10. Sitzung des PLA - Zusammenfassung

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Datum der Sitzung: 01.10.2024

Einvernehmen nach dem BauGB - Rissener Straße 94: Nutzungsänderung zu einer Wohnunterkunft zur Unterbringung von Flüchtlingen und Obdachlosen

Hauptthemen:

  • Nutzungsänderung von einem Fitnesscenter zu einer Wohnunterkunft
  • Unterbringung von Flüchtlingen und Obdachlosen
  • Beurteilung nach § 34 BauGB

Kernaussagen:

  • Der Planungsausschuss soll das Einvernehmen der Gemeinde gemäß §§ 34 und 36 Abs. 1 BauGB erteilen.
  • Das Bauvorhaben liegt im Allgemeinen Wohngebiet und ist somit zulässig.
  • Es besteht kein rechtsverbindlicher Bebauungsplan für das Baugrundstück.
  • Das Bauvorhaben hat keine finanziellen Auswirkungen auf den Haushalt.

Entscheidung:

Der Planungsausschuss beschließt, das Einvernehmen der Gemeinde gemäß §§ 34 und 36 Abs. 1 BauGB für die Nutzungsänderung von einem Fitnesscenter in eine Wohnunterkunft zur Unterbringung von Flüchtlingen und Obdachlosen in der Rissener Straße 94 zu erteilen.

 

 

Bebauungsplan Nr. 27 b "Hogschlag", 1. Änderung "Teilbereich Ost"

Diese Beschlussvorlage hat der Rat wieder zurück in den Planungsausschuss verwiesen, da die Bedenken der Anwohner, die vor und während der Ratssitzung geäußert wurden, Rechnung getragen werden sollen. Daher wird im Ausschuss das Thema erneut beraten.

Hier die Argumente der Anwohner

Hier noch mal die Zusammenfassung des Tagesordnungspunktes aus der letzten Sitzung

Hauptthemen:

  • Aufstellungsbeschluss und Erweiterung des Geltungsbereiches
  • Entwurfsbeschluss
  • Frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit und Behörden

Kernaussagen:

Beschlussvorschlag:

  •    Ergänzung des Aufstellungsbeschlusses des Bebauungsplans Nr. 27 b „Hogschlag“, 1. Änderung „Teilbereich Ost“.
  •    Erweiterung des Geltungsbereiches um Straßenverkehrsflächen zur Absicherung der Erschließung.
  •    Entwurfsbeschluss des Bebauungsplans.
  •    Durchführung der frühzeitigen Bürgerbeteiligung gemäß § 3 Abs. 1 BauGB.
  •    Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 1 BauGB.

Stellungnahmen und Diskussionen:

  •    Bündnis 90/Die Grünen: Zustimmung mit Anregungen zur Verbesserung der Spielplatzlage, Verschattung und Radwegeführung.
  •    WSI-Fraktion: Ablehnung aufgrund fehlender verkehrlicher Lösung und Finanzierungsbedenken.
  •    SPD-Fraktion: Zustimmung trotz Problemen bei Kita- und Schulplätzen, da zusätzlicher Wohnraum benötigt wird.

Beschlussempfehlung und Abstimmung:

  •    Der Rat soll den Entwurf und die Beteiligungsprozesse beschließen.
  •    Abstimmungsergebnis: 10 Ja / 1 Nein / 0 Enthaltungen

Entscheidung:

  • Der Planungsausschuss empfiehlt dem Rat der Stadt Wedel, die Erweiterung des Geltungsbereiches, den Entwurfsbeschluss sowie die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit und Behörden zu beschließen.

 

Weitere Themen sind:

Dazu gibt es aber noch keine näheren Informationen

 

 

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    Vielen Dank für Ihre Rückmeldung zum Artikel – auch wenn der Ton wieder einmal mehr auf Provokation als auf konstruktiven Austausch abzielt. Ich möchte dennoch auf Ihre Punkte eingehen: Warum wird das Personal in der Verwaltung aufgestockt? Ein Großteil der neuen Stellen resultiert aus rechtlichen Verpflichtungen. Ein Teil der nicht[…]
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    Worauf beruht die Annahme, das sich kein Investor für ein privat betriebenes Bad finden würde ?  
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    Frank fuchs kommentierte auf Samstag, 22. März 2025 07:27
    Fest steht, das das Gelände im jetzigen Zustand einen Schandfleck darstellt. Man sollte jede Möglichkeit nutzen, dort ein Unternehmen anzusiedeln. Wenn DHL in Wedel investieren möchte, wird doch sicherlich so etwas wie eine Machbarkeitsstudie existieren,auf die man aufbauen könnte. Es ist doch so: Ohne zusätzliche Steuereinnahmen kein Raum fü[…]
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    Ein Hinweis. Bei einem Betriebsübergang nach § 613a BGB werden auch die Arbeitsverträge übernommen. Eine Kündigung der Arbeitnehmer ist rechtlich selten durchsetzbar.