14. Sitzung des HFA - Zusammenfassung

Ort: Ratssaal des Rathauses Wedel
Zeit: 19:00 Uhr

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Tagesordnung: PDF-Link zur Tagesordnung


TOP 4: Haushaltssatzung 2025

Hintergrund:
Die Haushaltssatzung 2025 wurde in der Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses besprochen, jedoch nicht beschlossen. Stattdessen wurde eine Verschiebung der weiteren Beratung in den nächsten HFA vereinbart.

Diskussion und Ergebnisse:

  • Der Vorsitzende regte an, die BV nur grob zu besprechen und nicht darüber abzustimmen.
  • Frau Süß schlug eine Schulung zur internen Leistungsverrechnung vor. Herr Scholz wird diese vorbereiten und vor einem HFA einladen.
  • Die weitere Beratung wurde auf die nächste Sitzung verschoben.

TOP 5: Stellenplan 2025

Hintergrund:
Die Diskussion über den Stellenplan wurde ebenfalls vertagt, da erhebliche Einschnitte im Haushaltsentwurf angekündigt wurden und keine klare Grundlage für eine Entscheidung vorlag.

Diskussion und Ergebnisse:

  • Herr Scholz bat um eine Empfehlung, damit die Punkte in den Haushaltsentwurf eingepreist werden können.
  • Es wurde eine differenzierte Rechnung zu möglichen Einsparungen beim Reinigungspersonal angefragt.
  • Fragen und Anmerkungen der Mitglieder:
    • Frau Süß: Was passiert mit Stellen, die 2025 nicht besetzt werden können? (z. B. 4. FBL, Mobilitätsmanager, Projektmanager)
    • Frau Blasius: Welche Stellen sind rechtlich notwendig?
  • Herr Lüchau äußerte Bedenken, den Stellenplan ohne Haushaltsentwurf zu empfehlen, und plädierte für eine zusammenhängende Betrachtung.
  • Herr Waßmann berichtete, dass die BAMF-Stellen refinanziert seien.

Beschluss: Die Beratung des Stellenplans wurde einstimmig auf die nächste Sitzung vertagt.


TOP 7: Spendenannahme von InaTec Wedel GmbH

Hintergrund:
Die Stadt Wedel nutzt seit 2022 das Technicon Wedel als Außenstelle des Stadtmuseums. Die InaTec Wedel GmbH verzichtet auf die Begleichung der monatlichen Miet- und Betriebskosten von 2.799,81 € netto und stellt der Stadt eine Spendenbescheinigung über den Gesamtwert der jährlichen Kosten aus (ca. 33.597,12 €).

Beschlussvorschlag:
Der Haupt- und Finanzausschuss beschließt, die jährliche Geldspende in Höhe der monatlichen Miet- und Betriebskostenvorauszahlung anzunehmen.

Diskussion:

  • Es wurde darauf hingewiesen, dass eine Ablehnung der Spende rechtliche und finanzielle Konsequenzen hätte, da die Stadt vertraglich zur Begleichung der Mietkosten verpflichtet ist.
  • Der Verzichtsvertrag zwischen der InaTec GmbH und der Stadt Wedel wurde als Grundlage des Beschlusses hervorgehoben.

Abstimmungsergebnis: Der Beschluss wurde einstimmig angenommen.

Finanzielle Auswirkungen: Die Maßnahme ist vollständig durch die Spende der InaTec GmbH gegenfinanziert. Eine Ablehnung hätte zusätzliche Kosten für die Stadt bedeutet.


TOP 8: Erweiterung des Gesellschaftszwecks der wechselstrom und wechselgas GmbH

Hintergrund:
Die Änderung des Gesellschaftszwecks der wechselstrom und wechselgas GmbH ist notwendig, um den Betrieb und den Ausbau der Ladeinfrastruktur für Elektrofahrzeuge in Wedel weiterhin gesetzeskonform zu ermöglichen. Dies ist aufgrund neuer gesetzlicher Regelungen ab dem 1. Januar 2025 erforderlich, welche Netzbetreibern und vertikal integrierten Energieversorgern untersagen, Ladeinfrastruktur zu besitzen oder zu betreiben.

Darstellung des Sachverhaltes:

  • Die Anpassung ermöglicht die gesetzeskonforme Trennung von Netz- und Ladeinfrastruktur.
  • Der Gesellschaftszweck wird um den Aufbau und Betrieb von Ladeinfrastruktur sowie die Bereitstellung entsprechender Dienstleistungen erweitert.
  • Der Abwägungsbericht gemäß § 102 Abs. 1 Nr. 1 GO-SH wurde zustimmend zur Kenntnis genommen.

Finanzielle Auswirkungen:

  • Die Kosten für die Anpassung belaufen sich auf einen geringen dreistelligen Betrag.
  • Diese werden durch Fördermittel und Einnahmen aus dem Betrieb der Ladeinfrastruktur kompensiert.

Wirtschaftliche Vorteile:

  • Sicherstellung eines profitablen Geschäftszweigs.
  • Langfristige Stärkung der kommunalen Energieversorgung und Positionierung der Stadtwerke Wedel als innovativer Anbieter.
  • Ermöglichung des Zugangs zu Fördermitteln.

Beschluss:

  • Der Abwägungsbericht wird zustimmend zur Kenntnis genommen.
  • Die Verwaltung wird beauftragt, die Genehmigung der Kommunalaufsicht einzuholen und eine entsprechende Beschlussvorlage für den Rat zu erstellen.

Abstimmungsergebnis: Der Beschluss wurde einstimmig gefasst (in Abwesenheit einiger Ausschussmitglieder).


TOP 9: 1. Nachtragssatzung zur Änderung der Vergnügungssteuersatzung

Hintergrund:
Die Stadt Wedel erhebt eine Vergnügungssteuer für das Halten von Spielgeräten mit Gewinnmöglichkeit.

  • Der aktuelle Steuersatz beträgt 18 % der Bemessungsgrundlage.
  • Im Rahmen der Haushaltskonsolidierung wird eine Erhöhung des Steuersatzes auf 20 % empfohlen.
  • Zusätzlich wird ein fehlerhafter Verweis in der Satzung korrigiert (von § 14 auf § 11).

Ziele der Änderung:

  • Erhöhung der Einnahmen im Rahmen der Haushaltskonsolidierung.
  • Korrektur des fehlerhaften Verweises, um die Rechtskonformität der Satzung sicherzustellen.

Finanzielle Auswirkungen:

  • Die Maßnahme soll zur Verbesserung der Ertragslage beitragen.
  • Konkrete Zahlen zu Mehreinnahmen wurden nicht ausgewiesen, jedoch wird erwartet, dass die Erhöhung der Steuer einen Beitrag zur Konsolidierung leistet.

Beschlussvorschlag: Der Rat der Stadt Wedel beschließt die 1. Nachtragssatzung zur Änderung der Vergnügungssteuersatzung mit den genannten Änderungen.

Abstimmungsergebnis: Einstimmig angenommen.


TOP 10: Satzung der Stadt Wedel über die Festsetzung der Hebesätze für die Grund- und Gewerbesteuer

Hintergrund:
Im Rahmen der bundesweiten Grundsteuerreform müssen die Hebesätze für Grund- und Gewerbesteuern neu festgelegt werden.

  • Die Reform tritt zum 1. Januar 2025 in Kraft.
  • Das Finanzministerium Schleswig-Holstein hat aufkommensneutrale Hebesätze für die Stadt Wedel berechnet und im Transparenzregister veröffentlicht:
    • Grundsteuer A: 494 % (bisher 380 %).
    • Grundsteuer B: 519 % (bisher 540 %).
    • Gewerbesteuer: Unverändert bei 420 %.

Ziele der Satzung:

  • Rechtliche Umsetzung der Grundsteuerreform.
  • Sicherstellung, dass Steuerbescheide rechtswirksam erstellt und versendet werden können.
  • Einhaltung der Fälligkeiten von Steuerzahlungen.

Diskussion:

  • Frau Süß wies darauf hin, dass die Maßnahme als "kostenneutral" dargestellt wird, aber dennoch finanzielle Auswirkungen habe.
  • Herr Baehr erklärte, dass das entsprechende Häkchen bei den finanziellen Auswirkungen korrigiert werden müsse.
  • Der Vorsitzende verlas den Beschlussvorschlag, der daraufhin zur Abstimmung gestellt wurde.

Beschlussvorschlag: Der Rat der Stadt Wedel beschließt die Hebesatzsatzung gemäß der vorgelegten Berechnungen.

Abstimmungsergebnis: Einstimmig angenommen.


Nicht-öffentliche Tagesordnungspunkte

Tagesordnungspunkt 13: Verleihung der Wedeler Ehrennadel 2024

Inhalt: Entscheidung über die Vergabe der Wedeler Ehrennadel für das Jahr 2024.

Begründung der Nichtöffentlichkeit: Der Kreis der Vorgeschlagenen sowie insbesondere die nicht Berücksichtigten sollen vertraulich bleiben, um die Persönlichkeitsrechte der Betroffenen zu schützen.

Beschluss: Der HFA beschließt, 4 Personen die Wedeler Ehrennadel 2024 zu verleihen.

Tagesordnungspunkt 14: Grundstücksangelegenheit im Bereich Voßhagen

Inhalt: Verhandlung und Entscheidung über eine Grundstücksangelegenheit im Bereich Voßhagen, einschließlich Details zu Kaufinteressenten, Verkaufsbedingungen und Vertragsinhalten.

Begründung der Nichtöffentlichkeit: Gemäß §§ 35 Abs. 1 und 46 Abs. 8 der Gemeindeordnung Schleswig-Holstein ist die Öffentlichkeit auszuschließen, da sowohl personenbezogene Daten der Käufer als auch sensible Informationen zu Verkaufsverhandlungen und Vertragsregelungen behandelt werden.

Beschluss: Der HFA empfiehlt dem Rat den Verkauf eines mit einem Erbbaurecht belasteten städtischen Grundstückes im Voßhagen.

 

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