Am 22. September 2026 befasst sich der Planungsausschuss mit einem Bauprojekt im Herzen unserer Stadt. Konkret geht es um das Grundstück in der Bahnhofstraße 20. Hier soll ein neues Wohn- und Geschäftshaus errichtet werden. Auf dieser Seite möchte ich Sie kurz und sachlich über die Details der Beschlussvorlage informieren.
Die Pläne im Detail
Das Baugrundstück befindet sich zentral in der Wedeler Haupteinkaufsstraße und ist bereits vollständig erschlossen. Da das aktuelle Bestandsgebäude das städtebauliche Potenzial an diesem Standort nicht vollständig ausnutzt, sieht die Neuplanung eine Nachverdichtung vor. Der aktuelle Entwurf beinhaltet folgende Eckdaten:
- Gebäudehöhe und Struktur: Geplant ist ein Gebäude mit drei Vollgeschossen und einem zusätzlichen, zurückgesetzten Staffelgeschoss. Durch die Rücksetzung auf der Westseite entstehen dort nutzbare Dachterrassen.
- Nutzung: Das Erdgeschoss sieht eine rund 250 Quadratmeter große Gewerbeeinheit vor. Die darüber liegenden Obergeschosse sind für Wohnraum eingeplant. Es besteht zudem die Option, das erste Obergeschoss als weitere Gewerbefläche mit rund 375 Quadratmetern zu nutzen.
- Energie und Dachgestaltung: Auf dem Dach des Staffelgeschosses sind eine Begrünung sowie die Installation einer Photovoltaik-Anlage (PV) vorgesehen.
- Außenflächen und Erschließung: Die Westseite des Grundstücks wird für die erforderlichen Stellplätze und eine Kinderspielfläche genutzt. Von dieser Seite aus erfolgt auch der Zugang in das Gebäude. Die Zufahrt für Fahrzeuge wird südlich des Neubaus an die Bahnhofstraße angebunden.
Baurechtliche Einordnung und Finanzen
Für diesen Bereich der Bahnhofstraße gibt es aktuell keinen rechtsverbindlichen Bebauungsplan. Das Vorhaben wird daher nach § 34 des Baugesetzbuches (BauGB) beurteilt. Dieser Paragraph besagt vereinfacht, dass sich ein Neubau in die Art und das Maß der baulichen Nutzung seiner direkten Umgebung einfügen muss. Die Stadtverwaltung empfiehlt die Zustimmung, da sich das Projekt an der umliegenden Bebauung des Misch- und Kerngebietes orientiert.
Aus Sicht der städtischen Finanzen ist festzuhalten: Die Erteilung des Einvernehmens für dieses Bauvorhaben hat keine finanziellen Auswirkungen auf den Haushalt der Stadt Wedel.
Weitere Informationen zum Thema
Wenn Sie sich die vollständige Vorlage inklusive der Lagepläne und Fassadenansichten im Detail ansehen möchten, finden Sie alle Unterlagen im Bürgerinformationssystem der Stadt:
Ihr Jan Lüchau
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