Bevor der Rat endgültig über den Bebauungsplan „Hogschlag“ entscheidet, steht zunächst der städtebauliche Vertrag auf der Tagesordnung. Dieser Vertrag soll am 09. September 2025 im Planungsausschuss beraten werden und muss anschließend noch am 18. September 2025 durch den Rat bestätigt werden.
Solche Verträge sind ein wichtiges Instrument, um über die rechtlichen Festsetzungen des Bebauungsplans hinaus weitere Vereinbarungen zwischen der Stadt und den Bauherren verbindlich festzulegen.
Die zentralen Punkte im Überblick:
-
Sozial geförderte Wohnungen: Von den insgesamt 93 geplanten Wohnungen sollen 33 im Rahmen der sozialen Wohnraumförderung errichtet und für 35 Jahre gebunden werden.
-
Verkehr und Erschließung: Geplant ist der Umbau der Kreuzung Holmer Straße/Lülanden mit einem neuen Linksabbieger und Ampelregelung. Zudem wird das Baugebiet an die Holmer Straße angebunden.
-
Neue Wegeverbindung: Eine Geh- und Radverbindung zwischen Ansgariusweg und Holmer Straße wird eingerichtet und rechtlich zugunsten der Stadt gesichert.
-
Folgekosten für Infrastruktur: Die Vorhabenträger beteiligen sich finanziell an den durch das Baugebiet entstehenden Lasten – etwa für Kitas oder Schulen. Grundlage sind die „Grundsätze der Bodennutzung“ sowie das „Folgekostenkonzept soziale Infrastruktur“ der Stadt Wedel.
-
Absicherung der Erschließung: Eine Bürgschaft soll sicherstellen, dass die Erschließung im Zweifel auch von der Stadt abgesichert werden kann.
-
Planungskosten: Die Kosten für die Ausarbeitung der Planung tragen die Bauherren.
Ohne diesen Vertrag würden nur die Festsetzungen des Bebauungsplans gelten. Wichtige zusätzliche Vereinbarungen – wie die Sozialwohnungsquote, die verkehrliche Anbindung oder die finanzielle Beteiligung an Infrastrukturkosten – wären dann nicht verbindlich geregelt.
Der städtebauliche Vertrag ist damit eine wichtige Voraussetzung, bevor der Rat am 18. September über den eigentlichen Bebauungsplan entscheiden kann.
➡️ Weiterführend: Zum Artikel über den Satzungsbeschluss