Sitzung des Planungsausschusses am 25. November 2025

Der Planungsausschuss der Stadt Wedel tagt am Dienstag, 25. November 2025, um 18:30 Uhr im Ratssaal des Rathauses. Die Sitzung ist öffentlich. In der Einladung finden sich mehrere Punkte zur Stadtentwicklung. Besonders relevant sind die geplante Nutzungsänderung am Tinsdaler Weg sowie die Rückmeldungen der Fraktionen zum Konzept „Boutique Hafen“.

TOP 5: Nutzungsänderung – Gewerbefläche soll zum Boardinghouse werden

Für das Grundstück Tinsdaler Weg 140 liegt ein Antrag zur Umnutzung einer Gewerbefläche in ein Boardinghouse vor.

  • Die bestehende Halle bleibt weitgehend erhalten; kleinere Nebenanlagen werden zurückgebaut.
  • Die Umgestaltung betrifft überwiegend den Innenbereich.
  • Das Grundstück befindet sich in einem Gewerbegebiet, Beherbergungsbetriebe können dort grundsätzlich zulässig sein.
  • Die Verwaltung bewertet das Vorhaben als planungsrechtlich zulässig (§ 34 BauGB).
  • Finanzielle Auswirkungen für die Stadt entstehen nicht.

Der Ausschuss soll das Einvernehmen der Gemeinde erteilen.

TOP 6: Rückmeldungen der Fraktionen zum Nutzungskonzept „Boutique Hafen“

Zum vorgestellten Konzept einer möglichen Hausboot-Nutzung im Stadthafen liegen schriftliche Rückmeldungen aller Fraktionen vor. Sie enthalten Hinweise, Risiken und offene Fragen.

Fraktion Bündnis 90/Die Grünen

  • Sicherheitsfragen bei Sturmfluten und unklare Versicherungswege
  • Mögliche Verdrängungseffekte für bestehende Angebote
  • Park- und Verkehrssituation an der Hafenpromenade
  • Probleme bei der Verschlickung, da das Spülschiff ggf. nicht eingesetzt werden kann
  • Unklare Betreiber- und Haftungsstrukturen
  • Offene Fragen zur wirtschaftlichen Tragfähigkeit

Die Grünen regen an, das Projekt ggf. kleiner oder schrittweise anzulegen.

CDU-Fraktion

  • Rechtsgrundlagen (Bau-, Wasser- und Genehmigungsrecht)
  • Mögliche Einnahmen durch eine Flächenüberlassung
  • Technische Fragen zur Sicherung gegen Sturmfluten
  • Umgang mit der regelmäßigen Schlickbeseitigung
  • Anforderungen an Infrastruktur wie Strom, Wasser, Abwasser und Internet
  • Fragen zur Anzahl, Nutzung und Einbindung der Hausboote
  • Parkraumsituation
  • Organisation einer möglichen Betreiberstruktur

SPD-Fraktion

  • Wirtschaftlichkeit (Mieteinnahmen, Auslastung, saisonale Nutzung)
  • Zielgruppen und touristische Anforderungen
  • Notwendige ergänzende Attraktionen
  • Fragen zur Vermarktung und Qualifikation möglicher Betreiber
  • Mögliche Betreibermodelle und Verantwortlichkeiten
  • Rettungs- und Brandschutzanforderungen
  • Aufteilung der Kosten und Verantwortlichkeiten bei der Schlickbeseitigung

Weitere Tagesordnungspunkte (kurz)

Hinweis zur Teilnahme

Die Sitzung ist öffentlich. Interessierte Bürgerinnen und Bürger können im Ratssaal dabei sein.

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    Ich finde die Ansiedelung von DHL gut und würde das gerne so beschloßen sehen. Die Idee eines zusätlichen EDEKA sehe ich skeptisch. Was garantiert uns das der Eigentümer nich EDEKAs an anderen Stellen in Wedel dafür schließt. Der EDEKA in den Welau-Arkaden wäre ein Ankermieter sein weggeang würde der Bahnhofstraße[…]
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    Da stimme ich Ihnen in weiten Teilen zu – insbesondere was die Notwendigkeit angeht, diesen „Schandfleck“ endlich sinnvoll zu entwickeln. Eine wirtschaftliche Nutzung mit dem Ziel, neue Arbeitsplätze und Steuereinnahmen zu generieren, ist aus Sicht der CDU absolut wünschenswert. Was mögliche Ansiedlungen wie DHL betrifft: Bisher liegen uns[…]
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    Worauf beruht die Annahme, das sich kein Investor für ein privat betriebenes Bad finden würde ?  
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    Frank fuchs kommentierte auf Samstag, 22. März 2025 07:27
    Fest steht, das das Gelände im jetzigen Zustand einen Schandfleck darstellt. Man sollte jede Möglichkeit nutzen, dort ein Unternehmen anzusiedeln. Wenn DHL in Wedel investieren möchte, wird doch sicherlich so etwas wie eine Machbarkeitsstudie existieren,auf die man aufbauen könnte. Es ist doch so: Ohne zusätzliche Steuereinnahmen kein Raum fü[…]
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    Renate Palm kommentierte auf Freitag, 21. März 2025 20:04
    Ein Hinweis. Bei einem Betriebsübergang nach § 613a BGB werden auch die Arbeitsverträge übernommen. Eine Kündigung der Arbeitnehmer ist rechtlich selten durchsetzbar.