskosten und Erstattungen wurden bereits Rückstellungen in der Schlussbilanz 2025 in Höhe von insgesamt 29.505 € gebildet, sodass der Haushalt 2026 nicht zusätzlich belastet wird.

Eckpunkte der neuen Satzung

Die neue Satzung soll rückwirkend zum 1. Juli 2023 in Kraft treten. Sie sieht unter anderem ein neues Straßenverzeichnis und eine feinere Differenzierung der Reinigungsklassen vor.

Aktueller Status: Obwohl die Vorlage für die Beratungen im Haupt- und Finanzausschuss am 20. April 2026 sowie für die Entscheidung im Rat am 30. April 2026 vorgesehen war, kommt es zu einer Verzögerung. Der Ältestenrat hat sich darauf verständigt, die Beschlussvorlage zu vertagen, da das Dokument den Fraktionen nicht rechtzeitig vor den jeweiligen Fraktionssitzungen zur internen Beratung zur Verfügung stand.

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    Ich finde die Ansiedelung von DHL gut und würde das gerne so beschloßen sehen. Die Idee eines zusätlichen EDEKA sehe ich skeptisch. Was garantiert uns das der Eigentümer nich EDEKAs an anderen Stellen in Wedel dafür schließt. Der EDEKA in den Welau-Arkaden wäre ein Ankermieter sein weggeang würde der Bahnhofstraße[…]
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    Jan Luechau kommentierte auf Samstag, 22. März 2025 20:32
    Da stimme ich Ihnen in weiten Teilen zu – insbesondere was die Notwendigkeit angeht, diesen „Schandfleck“ endlich sinnvoll zu entwickeln. Eine wirtschaftliche Nutzung mit dem Ziel, neue Arbeitsplätze und Steuereinnahmen zu generieren, ist aus Sicht der CDU absolut wünschenswert. Was mögliche Ansiedlungen wie DHL betrifft: Bisher liegen uns[…]
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    Vielen Dank für Ihre Rückmeldung zum Artikel – auch wenn der Ton wieder einmal mehr auf Provokation als auf konstruktiven Austausch abzielt. Ich möchte dennoch auf Ihre Punkte eingehen: Warum wird das Personal in der Verwaltung aufgestockt? Ein Großteil der neuen Stellen resultiert aus rechtlichen Verpflichtungen. Ein Teil der nicht[…]
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    Die Annahme ergibt sich direkt aus den im Artikel genannten Punkten.
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    Vielen Dank für den Hinweis – völlig richtig: Bei einem Betriebsübergang nach § 613a BGB werden die Arbeitsverhältnisse in der Regel unverändert übernommen. Das schränkt natürlich auch die „Flexibilität“ eines möglichen privaten Betreibers deutlich ein und ist ein weiterer Grund, warum die Übernahme eines defizitären Betriebs w[…]
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    Warum wird das Personal in der Verwaltung aufgestockt.? Warum investiert die Stadtsparkasse in Holm und nicht in Wedel? Warum wird die Sparkasse nicht zu Geld gemacht? Letztendlich wundert mich auch folgendes: Wo war die CDU in den letzten 12 Jahren? Soweit ich mich erinnere, wurde Niels Schmidt urch die CDU[…]
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    Worauf beruht die Annahme, das sich kein Investor für ein privat betriebenes Bad finden würde ?  
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    Frank fuchs kommentierte auf Samstag, 22. März 2025 07:27
    Fest steht, das das Gelände im jetzigen Zustand einen Schandfleck darstellt. Man sollte jede Möglichkeit nutzen, dort ein Unternehmen anzusiedeln. Wenn DHL in Wedel investieren möchte, wird doch sicherlich so etwas wie eine Machbarkeitsstudie existieren,auf die man aufbauen könnte. Es ist doch so: Ohne zusätzliche Steuereinnahmen kein Raum fü[…]
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    Ein Hinweis. Bei einem Betriebsübergang nach § 613a BGB werden auch die Arbeitsverträge übernommen. Eine Kündigung der Arbeitnehmer ist rechtlich selten durchsetzbar.