Die neue Reform des Baugesetzbuches, der sogenannte „Bau-Turbo“, ist am 30. Oktober 2025 in Kraft getreten und soll nun auch in Wedel den Wohnungsbau beschleunigen. Ziel dieser bundesweiten Novelle ist es, die Schaffung von neuem Wohnraum vor allem im Innenbereich durch Nachverdichtung und Umnutzung massiv zu erleichtern.
Neue Freiheiten für Bauherren
Die Reform bringt weitreichende rechtliche Werkzeuge mit sich [4]. Zu den zentralen Instrumenten gehören:
- Erleichterte Befreiungen von bestehenden Bebauungsplänen (§ 31 Abs. 3 BauGB).
- Neue Möglichkeiten, Wohngebäude in „zweiter Reihe“ zu errichten, selbst wenn sie sich bisher nicht perfekt in die Eigenart der Umgebung eingefügt hätten (§ 34 Abs. 3b BauGB).
- Die besonders mächtige, aber bis Ende 2030 befristete „Experimentierklausel“ (§ 246e BauGB): Sie erlaubt es, bei Bauvorhaben fast gänzlich von den bisherigen Vorschriften des Baugesetzbuches abzuweichen. Im Rahmen solcher Großprojekte können künftig auch Läden für den täglichen Bedarf sowie soziale oder kulturelle Einrichtungen mit genehmigt werden.
Wedel behält das letzte Wort
Trotz des Namens „Turbo“ bedeutet das Gesetz keinen Freifahrtschein für unkontrolliertes Bauen. Ein entscheidender Punkt der Reform ist der neue § 36a BauGB: Er stellt sicher, dass die neuen Regelungen nur mit der ausdrücklichen Zustimmung der Gemeinde angewendet werden dürfen. Wedel behält damit seine kommunale Planungshoheit und kann Projekte ablehnen, wenn diese nicht zu den städtebaulichen Entwicklungszielen der Stadt passen.
Skepsis in der Verwaltung
Die Stadtverwaltung Wedel beurteilt die tatsächliche Zeitersparnis durch das neue Gesetz jedoch skeptisch. Da Bebauungsplanverfahren in Wedel bereits in der Vergangenheit relativ zügig bearbeitet wurden, ist fraglich, ob die neuen, teils komplexen Prüfverfahren wirklich schneller zum Ziel führen. Zudem betont die Vorlage, dass die „Turbo“-Regeln erst greifen sollen, wenn ein Vorhaben auf dem regulären Weg nicht genehmigungsfähig ist.
Schutz von Natur und Nachbarschaft
Trotz aller Erleichterungen gibt es klare rote Linien: Gesunde Wohn- und Arbeitsverhältnisse müssen gewahrt bleiben. Fachgesetze wie der Naturschutz, der Immissionsschutz oder das Denkmalschutzrecht gelten unvermindert weiter. Auch der sogenannte Gebietserhaltungsanspruch bleibt bestehen, was zum Beispiel bedeutet, dass Wohnungsbau in reinen Gewerbegebieten weiterhin kritisch geprüft wird, um Nutzungskonflikte zu vermeiden [6].
Wie es in Wedel weitergeht
Um den neuen Spielraum rechtssicher zu nutzen, erarbeitet die Verwaltung derzeit einen „Fahrplan“ mit Leitlinien. In diesen Leitlinien kann Wedel festlegen, dass Bauherren nur dann vom Turbo profitieren, wenn sie im Gegenzug Bedingungen erfüllen – etwa die Schaffung von gefördertem Wohnraum oder eine Beteiligung an den Kosten für Kitas, Schulen und Spielplätze.
Die Stadt rät allen Bauwilligen dringend zu einer intensiven Vorberatung vor der Antragstellung. Bauanträge, die ohne Abstimmung eingereicht werden und unklare städtebauliche Folgen haben, könnten im Zweifel abgelehnt werden. Über den ersten Entwurf der Wedeler Leitlinien wird demnächst im Planungsausschuss beraten.
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📌 Rats- und Ausschussunterlagen
- • Vorlage im Ratsinformationssystem der Stadt Wedel
Mitteilungsvorlage der Verwaltung zum Bauturbo
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