Wedel wehrt sich: Gemeinsames Vorgehen gegen die erhöhte Kreisumlage 2026

Die finanzielle Handlungsfähigkeit unserer Stadt steht vor einer weiteren Herausforderung. Der Kreis Pinneberg hat beschlossen, die sogenannte Kreisumlage für das Haushaltsjahr 2026 von bisher 29,5 Prozent auf 31,5 Prozent anzuheben. Diese Umlage ist der Betrag, den Städte und Gemeinden an den Kreis abführen müssen, damit dieser seine übergeordneten Aufgaben finanzieren kann. Eine Erhöhung bedeutet für den städtischen Haushalt in Wedel unweigerlich eine zusätzliche Belastung.

Warum die Städte und Gemeinden den Schritt kritisieren

Bereits im Vorfeld der Entscheidung haben die kreisangehörigen Kommunen ihre Bedenken im Anhörungsverfahren deutlich gemacht. Die Hauptkritikpunkte am Vorgehen des Kreises umfassen:

  • Fehlende Gleichbehandlung: Bei der Berechnung der Umlage müssen der Finanzbedarf des Kreises und der Städte gleichrangig berücksichtigt werden. Dieser Maßstab wurde nach juristischer Einschätzung im Abwägungsverfahren nicht ausreichend beachtet.
  • Unvollständige Bedarfsermittlung: Die Betrachtung des Kreises konzentrierte sich vor allem auf die Finanzkraft der Kommunen, ohne deren eigene Aufgaben- und Ausgabenbelastungen ausreichend einzubeziehen.
  • Mangelnde Transparenz: Die konkrete Herleitung des neuen Satzes von 31,5 Prozent und der Gewichtungsvorgang sind in den Beschlussunterlagen nicht detailliert genug nachvollziehbar dokumentiert.
  • Aufgabenverlagerung: Es besteht die Sorge, dass finanzielle Lasten auf die Kommunen abgewälzt werden, anstatt bestehende Finanzierungslücken für bestimmte Aufgaben gegenüber dem Land Schleswig-Holstein geltend zu machen.

Der rechtliche Weg: Ein Normenkontrollverfahren

Anstatt dass jede Stadt nun einzeln aufwändige Klagen gegen ihren jeweiligen Umlagebescheid führt, streben die Kommunen ein geschlossenes Vorgehen an. Geplant ist ein sogenanntes Normenkontrollverfahren vor dem Schleswig-Holsteinischen Oberverwaltungsgericht.

Dabei wird nicht ein einzelner Bescheid, sondern die zugrundeliegende Haushaltssatzung des Kreises auf ihre Rechtmäßigkeit geprüft. Dies ist ein effizienterer Weg, um grundsätzliche Rechtsfragen zu klären. Begleitet wird dieser juristische Schritt von dem Versuch, sich frühzeitig außergerichtlich mit dem Kreis zu verständigen.

Parallel dazu hält die Stadt Wedel an ihrem bereits eingelegten Widerspruch gegen den Kreisumlagebescheid fest, um alle juristischen Fristen zu wahren. Sollte der Kreis den Widerspruch zurückweisen, wird die Stadtverwaltung ermächtigt, fristgerecht Anfechtungsklage zu erheben.

Überschaubares Kostenrisiko durch Solidarität

Ein juristisches Verfahren verursacht Kosten. Für die Einleitung des Normenkontrollverfahrens wird mit Gesamtkosten von knapp 10.000 Euro gerechnet. Da sich die Städte und Gemeinden des Kreises diese Summe solidarisch teilen, liegt der finanzielle Beitrag für Wedel lediglich in einem niedrigen dreistelligen Bereich. Die Mittel dafür sind im städtischen Haushalt bereits eingeplant.

Termine und Service-Infos

Die Entscheidung über das weitere Vorgehen wird in den städtischen Gremien an folgenden Terminen beraten:

  • Vorberatung im Haupt- und Finanzausschuss: 28.09.2026
  • Entscheidung im Rat der Stadt Wedel: 08.10.2026
  • Beratungsgrundlage: Beschlussvorlage BV/2026/083

Ihr Jan Lüchau

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