Stellenplan 2026/27

Neuer Ablauf bei Stellenplan und Haushalt 

Bisher wurden der Stellenplan und der Haushaltsplan in Wedel immer gemeinsam beraten und beschlossen.

Mit der jetzt von der Verwaltung vorgeschlagenen Änderung soll das künftig anders laufen. Der Stellenplan wird zuerst separat beraten und beschlossen. Erst danach wird der Haushaltsplan auf Grundlage des bereits festgelegten Personalbestands erstellt und zur Entscheidung vorgelegt.

Vor- und Nachteile

Diese Änderung bringt Chancen und Risiken mit sich:

Vorteile:

  • Personalfragen werden deutlicher sichtbar und können intensiver diskutiert werden.

  • Der Haushalt baut auf einer klar beschlossenen personellen Grundlage auf, was die Planungssicherheit erhöht.

Nachteile:

  • Der Beratungsaufwand steigt, weil zwei getrennte Verfahren durchlaufen werden müssen.

  • Es besteht die Gefahr, dass der Gesamtblick auf Personal und Finanzen verloren geht.

Ob dieses Verfahren für Wedel sinnvoll ist, wird sich in der Praxis zeigen. Klar ist: Es verlangt mehr Abstimmung zwischen Politik und Verwaltung.

Die geplanten Änderungen im Stellenplan 2026/2027

Der neue Entwurf des Stellenplans zeigt im Großen und Ganzen einen Konsolidierungskurs. Zahlreiche kleine Stellenanteile werden reduziert oder zusammengelegt, während es punktuelle Aufstockungen gibt – vor allem in Bereichen mit wachsendem Bedarf.

Streichungen und Einsparungen

Besonders betroffen sind die Bereiche Sozialhilfe, Wohnen, Jugendzentrum und Verwaltung. Dort werden unbesetzte oder nicht mehr benötigte Stellen gestrichen oder verkleinert. Auch bei der Schulsozialarbeit, beim Wohngeld und im Kinder- und Jugendzentrum fallen Stellen weg. Insgesamt ergibt sich daraus ein Einsparvolumen von rund 388.000 Euro ab 2026. In den Jahren 2027 und 2028 kommen weitere Konsolidierungseffekte hinzu.

Neue Stellen und Aufstockungen

Mehr Personal ist dagegen bei der Musikschule, der Altstadtschule und der Moorwegschule vorgesehen. Hintergrund sind rechtliche Vorgaben und der wachsende Bedarf in der Ganztagsbetreuung. Ab 2026 gilt ein bundesweiter Rechtsanspruch auf Ganztag – darauf bereitet sich die Stadt jetzt vor. Zwei zusätzliche Gruppen an der Moorwegschule und mehr Springerkräfte an der Altstadtschule sollen sicherstellen, dass die Betreuung verlässlich organisiert werden kann. Diese neuen Stellen sind weitgehend durch Fördermittel des Landes und Elternbeiträge gegenfinanziert.

Umstrukturierungen und Neubewertungen

Daneben finden sich zahlreiche Neubewertungen und organisatorische Anpassungen. Stellen werden in andere Fachdienste verschoben oder neu bewertet, damit die Eingruppierungen tariflich korrekt abgebildet sind. Beispiele sind etwa das Rechnungsprüfungsamt, der Bauhof oder das neue Nachhaltigkeitsmanagement, das Aufgaben aus den Bereichen Klimaschutz und Mobilität bündelt.

Politische Beschlüsse mit Wirkung auf den Stellenplan

Einige Änderungen beruhen direkt auf Ratsbeschlüssen aus den vergangenen Monaten – etwa die neue Stabstelle Wirtschaftsförderung oder zusätzliche Gruppen in der Schulkindbetreuung. Diese waren bereits im Haushalt 2025 finanziell berücksichtigt und werden nun formal im Stellenplan verankert.

Fazit

Der Stellenplan 2026/2027 setzt klare Prioritäten: Sparen, wo es möglich ist, und investieren, wo es notwendig ist. Während in vielen Bereichen Stellen reduziert werden, fließen zusätzliche Mittel in die Betreuung von Kindern und Jugendlichen. Die zentrale Frage wird sein, ob es gelingt, mit den Einsparungen den städtischen Haushalt zu entlasten, ohne dass wichtige Aufgaben darunter leiden.

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    Thomas Fritz kommentierte auf Sonntag, 13. April 2025 09:00
    Ich finde die Ansiedelung von DHL gut und würde das gerne so beschloßen sehen. Die Idee eines zusätlichen EDEKA sehe ich skeptisch. Was garantiert uns das der Eigentümer nich EDEKAs an anderen Stellen in Wedel dafür schließt. Der EDEKA in den Welau-Arkaden wäre ein Ankermieter sein weggeang würde der Bahnhofstraße[…]
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    Jan Luechau kommentierte auf Samstag, 22. März 2025 20:32
    Da stimme ich Ihnen in weiten Teilen zu – insbesondere was die Notwendigkeit angeht, diesen „Schandfleck“ endlich sinnvoll zu entwickeln. Eine wirtschaftliche Nutzung mit dem Ziel, neue Arbeitsplätze und Steuereinnahmen zu generieren, ist aus Sicht der CDU absolut wünschenswert. Was mögliche Ansiedlungen wie DHL betrifft: Bisher liegen uns[…]
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    Vielen Dank für Ihre Rückmeldung zum Artikel – auch wenn der Ton wieder einmal mehr auf Provokation als auf konstruktiven Austausch abzielt. Ich möchte dennoch auf Ihre Punkte eingehen: Warum wird das Personal in der Verwaltung aufgestockt? Ein Großteil der neuen Stellen resultiert aus rechtlichen Verpflichtungen. Ein Teil der nicht[…]
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    Die Annahme ergibt sich direkt aus den im Artikel genannten Punkten.
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    Jan Luechau kommentierte auf Samstag, 22. März 2025 19:30
    Vielen Dank für den Hinweis – völlig richtig: Bei einem Betriebsübergang nach § 613a BGB werden die Arbeitsverhältnisse in der Regel unverändert übernommen. Das schränkt natürlich auch die „Flexibilität“ eines möglichen privaten Betreibers deutlich ein und ist ein weiterer Grund, warum die Übernahme eines defizitären Betriebs w[…]
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    Warum wird das Personal in der Verwaltung aufgestockt.? Warum investiert die Stadtsparkasse in Holm und nicht in Wedel? Warum wird die Sparkasse nicht zu Geld gemacht? Letztendlich wundert mich auch folgendes: Wo war die CDU in den letzten 12 Jahren? Soweit ich mich erinnere, wurde Niels Schmidt urch die CDU[…]
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    Frank fuchs kommentierte auf Samstag, 22. März 2025 07:32
    Worauf beruht die Annahme, das sich kein Investor für ein privat betriebenes Bad finden würde ?  
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    Frank fuchs kommentierte auf Samstag, 22. März 2025 07:27
    Fest steht, das das Gelände im jetzigen Zustand einen Schandfleck darstellt. Man sollte jede Möglichkeit nutzen, dort ein Unternehmen anzusiedeln. Wenn DHL in Wedel investieren möchte, wird doch sicherlich so etwas wie eine Machbarkeitsstudie existieren,auf die man aufbauen könnte. Es ist doch so: Ohne zusätzliche Steuereinnahmen kein Raum fü[…]
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    Renate Palm kommentierte auf Freitag, 21. März 2025 20:04
    Ein Hinweis. Bei einem Betriebsübergang nach § 613a BGB werden auch die Arbeitsverträge übernommen. Eine Kündigung der Arbeitnehmer ist rechtlich selten durchsetzbar.