11. Sitzung des PLA - Zusammenfassung der Einladung

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Datum: 05.11.2024

1.1 Beantwortung der Einwohnerfragen zu Punkt 5 der Tagesordnung der Planungsausschusssitzung vom 01.10.2024

Bei der Sitzung vom 01.10.2024 gab es Fragen zur geplanten Nutzungsänderung der Rissener Straße 94, die zu einer Wohnunterkunft für Flüchtlinge und Obdachlose umgebaut werden soll. Die Stadtverwaltung beantwortete diese Fragen ausführlich:

  • War von Anfang an eine Flüchtlingsunterkunft geplant? – Nein, ursprünglich war eine Beherbergungsstätte geplant. Es gab Gespräche mit dem Eigentümer bereits im Jahr 2023, aber diese führten zunächst zu keiner Einigung. Im April/Mai 2024 wurden die Gespräche wieder aufgenommen, und derzeit gibt es nur mündliche Absprachen, ein Mietvertrag wird aktuell ausgearbeitet.
  • Wer ist der Eigentümer? – Es handelt sich um einen privaten Eigentümer, der das Gebäude an die Stadt Wedel vermieten möchte. Informationen über persönliche oder familiäre Beziehungen zwischen dem Eigentümer und Mitgliedern des Rates liegen der Verwaltung nicht vor.
  • Kosten für die Stadt: – Die genauen Kosten können noch nicht beziffert werden. Die Unterbringung von Flüchtlingen ist jedoch eine kommunale Pflichtaufgabe, für die in der Regel Benutzungsgebühren erhoben werden, die die Kosten decken.
  • Wer übernimmt die Betreuung? – Die Stadt Wedel organisiert die Betreuung der Bewohner durch ihre Sozialarbeiter sowie durch Hausmeisterdienste. Weitere Unterstützung kommt von Organisationen wie DiakoMigra, der AWO Sozialberatung, und vielen Ehrenamtlichen in der Stadt.
  • Warum wurde ein Änderungsantrag eingereicht? – Die Verwaltung hat den ursprünglichen Plan nicht geändert. Der Eigentümer selbst änderte seine Pläne und trat erneut mit der Stadt in Kontakt, um die Nutzung des Gebäudes für Flüchtlinge und Obdachlose zu ermöglichen.
  • Nächste Schritte: – Am 05.11.2024 wird im Planungsausschuss über das Einvernehmen zur Nutzungsänderung entschieden. Der Sozialausschuss wird ebenfalls am selben Tag tagen. Beide Sitzungen sind öffentlich, und Bürger können daran teilnehmen.

Beantwortung der Einwohnerfragen zu Punkt 5 der Tagesordnung der Planungsausschusssitzung vom 01.10.2024; Einvernehmen nach dem BauGB

 

Einwohner stellten außerdem Fragen zum Bereich Hogschlag, insbesondere in Bezug auf den Straßenbau und die geplante Verkehrsführung:

  • Zustand des Straßenbelags: – Es gab Fragen zum aktuellen Zustand des Straßenbelags am Hogschlag und ob Reparaturen oder eine Sanierung geplant seien. Die Verwaltung informierte darüber, dass der Zustand der Straße überprüft wird, und je nach Ergebnis Maßnahmen ergriffen werden.
  • Verkehrsführung und Sicherheit: – Fragen wurden zur geplanten Verkehrsführung im Bereich Hogschlag gestellt. Die Verwaltung erklärte, dass derzeit Planungen laufen, um die Verkehrssicherheit zu verbessern, insbesondere für Fußgänger und Radfahrer. Ein Schwerpunkt liegt dabei auf der Reduzierung der Geschwindigkeiten und der Verbesserung der Querungsmöglichkeiten.
  • Bürgerbeteiligung: – Die Verwaltung bestätigte, dass die Bürger in die Planungsprozesse einbezogen werden sollen. Es wird voraussichtlich eine Informationsveranstaltung geben, um die Anwohner über die geplanten Maßnahmen zu informieren und Feedback einzuholen.

Beantwortung der Fragen der Anwohnerin zu Punkt 6 der Tagesordnung der Planungsausschusssitzung vom 01.10.2024; Bebauungsplan 27b

 

4. Einvernehmen nach dem Baugesetzbuch (BauGB)

Rissener Straße 94 – Nutzungsänderung zu einer Wohnunterkunft zur Unterbringung von Flüchtlingen und Obdachlosen

Der Planungsausschuss wird über die Nutzungsänderung des Gebäudes in der Rissener Straße 94 entscheiden. Das Gebäude soll von einem Fitnesscenter in eine Wohnunterkunft für Flüchtlinge und Obdachlose umgewandelt werden. Die Verwaltung schlägt vor, das Einvernehmen nach §34 und §36 BauGB zu erteilen, da die geplante Nutzung im Allgemeinen Wohngebiet zulässig ist.

Der Planungsausschuss hatte bereits am 06.02.2024 das Einvernehmen zur Nutzung des Gebäudes als Beherbergungsstätte erteilt. Nun soll über die geänderte Nutzung als Wohnunterkunft entschieden werden.

Beschlussvorschlag: Der Planungsausschuss soll das Einvernehmen erteilen, um die Umwandlung des Gebäudes in eine Wohnunterkunft für Flüchtlinge und Obdachlose zu ermöglichen.

 

5. Haushaltssatzung 2025

(Die Haushaltssatzung werde ich zu einem späteren Zeitpunkt vertiefen)

Die Haushaltsplanung für das Jahr 2025 steht im Zeichen erheblicher finanzieller Herausforderungen. Die wesentlichen Punkte sind:

  • Gewerbesteuereinnahmen: – Die Einnahmen aus der Gewerbesteuer bleiben hinter den Erwartungen zurück. Für 2025 werden nur 19 Millionen Euro erwartet, was eine Verschlechterung um 4,6 Millionen Euro gegenüber den ursprünglich geplanten 23,6 Millionen Euro bedeutet.
  • Unterhaltung städtischer Gebäude: – Die Unterhaltungskosten städtischer Gebäude sind drastisch gestiegen. Für das Jahr 2025 werden 8,4 Millionen Euro erwartet, was eine Steigerung um 467 % im Vergleich zu den Vorjahren darstellt.
  • Defizit: – Insgesamt wird für 2025 ein Defizit von 17,536 Millionen Euro erwartet, was eine Verschlechterung um 19,1 Millionen Euro im Vergleich zum Vorjahr bedeutet.

Die Verwaltung empfiehlt, die geplante Haushaltssatzung zu beraten und über mögliche Maßnahmen zur Reduzierung des Defizits zu diskutieren. Aufgrund der Pflichtaufgaben der Stadt, wie die Bereitstellung von Flüchtlingsunterkünften, bleibt nur begrenzter Spielraum zur Einsparung.

Beschlussvorschlag: Der Planungsausschuss soll die Haushaltssatzung 2025 beraten und über mögliche Anpassungen zur Reduzierung des Defizits entscheiden.

Entwurf Haushalt 2025

Beschlussvorlage zur Haushaltssatzung

Punkt 6.2 – Bereitstellung von überplanmäßigen Haushaltsmitteln für das Sanierungsgebiet Stadthafen Wedel

Der Planungsausschuss behandelt die Bereitstellung von überplanmäßigen Haushaltsmitteln in Höhe von 2 Millionen Euro für das Sanierungsgebiet „Stadthafen Wedel“. Diese Mittel sind für den zweiten Bauabschnitt der Ostpromenade vorgesehen, der im Frühjahr 2024 begonnen wurde und bis Herbst 2025 abgeschlossen werden soll.

Maßnahmen und Inhalte des Bauabschnitts

Der zweite Bauabschnitt der Ostpromenade umfasst folgende Bauvorhaben:

  • Freianlagen an der Promenade
  • Errichtung des Hafenmeisterhauses
  • Errichtung eines WC-Gebäudes mit integriertem Kiosk

Die Ausschreibung für die Hochbauten (Hafenmeisterhaus und WC-Gebäude) wurde im Frühjahr 2024 durchgeführt. Die Beauftragung erfolgte im Mai 2024, und die Arbeiten haben bereits begonnen.

Fördermittel und Finanzierung

Die Hochbauten werden nicht durch die Städtebauförderung finanziert, sondern mit Mitteln des Europäischen Landwirtschaftsfonds für die Entwicklung des ländlichen Raums (ELER) im Rahmen der Aktivregion. Die Gesamtkosten der Hochbauten belaufen sich auf knapp 2 Millionen Euro, von denen etwa 800.000 Euro durch ELER-Mittel gefördert werden.

Ursprünglich war geplant, die Baukosten der Hochbauten aus dem Treuhandkonto der Städtebauförderung zwischenzufinanzieren. Jedoch wurde der Verwaltung bei Gesprächen mit dem Innenministerium und der Investitionsbank Schleswig-Holstein im Sommer und Herbst 2024 mitgeteilt, dass dieser Weg nicht mehr zulässig sei. Der Bund und das Land fordern inzwischen freie Mittel vorzeitig zurück, anstatt wie früher bis zum Abschluss der Maßnahme zu warten.

Notwendigkeit der überplanmäßigen Mittel

Nach Rücksprache mit dem Fachdienst Finanzen besteht die Möglichkeit, die benötigten Mittel in Höhe von 2 Millionen Euro aus dem laufenden Haushalt 2024 bereitzustellen. Die Mittel können durch eine interne Umschichtung im investiven Bereich ohne Verzögerungen zur Verfügung gestellt werden.

Um eine reibungslose Abwicklung zu gewährleisten, wird auf dem Treuhandkonto ein spezielles Unterkonto eingerichtet, von dem ausschließlich die Rechnungen für das Hafenmeisterhaus und das WC-Gebäude beglichen werden. Die Bereitstellung dieser Mittel verhindert Verzögerungen bei der Baumaßnahme, die andernfalls den Abschluss der Maßnahme bis 2025 gefährden könnten.

Rückfluss von Fördergeldern

Die Fördergelder aus der ELER-Aktivregion werden je nach Baufortschritt direkt an die Stadt überwiesen. Insgesamt sollen 800.000 Euro im Jahr 2025 an die Stadt zurückfließen. Darüber hinaus werden Rückzahlungen aus dem Treuhandkonto der Städtebauförderung erfolgen, sodass die Stadt spätestens mit der Schlussabrechnung die vollständigen 2 Millionen Euro zurückerhält.

Finanzielle Risiken und Dringlichkeit

Die Bereitstellung der Mittel ist essenziell, um den vom Innenministerium festgelegten Termin für die Schlussabrechnung der Maßnahme in 2025 einzuhalten. Eine Verzögerung der Bereitstellung könnte finanzielle Risiken für die Stadt mit sich bringen und die Inanspruchnahme der Fördermittel gefährden.

Alternativen zur Finanzierung wurden geprüft, jedoch gibt es keine sinnvolle Alternative. Eine Verschiebung der Finanzierung auf den Haushalt 2025 würde den Baufortschritt erheblich verzögern und ein Risiko für die fristgerechte Fertigstellung darstellen.

Beschlussvorschlag: Der Planungsausschuss wird gebeten, die Bereitstellung von überplanmäßigen Haushaltsmitteln in Höhe von 2 Millionen Euro für das Treuhandvermögen zu beschließen. Diese Mittel sollen verwendet werden, um die laufenden Bauprojekte im Sanierungsgebiet „Stadthafen Wedel“ planmäßig abzuschließen und die Fördermittel fristgerecht abzurufen.

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  • Bericht zur Unterrichtsversorgung und -organisation an Gemeinschaftsschulen in Schleswig-Holstein
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    wedel1 kommentierte auf Donnerstag, 07. November 2024 12:19
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    wedel1 kommentierte auf Donnerstag, 07. November 2024 12:19
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